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Zweiter Verhandlungstag eröffnet

Nach der Andacht mit der Synodalen Silvia Warns eröffnete Synodenpräsidentin Sabine Blütchen den zweiten Verhandlungstag der 6. Tagung der 49. Synode.

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Kirchengesetz zur Änderung dienst-, besoldungs- und versorgungsrechtlicher Vorschriften 2022

Oberkirchenrätin Gudrun Marwick stellte die Änderungen des Kirchengesetzes zur Änderung dienst-, besoldungs- und versorgungsrechtlicher Vorschriften 2022 in erster Lesung vor.
   
Das Gesetz beinhaltet vier unterschiedliche Aspekte, wie 
- die Meldepflicht und ein Beratungsrecht bei Fällen im Zusammenhang mit sexualisierter Gewalt, 
- eine Rechtsgrundlage für eine Beteiligung des Dienstherrn an Krankenversicherungsbeiträgen, wenn Pfarrerinnen oder Pfarrer freiwillig gesetzlich krankenversichert sind, 
- die Möglichkeit eines flexiblen Eintritts in den Ruhestand für Pfarrerinnen und Pfarrer im öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis ab 60 Jahren sowie 
- eine Rechtsgrundlage für eine Teilnahme der Pfarrerinnen und Pfarrer an Entgeltumwandung zum Zwecke des Leasings von Dienstfahrrädern.

 

 

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Kirchengesetz über die Bildung der Gemeindekirchenräte

Am 10. März 2024 werden in der Ev.-Luth. Kirche in Oldenburg die Gemeindekirchenräte neu gewählt. Dazu hat das Parlament der oldenburgischen Kirche die Regeln für die Wahlen von Gemeindekirchenräten vereinfacht und dabei die Rechte von Jugendlichen gestärkt. Künftig dürfen junge Leute bereits ab 16 Jahren Mitglied im Gemeindekirchenrat werden. Bisher galt ein Mindestalter von 18 Jahren. Bei der Kandidatensuche werden die Kirchengemeinden aufgefordert, mindestens eine oder mehrere Personen vorzuschlagen, die zu Beginn der Amtszeit des Gemeindekirchenrates das 27. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Falls sich unter den gewählten Mitgliedern des neuen Gemeindekirchenrates keine Personen aus dieser Altersgruppe befinden, sollen entsprechende Personen zur Berufung vorgeschlagen werden. Nach dem neuen Kirchengesetz können Personen auch nur für drei Jahre kandidieren statt für die volle Amtsperiode von sechs Jahren. Nach Ablauf dieser Zeit müssen die Gewählten dann erklären, ob sie weiterhin dabeibleiben möchten. Hintergrund der Neuregelung ist die Erfahrung, dass junge Menschen häufig noch nicht für einen Zeitraum von sechs Jahren planen können.
   
Das Wahlgesetz orientiert sich in großen Teilen an dem erneuerten Wahlgesetz der Ev.-luth. Landeskirche Hannovers. Zugleich sind in das Wahlgesetz Wünsche der Jugendsynode eingeflossen.
   
Die Synode veränderte auch das Wahlverfahren für die Gemeindekirchenräte: Danach können Kirchenmitglieder künftig entscheiden, ob sie ihre Stimme per Briefwahl oder online abgeben wollen. Eine zentrale Stelle schickt dafür künftig Wahlunterlagen mit einem Online-Code direkt an alle Mitglieder. Gemeinden können daneben auch noch die Stimmabgabe in einem Wahllokal anbieten.
Eine vom Rechts- und Verfassungsausschuss erarbeitet Alternative, die eine Beibehaltung des traditionellen Wahlverfahrens mit einer Stimmabgabe in einem Wahllokal vorsah, fand keine Mehrheit.

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Ausschuss für theologische u. liturgische Fragen, Schöpfungsverantwortung, Mission und Ökumene

Der Synodale Pfarrer Dr. Dürr stellte den Bericht des Ausschusses für theologische u. liturgische Fragen, Schöpfungsverantwortung, Mission und Ökumene vor. Es schloss sich eine Aussprache an.

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Rechts- und Verfassungsausschuss

Den Bericht des Rechts- und Verfassungsausschusses stellte der Synodale Jost Richter vor. Es wurden das Kirchenverwaltungsgesetz, das Gemeindekirchenratswahlgesetz, das Kirchengesetz über die Bildung der Kirchengemeinde Wangerland, das Kirchengesetz zur Änderung Dienst-, Besoldungs- und versorgungsrechtlicher Vorschriften 2022/Rente mit 60, die Geschäftsordnung für die Synode/erweitertes Rederecht, das Haushaltsgesetz und das Beschäftigungsfondsgesetz beraten.

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Finanz- und Personalausschuss

Die Synodale Birgit Osterloh stellte den Bericht des Finanz- und Personalausschuss vor. Herr Sebastian Groß, Leitung der Finanzabteilung der der Ev.-Luth. Kirche in Oldenburg, ergänzte den Bericht mit fachlichen Erläuterungen zu dem Themenkomplex der Rücklagen. 

 

Die Synode hat beschlossen, dass Herr Groß beauftragt wird, die vorgestellten Möglichkeiten der Rücknahme der Finanzdeckung weiterzubearbeiten und die Ergebnisse der Synode im Mai 2023 vorzustellen.

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Ausschuss für Gemeindedienst, Seelsorge und Diakonie

Der Bericht aus dem Ausschuss für Gemeindedienst, Seelsorge und Diakonie wurde von der Synodalen Birgit Osterloh vorgestellt.

