Digitale Synodentagung eröffnet
Mit einem Dank an Pfarrer David Seibel für die Andacht zu Beginn der Synodentagung eröffnete Synodenpräsidentin Sabine Blütchen die Beratungen der 4. Tagung der 49. Synode der oldenburgischen Kirche, die zum dritten Mal in digitaler Form stattfindet. Sie wünschte allen Synodalen wie auch allen Gästen einen störungsfreien Empfang.
Anschließend verpflichtete die Synodenpräsidentin als neue Synodale Pfarrerin Natascha Faull für den Kirchenkreis Friesland-Wilhelmshaven sowie als Ersatzsynodale Monika Paludetti für den Kirchenkreis Friesland-Wilhelmshaven und Professorin Dr. Antje Sander als Berufenes Mitglied.
Bericht des Bischofs
In seinem jährlichen Bericht zur „Lage der Ev.-Luth. Kirche in Oldenburg“ rief Bischof Thomas Adomeit dazu auf, die Kirche stärker als „Hoffnungsräume“ auszugestalten und sich stärker für Frieden, Gerechtigkeit und für die Bewahrung der Schöpfung einzusetzen. Die Bekämpfung der Fluchtursachen müsse „für unsere Gesellschaft mehr Priorität bekommen“, mahnte er. Das Bekämpfen der Flüchtlinge dagegen sei beschämend.
Die Ev.-Luth. Kirche in Oldenburg sei sowohl Teil der deutschen Gesellschaft als auch der Gemeinschaft der Glaubenden. Zudem sei Kirche aber auch ein „Hoffnungsraum“, „ein Ort der Freiheit von den Bindungen in dieser Welt“, ohne gesellschaftlichen Druck, ohne Anspruch, alles erreichen zu können, ohne Erwartung, „perfekt zu sein und keine Fehler zu haben und keine Fehler zu machen.“ Es dürfe nicht vergessen werden, diese „Hoffnungsräume“ auszugestalten, sagte Bischof Adomeit. „Ohne unsere Hoffnungsräume im Hier und im Dort bei Gott hätten unsere Aktivitäten keine Verbindung mit dem Grund, der Quelle unseres Daseins als Kind Gottes.“
Um Menschen zu erreichen, sei die Kirche gefordert, genau hinzuhören, was Menschen eigentlich suchten, betonte Adomeit. „Wir müssen nach Kommunikationskanälen suchen, nach verständlichen Vokabeln und neuen Formen. Was bieten wir an für die Sehnsucht auf Hoffnung und nach Freiheit?“ Das Profil, das die Kirche anbiete, sei gut, „unser Gott so groß und seine Nachrichten so lebensfördernd, dass wir das nicht weichspülen sollten und auch nicht verwässern.“ Dieses Profil könne sperrig im Weg sein und werde nicht jedem gefallen, aber es müsse erkennbar sein, denn es sei Gottes Profil, ermutigte der Bischof.
Auch die Fragen von Frieden und Gerechtigkeit in der Welt gerieten immer wieder in den Hintergrund, „weil wir als Gesellschaft sehr mit uns selbst beschäftigt sind.“ Dabei machten Probleme und Sorgen nicht an Grenzen halt. Und doch „richten wir unseren Blick nur ungern z. B. an die polnisch-belarussische Grenze“, zu den Flüchtlingen im Mittelmeer oder zu Menschen in Afghanistan. Weil der Mensch zähle, zähle die Gerechtigkeit. Die Bekämpfung der Fluchtursachen müsse „für unsere Gesellschaft mehr Priorität bekommen.“ Das Bekämpfen der Flüchtlinge dagegen sei beschämend.
