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Herbsttagung der oldenburgischen Synode in Rastede

Von Donnerstag, 22. November 2018, bis Samstag, 24. November 2018, fand in Rastede die 10. Tagung der 48. Synode der oldenburgischen Kirche statt.

 

Auf der Tagesordnung standen folgende Schwerpunktthemen: Wahl eines theologischen Mitgliedes des Oberkirchenrates, die Frage der Öffnung kirchlicher Trauungen auch für gleichgeschlechtliche Ehepaare, Änderungen zum Rahmenpfarrstellenplan 2030, der Tätigkeitsbericht der Gemeinsamen Kirchenverwaltung inklusive der Umsetzung der Maßnahmen zur Haushaltskonsolidierung, das Haushaltsgesetz für das Haushaltsjahr 2019 sowie das Kommunikationskonzept der oldenburgischen Kirche. Darüber beriet die Synode verschiedene Kirchengesetze und Änderungen in Kirchengesetzen.

Oldenburgische Synode beschließt „Trauung für alle“

Die Synode der Ev.-Luth. Kirche in Oldenburg hat am Donnerstag, 22. November, bei drei Enthaltungen beschlossen, die kirchliche Trauung auch für gleichgeschlechtliche Ehepaare zu öffnen. Die Ev.-Luth. Kirche in Oldenburg begrüße „die rechtliche Gleichstellung von Personen gleichen Geschlechts bezüglich der Möglichkeit der Eheschließung durch das Gesetz zur Einführung des Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts vom 20. Juli 2017 und die damit beabsichtigte Beendigung der Diskriminierung gleichgeschlechtlicher Paare“, so der Wortlaut des Synodenbeschlusses.

In der Ev.-Luth. Kirche in Oldenburg sei die kirchliche Trauung Amtshandlung und zugleich ein besonderer Gottesdienst für Ehegatten aus Anlass ihrer Eheschließung. Dieses gelte für gleichgeschlechtliche ebenso wie für verschiedengeschlechtliche Ehegatten. Voraussetzung für die kirchliche Trauung sei die gültige Eheschließung nach staatlichem Recht. Die Trauung sei als Amtshandlung in das Kirchenbuch der Gemeinde einzutragen, in der sie vollzogen wurde. Den Ehegatten sei eine Urkunde über die Trauung auszuhändigen.

Bitte um Entschuldigung für entstandene Verletzungen
Im Anschluss sagte Bischof Thomas Adomeit: „Die Gleichstellung von Personen gleichen Geschlechts hat die Ev.-Luth. Kirche in Oldenburg nicht immer umgesetzt. Es ist dadurch manche Verletzung entstanden, indem homosexuelle Paare, die um Gottes Segen für ihre Beziehungen gebeten haben, nicht getraut werden konnten. Das dadurch entstandene Leid, die durchlebte Enttäuschung und die erlittene Diskriminierung begleiten manche Beziehung bis heute.“

Im Namen der Ev.-Luth. Kirche in Oldenburg bat Bischof Thomas Adomeit alle Paare, „denen die Verweigerung einer kirchlichen Trauung wegen ihrer gleichgeschlechtlichen Liebe und Lebensgemeinschaft widerfahren ist, aufrichtig um Entschuldigung. Verletzungen sind aber auch bei Theologinnen und Theologen entstanden, die aufgrund ihrer sexuellen Orientierung nicht in den Dienst der Ev.-Luth. Kirche in Oldenburg übernommen wurden oder die ihre Beziehung nicht offen leben konnten. Auch hier hat die Kirche Leid und Enttäuschung verursacht. Und auch diese Menschen bitte ich für die oldenburgische Kirche um Verzeihung.

Pfarrerin Gudrun Mawick zum neuen theologischen Mitglied des Oberkirchenrates gewählt

Am Freitagvormittag ist Pfarrerin Gudrun Mawick (54) im zweiten Wahlgang zum neuen hauptamtlichen theologischen Mitglied des Oberkirchenrates gewählt worden. Sie ist damit Nachfolgerin von Oberkirchenrätin Annette-Christine Lenk, deren zehnjährige Amtszeit im kommenden Frühjahr endet.

