10. Tagung der 49. Synode der Ev.-Luth. Kirche in Oldenburg
Synodale beschließen Haushalt für 2025, Neuausrichtung der Verwaltung der oldenburgischen Kirche und eine vom Oberkirchenrat erarbeitete Prioritätensetzung
Von Donnerstag, 21. November, bis Freitag, 22. November, tagten die Synodalen der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Oldenburg im Evangelischen Bildungshaus Rastede und haben weitreichende Beschlüsse gefasst.
Die Synode beschäftigte sich schwerpunktmäßig mit dem Haushalt für das kommende Jahr 2025, der einen Umfang von 109 Millionen Euro hat. Auf der Tagesordnung standen weiterhin der „Bericht des Bischofs“ und der Bericht aus dem Gemeinsamen Kirchenausschuss sowie verschiedene Gesetzesvorlagen und zahlreiche Berichte aus Synodenausschüssen und Arbeitsbereichen.
Darüber hinaus hat die Synode die Neuausrichtung der Verwaltung der oldenburgischen Kirche und eine vom Oberkirchenrat erarbeitete Prioritätensetzung für die Erstellung eines Sparkonzeptes beraten und beschlossen.
Am Donnerstagnachmittag fand in der St.-Ulrichs-Kirche in Rastede der Einführungsgottesdienst von Oberkirchenrat Lars Dede Dede statt.
Die Verhandlungen der Synode sind öffentlich und konnten im Live-Stream verfolgt werden, der unter: www.kirche-oldenburg.de/synode/live angeboten wurde.
Haushalt 2025 im Volumen von 109 Millionen Euro beschlossen
Die Synode der Ev.-Luth. Kirche in Oldenburg hat für das kommende Jahr einen Haushalt mit 109 Millionen Euro beschlossen. Damit orientiert sich der Haushalt an dem von der Synode im Mai beschlossenen Nachtragshaushalt für das laufende Kalenderjahr, der bei 108,7 Millionen Euro liegt.
Für das kommende Jahr sei von einem noch gleichbleibenden Ertrag aus den Kirchensteuern zu rechnen, bei gleichzeitigem Verlust weiterer Kirchenmitglieder, sagte Oberkirchenrat Sebastian Groß bei der Vorstellung des Haushalts. Um einen ausgeglichenen Haushalt für das Jahr 2025 zu ermöglichen, sind Entnahmen aus Rücklagen in Höhe von rund vier Millionen Euro geplant. Das Ziel bleibe weiterhin auch unter den sich verändernden wirtschaftlichen Bedingungen mit Blick auf das Jahr 2030 eine ausgeglichene Haushaltsführung zu gewährleisten, so Groß.
Prioritätensetzung für neues Sparkonzept
Die oldenburgische Synode folgte am Freitag der von Bischof Thomas Adomeit vorgestellten Prioritätensetzung für ein neues Sparkonzept. Dieser Schritt ziele darauf ab, „strategisch festzulegen, welche Aufgaben der kirchlichen Arbeit – eventuell nach Transformation – künftig weiterhin finanziell tragbar sind, welche möglicherweise wegfallen und wo neue Handlungsspielräume entstehen können. Die Kirche muss ihren Handlungsspielraum neu definieren, um langfristig handlungsfähig zu bleiben: Was brauchen wir, um in Zukunft Kirche zu sein?“, so Adomeit in seiner Einbringung.
Beide großen Kirchen in Deutschland könnten bis 2060 die Hälfte ihrer Mitglieder verlieren und die Corona-Pandemie habe diese Entwicklung möglicherweise sogar noch beschleunigt, sagte Adomeit. Zudem werde wohl auch die Wahrnehmung der evangelischen Kirchen nach der Veröffentlichung der ForuM-Studie zur sexualisierten Gewalt in der evangelischen Kirche und der Diakonie in Deutschland zur Beschleunigung der Entwicklung beitragen.
