6. Tagung der 49. Synode der oldenburgischen Kirche
„Große Geschlossenheit bei den Entscheidungen“
Synode der Ev.-Luth. Kirche in Oldenburg verabschiedete zahlreiche Gesetze und Vorlagen
Zufrieden mit den Verhandlungen und den Ergebnissen der Herbsttagung zeigte sich Synodenpräsidentin Sabine Blütchen zum Abschluss der 6. Tagung der 49. Synode. „Es war eine sehr entscheidungsfreudige Synode, die die nötigen Beschlüsse für diese Kirche jetzt gefasst hat“, bilanzierte sie. „Unsere Kirche hat an den beiden Tagen ein gutes Bild abgegeben und in wichtigen Punkten eine große Geschlossenheit gezeigt“, fügte Bischof Adomeit hinzu. Die Synode habe „den Klimaschutz in der Priorisierung ganz oben gehalten“, sagte der oldenburgische Bischof.
Beispielsweise habe die Synode 1,5 Millionen Euro für die künftige Umsetzung von Klimaschutz-Maßnahmen in den Kirchengemeinden und kirchlichen Einrichtungen reserviert. „Diese Summe werde nur ein Anfang sein“, sagte der Synodale Klaus Flaake, der zusammen mit einer Arbeitsgruppe das Klimaschutzgesetz vorbereitet, das der Synode im Mai 2023 vorgelegt werden soll. „Aber je eher man anfängt, etwas umzusetzen, desto eher profitiert man davon. Die Umsetzung wird nicht billiger und die Energiekosten werden auch nicht niedriger“, so Flaake. Die Summe, die durch eine Neuausrichtung des Beschäftigungsfonds frei werde, wäre sonst in den allgemeinen Haushalt der Ev.-Luth. Kirche in Oldenburg zurückgeflossen.
Auf die Bedeutung und Notwendigkeit des Klimaschutzes hatte Bischof Thomas Adomeit bereits in seinem Bischofsbericht am Donnerstag hingewiesen. „Wir werden unsere Prioritäten ändern müssen, denn zukünftig wird nicht mehr die Finanzierbarkeit von Projekten die entscheidende Frage sein, sondern die Umweltverträglichkeit.“ Die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) hatte einen Entwurf für ein Klimaschutzgesetz entwickelt und diesen an die Landeskirchen weitergeleitet, berichtete Adomeit. Ziel sei die Klimaneutralität bis zum Jahr 2035, spätestens jedoch bis zum Jahr 2045. Das bedeute eine CO2-Reduktion um 90 Prozent in den nächsten zwölf Jahren. Dieses Vorhaben werde das Gesicht unserer Kirche nachhaltig verändern. Ohne den Klimaschutz werde „Frieden, Gerechtigkeit und Bewahrung der Schöpfung“ nicht zu erreichen seien, sagte der oldenburgische Bischof.
Angesichts des Ukraine-Krieges hatte Bischof Adomeit vor einer Spaltung der Christen in Befürworter militärischer Gewalt und strengen Pazifisten gewarnt. „Es gibt keine allein richtige Entscheidung – denn es gibt keinen gerechten Krieg. Und ohne dass wir uns schuldig machen, werden wir aus diesem Dilemma nicht herauskommen – weder mit der einen noch mit der anderen Haltung, denn immer lassen wir einen Nächsten im Stich.“
Die aus der Energiepreispauschale zusätzlichen Kirchensteuereinnahmen sollen zur Unterstützung für Menschen in Not eingesetzt werden, kündigte Bischof Adomeit an. Zusammen mit der Diakonie im Oldenburger Land sollen die geschätzten Mehreinnahmen von 690.000 Euro in zwei Schritten an die Kreisgeschäftsstellen der Diakonie in den sechs Kirchenkreisen weitergegeben werden. Damit werde in den jeweiligen Regionen konkrete Hilfen angeboten.
Für die Wahl von neuen Gemeindekirchenräten am 10. März 2024 hat das Parlament der oldenburgischen Kirche am zweiten Verhandlungstag die Regeln für die Wahlen von Gemeindekirchenräten vereinfacht und dabei die Rechte von Jugendlichen gestärkt. Künftig dürfen junge Leute bereits ab 16 Jahren Mitglied im Gemeindekirchenrat werden. Bisher galt ein Mindestalter von 18 Jahren. Bei der Kandidatensuche werden die Kirchengemeinden aufgefordert, mindestens eine oder mehrere Personen vorzuschlagen, die zu Beginn der Amtszeit des Gemeindekirchenrates das 27. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Falls sich unter den gewählten Mitgliedern des neuen Gemeindekirchenrates keine Personen aus dieser Altersgruppe befinden, sollen entsprechende Personen zur Berufung vorgeschlagen werden. Nach dem neuen Kirchengesetz können Personen auch nur für drei Jahre kandidieren statt für die volle Amtsperiode von sechs Jahren. Nach Ablauf dieser Zeit müssen die Gewählten dann erklären, ob sie weiterhin dabeibleiben möchten. Hintergrund der Neuregelung ist die Erfahrung, dass junge Menschen häufig noch nicht für einen Zeitraum von sechs Jahren planen können. Das Wahlgesetz orientiert sich in großen Teilen an dem erneuerten Wahlgesetz der Ev.-luth. Landeskirche Hannovers. Zugleich flossen in das Wahlgesetz Wünsche der Jugendsynode ein.
Die Synode veränderte auch das Wahlverfahren für die Gemeindekirchenräte: Danach können Kirchenmitglieder künftig entscheiden, ob sie ihre Stimme per Briefwahl oder online abgeben wollen. Eine zentrale Stelle schickt dafür künftig Wahlunterlagen mit einem Online-Code direkt an alle Mitglieder. Gemeinden können daneben auch noch die Stimmabgabe in einem Wahllokal anbieten.
Für das kommende Jahr hat die Synode der Ev.-Luth. Kirche in Oldenburg einen Haushalt in Höhe von 102 Millionen Euro beschlossen. Mit diesem Ansatz werden die Einschränkungen in der sogenannten „Bauliste“ für den Erhalt von kirchlichen Gebäuden zurückgenommen und es werde keine Pflichtvakanzen mehr geben, erläuterte Bischof Adomeit. Zusätzlich seien derzeit unkalkulierbare Kosten bei den Energie-, Personal- und Sachkosten zusätzlich „eingepreist“ worden. Um diese Unabwägbarkeiten abfedern zu können, sei eine Rücklagenentnahme in Höhe von 500.000 Euro notwendig. So seien Haushaltsverstärkungsmittel in Höhe von 275.000 Euro sowie Mehrkosten für Energie für die kirchlichen Verwaltungsgebäude von rund 235.000 Euro eingeplant. Dennoch sei die oldenburgische Kirche für das kommende Jahr „gut aufgestellt“, betonte Bischof Adomeit, da sie durch den Maßnahmenkatalog schon frühzeitig Kosten eingespart und „gut gewirtschaftet“ habe.
Die Synode stimmte auch dem Zusammenschluss von sieben Kirchengemeinden im Norden der oldenburgischen Kirche zu. Die Kirchengemeinden Hohenkirchen, Middoge, Oldorf, Pakens-Hooksiel, St. Joost-Wüppels, Tettens und Waddewarden-Westrum bilden ab dem 1. Januar die Evangelisch-lutherische Kirchengemeinde Wangerland.