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Die Trauung – theologisch und biblisch betrachtet

Trauung

Die evangelische Trauung: Bitte um Gottes Segen

„Die Ehe ist ein äußerlich, weltlich Ding“, hat Martin Luther gesagt, sie solle deshalb vor der Kirchentür geschlossen werden. So hält es die evan-gelische Kirche noch heute: Bedingung für eine kirchliche Trauung ist die vorherige Eheschließung auf dem Standesamt. Dieses gilt für gleichgeschlechtliche ebenso wie für verschiedengeschlechtliche Ehegatten. 

Im November 2018 hatte die Synode der Ev.-Luth. Kirche in Oldenburg die „Trauung für alle“ beschlossen. Damit wurde auch die kirchliche Trauung für gleichgeschlechtliche Ehepaare geöffnet. In dem damaligen Beschluss der Synode heißt es: „Die Ev.-Luth. Kirche in Oldenburg begrüßt die rechtliche Gleichstellung von Personen gleichen Geschlechts bezüglich der Möglichkeit der Eheschließung durch das Gesetz zur Einführung des Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts vom 20. Juli 2017 und die damit beabsichtigte Beendigung der Diskriminierung gleichgeschlechtlicher Paare.“

Die evangelische Trauung ist also ein Gottesdienst anlässlich einer staatlichen Eheschließung. In diesem Gottesdienst bittet die christliche Gemeinde für das Paar um den Segen Gottes als Wegbegleitung durch sein gemeinsames Leben.

Bis dass der Tod euch scheidet

Sowohl die katholische Kirche, in der die Ehe ein Sakrament ist, als auch die evangelische Kirche sehen die Ehe prinzipiell als unauflösbar an. Aus evangelischer Sicht ist daraus jedoch nicht die Unmöglichkeit einer Ehescheidung abzuleiten. Eine Ehe kann scheitern, und die Scheidung ist dann ein letzter Ausweg, wenn die Gemeinsamkeit zwischen zwei Menschen unbehebbar zerstört ist. Nach evangelischem Verständnis ist sie in einem solchen Fall zu akzeptieren, weil kein Mensch auf sein Versagen und Verschulden festgelegt werden sollte.

Und wenn es tatsächlich schief geht?

Ein Kernstück des evangelischen Glaubens ist die Lehre von der Rechtfertigung. Sie besagt, dass alles, was Menschen mit aufrichtigem Bemühen tun, vor Gott gerechtfertigt ist – selbst wenn es am Ende vielleicht misslingt. Im Hinblick auf die eigene Partnerschaft ist das eine ermutigende und entlastende Botschaft: Wir können uns noch so sehr anstrengen und doch ist es möglich, dass wir als Paar scheitern. Wenn das passiert, wenn also unsere Ehe in die Brüche geht, ist Gott bei mir und wird mir keinen Vorwurf machen.

Die Ehe, biblisch betrachtet

„Es ist nicht gut, dass der Mensch allein sei. Darum wird ein Mensch seinen Vater und seine Mutter verlassen und wird seiner Frau anhängen und sie werden ein Fleisch sein“, heißt es im Alten Testament (1. Mose 2,24). Und das Urteil, das Gott zu diesem Zusammensein von Mann und Frau spricht, lautet: „Und siehe, es war sehr gut“.

Nach christlichem Verständnis ist die Liebe zwischen zwei Menschen ein Geschenk Gottes, der diese Menschen geschaffen hat. In einer lebenslangen und respektvollen Beziehung können sich Gottes Liebe, seine Wertschätzung des Menschen und seine Treue widerspiegeln.

Auch das Neue Testament betont, dass Mann und Frau durch jene Liebe miteinander verbunden sind, die in der Liebe Gottes gründet: „Ihr seid zur Freiheit berufen, ... durch die Liebe diene einer dem anderen“ (Galater 5,13).