Die Aufarbeitung sexualisierter Gewalt und die strukturelle Reorganisation der Verwaltung der oldenburgischen Kirche bilden laut Adomeit zwei wesentliche Schwerpunkte, die erhebliche Ressourcen und Aufmerksamkeit bänden und die unabhängig von allen anderen Prioritäten absoluten Vorrang hätten. Die Bearbeitung sexualisierter Gewalt verlange nach einer systematischen Aufarbeitung und strukturellen Veränderungen, nach Prävention, um sicherzustellen, dass die Kirche ein sicherer Ort sein könne. Diese Prozesse seien von entscheidender Bedeutung für das Vertrauen in die Menschen, die in der Kirche Dienst tun und für die Glaubwürdigkeit der Institution für die Gesellschaft.
Die Neuaufstellung der Verwaltung in der Ev.-Luth. Kirche in Oldenburg sei eine weitere wichtige Herausforderung und ziele darauf ab, Prozesse zu vereinfachen, Ressourcen effizienter zu nutzen und eine zeitgemäße Struktur zu schaffen, die die zunehmenden Aufgaben bewältigen könne.
Die Ev.-Luth. Kirche in Oldenburg habe in einem intensiven Prozess drei zentrale Handlungsfelder identifiziert, die als Leitlinien für die künftige kirchliche Arbeit dienen sollen, so Adomeit.
Diese Schwerpunkte seien 1. die Orientierung an der frohen Botschaft: den Schatz feiern. Die Verkündigung des Evangeliums sei und bleibe der Kern der Arbeit der oldenburgischen Kirche und des kirchlichen Lebens. Es reiche nicht mehr, darauf zu warten, dass Menschen zur Kirche kommen. Stattdessen seien neue Wege zu gehen und eine Präsenz in den verschiedenen Lebensbereichen der Menschen zu schaffen.
Der zweite Schwerpunkt sei eine stärkere Außenorientierung und die Schaffung von Brücken in die Gesellschaft. Die Kirche sehe sich hier in der Verantwortung, die christliche Botschaft in die Öffentlichkeit zu tragen und sich aktiv in gesellschaftliche Diskurse einzubringen.
Der Schutz der Schöpfung und der Einsatz für Klimagerechtigkeit stellten einen dritten Schwerpunkt dar, der tief im biblischen Auftrag der Kirche verankert sei, so Adomeit. Angesichts der fortschreitenden Klimakrise habe die Synode ein Klimaschutzgesetz verabschiedet, das ambitionierte Ziele wie die Netto-Treibhausgasneutralität vorgebe. Dies sei ein „Mega-Projekt, eine Priorität“. Um diese Ziele zu erreichen, sollen kirchliche Gebäude energieeffizient umgestaltet, nachhaltige Mobilitätskonzepte entwickelt und ökologische Standards in der Beschaffung eingeführt werden. Dabei sehe sich die Kirche als Teil einer globalen Verantwortungsgemeinschaft, die gemeinsam an der Bewältigung der Klimakrise arbeite.
Diese drei Schwerpunkte bilden den Kern der neuen Prioritätensetzung. „Die Entscheidung, uns auf diese drei Handlungsfelder zu fokussieren, basiert auf dem klaren Ziel, das kirchliche Handeln nachhaltig und zukunftssicher zu gestalten. Im Anwenden dieser Prioritäten sind möglicherweise Entscheidungen erforderlich, die einerseits schmerzhaft sein können, weil sie einen Abschied von bisherigen Tätigkeiten oder Handlungsfeldern bedeuten, andererseits aber notwendig sind, um die Kirche handlungsfähig zu halten.“ Die vorgelegten Prioritäten stellten noch kein Sparplan dar, betonte Adomeit. Sie seien eine Chance die Zukunft der Kirche zu gestalten.
Auf der Grundlage der Prioritätensetzung soll der Oberkirchenrat ein Sparkonzept zur Finanzierbarkeit der vorgelegten Prioritäten erarbeiten.
Neustrukturierung der Gemeinsamen Kirchenverwaltung
Zur Neustrukturierung der Gemeinsamen Kirchenverwaltung der oldenburgischen Kirche hat die Synode dem gemeinsamen Beschlussvorschlag von Gemeinsamem Kirchenausschuss (GKA) und dem Beirat der Gemeinsamen Kirchenverwaltung (GKV) zugestimmt.