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Ausschuss für Jugend, Bildung und Öffentlichkeitsarbeit

Den Bericht aus dem Ausschuss für Jugend, Bildung und Öffentlichkeitsarbeit stellte die Synodale Ute Kohring vor. 

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Rechnungsprüfungsausschuss

Der Synodale Jost Richter stellte den Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses vor.

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Bericht der Gleichstellungsbeauftragten

Die Gleichstellungsbeauftragte Pfarrerin Doris Vogel-Grunwald stellte ihren Bericht vor. Vogel-Grunwald lud die Synodalen ein, an einer gemeinsamen Fotoaktion als Zeichen der Solidarität mit der Freiheitsbewegung und den mutigen Frauen in Iran teilzunehmen.

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Bericht über die 13. Synode der EKD

Die Synodenpräsidentin Sabine Blütchen trug den Bericht von Pfarrerin Sonja Brockmann über die 13. Synode der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) vor. Dabei standen die Themen Klimaschutz, Gerechtigkeit, Krieg und Frieden sowie die Verbesserung der Maßnahmen zur Prävention und Aufarbeitung von sexualisierter Gewalt standen im Zentrum.

 

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Bericht aus dem Wahlvorbereitungsausschuss

Den Bericht aus dem Wahlvorbereitungsausschuss stellte Synodenpräsidentin Sabine Blütchen vor. Der Wahlvorbereitungsausschuss habe beschlossen, auf eine Ausschreibung vorläufig zu verzichten. Der Oberkirchenrat soll im Rahmen des Oberkirchenratsgesetzes und in Abstimmung mit der Synode mögliche Referate im Dezernat II temporär besetzen. Um mögliche Strukturveränderungen andenken und ggf. vorbereiten zu können, die beispielsweise auch eine Trennung von Aufgabengebieten wie Recht und Finanzen beinhalten könnte, wäre ein Interim von drei Jahren denkbar. Synodenpräsidentin Blütchen bat die Synodalen dafür um Vorschäge.

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Bericht der Beauftragten für Umwelt, Klimaschutz & Energie

Die Beauftragten für Umwelt, Klimaschutz & Energie Andrea Feyen stellte ihren Bericht vor. Im Anschluss beschloss die Synode, dass bei zukünftigen Tagungen - bis auf zwei Mahlzeiten - vegetarische Mahlzeiten eingenommen werden.

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Nachwahlen in das Visitationsteam

In das Visitationsteam für die Visitation von Kirchenkreisen, Einrichtungen und Werken und Arbeitsbereichen der Ev.-Luth. Kirche in Oldenburg wählte die Synode Pfarrerin Natascha Faull sowie Jost Richter als nicht-theologisches Ersatzmitglied nach, da einige Mitglieder aus dem Team ausgeschieden waren.

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Nachwahlen in Gremien

Folgende Synodale wurden in Ausschüsse nachgewählt:

 

Ausschuss für theologische und liturgische Fragen, Schöpfungsverantwortung, Mission und Ökumene: Pfarrer Dr. Tim Unger, Gebhard von Hirschhausen

 

Rechts- und Verfassungsausschuss: Kreispfarrerin Christiane Geerken-Thomas

 

Finanz- und Personalausschuss: Kreispfarrer Torsten Maes

 

Ausschuss für Gemeindedienst, Seelsorge und Diakonie: Kreispfarrerin Christiane Geerken-Thomas

 

Ausschuss für Jugend, Bildung und Öffentlichkeitsarbeit: Marylou Segebarde, Chris Schellstede

 

Wahlvorbereitungsausschuss: Kreispfarrer Torsten Maes

 

Für die Verwaltungsbeiräte der Kirchenkreise wurden gewählt:
Kreispfarrer Bertram Althausen (Kirchenkreis Delmenhorst/Oldenburg Land)
Kreispfarrer Lars Dede (Kirchenkreis Ammerland)
Marion Winkel-Fiedelak (Kirchenkreis Friesland-Wilhelmshaven)
Pfarrerin Anette Domke (Kirchenkreis Oldenburger Münsterland)
Jost Richter (Kirchenkreis Wesermarsch)
Dr. Michael Jonas (Kirchenkreis Oldenburg Stadt)
 

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Vorlagen und Eingaben

Die Eingaben an die Synode wurden zur Weiterarbeit in die Ausschüsse beziehungsweise an den Gemeinsamen Kirchenausschuss verwiesen.

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Verabschiedung der Gesetze in zweiter Lesung

Das Haushaltsgesetz sowie die weiteren Kirchengesetze, die am Vortag bzw. am heutigen Vormittag in erster Lesung beraten und beschlossen worden waren, wurden auch in der zweiten Lesung mit großer Mehrheit verabschiedet. Die in der Geschäftsordnung vorgesehene 24-Stunden-Frist wurde zuvor per Abstimmung verkürzt.

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Abschluss der Synodentagung

Der Synodale Jost Richter dankte Synodenpräsidentin Sabine Blütchen für die Leitung der Synode.
 
Nach Lesung, Gebet und Segen durch Bischof Thomas Adomeit schloss Synodenpräsidentin Sabine Blütchen die Verhandlungen der 6. Tagung der 49. Synode.
   
Die 7. Tagung der 49. Synode ist vom 25. bis 27. Mai kommenden Jahres im Evangelischen Bildungshaus Rastede geplant. 
   
Von der Synodentagung berichteten Esben Fest, Pfarrer Hans-Werner Kögel, Luise Pahl und Sabine Schlösser. 

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