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Berichte vom Donnerstag der 10./48. Synode

Herbsttagung der Synode mit Gottesdienst eröffnet

Im Mittelpunkt stehen die Wahl eines theologischen Mitgliedes des Oberkirchenrates und Beratungen zur „Trauung für alle“ sowie zum Haushaltsgesetz für das Haushaltsjahr 2019

Mit einem Abendmahlsgottesdienst in der St.-Ulrichs-Kirche in Rastede wurde am Donnerstagmorgen, 22. November, die 10. Tagung der 48. Synode der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Oldenburg eröffnet. In seiner Predigt (zu Markus 8,36) rief Kreispfarrer Bertram Althausen zur Empathie im gesellschaftlichen Miteinander und zur Nächstenliebe gegenüber von Fremden und Andersglaubenden auf. Es sei für jeden Menschen wichtig, sich um seine Seele zu kümmern und darauf zu achten, dass sie keinen Schaden nehme.

„Halten wir uns fern von dem, was unsrer Seele schadet: Hass, Rechtspopulismus, Antisemitismus, Fremdenfeindlichkeit. Lassen Sie uns widersprechen! Lassen Sie uns stattdessen lieben, denn Liebe tut der Seele gut. Lassen Sie uns miteinander auf unsere Seelen achten und uns bewusst machen, dass wir uns um unsere Seele sorgen müssen, weil wir sonst alle Schaden nehmen“, so Kreispfarrer Althausen.

Die rund 60 Synodalen sowie Gäste und Mitarbeitende der oldenburgischen Kirche tagen vom 22. bis 24. November im Evangelischen Bildungshaus Rastede. Am Donnerstagnachmittag stellten sich die drei Kandidatinnen und Kandidaten für die Wahl eines theologischen Mitgliedes des Oberkirchenrates vor. Für die Wahl kandidieren Kreispfarrer Michael Braun aus dem Oldenburger Münsterland, Amtsinhaberin Oberkirchenrätin Annette-Christine Lenk und die Pfarrerin und Kommunikationswirtin Gudrun Mawick aus Unna. Der erste Wahlgang findet am Freitagvormittag statt.

Die Herbstsynode beschäftigte sich darüber hinaus mit der Frage der Öffnung kirchlicher Trauungen auch für gleichgeschlechtliche Ehepaare beschäftigen (Siehe weiter unten). Auf der Tagesordnung stehen weiterhin Änderungen zum Rahmenpfarrstellenplan 2030, der Tätigkeitsbericht der Gemeinsamen Kirchenverwaltung inklusive der Umsetzung der Maßnahmen zur Haushaltskonsolidierung, das Haushaltsgesetz für das Haushaltsjahr 2019 sowie das Kommunikationskonzept der oldenburgischen Kirche. Darüber hinaus wird die Synode verschiedene Kirchengesetze und Änderungen in Kirchengesetzen beraten.

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Eröffnung der Synodentagung

Mit einem Dank an Kreispfarrer Bertram Althausen und an alle Mitwirkenden für den Gottesdienst in der Rasteder St.-Ulrichs-Kirche eröffnete Synodenpräsidentin Sabine Blütchen die Beratungen der 10. Tagung der 48. Synode der oldenburgischen Kirche im Evangelischen Bildungshaus Rastede.
  
Synodenpräsidentin Sabine Blütchen verpflichtete anschließend Pfarrerin Eva Hachmeister-Uecker als Ersatzsynodale für den Kirchenkreis Oldenburger Münsterland und Pfarrer Dietmar Reumann-Claßen als Synodalen für den Kirchenkreis Wesermarsch.

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Bericht des Gemeinsamen Kirchenausschusses

Der Gemeinsame Kirchenausschuss hat sich nach der 9. Tagung der Synode im Mai 2018 zu fünf regulären Sitzungen und einer Klausur getroffen. Die dort behandelten Themen wurden von Bischof Thomas Adomeit in der Einbringung zum Bericht des Gemeinsamen Kirchenausschusses mündlich ergänzt. Bischof Adomeit hob hervor, dass die Beratungen im Gemeinsamen Kirchenausschuss in einer guten und sehr konstruktiven Atmosphäre verliefen. Die Offenheit in den Diskussionen führe zu einer guten Meinungsbildung.


Schwerpunkte waren die Umsetzung der Beschlüsse der Synode zur Haushaltskonsolidierung auf Grundlage des Maßnahmenkataloges, der Bericht über die Visitationen sowie die Vergabe eines Gutachtens zu den Tagungshäusern der oldenburgischen Kirche. Weiterhin sei die Besetzung von Pfarrstellen erörtert worden. Ebenfalls sei eine Arbeitsgemeinschaft Friedenskonsultationen unter der Leitung von Pfarrer Olaf Grobleben gegründet worden. 