Die Corona-Pandemie und auch der Klimawandel zeigten wie verletzlich die Welt sei, betonte Bischof Adomeit. Die Herausforderungen seien zwar global, aber die Lösungsansätze seien regional und sogar lokal zu suchen und zu entwickeln. „Ein weiter so kann es nicht geben!“ Er dankte den Menschen, „die für den Erhalt unserer Welt und den Schutz des Klimas auf die Straßen gehen. Die Bewegungen der Christians for Future, Fridays for Future, die Klimapilger und -pilgerinnen tragen dazu bei, dass wir dieses Thema angehen – auch in unserer Kirche, es steht auf der Agenda. Mut und Priorisierung können dazu beitragen, dass wir mithelfen, Gottes Garten verantwortungsbewusst zu bewohnen.“
1.700 Jahre jüdisches Leben in Deutschland, an das in diesem Jahr mit einem Festjahr erinnert werde, sei eine Bereicherung, so Adomeit weiter. Ohne das jüdische Volk wäre das Christentum gar nicht entstanden und hätte "unsere Kultur" prägen können. Schließlich sei Jesus Jude gewesen. „Und doch gab und gibt es schreckliche Anfeindungen. Wie sehr mussten Jüdinnen und Juden in unserem Land unter Ausgrenzung leiden. Dabei war der Holocaust der Höhepunkt, leider weder Anfang noch Ende des Antisemitismus. Für uns bedeutet das: Wir als Christinnen und Christen müssen noch stärker gegen den Antisemitismus eintreten.“
An den Ursachen vieler Veränderungen könne die Kirche wenig ändern, dennoch müsse sie auf sie reagieren. „Als Kirche haben wir nicht auf jede Frage eine Antwort“, sagte der Bischof am Ende seines Berichtes. „Aber gemeinsam auf der Suche zu sein – in aller Unvollkommenheit – dazu beitragen, dass niemand verloren geht, das hilft, auch mit Situationen umzugehen, deren letztes warum und wann offenbleibt. Wir sind darauf angewiesen, dass Gott uns Glaube, Liebe, Hoffnung schenkt.“
Bericht aus dem Gemeinsamen Kirchenausschuss
Der Gemeinsame Kirchenausschuss (GKA) habe sich in den vergangenen Monaten vor allem mit den laufenden Überarbeitungen der Handlungsempfehlungen zur Corona-Pandemie beschäftigen müssen, sagte Bischof Thomas Adomeit in seinem Bericht als Vorsitzender des GKA. Weitere Themen waren das Blockhaus Ahlhorn, die Situation der Gemeinsamen Kirchenverwaltung, die Kirchensteuerentwicklung, Nachrichten aus dem Oberkirchenrat und anderen Gliedkirchen.
Dass in den vergangenen Monaten viele Pfarrstellen neu und anderweitig besetzt wurden, habe seinen Grund in der nunmehr begonnenen Umsetzung des Rahmenpfarrstellenplanes in den Kirchenkreisen. Darüber hinaus berichtete Bischof Adomeit, dass nach dem Eintritt der Stelleninhaberin der Pfarrstelle für Ökumene und Mission zum 31. Januar 2022 in den Ruhestand, Pfarrer Olaf Grobleben je zu 50 Prozent sowohl seinen bisherigen Arbeitsbereich Ethik und Weltanschauung als auch den Arbeitsbereich Ökumene und Mission übernehmen werde. Diese Zusammenlegung entspreche einem Vorschlag aus dem Maßnahmenkatalog. Der GKA habe deshalb auf eine Ausschreibung verzichtet und Pfarrer Olaf Grobleben zum 1. Februar 2022 auf diese Stellen berufen.
Im Anschluss an den Bericht zum GKA stellte die Synodale Ute Kohring den Antrag, den Oberkirchenrat zu beauftragen, dafür Sorge zu tragen, dass die Gemeinsame Kirchenverwaltung (GKV):
1. die aus vergangenen Jahren ausstehenden Jahresabschlüsse der Kirchengemeinden im Kirchenkreis Oldenburg Stadt und in den anderen Kirchenkreisen bis zum Oktober 2022 erstellt und den Kirchengemeinden vorlegt und
2. die Jahresabschlüsse ab dem Jahr 2021 bis spätestens zum 31. Mai des Folgejahres erstellt und den Kirchengemeinden zum Beschluss vorgelegt werden.
Eine Gegenfinanzierung bei ggfs. notwendiger vorübergehender Stellenplanausweitung muss durch Besetzungssperren oder Pflichtvakanzen in anderen Arbeitsbereichen gesichert werden.
Nach einer ausführlichen Aussprache folgte die Synode dem Antrag mehrheitlich.
Bericht zum Blockhaus Ahlhorn
Den Bericht zum Blockhaus Ahlhorn stellte Oberkirchenrat Detlef Mucks-Büker vor.
