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Verwaltungsfachangestellte/r (m/w/d)

Die Ausbildung zur/zum Verwaltungsfachangestellten ist eine nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) anerkannte dreijährige Ausbildung. 

Zugangsvoraussetzung: Notwendige Voraussetzung ist ein möglichst geschlossenes Grundlagenwissen, was i.d.R. durch einen Sekundarabschluss I (Hauptschul-/Realschulabschluss) erreicht ist.

Qualifiziert für: Ausgebildete Verwaltungsfachangestellte kommen im gesamten Aufgabenspektrum der Verwaltung zum Einsatz. Im Geltungsbereich des TVöD qualifiziert der erfolgreiche Abschluss der Ausbildung zu Tätigkeiten der mittleren Verwaltungs- und Sachbearbeiter-Ebene (vergleichbar mit der Laufbahngruppe 1).

Ausbildung am NSI: Das NSI erteilt den dienstbegleitenden Unterricht, organisiert die Zwischen- und Abschlussprüfungen und stellt Prüfungszeugnisse aus.
Weiterbildungsmöglichkeiten: Der Angestelltenlehrgang II oder das Bachelor-Studium bieten Möglichkeiten für den beruflichen Aufstieg. Zudem sind viele unserer Fortbildungen dazu geeignet, um das in dieser Ausbildung erworbene Wissen zu erweitern und zu vertiefen.

Zwischenlehrgang (VZ)
Für die Auszubildenden mit 3- und 2½ -jähriger Ausbildungszeit beginnt der Zwischenlehrgang jeweils im November des zweiten Ausbildungsjahres; der Lehrgang endet Ende Januar/Anfang Februar des Folgejahres. Für die Auszubildenden mit 2 -jähriger Ausbildungszeit findet der Zwischenlehrgang im ersten Ausbildungsjahr zu den genannten Terminen statt.

Abschlusslehrgang (VA)
Der Abschlusslehrgang für 2- und 3-jährige Ausbildungsverhältnisse findet im Zeitraum Februar bis Juni des letzten Ausbildungsjahres statt. Der Abschlusslehrgang für 2½ -jährige Ausbildungsverhältnisse wird im Zeitraum September bis Januar des letzten Ausbildungshalbjahres durchgeführt.

Weitere Informationen: Ausbildung Verwaltungsfachangestellte/r in Niedersachsen | NSI (nsi-hsvn.de)

Kontakt

Ausbildung.ZDS@kirche-oldenburg.de 
Raphaela Kompio-Ramadan, 0441 7701 – 2008
Sina von der Burg, 0441 7701 – 2009