Wichtige Beschlüsse bezogen sich zudem auf die Berufung einer Arbeitsgruppe zum Jahresthema der Synode 2019 (Theologische Herausforderungen aus dem Maßnahmenkatalog), auf den Kollektenplan 2019 und auf die Übernahme von Pfarrerinnen und Pfarrern aus anderen Gliedkirchen der EKD.

 

Regelmäßig berichtet wurde dem Gemeinsamen Kirchenausschuss über den Fortgang der Meinungsbildung bezüglich der an den Oberkirchenrat unter Mitberatung von drei Ausschüssen verwiesenen Eingabe 60 „Ehe für alle“. Erste Ergebnisse aus der Diskussion waren im Anschluss Teil des mündlichen Berichtes aus dem Gemeinsamen Kirchenausschuss. In einem späteren Tagesordnungspunkt griff die Synode das Thema nochmals auf.

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Synode beschließt „Trauung für alle“

Der Synode der Ev.-Luth. Kirche in Oldenburg lag ein Beschlussvorschlag vor, der die Öffnung der kirchlichen Trauung auch für gleichgeschlechtliche Ehepaare beschreibt. Bereits im Jahr 2004 hatte die oldenburgische Synode Paaren, die in einer sogenannten „Eingetragenen Lebenspartnerschaft“ leben, die Möglichkeit eröffnet, sich für ihre Partnerschaft den Segen Gottes in einem Segnungsgottesdienst zusprechen zu lassen.
 
„Durch die Änderung in der bundesdeutschen Gesetzgebung im Jahr 2017 stehe nun gleich- wie verschiedengeschlechtlichen Paaren gleichermaßen die standesamtliche Eheschließung offen“, erläuterte Bischof Thomas Adomeit die Vorlage. Das Rechtsinstitut der „Eingetragenen Lebenspartnerschaft“ könne nicht mehr eingegangen werden. Diese juristische Änderung habe der Ev.-Luth. Kirche in Oldenburg einen willkommenen Anlass geboten, über das lutherische Ehe- und Trauverständnis nachzudenken und daraus Konsequenzen für gleich- wie verschiedengeschlechtliche Ehepaare vorzuschlagen.
 
Eine Eingabe vom Beirat der Gleichstellungsbeauftragten an die Synode habe dieses Vorhaben unterstrichen. Eine Arbeitsgemeinschaft unter Federführung des Oberkirchenrates und Beteiligung des synodalen Ausschusses für theologische und liturgische Fragen, Schöpfungsverantwortung, Mission und Ökumene, des Rechts- und Verfassungsausschusses und des Ausschusses für Gemeindedienst und Seelsorge habe sich nach eingehender Erörterung auf den nun vorliegenden Beschlussvorschlag für die Synode verständigt.
 
Die Gnade Gottes gelte für alle Menschen und deshalb sei die Öffnung der „Trauung für alle“ ein sinnvoller Schritt, so der Vorsitzende des Ausschusses für theologische und liturgische Fragen, Schöpfungsverantwortung, Mission und Ökumene, Pfarrer Dr. Oliver Dürr, in einer kurzen Stellungnahme.
 
Mit der Umsetzung des Beschlussvorschlages erfahre die kirchliche Trauung in der Ev.-Luth. Kirche in Oldenburg eine Ausweitung, betonte Bischof Adomeit. Es gebe keine neue Kasualie. Die bisherigen Ordnungen sollen entsprechend überarbeitet werden. Pfarrerinnen und Pfarrer würden zukünftig mit Anfragen von gleichgeschlechtlichen Ehepaaren nach einer kirchlichen Trauung genauso umgehen wie mit allen anderen Kasualanfragen. „Ich hoffe, dass die Synode diesen Schritt mitgehen kann und dass gleichzeitig auch die Menschen mitgenommen werden können, die mit dieser Öffnung Schwierigkeiten haben“, sagte Bischof Adomeit.
 
Nach Aussprache beschloss die Synode bei drei Enthaltungen die folgende Verlautbarung:
„Die Ev.-Luth. Kirche in Oldenburg begrüßt die rechtliche Gleichstellung von Personen gleichen Geschlechts bezüglich der Möglichkeit der Eheschließung durch das Gesetz zur Einführung des Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts vom 20. Juli 2017 und die damit beabsichtigte Beendigung der Diskriminierung gleichgeschlechtlicher Paare.