Es sei eine Übereinkunft zwischen Mitarbeitendenvertretung und dem Oberkirchenrat als Dienstgeber getroffen worden. Zu den Vereinbarungen gehöre u.a., dass den Mitarbeitenden nach Möglichkeit eine Weiterbeschäftigung im Rahmen des Stellenplans des Oberkirchenrates angeboten werden solle. Darin eingeschlossen seien Weiterbildungs- und Qualifizierungsangebote, die zur Weiterbeschäftigung auf einer anderen Planstelle befähigen. Sofern keine Stellen für eine Weiterbeschäftigung vorhanden seien, solle den Mitarbeitenden ein entsprechendes Angebot zur einvernehmlichen Aufhebung des Arbeitsvertragsverhältnisses unterbreitet werden. Mucks-Büker dankte dabei ausdrücklich für „das vermittelnde und konstruktive Engagement der Mitarbeitendenvertretung“, „dass sich insbesondere in einer zugewandten und fürsorglichen Begleitung der Mitarbeitenden in deren Entscheidungsprozessen“ gezeigt habe.
Die Gespräche mit einem möglichen neuen Träger seien soweit fortgeschritten, dass er die Hoffnung habe, mit Jahresbeginn 2022 die Übergabe so auf den Weg zu bringen, dass zum zweiten Quartal vor Ort eine neue Einrichtung den Betrieb aufnehmen könne, sagte Oberkirchenrat Mucks-Büker. „Auch für uns würde das bedeuten, dass im Laufe des Jahres 2022 die Umsetzung der Synodenbeschlüsse zum Abschluss gebracht werden könnten. Ganz so, wie es auch die Haushaltsplanung gemäß den Synodenvorlagen vorsieht.“ Bis zur Entscheidung hätten beide Seiten bis auf weiteres Verschwiegenheit vereinbart.
Gegenseitiges Vertrauen und höchste Vertraulichkeit in den Begegnungen und Gesprächen seien dabei zwei sehr wichtige Faktoren, die bisher erfreulicherweise auch voll eingehalten werden konnten. „Das wollen wir nicht gefährden“, betonte Mucks-Büker. „Was aber auch heißt: kirchlicherseits warten wir nun ab, wann das Signal für diesen Moment kommt. Wir sind vorbereitet und bereit und freuen uns auf die anstehenden Gespräche.“ Erste konzeptionelle Ansätze würde auch die realistische Möglichkeit einschließen, „dass wir als Kirche mit unseren Gruppen und Tagungen das Blockhaus wieder als Gäste und Nutzerinnen und Nutzer besuchen können“, zeigte sich Mucks-Büker zuversichtlich.
Mit der endgültigen Betriebsstillegung entstünden für die Haushaltsjahre 2021 und 2022 voraussichtlich Kosten in Höhe von insgesamt 2,7 Mio. Euro, ergänzte abschließend Mucks-Büker in seinem Bericht.
Zweites Nachtragshaushaltsgesetz der oldenburgischen Kirche für das Haushaltsjahr 2021 – 1. Lesung
Das zweite Nachtragshaushaltsgesetz der Ev.-Luth. Kirche in Oldenburg für das Haushaltsjahr 2021 wurde von Bischof Thomas Adomeit vorgestellt.
Im 2. Nachtragshaushalt für das Haushaltsjahr 2021 seien sowohl Erhöhungen der Erträge, als auch noch nicht geplante Aufwendungen, die bis zu Erstellung des Nachtragshaushalts aufgelaufen seien, berücksichtigt. Anlass für den Nachtragshaushalt seien Aufwendungen für die Abwicklung des Blockhauses Ahlhorn, insbesondere Personalaufwendungen, sowie die Nachzahlung einer EKD-Umlage des Vorjahres. Entsprechend dem Haushaltsgesetz müsse ein Nachtragshaushalt aufgestellt werden, wenn absehbar ein „erheblicher Fehlbetrag“ entstanden sei.
In dem 2. Nachtragshaushalt würden die Einnahmen von 93,94 Millionen Euro auf 94,87 Millionen erhöht. Die Finanzerträge für das laufende Jahr in Höhe 2,41 Millionen Euro seien nicht geändert worden. Dem gegenüber wurde die Summe der ordentlichen Aufwendungen für das Haushaltsjahr 2021 um 151.150 Euro auf nunmehr 100,32 Millionen Euro erhöht. Die Rücklagenentnahmen wurden von 4,70 Millionen Euro auf 3,92 Millionen Euro reduziert. Damit ergibt sich für das Haushaltsjahr 2021 ein ausgeglichener Haushalt.
