1. Tagung der 49. Synode am 18. September 2020
Am Freitag, 18. September, trat die 49. Synode der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Oldenburg zu ihrer ersten regulären Tagung in der St.-Johannes-Kirche Kreyenbrück (Oldenburg) zusammen. Auf der Tagesordnung des eintägigen Treffens stand ein Nachtragshaushalt für das laufende Jahr sowie der Bericht von Bischof Thomas Adomeit an die Synode und der Bericht des Gemeinsamen Kirchenausschusses.
Der Bericht des Gemeinsamen Kirchenausschusses finden Sie als Video oben links und den Bericht von Bischof Thomas Adomeit oben rechts.
Gesetzliche Grundlage für digitale Synodentagungen beschlossen
Die 49. Synode der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Oldenburg hat auf ihrer ersten Tagung am Freitag, 18. September, in der St.-Johannes-Kirche Kreyenbrück (Oldenburg) einen Nachtragshaushalt für das Jahr 2020 verabschiedet.
Diese Tagung fand angesichts der fortbestehenden Corona-Pandemie unter besonderen Bedingungen statt und wurde live im Internet übertragen.
Die ursprünglich für Mai 2020 geplante 1. Tagung der 49. Synode musste bedingt durch die Corona-Pandemie verschoben werden. Die Synodentagung fandet nun in der St.-Johannes-Kirche Kreyenbrück (Oldenburg) statt. Die Kirche bot ausreichend Raum für die 60 Synodalen und die Mitglieder der Kirchenleitung, um die durch Corona geforderten Mindestabstände einzuhalten zu können.
Ertragsausfälle durch Corona-Pandemie
Aufgrund der Corona-Pandemie und dem damit verbundenen Lockdown rechnet die oldenburgische Kirche mit wesentlichen Ertragsausfällen für das Jahr 2020. Neben den Rückgängen bei Vermögenserträgen sowie den Ausfällen von Spenden und Kollekten durch die Absage sämtlicher Gottesdienste für den Zeitraum von Mitte März bis Mitte Mai, rechnet die oldenburgische Kirche vor allem mit einem Rückgang der Kirchensteuererträge in Höhe von rund 4,75 Millionen Euro. Diese Mindereinnahmen machten einen Nachtragshaushalt notwendig.
Gleichzeitig sollen die Zuweisungen an die Kirchengemeinden und Kirchenkreise, wie im Haushaltsplan 2020 verabschiedet, in voller Höhe bestehen bleiben, betonte Oberkirchenrätin Dr. Susanne Teichmanis in ihrer Einbringungsrede.
Da der prognostizierte Rückgang der Kirchensteuererträge nicht vollumfänglich durch die Reduzierung geplanter Aufwendungen kompensiert werden kann, war eine Entnahme aus der Ausgleichsrücklage in Höhe von 3,48 Millionen Euro erforderlich. Mit dieser Maßnahme konnte der Nachtragshaushalt für das Jahr 2020 ausgeglichen werden.
Änderung der Geschäftsordnung für die Synode
Das Kirchenparlament hat mehrheitlich beschlossen, dass die Geschäftsordnung der Synode um einen Paragraphen ergänzt wird: „Tagungen der Synode finden in der Regel als Präsenzsitzungen statt. In begründeten Ausnahmefällen kann das Präsidium entscheiden, die Tagung ganz oder teilweise in digitalen Formaten, insbesondere unter der Verwendung von Bild- und Tonübertragung abzuhalten. Dabei ist die Öffentlichkeit zu wahren.“ Die Geschäftsordnung der Synode wurde ergänzt, um die Handlungsfähigkeit zu wahren, die auch bei einem erneuten Lockdown eine digitale Synodentagung ermöglichen könne, erläuterte die Synodenpräsidentin Sabine Blütchen vor der Abstimmung.
Kirchengesetz zur Sicherung der Handlungsfähigkeit kirchlicher Körperschaften verabschiedet
Weiterhin wurde das Kirchengesetz zur Sicherung der Handlungsfähigkeit der kirchlichen Körperschaften von der Synode verabschiedet. Das Kirchengesetz enthält Regelungen, die die Entscheidungsfähigkeit kirchlicher Leitungsorgane auch unter den weitreichenden Einschränkungen des öffentlichen Lebens sichern sollen. Zu diesem Zweck wurden Verfahrensregelungen, die eine gleichzeitige physische Anwesenheit größerer Personengruppen voraussetzen, verändert.
