Kirchensteuer wirkt
Kirchensteuer
In Niedersachsen beträgt die Kirchensteuer wie in den meisten Bundesländern neun Prozent der Lohn- und Einkommensteuer. Bei einem Bruttoeinkommen von 4.000 Euro in der Steuerklasse 3 sind das knapp 26 Euro im Monat. Dieser Betrag kann im Folgejahr auch als Sonderausgabe in der Steuererklärung geltend gemacht werden. Eingezogen wird das Geld von der staatlichen Finanzverwaltung, die es dann an die Kirchen weiterleitet. Für diesen Aufwand erhält der Staat je nach Bundesland drei oder vier Prozent von der Gesamtsumme, was für die Kirchen deutlich günstiger ist, als wenn sie es selbst übernähme. Im Jahr 2022 erhielt die Ev.-Luth. Kirche in Oldenburg gut 73 MILLIONEN EURO an Kirchensteuern – das sind 86 Prozent ihrer Gesamteinnahmen. Die restlichen 14 Prozent erwirtschaftete sie unter anderem aus Mieten und Pachten und erhielt sie in Form von Staatsleistungen und Zinserträgen sowie als Erstattungen für Personalkosten.
Nur durch die Kirchensteuer ist es überhaupt möglich, dass sich Menschen hauptamtlich für andere einsetzen können. Dies geschieht vor allem in den Kirchengemeinden: Mehr als die Hälfte aller Einnahmen fließt dorthin. Auf diese Weise tragen die Zahlenden der Kirchensteuer dazu bei, dass nicht nur der christliche Glaube weitergegeben wird, sondern dass auch Menschen auf ihrem Lebensweg begleitet werden können: in den Gottesdiensten und Kindertagesstätten, in der Jugendarbeit und Erwachsenenbildung, durch Kirchenmusik und natürlich in den vielen diakonischen Einrichtungen und Beratungsstellen.
Staatsleistungen
Staatsleistungen
Die Kirchen erhalten sogenannte Staatsleistungen, die immer wieder kontrovers diskutiert werden. Hierbei handelt es sich weder um eine Steuer noch um eine Subvention, sondern um eine gesetzliche Verpflichtung des Staates. Im Zuge der Säkularisierung hatten die damaligen Landesherren vor allem zu Beginn des 19. Jahrhunderts viele kirchliche Güter und Grundstücke enteignet. Im Gegenzug verpflichteten sie sich, die Pfarrer zu besolden und für ihre Altersversorgung zu sorgen. Diese Aufgabe übernahmen später der Staat und die Bundesländer. Der Anteil der Staatsleistungen ist für die oldenburgische Kirche mit knapp vier Prozent oder 4,17 Millionen Euro allerdings relativ gering.
Ortskirchgeld
Ortskirchgeld
Zusätzlich zur Kirchensteuer erheben die meisten Kirchengemeinden einmal im Jahr ein Ortskirchgeld oder einfreiwilliges Kirchgeld. Dieses kommt direkt der jeweiligen Gemeinde zugute. Dabei ist es jeder Gemeinde selbst überlassen, ob sie mit einem freiwilligen Kirchgeld quasi um eine Spende bittet oder sich für ein verpflichtendes Ortskirchgeld entscheidet, das gezahlt werden muss (und theoretisch auch eingeklagt werden könnte). Beim Ortskirchgeld gibt es zum einen das feste Kirchgeld mit jährlichen Beträgen zwischen drei und sechs Euro, zum anderen das einkommensabhängige Kirchgeld, das zwischen 3 und 30 Euro jährlich beträgt. Beim freiwilligen Kirchgeld entscheidet jedes Gemeindemitglied selbst, ob und mit welchem Beitrag es Projekte in seiner Kirchengemeinde unterstützen möchte. Das Besondere sowohl am Ortskirchgeld als auch am freiwilligen Kirchgeld: Es wird stets für konkrete Projekte verwendet, die in der Regel im Begleitschreiben vorgestellt werden. Neue Bücher für die Gemeindebücherei, eine Solaranlage für das Gemeindehaus oder auch eine Rollstuhlhebebühne für den Transporter, der die Seniorinnen und Senioren der Gemeinde zu Veranstaltungen bringt – all das sind Beispiele, für die das Ortskirchgeld oder das freiwillige Kirchgeld eingesetzt werden kann und die häufig nicht aus dem allgemeinen Haushalt der Kirchengemeinde zu finanzieren sind. Damit tragen sowohl das Ortskirchgeld als auch das freiwillige Kirchgeld dazu bei, das Gemeindeleben vor Ort zu fördern. Für beide stellen die Kirchengemeinden Spendenbescheinigungen aus, denn der Betrag kann von der Einkommenssteuer abgesetzt werden
Kollekte & Spenden
Kollekte & Spenden
Für die Hauptgottesdienste an den Sonn- und Festtagen des Jahres legt der Gemeinsame Kirchenausschuss bis zu 30 Kollekten für die gesamte Evangelisch-Lutherische Kirche in Oldenburg fest. Die übrigen Kollekten bestimmt jede Kirchengemeinde selbst. Die Kollekten werden direkt für den jeweiligen Zweck weitergeleitet. Übrigens: Für die landesweiten Kollekten und auch die Gemeindekollekten kann jedes Kirchenmitglied Vorschläge machen.