Für das Blockhaus Ahlhorn seien in den Aufwendungen für den Nachtragshaushalt 2021 die Personalkosten mit einem Betrag von ca. 1,8 Millionen Euro aufgeführt. Die Planung der Personalkosten erfolge somit vollständig im Planungsjahr 2021. Ein Teil der Aufwendungen von rund einer Millionen Euro würde als Rückstellung dargestellt, die für die Zahlung der Beschäftigungsentgelte in Anspruch genommen würden. Grundlage sei hier der ausgehandelte Sozialplan für die Mitarbeitenden des Blockhauses Ahlhorn, aufgrund dessen u.a. einige Arbeitsverträge noch bis Ende März 2022 laufen. Der Betrieb des Blockhauses Ahlhorn sei am 31. Mai 2021 eingestellt worden.
Die Synode stimmte dem Nachtraghaushalt in 1. Lesung bei nur einer Enthaltung mehrheitlich zu.
Berichte aus dem Kirchensteuerbeirat
Der Synodale Kreispfarrer Lars Dede stellte den Bericht aus dem Kirchensteuerbeirat vor. Folgende Beschlüsse wurden der Synode vorgestellt und beschlossen:
„Der Kirchensteuerbeirat beschließt einstimmig, die Gesamtzuweisung für das Haushaltsjahr 2022 für Kirchengemeinden in Höhe von insgesamt 14,2 Mio. € und einem Grundbetrag je Gemeindeglied von ≈ 28,54 € nach dem festgelegten Schlüssel.“
„Der Kirchensteuerbeirat beschließt einstimmig, die Gesamtzuweisung für das Haushaltsjahr 2022 für Kirchenkreise in Höhe von insgesamt 822,9 T € und einem Grundbetrag je Gemeindeglied von ≈1,67 € nach dem festgelegten Schlüssel.“
Rechnungsprüfungsausschuss
Der Synodale Jost Richter berichtete, dass die Mitglieder des Rechnungsprüfungsausschusses die Ausführungen des Berichtes des Oberrechnungsamtes zur Kenntnis genommen und besprochen hätten. Die uneingeschränkte Entlastungsempfehlung des Oberrechnungsamtes sei kritisch gesehen worden, insbesondere im Hinblick auf die immer wieder vom Oberrechnungsamt aufgezeigten beiden Problemlagen, nämlich die Art und Weise der Kontenführung als auch der auch Situation beim Pfarrfonds.
Letztendlich hätten sich die Mitglieder des Rechnungsprüfungsausschusses zu der Entlassungsempfehlung einstimmig entschlossen, da hinsichtlich der angesprochenen Problempunkte rechtliche Änderungen auf der nächsten Synodentagung anstünden.
Abnahme des Jahresabschlusses 2020 und Entlastung
Der Jahresabschluss 2020 wurde von dem Synodalen Jost Richter vorgestellt. Die Synode folgte der Empfehlung des Rechnungsprüfungsausschusses, stimmte der Jahresrechnung 2020 zu und erteilte mit großer Mehrheit die Entlastung.
Personalgestaltungskonzept
In seinem Bericht über das Personalgestaltungskonzept stellte Bischof Thomas Adomeit einen Zwischenbericht zum Maßnahmenkatalog des Oberkirchenrates zur Haushaltskonsolidierung vor. Das Personalgestaltungskonzept wird in dem Katalog als Maßnahme 77 „Interne Optimierungen“ dargestellt. Ihr Ziel sei eine Verwaltungsoptimierung, „bei der es gelingt, kw-Vermerke (künftig wegfallend Anm. d.R.) nicht nur zur Stellenreduzierung und somit Kosteneinsparungen zu setzen, sondern als Ergebnis eines Verbesserungsprozesses; aber doch mit dem Ziel durch Stellenreduzierungen im Verwaltungsbereich im Zeitraum 2019 bis 2030 insgesamt 9,406 Millionen Euro“ einzusparen.
Schon jetzt werde die Stellenplanung unter Berücksichtigung des Maßnahmenkatalogs durchgeführt, betonte Adomeit. Stellenvakanzen würden einen Prozess zur Überprüfung von Notwendigkeiten und Alternativen bei der Stellenplanung und bei der zukünftigen Stellenbesetzung initiieren. In einer der Synode vorgelegten Übersicht legte er die bisher vollzogenen Veränderungen der Stellenpläne und weitere Planungen vor.