Dieser Vorschlag legt fest, dass die Verwaltungsstruktur verändert und weiterentwickelt wird. Zur effektiven und zeitgemäßen Aufgabenerledigung sollen Kompetenzen gebündelt und Kosten reduziert werden. Bestehen bleibt eine Gemeinsame Kirchenverwaltung für alle Kirchenkreise, Kirchengemeinden und den Oberkirchenrat und die GKV bleibt eine unselbstständige Einrichtung der Ev.-Luth. Kirche in Oldenburg. Damit verbleibt die gemeinsame Anstellungsträgerschaft der Mitarbeitenden der GKV bei der Ev.-Luth. Kirche in Oldenburg. Darüber hinaus soll eine klare Fachbereichsstruktur/Fachteamstruktur der GKV eingerichtet werden (eine Finanzabteilung, eine Personalabteilung usw.). Geplant ist eine eigenständige Leitung für die GKV.
Die Zentrale Dienststelle und der Bereich Gemeindebezogene Dienste sollen aufgelöst und in die neue Verwaltungsstruktur integriert werden. Die Regionalen Dienststellen sind nach dem Vorschlag keine eigenständigen Dienststellen mehr. Drei Außenstellen der GKV sollen in den Regionen der Ev.-Luth. Kirche in Oldenburg kirchengesetzlich festgeschrieben werden. Gegebenenfalls können Co-Working-Zentren genutzt werden.
Die GKV steht unter der Leitung eines Verwaltungsrates, in den jeder Kirchenkreis ein Mitglied entsenden soll. Auch der Oberkirchenrat entsendet ein Mitglied des Oberkirchenrates in den Verwaltungsrat.
Der Oberkirchenrat wurde beauftragt, der 49. Synode zu ihrer 11. Tagung im Frühjahr 2025 auf der Grundlage der genannten Eckpunkte ein geändertes Kirchenverwaltungsgesetz vorzulegen.
Gemeinsam verantworteter christlicher Religionsunterricht
Die Vereinbarung der (Erz)bistümer und evangelischen Kirchen in Niedersachsen über die Einführung eines gemeinsam verantworteten christlichen Religionsunterrichts anstelle der Fächer Evangelische Religion und Katholische Religion hat die Synode zustimmend zur Kenntnis genommen.
Die Vereinbarung über einen christlichen Religionsunterricht in gemeinsamer Verantwortung sei Ausdruck der „positiven Erfahrungen" der Zusammenarbeit und ein weiterer Fortschritt im ökumenischen Dialog der beteiligten evangelischen Kirchen und katholischen Bistümer, so Oberkirchenrat Lars Dede in seiner Einbringung.
Diese Vereinbarung ermögliche nun eine Weiterentwicklung dieser Kooperation, die in Folge der sinkenden Schüler*innenzahlen mit christlicher Bindung dringend geboten scheine. Die niedersächsische Kultusministerin Julia Willie Hamburg habe das Projekt positiv aufgenommen, berichtete Dede. Vorausgesetzt, dass alle fünf evangelischen Landeskirchen und die katholischen Bistümer auf dem Gebiet Niedersachsens dem Gesetzesentwurf zustimmen, soll der neue Vertrag mit dem Kultusministerium am 19. Dezember 2024 unterzeichnet werden.
Die Planungen sehen vor, dass ab dem Schuljahr 2025/26 evangelische und katholische Schülerinnen und Schüler gemeinsam im Fach Christliche Religion unterrichtet werden. Bisher wird der Religionsunterricht nach Konfessionen getrennt erteilt.
Bericht zur Aufarbeitung sexualisierter Gewalt
In ihrem Bericht zur Aufarbeitung der im Januar vorgestellten ForuM-Studie zu sexualisierter Gewalt in der evangelischen Kirche informierte die Geschäftsführerin der „Unabhängigen Regionalen Aufarbeitungskommission“ für Niedersachsen und Bremen, Ute Dorczok, über den Stand der Regionalen Aufarbeitungskommission mit ihren Aufgaben und Möglichkeiten.