Wer seine Gemeinde direkt unterstützen möchte, kann auch spenden: entweder bar im Kirchenbüro oder per Überweisung. Mit dem Geld kann entweder die Gemeindearbeit insgesamt oder ein bestimmtes Projekt gefördert werden, das im Verwendungszweck der Überweisung angegeben wird. Die Gemeinde ist verpflichtet, zweckgebundene Spenden entsprechend zu verwenden. Wer seine Kirche mit größeren Summen unterstützen möchte, wendet sich am besten an den Pastor oder die Pastorin seines Vertrauens. Sie haben einen guten Überblick, wofür Spenden am dringendsten benötigt werden. Und natürlich lässt sich eine Kirchenspende – wie alle anderen Spenden auch – von der Einkommenssteuer absetzen.
Nachlassspenden
Nachlassspenden
„Wie bewirke ich Gutes über mein eigenes Leben hinaus?“
Vielleicht bewegt Sie diese Frage wie viele andere auch. Was Ihnen in Ihrem Leben wichtig ist und wofür Sie sich zu Lebzeiten einsetzen, das möchten Sie auch weiterhin und langfristig mit Ihren Mitteln unterstützen.
Aus diesem Grund setzen Menschen auch ihre evangelischen Kirchengemeinden, kirchliche Einrichtungen und Stiftungen oftmals als Erbin oder Vermächtnisnehmerin ein. Viele Projekte und Arbeitsbereiche in unseren Kirchen gestalten ihre erfolgreiche Arbeit auch mit Mitteln aus Testamentsspenden.
Menschen fühlen sich damit ihrer Kirche verbunden. Sie haben das Vertrauen, dass ihre persönlichen Werte in den vielfältigen Bereichen kirchlicher Arbeit umgesetzt werden. Ihre Gabe ist oft auch ein Ausdruck des Dankes.
Sie sind Gott dankbar für das eigene Leben und möchten davon etwas an andere Menschen weitergeben. Die darin erkennbare Nächstenliebe und das hohe Maß an Vertrauen sind uns als Kirchen Verpflichtung, solide und transparent mit dem umzugehen, was Menschen uns geben.
Ihren eigenen Nachlass zu regeln, erfordert Mut und Weitsicht. Es ist ein Zeichen von Verantwortung, wenn Sie sich zu Lebzeiten darum kümmern. Sie können die Familie absichern und auch zusätzlich eigene Werte in Form einer Nachlassspende oder eines Vermächtnisses an kommende Generationen weitergeben.
Dabei möchten wir Ihnen helfen - mit unserer Broschüre, mit Veranstaltungen zu den Themen Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung und Testament sowie mit persönlichen Gesprächen, wenn Sie es wünschen.
Weitere Informationen zu dem Thema finden Sie auch auf unserer Homepage www.kirche-nachlassspende.de
Haushaltssicherungskonzept
Haushaltssicherungskonzept
Hinter diesem sperrigen Wort verbirgt sich eine Strategie, mit der Sie Ihre Kirchengemeinde finanziell und mit ihren Angeboten und ihrer eigenen Identität zukunftsweisend ausrichten können.
Neben dem Blick auf die Zahlen ist der Blick auf die Aufgaben und Angebote Ihrer Kirchengemeinde ein wichtiger Baustein des Haushaltssicherungskonzeptes. Begleitet wird Ihre Kirchengemeinde bei der Aufstellung Ihres Haushaltssicherungskonzeptes durch die Projektstelle des Oberkirchenrates in Oldenburg.
Als leitendes Gremium und mit seiner Fachkompetenz vor Ort fällt Ihr Gemeindekirchenrat weiterhin alle Entscheidungen im Rahmen der Kirchenordnung.
Das Ziel: Ihre Kirchengemeinde gestaltet ihre Zukunft selbstständig in einem finanziell gesicherten Rahmen.
Download Praxishilfe Haushaltssicherungskonzept für Kirchengemeinden
Weitere Informationen erhalten Sie bei:
Helma Stukenborg
Projektkoordinatorin Haushaltssicherungskonzept für Kirchengemeinden
Philosophenweg 1
26121 Oldenburg
0441 7701-126
helma.stukenborg@kirche-oldenburg.de