Das Traugespräch

Traugespräch

Im Pfarramt des Ortes, wo ein Paar heiraten möchte, meldet es sich zu einer kirchlichen Trauung an. Mit der Pfarrerin oder dem Pfarrer findet dann ein Vorbereitungsgespräch statt, für das es jedoch keine festen Regeln gibt. Meist geht es um die Gestaltung des Gottesdienstes, um die Beziehung, die gemeinsame Liebe und um das Paar selbst: wie sich die beiden kennengelernt haben, was ihnen aneinander wichtig ist und was sie von ihrer Beziehung erwarten. 

Das Traupaar kann sich auf das Gespräch mit folgenden Fragen vorbereiten: Gibt es einen Bibelspruch, der uns beiden viel bedeutet? (Trauspruch) Welche Lieder wollen wir singen? Sollen Verwandte und Freundinnen sowie Freunde den Gottesdienst mitgestalten? Und welche Blumen wünschen wir uns in der Kirche?

Spätestens zur kirchlichen Trauung muss das Stammbuch vorliegen! Für die evangelische Kirche ist die Heirat auf dem Standesamt der rechtsverbindliche Akt. Erst wenn ein Paar standesamtlich verheiratet ist, kann die kirchliche Trauung stattfinden.

Das Trauversprechen

Trauversprechen

Während der Trauung versprechen sich die Liebenden einander. Meist wählt das Paar dafür die erste, bekannte Form, bei der sie nur kurz auf die Frage des Pfarrers oder der Pfarrerin antworten („Name, willst du, Name, … lieben und ehren, … bis der Tod euch scheidet, so antworte: Ja, mit Gottes Hilfe.“ „Ja, mit Gottes Hilfe.“) Aber auch persönliche Textideen sind in der Regel möglich und können im Vorbereitungsgespräch geäußert werden. 

Die Trausprüche (Auswahl)

Trausprüche

Ich verlasse mich auf deine Liebe, Gott.
(Psalm 13,6) 
 
Dienet einander, ein jeder mit der Gabe, die er von Gott empfangen hat. 
(1. Brief des Petrus, Kapitel 4,10)
 
So ist es ja besser zu zweien als allein; denn sie haben guten Lohn für ihre Mühen. Fällt einer von ihnen, so hilft ihm sein Gesell auf. Weh dem, der allein ist, wenn er fällt. Dann ist kein anderer da, der ihm aufhilft. Auch wenn zwei beieinander liegen wärmen sie sich; wie kann ein einzelner warm werden. 
(Prediger, Kapitel 4,9-11)
 
Christus spricht: Ich bin das Licht der Welt. Wer mir nachfolgt, der wird nicht wandeln in der Finsternis, sondern wird das Licht des Lebens haben. 
(Johannesevangelium, Kapitel 8,12) 
 
Alle Dinge lasst in der Liebe geschehen! 
(1. Brief an die Korinther, Kapitel 16,14)
 
Nun aber bleiben Glauben, Hoffnung, Liebe, diese drei; aber die Liebe ist die größte unter ihnen. 
(1. Brief an die Korinther, Kapitel 13,13)
 
Euer Herz soll sich freuen, und eure Freude soll niemand von euch nehmen. 
(Johannesevangelium, Kapitel 16,22)
 
Seid niemandem etwas schuldig, außer dass ihr euch untereinander liebt! 
(Brief an die Römer, Kapitel 13,8) 
 
Ein neues Gebot gebe ich euch, dass ihr euch untereinander liebt, wie ich euch geliebt habe. 
(Johannesevangelium, Kapitel 13,34) 
 
Einer trage des anderen Last, so werdet ihr das Gesetz Christi erfüllen. 
(Brief an die Galater, Kapitel 6,2) 
 
Seid aber untereinander freundlich und herzlich und vergebt einer dem anderen wie auch Gott euch vergeben hat. 
(Brief an die Epheser, Kapitel 4,32) 

Dennoch bleibe ich stets bei dir, denn du hältst mich bei deiner rechten Hand. 
(Psalm 72,23)
 
Wohin du gehst, da will auch ich hingehen, wo du bleibst, da bleib auch ich. 
(Buch Ruth, Kapitel 1,16ff.) 