Sie betonte ausdrücklich, dass es ohne Aufarbeitung, dem Erkennen von Strukturen und begünstigenden Faktoren und Übernahme von Verantwortung keine wirkungsvolle Prävention geben könne. „Aufarbeitung liegt die Einsicht zugrunde, dass vergangenes Unrecht eine Bedeutung für die kollektive Gegenwart und Zukunft besitzt.“
Ziel von Aufarbeitung sei es, vergangenes Unrecht aufzudecken und anzuerkennen: „Sexualisierte Gewalt ist ein realer Teil der Geschichte und Gegenwart von Kirche und Diakonie. Und wer sich als Teil von Kirche begreift, ist Teil dieser Geschichte.“
Bei sexualisierter Gewalt in der evangelischen Kirche und Diakonie handele es sich nicht um bedauernswerte Einzelfälle, so Dorczok. Es seien Verbrechen begangen worden an Kindern und Jugendlichen mit gravierenden Auswirkungen auf deren Leben. Es gebe Täterinnen und Täter, Mitwissende sowie unterlassene Hilfeleistung, es gebe Strukturen und eine Kultur, die Täter schütze, betonte Dorczok. Die Aufarbeitung sei Anstrengung und könne nicht ausgelagert werden. Es werde eine kontinuierliche Aufgabe bleiben.
Zu dem in der ForuM-Studie geforderten Kulturwandel gehöre die Auseinandersetzung mit Macht, betonte Dorczok. Die Studie habe mit der Darstellung aufgeräumt, dass es in der evangelischen Kirche kein Machtgefälle gebe. Das Machtgefälle sei vorhanden und werde ausgenutzt. Sie mahnte, die Bilder von Tätern und Opfern zu verändern. Es sei leider so, dass man Täter nicht erkennen könne. Und die Betroffenen seien Expert*innen, hätten Erfahrungswissen und seien qualifiziert, hob Dorczok hervor. Das sei wichtig, denn sonst werde man den Menschen nicht gerecht.
Bischof Thomas Adomeit mahnt Gleichbehandlung von kommunalen und freigemeinnützigen Kliniken in Niedersachsen an
In seinem Bericht an die Synode hat Bischof Thomas Adomeit die Gleichbehandlung von kommunalen und freigemeinnützigen Kliniken in Niedersachsen angemahnt. Die Entscheidung der niedersächsischen Landesregierung, kommunalen Kliniken bis 2026 die Aufnahme neuer Schulden zu gestatten, gelte für Häuser wie das Evangelische Krankenhaus Oldenburg nicht. Dies erhöhe den ohnehin bestehenden Konkurrenzdruck unter den Kliniken noch weiter und bedrohe vor allem die Existenz der Krankenhäuser in freier Trägerschaft. Gemeinsam mit Weihbischof Wilfried Theising, Bischöflicher Offizial für den Bezirk Oldenburg, teile er die große Sorge um die Häuser in freigemeinnütziger bzw. kirchlicher Trägerschaft. „Wir sehen Land, Bund und Kostenträger in der Pflicht, alle Krankenhäuser auskömmlich zu finanzieren. Eine unterschiedliche Behandlung kommunaler und freigemeinnütziger Häuser ist unzulässig und dies dürfen wir auch nicht hinnehmen“, sagte Adomeit. Hier stehe das langbewährte Prinzip der Subsidiarität auf dem Spiel. Aus der Landesregierung sei diesbezüglich allerdings wenig Unterstützung zu erkennen, kritisierte er. Er befürchte, dass die Situation weiter eskalieren könne. Gleichzeitig hoffe er, dass es gelinge, „dass wir uns als Kirchen hilfreich einbringen.“
Lars Dede in das Amt als theologischer Oberkirchenrat eingeführt
Am Donnerstagnachmittag ist Oberkirchenrat Lars Dede mit einem festlichen Gottesdienst in der St.-Ulrichs-Kirche in Rastede von Bischof Thomas Adomeit offiziell in das Amt als theologischer Oberkirchenrat der Ev.-Luth. Kirche in Oldenburg eingeführt worden. Der 59-jährige Theologe hat seine Stelle zum 1. November angetreten und nimmt zum ersten Mal als Oberkirchenrat an einer Synodentagung teil. Dede ist Nachfolger von Detlef Mucks-Büker, der Ende Oktober in den Ruhestand verabschiedet worden ist. Als theologischer Oberkirchenrat ist Dede Mitglied im Kollegium des Oberkirchenrates sowie hauptamtliches Mitglied des Gemeinsamen Kirchenausschuss (GKA) der oldenburgischen Kirche.