Im ersten Wahlgang entfielen am Freitagvormittag von 60 abgegebenen und 59 gültigen Stimmen acht Stimmen auf Kreispfarrer Michael Braun aus dem Oldenburger Münsterland, 28 Stimmen auf Oberkirchenrätin Annette-Christine Lenk 28 Stimmen und 23 Stimmen auf die Pfarrerin und Kommunikationswirtin Gudrun Mawick aus Unna. Damit hatte keiner der Kandidatinnen und Kandidaten die erforderliche Mehrheit der Stimmen im ersten Wahlgang erreicht. Nach der Bekanntgabe des Ergebnisses zog Kreispfarrer Michael Braun seine Kandidatur zurück.

Im zweiten Wahlgang entfielen von 60 abgegebenen Stimmen 35 Stimmen auf Pfarrerin Gudrun Mawick und 25 Stimmen auf Oberkirchenrätin Annette-Christine Lenk.

Bereits am Donnerstagnachmittag hatten sich die drei Kandidatinnen und Kandidaten für die Wahl eines theologischen Mitgliedes des Oberkirchenrates vorgestellt. Die Berufung erfolgt in ein öffentlich-rechtliches Dienst- und Treueverhältnis auf Zeit und für die Dauer von zehn Jahren.

Pfarrerin Gudrun Mawick arbeitet zurzeit für die Geschäftsstelle des 37. Deutschen Ev. Kirchentages und ist verantwortlich für Gottesdienste und geistliches Programm des Kirchentages 2019 in Dortmund. Seit 2011 ist sie Dozentin im Fachbereich für Gottesdienst und Kirchenmusik im Institut für Aus-, Fort- und Weiterbildung der Evangelischen Kirche von Westfalen (EKvW) in Villigst. Zuvor war die ausgebildete Kommunikationswirtin Leiterin der Abteilung „Kommunikation“ des Kirchenkreises Unna (2005 bis 2011) sowie Pressesprecherin, Referentin der Superintendentin und Beauftragte für den EKvW-Reformprozess. Von 1998 bis 2005 war sie Pfarrerin in Hagen sowie in Bottrop-Batenbrock (1995 bis 1998) und erteilte zusätzlich Religionsunterricht.

Hier finden Sie weitere biografische Eckdaten im Format PDF.

Ausgeglichener Haushalt für das Jahr 2019

Die Synode beschloss am Freitagabend in erster Lesung bei einer Gegenstimme und einer Enthaltung den ausgeglichenen Haushalt der Ev.-Luth. Kirche in Oldenburg für das Jahr 2019 in Höhe von 93,7 Millionen Euro. Der wesentliche Grund für den ausgeglichenen Haushaltsplan liege an der – bis jetzt realistisch zu erwarteten – deutlichen Steigerung der Kirchensteuererträge, so Oberkirchenrätin Dr. Susanne Teichmanis als Leiterin des Dezernats für Recht und Finanzen. Die oldenburgische Kirche plane mit Einnahmen von insgesamt 93,73 Millionen Euro. Das Plus bei den Kirchensteuern werde mit 3,7 Millionen Euro angenommen.

Dass es keinen höheren Haushaltsüberschuss gebe, liege im Wesentlichen an den höheren Personalaufwendungen für das Jahr 2019, die um rund neun Prozent (gleich 4,06 Millionen Euro) ansteigen würden, so Teichmanis. Der Anstieg ergebe sich unter anderem aus der geplanten Tarifsteigerung (3 Prozent), gestiegenen Versorgungsaufwendungen und aus der erfreulichen Tatsache, dass die oldenburgische Kirche mehr Vikarstellen als geplant besetzten kann (plus 160.000 Euro). Dafür seien erstmals auch Versorgungsaufwendungen einzuplanen (plus 370.000 Euro).

Im laufenden Jahr sei zwar die Zuweisung für die Investitionen in Kirchengemeinden um zwei Drittel gekürzt worden (von 1,45 Millionen Euro auf 500.000 Euro). Die Zuweisung werde im Jahr 2019 jedoch wieder auf 1,1 Millionen Euro aufgestockt. Damit seien, bei Erfüllung der Vorgaben, auch wieder Investitionshilfen für Kirchengemeinden möglich.