Der Traugottesdienst

Traugottesdienst

Ein Traugottesdienst gliedert sich grob in drei Teile. Im ersten Teil werden Traupaar und Festgemeinde mit einem biblischen Wort begrüßt. Gebet und Lied/Musik dienen der Sammlung und dem Lobpreis Gottes, denn er hat diese Liebe angestiftet. 

Mit der Predigt über den Trauspruch beginnt der mittlere Abschnitt. Es folgt die eigentliche Trauung. Die Reihenfolge: Schriftlesung, Trauversprechen der Eheleute, Segen für die junge Ehe. Wünscht sich das Ehepaar ein gemeinsames Abendmahl, schließt dies jetzt an.

Im Schlussteil folgen Fürbitten, Vaterunser und mit dem Segen Gottes entlässt der Pfarrer, die Pfarrerin Traupaar und Traugemeinde in den folgenden Festtag.
 
Für den Gottesdienst ist es meist eine Bereicherung, wenn er vom Paar sowie den Verwandten sowie Freundinnen und Freunden mitgestaltet wird. Das Paar kann Lieder, Bibeltexte und mehr auswählen und auch die Gäste zu Beginn des Gottesdienstes begrüßen. Freundinnen, Freunde und Verwandte können sich beispielsweise bei Fürbitten und Musikstücken einbringen und Eltern oder Freundinnen und Freunde sich an der Segnung des Paares beteiligen.

Häufige Fragen und ihre Antworten

F.A.Q.

Kann man sich die Kirche und den Pfarrer oder die Pfarrerin aussuchen?

Im Prinzip ja. Voraussetzung ist allerdings, dass dies mit den zuständigen Pfarrpersonen in Ihrer Wunschgemeinde wie auch den zuständigen Pfarrpersonen der Heimatgemeinde abgesprochen ist.

Was passiert im Traugespräch? Was müssen wir mitbringen?

Für das Gespräch gibt es kein festes Schema. Es geht vor allem darum, sich kennenzulernen und den Gottesdienst zu planen. Erzählen Sie etwas über sich und Ihre Beziehung. Ihr Pfarrer oder Ihre Pfarrerin findet so leichter Anknüpfungspunkte für die Predigt. Nennen Sie ruhig auch eigene Wünsche und Erwartungen an die Gestaltung des Gottesdienstes.

Das Stammbuch müssen Sie spätestens zur Trauung mitbringen. Für die evangelische Kirche ist die Heirat auf dem Standesamt der rechtsverbindliche Akt. Erst wenn ein Paar standesamtlich verheiratet ist, kann die kirchliche Trauung gefeiert werden.

Das kirchliche Trauformular können Sie sich vorab von Ihrem Pfarramt zuschicken lassen und dann ausgefüllt zum Traugespräch mitbringen oder Sie füllen es gemeinsam beim Traugespräch mit dem Pfarrer oder der Pfarrerin aus.

Was ist, wenn mein Partner einer anderen Konfession (oder gar keiner) angehört?

Wenn Sie sich nicht für eine rein katholische oder rein evangelische Trauung entscheiden können, ist eine ökumenische Trauung ein guter Kompromiss. Es handelt sich dabei um eine katholische Trauung mit Beteiligung eines evangelischen Pfarrers oder einer Pfarrerin oder andersherum – je nachdem, ob Sie sich für ein katholisches oder evangelisches Gotteshaus entscheiden.
Die ökumenische Trauung gilt kirchenrechtlich als katholische Trauung, wenn sie unter katholischer Federführung vollzogen wurde und entsprechend als evangelische Trauung bei evangelischer Federführung.

Klingt kompliziert? Wenden Sie sich einfach zuerst an die Gemeinde, in deren Kirche Sie heiraten möchten. Der dortige Pfarrer bzw. die Pfarrerin hat die Hauptverantwortung für die Trauung und wird in Absprache mit Ihnen den Geistlichen der anderen Konfession informieren und sich absprechen.

Wenn ein Partner evangelisch ist, der andere keiner oder einer anderen Religion angehört, ist in der Regel auf den Wunsch des evangelischen Partners ein Gottesdienst aus Anlass der Eheschließung möglich. Dabei wird jedoch vorausgesetzt, dass der nicht-christliche Partner die Form und Bedeutung dieses Gottesdienstes respektiert.