In der Ev.-Luth. Kirche in Oldenburg ist die kirchliche Trauung Amtshandlung und zugleich ein besonderer Gottesdienst für Ehegatten aus Anlass ihrer Eheschließung. Dieses gilt für gleichgeschlechtliche ebenso wie für verschiedengeschlechtliche Ehegatten. Voraussetzung für die kirchliche Trauung ist die gültige Eheschließung nach staatlichem Recht. Die Trauung ist als Amtshandlung in das Kirchenbuch der Gemeinde einzutragen, in der sie vollzogen wurde. Den Ehegatten ist eine Urkunde über die Trauung auszuhändigen.

Die ‚Handreichung zur gottesdienstlichen Begleitung von Menschen in gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaften’ vom 15. Mai 2004 (GVBI. 25. Band, S. 144} wird aufgehoben.
 
Der Oberkirchenrat wird beauftragt, die ‚Ordnung der Trauung’ vom 18. Mai 1988 (GVBI. 21. Band, S. 182) zu überarbeiten und die verbleibenden Handreichungen der Ev.-Luth. Kirche in Oldenburg entsprechend anzupassen.“
 
Bitte um Entschuldigung für entstandene Verletzungen
Im Anschluss sagte Bischof Thomas Adomeit: „Die Gleichstellung von Personen gleichen Geschlechts hat die Ev.-Luth. Kirche in Oldenburg nicht immer umgesetzt. Es ist dadurch manche Verletzung entstanden, indem homosexuelle Paare, die um Gottes Segen für ihre Beziehungen gebeten haben, nicht getraut werden konnten. Das dadurch entstandene Leid, die durchlebte Enttäuschung und die erlittene Diskriminierung begleiten manche Beziehung bis heute.
 
Im Namen der Ev.-Luth. Kirche in Oldenburg bitte ich alle Paare, denen die Verweigerung einer kirchlichen Trauung wegen ihrer gleichgeschlechtlichen Liebe und Lebensgemeinschaft widerfahren ist, aufrichtig um Entschuldigung.
 
Verletzungen sind aber auch bei Theologinnen und Theologen entstanden, die aufgrund ihrer sexuellen Orientierung nicht in den Dienst der Ev.-Luth. Kirche in Oldenburg übernommen wurden oder die ihre Beziehung nicht offen leben konnten.
 
Auch hier hat die Kirche Leid und Enttäuschung verursacht. Und auch diese Menschen bitte ich für die oldenburgische Kirche um Verzeihung.

Danken möchte ich schließlich allen Menschen und Gruppen, die sich für die Gleichstellung von Schwulen und Lesben und ihrer Partnerschaft eingesetzt haben, sodass wir heute hier stehen und diese Stellungnahme abgeben können.“
 

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Kirchengesetz zur Änderung des Ausführungsgesetzes zum Kirchenbeamtengesetz

Zur Erleichterung von Wechseln von Kirchenbeamtinnen und Kirchenbeamten zwischen den evangelischen Kirchen und dem Land Niedersachsen sowie den Kommunen haben sich die Kirchen der Konföderation evangelischer Kirchen in Niedersachsen mit dem zuständigen Referat im niedersächsischen Innenministerium auf ein übergangsweise bestehendes Doppelbeamtenverhältnis verständigt. Da im kirchlichen Recht hierzu derzeit keine Regelung existiert, soll durch eine Änderung des Ausführungsgesetzes zum KBG.EKD sowie der landeskirchlichen Ergänzungsgesetze der anderen Kirchen der Konföderation ein solches Doppelverhältnis ermöglicht werden.

Der Vorschlag zur Einführung des § 9a (zu § 76 Abs. 1 Nr. 3 KBG.EKD) orientiert sich an der staatlichen Vorschrift des § 47 der Niedersächsischen Laufbahnverordnung (NLVO) und wäre neu in das Ausführungsgesetz zum KBG.EKD einzufügen. Die neue Vorschrift würde einen zusätzlichen Tatbestand der Beurlaubung schaffen und wäre wegen der günstigeren Regelung für die Kirchenbeamtinnen und Kirchenbeamten gegenüber der Zuweisung und der Entlassung in den einschlägigen Fällen vorrangig anzuwenden. Die Synode stimmte dem Gesetzt zu.

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Kirchengesetz zur Ergänzung und Durchführung des Kirchengesetzes über den Datenschutz der EKD

Es wurde von dem Kirchengesetz zur Ergänzung und Durchführung des Kirchengesetzes über den Datenschutz der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) berichtet.