Die Zuweisungen an die Kirchengemeinden sind zwar im Haushaltsplan, wie vorgesehen um drei Prozent gesenkt worden. (von 13,66 Millionen Euro auf 13,25 Millionen Euro). Aufgrund der erwarteten guten Ertragslage ist die Kürzung aber über eine Sonderzuweisung wieder aufgehoben worden. Damit werde eine Beteiligung der Kirchengemeinden an der guten Ertragsentwicklung im Jahr 2019 gesichert, so Teichmanis. An anderen Stellen wurden die ersten Schritte aus dem Maßnahmenkatalog in diesem Haushalt umgesetzt. Das sei schmerzlich im Blick auf die Diakonie-Sozialsationen und auf das Diakonische Werk.

Änderungen zum Rahmenpfarrstellenplan

Auf ihrer 9. Tagung im Mai hatte die oldenburgische Synode beschlossen, bis zum Jahr 2030 die Zahl der Pfarrstellen von derzeit 250 auf 173 zu verringern. Dem Vorschlag der Arbeitsgruppe, dass für gesamtkirchliche Aufgaben zehn Prozent der Gesamtpfarrstellen zur Verfügung gestellt werden sollen, war die Synode im Mai nicht gefolgt. Sie hatte daraufhin die Arbeitsgruppe zum Rahmenpfarrstellenplan 2030 beauftragt, bis zur 10. Tagung jetzt im November eine oder mehrere Alternativen zu den Vorlagen zu erarbeiten, so Bischof Thomas Adomeit in seiner Einbringung.
 

Alternativ zu dem von der Arbeitsgruppe Rahmenpfarrstellenplan eingebrachten Vorschlag beschloss die Synode nach ausführlicher Debatte auf Vorschlag des Synodalen Hanspeter Teetzmann, dass die Kirchenkreise insgesamt 145,5 Stellen vordringlich für gemeindliche Aufgaben erhalten. Dies sind neben sechs Kreispfarramtstellen mit pfarramtlichen Diensten im Kirchenkreis insgesamt 139,5 Stellen, die auf die Kirchenkreise wie folgt verteilt sind: Ammerland 24,5, Friesland/Wilhelmshaven 26,5, Oldenburger Münsterland 19,5, Oldenburg Stadt 26, Wesermarsch 14,5 und Delmenhorst/Oldenburg Land 28,5. Dafür werden Pfarrstellen zur Koordination der Altenseelsorge nicht mehr gesondert ausgewiesen.
 

Für die Bereiche der Pfarrstellen mit einem allgemeinen kirchlichen Auftrag mit regionalem Bezug, für den Gesamtbereich der Ev.-Luth. Kirche und in der Kirchenleitung werden insgesamt 33 Pfarrstellen inklusive 5,5 refinanzierter Pfarrstelleanteile vorgesehen.
 

Der Oberkirchenrat wurde gebeten, der Synode spätestens bis zur 12. Tagung (November 2019) ein Pfarrstellenverteilungskonzept für diese insgesamt 33 Pfarrstellen vorzulegen. Dabei soll er grundlegend die Vorschläge der Arbeitsgruppe zum Rahmenpfarrstellenplan in der Pfarrstellenplanübersicht 2030 berücksichtigen.
 

Darüber hinaus wurden die Kreiskirchenräte gebeten, alsbald mit den Planungen des Pfarrstellenverteilungskonzeptes auf der Grundlage des Rahmenpfarrstellenplanes 2030 für ihren jeweiligen Kirchenkreis zu beginnen. Die Kreiskirchenräte sollen sich während des Erarbeitungsprozesses mit dem Oberkirchenrat austauschen und gegebenenfalls beraten lassen.