Wie viel kostet eine kirchliche Trauung?

Nichts. Für Trauungen in der eigenen Gemeinde werden grundsätzlich keine Gebühren erhoben. Wenn Sie jedoch besondere Wünsche beispielsweise für Blumenschmuck oder Gesang haben oder nicht in Ihrer eigenen Gemeinde heiraten, dann müssen Sie unter Umständen die entstehenden Mehrkosten tragen.

Wie läuft die kirchliche Trauung genau ab?

Ein Traugottesdienst teilt sich grob in drei Teile. Im ersten Teil werden Traupaar und Festgemeinde mit einem biblischen Wort begrüßt. Gebet und Lied/Musik dienen der Sammlung und dem Lobpreis Gottes. Mit der Predigt über den Trauspruch beginnt der mittlere Abschnitt. Es folgt die eigentliche Trauung: Schriftlesung, Trauversprechen, Segen für die junge Ehe. Wünscht das Ehepaar ein gemeinsames Abendmahl, schließt dies nun an.

Im Schlussteil folgen Fürbitten, das Vaterunser und mit dem Segen Gottes entlässt der Pfarrer oder die Pfarrerin Traupaar und Traugemeinde in den Festtag.

Kann ich kirchlich getraut werden, wenn ich geschieden worden bin?

Geschiedene bringen in der kirchlichen Trauung den Wunsch nach Vergebung und Neuanfang zum Ausdruck. Beides schenkt Gott. Die erneute Trauung stellt die Kirche jedoch vor einen Konflikt. Das christliche Verständnis kennt nämlich keine zweite oder dritte Trauung. Der Pfarrer oder die Pfarrerin wird deshalb in einem persönlichen Gespräch die Motive für den Wunsch nach einer kirchlichen Trauung erfragen. Daraufhin entscheidet er oder sie, ob er oder sie dem Wunsch des Paares entsprechen kann.

Ist das Versprechen „bis dass der Tod euch scheidet" nicht unmöglich? 

Die Liebe zwischen zwei Menschen ist ein Geschenk Gottes. Dem verbindlichen Miteinander gilt Gottes Verheißung für gute und schlechte Tage. Die evangelische Kirche hält deshalb an der inhaltlichen Aussage zur Unverbrüchlichkeit der Ehe fest. Mit dem Versprechen verschließen die Trauleute nicht die Augen vor der Tatsache, dass Ehen scheitern können. Sie zeigen einander und der Gemeinde damit jedoch die Bereitschaft, in schweren Zeiten für ihre Liebe alles tun zu wollen. Ist das Paar in einem Konflikt überfordert, kann die Hilfe einer Beratungsstelle verhindern, dass das Paar aufgibt, bevor es scheitert.

Dürfen wir auch im Freien oder an einem ungewöhnlichen Ort heiraten?

Grundsätzlich ist die Kirche der Ort für einen Gottesdienst, also auch für die kirchliche Trauung. In begründeten Fällen sind jedoch Ausnahmen möglich. Sprechen Sie Ihre Pfarrerin oder Ihren Pfarrer darauf an.

Können Verwandte sowie Freundinnen und Freunde den Gottesdienst mitgestalten?

Häufig möchten die Trauzeugen, gute Freundinnen und Freunde oder Geschwister die kirchliche Trauung mitgestalten, z.B. einen Bibeltext oder ein Gebet vorlesen oder etwas singen. Sehr schön kann auch die Beteiligung der Eltern oder von Freundinnen und Freunde bei der Segnung des Paares in der Trauung sein. Wenn Sie bereits davon wissen, sprechen Sie das bitte im Traugespräch an, damit Ihr Pfarrer / Ihre Pfarrerin dies einplanen kann. Falls es eine Überraschung sein soll: Bitten Sie Ihre Trauzeugen, Freundinnen und Freunde usw., sich beim Pfarrer oder der Pfarrerin zu melden.

Können wir selbst Lieder aussuchen?