 

Am 25. Mai 2018 ist die Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (Datenschutzgrundverordnung – DSGVO) in Kraft getreten. Diese sieht vor, dass europaweit ein einheitliches Datenschutzgesetz gilt.

Als Ausnahmebestimmung ist in Art. 91 DS-GVO geregelt, dass Kirchen oder religiöse Vereinigungen oder Gemeinschaften in einem Mitgliedstaat der EU eigene Regeln anwenden dürfen, sofern diese mit der DS-GVO in Einklang gebracht werden. Zugleich ist in Art. 91 Abs. 2 DS-GVO bestimmt, dass diese einer Aufsicht durch eine unabhängige Aufsichtsbehörde unterliegen müssen, die die in Kapitel VI der DS-GVO niedergelegten Bedingungen erfüllt.

Um diese Ausnahmebestimmung für die EKD und ihre Gliedkirchen anwendbar zu machen, hat die Synode der EKD das erst 2012 umfassend geänderte EKD-Datenschutzgesetz (DSG-EKD) nochmals grundlegend überarbeitet und das neue DSG-EKD zum 24. Mai 2018 (einen Tag vor Inkrafttreten der DS-GVO) in Kraft gesetzt.

Das DSG-EKD gilt für sämtliche Gliedkirchen der EKD direkt (ohne gesonderten Ratifizierungsakt).

Mit dem neuen DSG-EKD wurden u.a. die Begrifflichkeiten der DS-GVO übernommen. Auch die Regelungsintensität musste an die europäische Rechtslage angepasst werden. Gegenüber 99 Artikel der DS-GVO ist das neue DSG-EKD von 27 auf 56 Paragraphen angewachsen. Hauptziele der EU-Datenschutzgesetzgebung waren u.a. die Stärkung der Betroffenenrechte, eine Verschärfung der Pflichten der datenverarbeitenden Stellen und eine Stärkung der Kompetenz der Aufsichtsbehörden, indem diese mit weitgehenden Sanktionsmöglichkeiten, u.a. Verhängung von Bußgeldern, ausgestattet wurden. Diese Kriterien mussten – wenn auch in teilweise abgemilderter Form – in das neue DSG-EKD eingearbeitet werden, wenn es der Forderung der EU nachkommen wollte, in Einklang mit den Standards der EU zu stehen.

Vor diesem Hintergrund müssen die bestehenden landeskirchlichen Regelungen entsprechend angepasst werden. Die Synode stimmte dem Gesetz zu.

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Kirchengesetz zur Änderung des Gesetzes betreffend Bildung der Kirchengemeinden Bloherfelde, St. Ansgar Eversten, Nikolai Eversten und Bildung des Gemeindeverbandes Eversten

Oberkirchenrätin Dr. Susanne Teichmanis berichtet über die Änderung des Gesetzes betreffend Bildung der Kirchengemeinden Bloherfelde, St. Ansgar Eversten, Nikolai Eversten und Bildung des Gemeindeverbandes Eversten. Diese Änderung wurde nötig, da es im Sinne des bisherigen § 13 keine Verwaltungsleiterin oder einen Verwaltungsleiter der Kirchengemeinde bzw. der Gesamtkirchengemeinde mehr gibt.

Die Verwaltung liegt nach dem Kirchenverwaltungsgesetz nun bei der Gemeinsamen Kirchenverwaltung – Regionale Dienststelle Oldenburg Stadt. Die zuständigen Verwaltungsmitarbeitenden der Regionalen Dienststelle einschließlich der Leitung können als Gäste zur Sitzung des Verbandskirchenrates eingeladen werden.

Die Neufassung von §14 sieht eine Veränderungen der Zusammensetzung des Verwaltungsrates und die Reduzierung seiner Größe vor. Es werden einheitlich drei Personen je Kirchengemeinde in den Verwaltungsrat gewählt, so dass es künftig insoweit nicht mehr auf die Kirchengliederzahlen der drei einzelnen Kirchengemeinden ankommt. Die Mitgliedschaft ohne Stimmrecht für den Verwaltungsleiter entfällt aufgrund der geänderten Verwaltungsstrukturen. Damit reduziert sich die personelle Besetzung des Verwaltungsrates von 13 Personen auf 9 Personen.

In den Neufassungen wurden in geschlechtergerechter Sprache formuliert. Die Gestzvorlage wurde von der Synode angenommen.