In seiner Ansprache zur Einführung von Oberkirchenrat Dede betonte Bischof Thomas Adomeit, dass es wunderbar sei, ohne Vakanz einen neuen theologischen Oberkirchenrat ins Amt einzuführen. Dede kenne diese Kirche, die Strukturen, die Synode und die anstehenden Herausforderungen. Und Dede wisse, worauf und auf wen er sich einlasse, so Adomeit. Es sei ein großer Gewinn, Lars Dede nun an der Seite des Kollegiums, des GKA und der Synode zu wissen und er habe Respekt, dass Dede die Verantwortung für die wichtigen Arbeitsbereiche Bildung und Diakonie übernommen habe.
Für diese Aufgaben bringe Dede Leitungserfahrung, eine zugewandte Grundhaltung, eine eigene theologische Prägung, Kenntnis von Orten und Menschen und Gottvertrauen mit. Darüber hinaus habe Dede Erfahrungen und Kompetenzen aus dem Kreispfarramt im Ammerland, Freude an Strukturdiskussionen, einen hilfreichen Blick auf Menschen, die mit seiner Hilfe ihre Verantwortung im Ehrenamt oder auch im Hauptamt gut wahrnehmen können, Ideen für Menschen, die nicht im Gottesdienst erreichbar seien, und den Blick über den Tellerrand, so Adomeit.
Als auf zehn Jahre gewähltes theologisches Mitglied des Oberkirchenrates leitet Dede das Dezernat III „Bildung und Diakonie“. Er ist zuständig für die Bereiche kirchliches Bildungshandeln sowie Diakonie und Kirche. Ihm obliegt die strategische und aufsichtliche Zuständigkeit für das Referat Bildung mit den dort zugeordneten Bildungsbereichen (z.B. Arbeitsstelle Religionspädagogik und Medienstelle, Fachstelle Kindergartenarbeit, Landesjugendpfarramt usw.) sowie für weitere rechtlich unselbständige Einrichtungen und Beratungsstellen (z.B. Ehe-, Familien- und Lebensberatungsstellen, Gemeindeberatung), soweit sie sich in der unmittelbaren Trägerschaft des Oberkirchenrates befinden.
Neben dem Bischof, der Synode und dem Gemeinsamen Kirchenausschuss leitet und verwaltet der Oberkirchenrat als Kollegialorgan die oldenburgische Kirche.
Zur Person von Lars Dede
Lars Dede (59) wurde in Varel geboren und war vom August 2007 bis Oktober 2024 Kreispfarrer im Ev.-luth. Kirchenkreis Ammerland. Bis 2013 war er zusätzlich (50%) Gemeindepfarrer in Bad Zwischenahn. Von 1998 bis 2007 war Dede Gemeindepfarrer in der Kirchengemeinde Sandkrug. Nach seinem Probedienst in der Kirchengemeinde Sandkrug von 1996 bis 1998 wurde er 1998 in Wilhelmshaven-Bant ordiniert.
Das Vikariat absolvierte er von 1994 bis 1996 in der Kirchengemeinde Rastede sowie in den deutschen Gemeinden in London-West (sechsmonatiges Auslandsvikariat). Das Vikariat schloss er mit dem Zweiten Theologischen Examen ab. Von 1986 bis 1994 studierte Dede Evangelische Theologie in Marburg, Göttingen und Heidelberg, von 1984 bis 1986 leistete er einen Zivildienst in der Altenpflegeeinrichtung „Simeon und Hanna“ der Diakonie in Bad Essen.
Von 2002 bis 2013 und erneut von 2018 bis 2024 gehörte Dede der Landessynode der oldenburgischen Kirche an und war dort unter anderem Vorsitzender des Kirchensteuerbeirats. Darüber hinaus war er u.a. Vorsitzender des Kuratoriums des Ev. Bildungswerks Ammerland und Mitglied im Vorstand des Diakonischen Werks des Ev.-luth. Kirchenkreises Ammerland. Kreispfarrer Lars Dede ist verheiratet und hat ein erwachsenes Kind.
Weitere Informationen und Beschlüsse sowie Fotos zur Synodentagung finden Sie unter den Tageszusammenfassungen.