Aber ja, unbedingt! Sicher haben Sie ein Lieblingslied oder Sie finden im Gesangbuch einen Liedtext, der Ihnen besonders passend erscheint. Bringen Sie solche Wünsche und Vorschläge ins Traugespräch mit ein!

Wer macht eigentlich die Liedblätter für den Gottesdienst? 

Normalerweise reicht für einen Gottesdienst das Gesangbuch aus. Viele Paare möchten an Ihrer Hochzeit jedoch ein besonders schönes Programmblatt haben. Das ist insofern auch sinnvoll, als dass zu Hochzeiten oft Verwandte sowie Freundinnen und Freunde anreisen, denen die Liturgie der Gemeinde fremd ist. Ein von Ihnen gestalteter Ablaufplan mit Lied- und Gebetstexten kann dann hilfreich sein. Sprechen Sie diese Frage im Traugespräch an!

Was ist, wenn ein Freund / eine Freundin in der Kirche etwas vortragen will?

Das ist möglich, sollte aber wegen des genauen Gottesdienstablaufs mit dem Pfarrer oder der Pfarrerin abgesprochen werden. Geben Sie Ihrem Freund oder Ihrer Freundin die Telefonnummer des Gemeindebüros.

Ist es möglich, den Zweck der Kollekte selbst auszuwählen?

Ja. Der Verwendungszweck kann außerhalb der Gemeinde liegen (Hilfsprojekt, soziale Initiativen o.ä.), aber auch einem bestimmten Bereich der eigenen Gemeinde gewidmet werden (Jugendarbeit, Renovierung der Kirche, Ausstattung des Kindergartens usw.). Sprechen Sie diese Frage im Traugespräch an.

Wer schmückt die Kirche? Und was kostet das?

Besonderer Blumenschmuck wie beispielsweise an den Außenseiten der Kirchenbänke ist in den meisten Kirchen möglich. Da eine Kirche im Altarraum immer mit Blumen geschmückt ist, müssen Sie alles, was darüber hinaus geht, selbst bezahlen. Meist müssen Sie sich auch selbst darum kümmern und gegebenenfalls den Schlüssel organisieren. Sprechen Sie diese Frage im Traugespräch an!

Müssen wir Plätze für Freundinnen, Freunde und Verwandte reservieren? 

In manchen Gemeinden gibt es die Möglichkeit, die vorderen Stuhl- oder Bankreihen für Angehörige und enge Freundinnen und Freunde des Traupaares zu reservieren. Stellen Sie diese Frage im Traugespräch!

Darf Reis geworfen oder Blumen gestreut werden?

Das hält jede Kirchengemeinde anders. Manchmal kommt es z.B. auf die Örtlichkeiten vor der Kirche an: Lassen sich Reis und Blumen dort problemlos wieder entfernen? Wird vielleicht der Marmorboden der Kirche durch die Blütenblätter verfärbt? Fragen Sie im Traugespräch nach.

Der Vater der Braut will seine Tochter in die Kirche führen und dort dem Bräutigam übergeben. Kennt die evangelische Kirche diesen Brauch? 

Dieser Brauch war ursprünglich ein germanischer Ritus. Er ist belastet von der männlich geprägten Vorstellungswelt, aus der er stammt: Die Frau ist das Eigentum des Mannes. Aus der Hand des Vaters nimmt der neue Eigentümer seinen Besitz entgegen.
Mit dieser Geste fällt es manchen heutigen Vätern leichter, sich von ihrer Tochter zu lösen. Sprechen Sie die Möglichkeiten mit Ihrer Pfarrerin oder Ihrem Pfarrer ab.

Wir hätten so gerne ein Bild mit dem Pfarrer oder der Pfarrerin!

Kein Problem! Die meisten Pfarrerinnen und Pfarrer sind gern bereit, sich nach dem Gottesdienst noch einmal vor dem Altar (oder anderswo) mit Ihnen ablichten zu lassen. Meist werden diese Bilder sogar besser als die während des Gottesdienstes geschossenen: Ihre Aufregung ist weg, und Fotos können bei freier Sicht gemacht werden.