Folge man den Ergebnissen aus diesen Berechnungen, so komme man zu dem Schluss, „dass bis zum Jahr 2025 eine Summe von 5,950 Millionen Euro eingespart werden kann“, sagte Adomeit. Zu betrachten sei hierbei noch das Jahr 2024, wo nach aktueller Lage das sogenannte „Normjahr“ abgebildet werde und das mit einem um 73.700 Euro verbesserten Einsparungsergebnis abschließen werde. Dadurch werde in der Fortschreibung bis zum Jahr 2030, die geplante Einsparung von 9,406 Millionen Euro voraussichtlich übertroffen, hob Bischof Adomeit hervor.
Maßnahmenkatalog des Oberkirchenrates zur Haushaltskonsolidierung (aktueller Sachstand)
Zehn Maßnahmen hätten annähernd 80 Prozent des Einsparvolumens erreicht, heißt es im Bericht des Oberkirchenrates zur Haushaltskonsolidierung, den Bischof Thomas Adomeit der Synode vorstellte.
Mit der Umsetzung des Rahmenpfarrstellenplans sei mit einem Gesamteinsparvolumen von etwa 63 Millionen Euro die größte Maßnahme auf den Weg gebracht. Auf der 10. Tagung der 48. Synode hatte die Synode 145,5 Pfarrstellen für die Kirchengemeinden und -kreise, auf der 12. Tagung 27,5 Pfarrstellen für den Gesamtbereich der Ev.-Luth. Kirche in Oldenburg beschlossen. Die Kirchenkreise und Kirchengemeinden hatten daraufhin Pfarrstellenverteilungskonzepte erarbeitet und vorgelegt. Die Reduzierung der Pfarrstellen von 250 auf 173 bis zum Jahr 2030 sei damit auch konzeptionell abgesichert.
Die Maßnahme mit dem zweitgrößten Einsparpotential war der Diakonenstellenplan. Bereits auf der 9. Tagung der 48. Synode hatte die Synode entschieden, keine weiteren Handlungsfelder außerhalb der Jugendarbeit für Diakoninnen und Diakone zu finanzieren. Auf diese Weise wurde mit 16,3 Millionen Euro ein Einsparpotential von etwa 13 Prozent des Gesamteinsparvolumens erreicht.
Insgesamt elf Prozent des Gesamteinsparvolumens mit einem Volumen von 13,8 Millionen Euro betreffe das Verwaltungshandeln der Kirche. In den Maßnahmen 77 und 79 werden sowohl interne Optimierung als auch Struktur und Eigenständigkeit als Einsparpotentiale beschrieben. Näheres dazu erläuterte vor der Synode Hartmut Pape, zuständig für Strategisches Finanzmanagement und Controlling im Oberkirchenrat, in seinem Zwischenbericht zum Personalgestaltungskonzept.
Das von der 12. Tagung der 48. Synode verabschiedete Zuweisungsgesetz trage mit etwa vier Prozent (rund fünf Millionen Euro) zum Gesamteinsparvolumen bei.
Allein die bis hierher genannten Maßnahmen würden mit einem Einsparpotential von 98 Millionen Euro mehr als 79 Prozent der im Jahr 2018 geplanten Maßnahmen beschreiben. Weitere fünf Maßnahmen in den Bereichen Schulpfarrstellen, Akademie, Diakoniesozialstationen, Diakonisches Werk Oldenburg und Tagungshäuser würden ein Einsparvolumen von zehn Millionen Euro bringen. Auch diese Maßnahmen befänden sich in der Umsetzungsphase.
Die von der 49. Synode beschlossene Beendigung der Trägerschaft des Blockhauses Ahlhorn war aus Sicht 2018 mit einem Einsparpotential von jährlich 300.000 Euro ab dem Jahr 2025 verbunden. Sollte dieser Beschluss komplett umgesetzt sein, sei von einem höheren Einsparpotential auszugehen.
Daneben wurden 78 weitere Maßnahmen bewertet. Bezogen auf das Gesamteinsparvolumen seien die zu erzielenden Beträge vergleichsweise gering, dennoch waren die Entscheidungen nicht weniger schmerzlich: Projekte wurde nicht verlängert, Stellen und Sachkosten reduziert.