 

Die Entscheidung über die Pfarrstellenverteilungskonzepte in den Kirchenkreisen obliegt den Kreissynoden. Die Kreiskirchenräte sollen den Kreissynoden spätestens vier Wochen vor der Tagung den Entwurf des Pfarrstellenverteilungsplanes vorlegen. Freie Pfarrstellen in den Kirchengemeinden und Kirchenkreisen sollen im Hinblick auf die Überlegungen zum jeweiligen Pfarrstellenverteilungskonzept nur nach Zustimmung des jeweiligen Kreiskirchenrates durch den Oberkirchenrat ausgeschrieben werden.

 

Neues Kommunikationskonzept verabschiedet

Am Freitag hat die Synode mir großer Mehrheit ein neues Kommunikationskonzept mit dem Titel: „Konzept für die mediale Kommunikation der Ev.-Luth. Kirche in Oldenburg“ verabschiedet. Insbesondere die sozialen Medien sollen in Zukunft stärker genutzt werden, um so jüngere Zielgruppen zu erreichen. Das Konzept sieht auch vor, dass die oldenburgische Kirche Haltung zeigt und sich stärker und aktiv in den gesellschaftlichen Diskurs einbringt.

 

Hier finden Sie das am 23. November 2018 von der Synode der oldenburgischen Kirche beschlossene "Konzept für die mediale Kommunikation der Ev.-Luth. Kirche in Oldenburg" im Format PDF.

Positives Resümee

Synodenpräsidentin Sabine Blütchen lobte insbesondere die Entscheidung zum neuen Kommunikationskonzept der oldenburgischen Kirche. Das „Konzept für die mediale Kommunikation der Ev.-Luth. Kirche in Oldenburg“ sei im Bewusstsein beschlossen worden, „dass wir die Menschen damit heute besser erreichen.“ Auch dass sich die oldenburgische Kirche verstärkt sich in den gesellschaftlichen Diskurs einbringen und Haltung zeigen wolle sei zu begrüßen. „Das steht uns als Kirche gut an“, betonte Blütchen.

Für die Entscheidung der Synode empfinde er große Dankbarkeit, betonte Bischof Adomeit. Dies sei eine Sternstunde kirchlichen Handelns gewesen. „Wir haben Menschen in unsere Mitte geholt, die zuvor unter Diskriminierung leiden mussten“, so Adomeit.

Der Vorsitzende des Finanz- und Personalausschusses, Manfred Pfaus, erklärte, dass die oldenburgische Kirche trotz eines Rückgangs bei den Mitgliederzahlen eine stabile finanzielle Entwicklung verzeichne. So gebe es eine gute Entwicklung e aber auch Kostensteigerungen beim Personal. Er freute sich, dass durch die guten Erträge die entsprechenden Zuweisungen an die Kirchengemeinden für das kommende Jahr stabil bleiben konnten. Mit Blick auf die schwierige Situation bei vielen Diakonie-Sozialstationen beklagte Pfaus die vielfachen finanziellen Defizite. Diese seien „klar von der Politik und den anderen Beteiligten verursacht werden, da diese keine ausführliche Finanzierung gewährleisten“, so Pfaus.

 

Hass, Rechtspopulismus, Antisemitismus, Fremdenfeindlichkeit schaden der Seele

Mit Eröffnungsgottesdienst in der St.-Ulrichs-Kirche in Rastede rief Kreispfarrer Bertram Althausen am Donnerstagmorgen in seiner Predigt (zu Markus 8,36) zur Empathie im gesellschaftlichen Miteinander und zur Nächstenliebe gegenüber von Fremden und Andersglaubenden auf. Es sei für jeden Menschen wichtig, sich um seine Seele zu kümmern und darauf zu achten, dass sie keinen Schaden nehme.

„Halten wir uns fern von dem, was unsrer Seele schadet: Hass, Rechtspopulismus, Antisemitismus, Fremdenfeindlichkeit. Lassen Sie uns widersprechen! Lassen Sie uns stattdessen lieben, denn Liebe tut der Seele gut. Lassen Sie uns miteinander auf unsere Seelen achten und uns bewusst machen, dass wir uns um unsere Seele sorgen müssen, weil wir sonst alle Schaden nehmen“, so Kreispfarrer Althausen.

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Hier finden Sie weitere Informationen zur Synodentagung:

Berichte 10./48. Synode, Donnerstag, 22.11.2018