Das Gesetz ermöglicht, dass Leitungsorgane der kirchlichen Körperschaften Beschlüsse auch ohne entsprechende Regelung im Umlaufverfahren fassen können; dass Beschlüsse auch in Sitzungen, die in Form von Video- oder Telefonkonferenzen abgehalten werden, gefasst werden können und dass während eines Verbotes von Zusammenkünften in Kirchen und Gemeindehäusern oder wegen anderer Beschränkungen von sozialen Kontakten in öffentlichen Bereichen anstelle eines Vorstellungsgottesdienstes (gemäß §§ 5, 13 Absatz 2 Pfarrstellenbesetzungsgesetz) ein von der Bewerberin oder dem Bewerber geleiteter Gottesdienst und die Predigt aufgezeichnet und auf der Internetseite der Kirchengemeinde bereitgestellt werden kann.
Synodale gedenken der Opfer der Corona-Pandemie
In seinem Bericht an die Synode betonte Bischof Thomas Adomeit mit Blick auf die Corona-Pandemie, dass es ein „Zurück zu der alten Normalität“ nicht geben werde, auch wenn so langsam das normale Leben zurückzukehren scheine. „Denn die Welt ist anders geworden. Und auch wir selbst haben uns alle verändert in den letzten Monaten“, sagte Adomeit.
Die Ernsthaftigkeit und die Sorgfalt, mit denen die Beratungen in den vergangenen Monaten geführt worden seien, erfüllten ihn mit großem Dank, betonte der Bischof. „Es war spürbar: Wir haben aus christlicher Verantwortung auch für unser Gemeinwesen und aus Gründen der Liebe zu den Nächsten heraus gehandelt. Die Verletzlichen waren dabei besonders im Blick. Wir haben aus der Freiheit, die uns das Evangelium schenkt, sogar auf Rechte verzichtet.“ Er dankte allen Ehren- und Hauptamtlichen der Kirche für ihren Mut und die Klarheit. Es habe „unserer Gemeinschaft gutgetan.“
Ganz ausdrücklich dankte der Bischof all denen, die Dienst an pflegebedürftigen Menschen in Einrichtungen, Kliniken und Pflegeheimen getan hätten und weiterhin täten. Sie seien „zu besonderen Botinnen und Boten des Evangeliums geworden, denn sie sind in schwerer Zeit, nicht risikofrei, bei den Menschen geblieben, die Hilfe brauchten.“
Bemerkenswert seien auch die vielen Ideen, die in dieser Zeit entstanden seien. Sätze wie „Das geht nicht! Das haben wir noch nie so gemacht“, seien nicht zu hören gewesen. Deshalb könnten diese Aussagen „als Begründung bei den Diskussionen um den Weg in die Zukunft unserer Kirche nicht mehr herhalten". Das sei eine der Lehren aus Corona, so Adomeit.
Bei aller Sehnsucht nach Normalität rief der Bischof dazu auf, weiterhin achtsam zu bleiben, „auch bei unseren Forderungen nach Rücknahme der Maßnahmen, die Leben gerettet haben. Und bleiben wir auch achtsam bei unseren Aktivitäten in Kirche und Gemeindehaus.“ Zusammen mit den Synodalen gedachte der Bischof in einer Schweigeminute der Opfer der Pandemie.
Durch die Corona-Pandemie seien die Probleme deutlich erkennbar geworden, „die wir eigentlich alle schon hatten.“ Als Beispiele nannte er die Nachbarländer, die Partnerkirchen in Ghana und Togo sowie die Flüchtlingssituation im Mittelmeer. Dabei sei „das Aufnehmen von Flüchtlingen aus Moria oder das Retten von Menschen aus dem Mittelmeer ‚nur‘ ein Kampf gegen die Symptome unserer, ja, auch unserer Politik. Menschen mit ihrem Leben in Geiselhaft zu nehmen für eine verfehlte Asylpolitik, die letztlich auf eine verfehlte, weil unfaire Wirtschaftspolitik hinweist, das ist unerträglich.“
Die Zahlen der Kirchenaustritte seien aufs Neue bitter und zugleich herausfordernd, sagte Bischof Adomeit weiter. Gründe könnten neben der Kirchensteuer die Besteuerung der Renten, die erhöhten Mietpreise, aber auch die vernehmbare politische Haltung, z. B. zu Flüchtlingsfragen bzw. dem EKD-Schiff im Mittelmeer, Klimafragen, Äußerungen gegen Extremismus sein. „Die Entwicklung der Zahlen wollen und dürfen wir nicht einfach als gegeben hinnehmen“, mahnte der Bischof.
Zweite Tagung der 49. Synode im November in Nordenham
Die zweite Tagung der 49. Synode wird am 19. und 20. November in der Stadthalle von Nordenham stattfinden.
Hier finden Sie weitere Informationen sowie Fotos zur Synodentagung.
Den Ablaufplan und die Tagesordnung finden Sie ganz oben in der rechten Spalte zum Download.