In dem Bericht zeigte sich der Oberkirchenrat zuversichtlich, dass die finanzielle Handlungsfähigkeit der Ev.-Luth. Kirche in Oldenburg auch zukünftig erhalten bleiben könne. „Der Rückgang der Mitgliederzahl und die damit verbundenen Ertragsminderungen, die veränderte Tarifpolitik und die sich verändernden Ansprüche an Versorgungsleistungen zeigen allerdings, dass eine enge Anbindung des Maßnahmenkataloges an die mittelfristige Finanzplanung notwendig bleibt.“ Der Maßnahmenkatalog bleibe somit ein dynamisches System, das immer wieder an veränderte Rahmenbedingungen angepasst werden müsse. Das Ziel bleibe, „spätestens ab 2030 strukturell abgesicherte und damit dauerhaft ausgeglichene Haushalte zu erreichen, die auch den Aufbau von Rücklagen ermöglichen und finanziellen Spielraum für neue Ideen beinhalten.“
Rechtsverordnung über das Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen im Rechnungsstil der doppelten Buchführung (Haushaltsordnung-Doppik – HO-Doppik)
Die Änderungen an der Rechtsverordnung über das Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen im Rechnungsstil der doppelten Buchführung stellte Bischof Thomas Adomeit vor. Es sei ein Szenario geschaffen worden, mit dem angesichts bisheriger Kontoinhaberschaften ein rechtskonformer Rechnungsabschluss ermöglicht wurde. Die Ausführungen wurden vom Vorsitzenden des Rechts- und Verfassungsausschusses, dem Synodalen Jost Richter, ergänzt.
Die Synode stimmt der Rechtsverordnung über das Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen im Rechnungsstil der doppelten Buchführung (Haushaltsordnung-Doppik – HO-Doppik) zu.
Bericht aus dem Rechts- und Verfassungsausschuss
Das Gesetz zum Schutz vor sexualisierter Gewalt habe der Rechts- und Verfassungsausschuss abschließend beraten und es läge der Synode zur Entscheidung vor, berichtete der Vorsitzende des Rechts- und Verfassungsausschusses, der Synodale Jost Richter.
Ebenfalls sei ein Entwurf des Pfarrfondsgesetzes erarbeitet worden. Der Gesetzentwurf sähe vor, dass sämtliche dem Pfarrfonds gewidmete Grundstücke im Haushalt der Ev.-Luth. Kirche in Oldenburg zu bilanzieren seien. Sei dies nicht gewünscht, dürften diese Grundstücke aus dem Pfarrfonds entwidmet werden. Die Grundstücke stünden dann den jeweiligen Kirchengemeinden zur freien Verfügung.
Darüber hinaus sei über das Kirchenverwaltungsgesetz und das Pfarrvertretungsgesetz beraten worden. Ebenfalls sei eine Regelung für die Ligitimierung von Einzelkonten für Kirchengemeinden erarbeitet worden, die der Synode zur Zustimmung vorgelegt werde.
Ausschuss für Gemeindedienst, Seelsorge und Diakonie
Den Bericht aus dem Ausschuss für Gemeindedienst, Seelsorge und Diakonie stellte die Auschussvorsitzende, die Synodale Birgit Osterloh, vor. Es seien neben der Erörterung der thematischen Scherpunkte ebenfalls die Eingaben aus der Synode bearbeitet worden.
Bericht aus dem Ausschuss für Jugend, Bildung und Öffentlichkeitsarbeit
Die Synodale Ute Kohring berichtete als Ausschvorsitzende aus dem Ausschuss für Jugend, Bildung und Öffentlichkeitsarbeit. So sei die Social Media-Strategie der oldenburgischen Kirche vorgestellt worden. Die Social Media-Kommunikation stelle einen Teil des Gesamtkonzepts für mediale Kommunikation der Ev.-Luth. Kirche in Oldenburg dar. Sie richte sich an die Gruppe der 14- bis 35-Jährigen und verfolge die Ziele:
- Die oldenburgische Kirche durch eine zeitgemäße Ansprache positiv erlebbar machen;
- Die Akteur*innen der oldenburgischen Kirche präsenter machen;
- Ausbau von Bindungen zu (losen) Mitgliedern und
- Angebote für Jugendliche und junge Erwachsene.
Derzeit werde der Relaunch der Internetseite der Ev.-Luth. Kirche in Oldenburg erarbeitet. Ebenfalls beteilige man sich neben zehn weiteren EKD-Gliedkirchen an der Bilddatenbank FUNDUS.
Ferner sei intensiv über die Notwendigkeit diskutiert worden, ein digitales Organisationswerkzeug (Intranet) den Gemeinden und Einrichtungen bereitzustellen. Mit einem solchen Werkzeug sollen die Haupt- und Ehrenamtliche die Belange in den Kirchengemeinden besser verabreden und koordinieren können. Es handele sich hier um eine gesamtkirchliche Aufgabe, die angesichts der technischen Infrastruktur federführend von der IT-Abteilung geschultert werden müsse.
Interprofessionelle Teams
Oberkirchenrätin Gudrun Mawick stellte den synodalen das Konzept von „Interprofessionellen Teams“ vor. In interprofessionellen Teams arbeiteten Akteurinnen und Akteure aus unterschiedlichen Berufen mit ihren jeweiligen professionellen Perspektiven zusammen. Dieses könne sowohl dieselbe Aufgabe als auch unterschiedliche Handlungsfelder betreffen.
Im Zuge der gegenwärtigen Herausforderungen sei es sinnvoll und geboten, interprofessionelle Teams zu erproben, betonte Mawick. Selbst eine Weiterentwicklung sei denkbar, dass die Akteurinnen und Akteure in der Zusammenarbeit ihre Rollengrenzen und Zuständigkeiten überschreiten und diese nach ihren berufsspezifischen oder persönlichen Kompetenzen neu aushandeln. Beispielsweise könne eine Diakonin in einer Region verabredungsgemäß die Leitung einer Kirchengemeinde übernehmen, eine Pfarrerin sei in dieser Region zuständig für verabredete Handlungsfelder – z.B. für die Konfirmandenarbeit und die Koordinierung des Besuchsdienstes, eine Kirchenmusikerin für die Kindergruppen, Senioren- und Erwachsenenkreise.
Eine solche Art der Zusammenarbeit habe bisher noch nicht entwickelt werden können, so Mawick. Dieses müsse allerdings schon jetzt erprobt werden, da gegenwärtig ein wachsender Mangel an Nachwuchs in den verkündigenden Berufen sichtbar sei. Schon jetzt zeichne sich ab, dass für die 173 Pfarrstellen der oldenburgische Kirche im Jahr 2030 maximal 100 Pfarrerinnen und Pfarrer zur Verfügung stehen würden. Auch attraktiv gehaltene Stellen würden nicht wie in den vergangenen Jahren besetzt werden können.
Die „Allzuständigkeit“ von Pfarrpersonen für viele Felder der Gemeindearbeit, die mit ihrer Ausbildung wenig zu tun haben, führe zu Belastungen. Eine gelingende interprofessionelle Zusammenarbeit hingegen schaffe attraktive Rahmenbedingungen für alle Berufsgruppen, somit für die Gemeinden und die gesamte Kirche. So stünden bei der nachwachsenden Generation der verkündigenden Berufe interprofessionelle Teams hoch im Kurs.
Die oldenburgische Kirche plane daher, den Einsatz von interprofessionellen Teams zu erproben. Diese könnten eingesetzt werden, wenn ein Gemeindekirchenrat sich bei einer anstehenden Pfarrstellenvakanz dafür entscheide und ein entsprechendes Konzept erarbeite. Dabei könne es sich auch um einen Anteil einer Pfarrstelle handeln, z.B. 25%. Das Konzept werde in Abstimmung mit dem Kreiskirchenrat vom Oberkirchenrat genehmigt. Daraufhin könne die Stelle dauerhaft oder befristet mit einer geeigneten, nicht ordinierten Person besetzt werden. Nach deren Weggang könne auch wieder eine Pfarrperson gewählt werden, denn die Haushaltsmittel für die Pfarrstelle blieben prinzipiell erhalten. Für eine solche erweiterte Nutzung der für Pfarrstellen vorgesehenen Haushaltsmittel liege der Synodaltagung ein Passus im Haushaltsgesetz (TOP 19, Vorlage 69) zur Entscheidung vor.
Das darin geregelte Verfahren soll drei Jahre erprobt werden, bis eine andere juristische Form dafür entwickelt sei. Dieser Beschluss sei die Voraussetzung dafür, um die Weiterentwicklung interprofessioneller Teams beherzt und zügig anzugehen, so Mawick. „Er soll Türen öffnen, um den Weg der Kommunikation des Evangeliums in Richtung Zukunft zu beschreiten.“
Die Synode diskutierte diese Vorlage lebhaft und kontrovers. Die Debatte wird morgen am 2. Verhandungstag fortgeführt. Aus der Synode werden dazu weitere Anträgen erwartet.
Änderung des Landeskirchensteuerbeschlusses 2022
Bischof Thomas Adomeit stellte die Änderung des Landeskirchensteuerbeschlusses 2022 vor. In dem ginge es um die steuerliche Entlastung interkonfessionellen Ehepartnern. Die Synode stimmt der Änderung des Landeskirchensteuerbeschlusses 2022 zu.
Jugendsynode beschlossen
Für die Tagung im Mai kommenden Jahres regte die Synodenpräsidentin Sabine Blütchen an eine Jugendsynode zu veranstalten. Das Ziel sei es, "jungen Menschen die Möglichkeit zu geben, sich mit ihren Gaben und Ideen unmittelbar an der Gestaltung und Entwicklung der Kirche zu beteiligen", so Blütchen.
Bereits im Vorfeld habe es mit der Jugendkammer, dem Landesjugendpfarramt und verschiedenen Gremien Vorgespräche gegeben, um dieses Vorhaben vorzubereiten. Dieses seien bereits so konkret, dass das Präsidium der Synode um einen Beschluss bitte, der dem Präsidium und den übrigen zu beteiligenden Gremien erlaube, das Oldenburger Projekt „Jugendsynode“ voranzutreiben und im Rahmen der 5. Tagung der 49. Synode im Mai 2022 umzusetzen. Abweichungen von der Geschäftsordnung der Synode seien für diesen Fall vorgesehen.
Für die Jugendsynode werden rund 30 junge Gemeindeglieder aus der Ev.-Luth. Kirche in Oldenburg eingeladen, mit den Synodalen das Jahresthema zu diskutieren und Beschlussvorschläge zu erarbeiten. Das Jahresthema, das die Synode im Mai diesen Jahres beschlossen hatte, lautet: „Welche Innovationen, Themen und Räume und grundsätzliche Veränderungen braucht es, damit die Ev.-Luth. Kirche Oldenburg ihrem Auftrag, ‚für Menschen da zu sein‘, gerecht werden kann?“ Die 30 Jugendsynodalen sollen in den Kirchenkreisen und aus den kirchlichen Jugendverbänden gesucht werden. Die Findungsphase wird von der Jugendkammer und vom Landesjugendpfarramt geplant und organisiert.
Die inhaltliche Vorbereitung liege in den Händen der AG Jahresthema, die personell entsprechend besetzt sei, berichtete Blütchen weiter. Voraussichtlich würden unterschiedliche Themen in Arbeitsgruppen erörtert werden, die jeweils mit Synodalen und Jugendsynodalen zu besetzen sein werden. Diese Arbeitsgruppen brächten ihre Ergebnisse und ggf. Beschlussvorschläge ins Plenum ein, in dem alle Rederecht bekommen. Bei der Beschlussfassung werde darauf zu achten sein, dass rechtsverbindlich nur die stimmberechtigten Synodalen der 49. Synode sind, aber die Voten der Jugendsynodalen berücksichtigt werden.
Die Synode stimmte dem Antrag der Synodenpräsidentin bei einer Enthaltung zu.
Abschluss des ersten Verhandlungstages
Synodenpräsidentin Sabine Blütchen beendete den ersten Verhandlungstag.
Am Abend wird Oberkirchenrat Frank Lütjelüschen offiziell in das Amt des juristischen Oberkirchenrates der Ev.-Luth. Kirche in Oldenburg eingeführt. Der Einführungsgottesdienst findet in der St. Lamberti-Kirche in Oldenburg statt.
Amtseinführung von Oberkirchenrat Frank Lütjelüschen
Am Donnerstagnachmittag wurde Oberkirchenrat Frank Lütjelüschen mit einem Gottesdienst in der St. Lamberti-Kirche in Oldenburg offiziell in das Amt des juristischen Oberkirchenrates der Ev.-Luth. Kirche in Oldenburg eingeführt. Der 52jährige Jurist hat seine Stelle zum 1. November angetreten und wird zum ersten Mal als juristisches Mitglied des Oberkirchenrates an einer Synodentagung teilnehmen. Hier finden Sie einen Bericht zum Einführungsgottesdienst von Oberkirchenrat Frank Lütjelüschen.