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Bericht des Ausschusses für theologische und liturgische Fragen, Schöpfungsverantwortung, Mission und Ökumene

Pfarrer Dr. Oliver Dürr berichtete aus dem Ausschuss für theologische und liturgische Fragen, Schöpfungsverantwortung. Seit der vergangenen Synodentagung habe sich der Ausschuss mit den Themen „Gesamtkommunikationskonzept“, „Ehe für alle“, sowie mit mit den Ergebnissen der AG Rahmstellenplan und der 8. Vollversammlung der Gemeinschaft Evangelischer Kirche in Europa in Basel befasst.

 
Der Ausschuss habe den dazu vorliegenden Text für das Gesamtkommunikationskonzept theologisch bearbeitet und der AG für das Gesamtkommunikationskonzept zur Weiterarbeit sowie dem Gemeinsamer Kirchenausschuss und dem Ausschuss für Jugend, Bildung und kirchliche Werke, Einrichtungen und Öffentlichkeitsarbeit zur Kenntnis weitergeleitet.

Eine systematisch-theologische Stellungnahme zur „Trauung für alle“ sei erstellt und der AG „Ehe für alle“ vorgelegt worden. Hinzu habe der Ausschuss um Beantwortung offener Fragen zur Kasualpraxis und dem biblisch-exegetischen Befunden durch das Referat für Theologie und Gottesdienst gebeten. Die Ergebnisse seien in der Sitzung vom 8. Oktober zu Teilen eingearbeitet worden.

 
Schließlich habe der Ausschuss die in der AG behandelte Vorlage des Oberkirchenrats zur Öffnung der Trauung für gleichgeschlechtliche Paare begrüßt.  Der Ausschuss habe ebenfalls die Vorschläge zur Präzisierung des Rahmenstellenplans ausgiebig diskutiert und zur Kenntnis genommen.

 

Parrer Dr. Oliver Dürr berichtete weiterhin von der 8. Vollversammlung der Gemeinschaft Evangelischer Kirche in Europa vom 13.-18. September 2018 in Basel (Schweiz). Der Ausschuss legte der Synode den Schlussbericht der 8. Vollversammlung und die Stellungnahmen zur Kenntnisnahme vor.

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Bericht vom Rechts- und Verfassungsausschuss

Der Ausschuss habe außerordentlich oft getagt, berichtete der Synodale Hanspeter Teetzmann. Die hohe Zahl an Sitzungen beruhe vor allem darauf, die zur Umsetzung des Rahmenpfarrstellenplanes notwendigen Gesetzentwürfe zu entwickeln.

 

Der Ausschuss habe sich dabei grundsätzlich davon leiten lassen, nur Gesetzesvorschläge auszuarbeiten, die zur Umsetzung der Beschlüsse notwendig gewesen seien. Weitere Neuregelungen, die im Hinblick auf Anpassungen der Kirchenordnung sinnvoll sein könnten, seien letztendlich nicht Teil der Gesetzesvorschläge. Der Ausschuss sei der Auffassung gewesen, dass diese Fragen im Rahmen einer Überprüfung der Kirchenordnung der Ev.-Luth. Kirche in Oldenburg durch die 49. Synode diskutiert und entschieden werden sollen. Eine Ausnahme stelle lediglich der Vorschlag dar, die Besetzung von Pfarrstellen in den Kirchengemeinden dahingehend zu regeln, dass diese grundsätzlich lediglich aufgrund der Wahl durch die Kirchengemeinde erfolgt.

 

Neben diesem Gesetzespaket habe der Ausschuss alle weiteren, in der jetzigen Synodentagung anstehenden Gesetzentwürfe – einschließlich des Entwurfes des Haushaltsgesetzes - besprochen. Zu Inhalt und Begründung wurde auf die jeweiligen Vorlagen verwiesen.


Neben dem jetzt vorliegenden Entwurf eines Datenschutzanwendungsgesetzes als Ausführungsgesetz zum Datenschutzgesetz der EKD werde es eine Datenschutzdurchführungsverordnung geben. Zwar sei der Oberkirchenrat insoweit zur Rechtsetzung zuständig. Gleichwohl werde die Synode in der nächsten Tagung diese noch vorgelegt bekommen.

 

Der Ausschuss habe sich bereits zweimal mit einem Gesetzentwurf zur kirchengesetzlichen Umsetzung eines Haushaltssicherungskonzeptes beschäftigt. Allerdings bedürfe es dazu auch im Hinblick auf die Einwendungen aus dem Ausschuss gegen verschiedene Normen des vorgelegten Entwurfes einer weiteren Überarbeitung vor der abschließenden Beratung.

 

Der Beschlussvorlage zur Thematik „Trauung für alle“ habe der Ausschuss einstimmig zugestimmt.

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Ausschuss für Jugend und Bildung, kirchliche Werke, Einrichtungen und Öffentlichkeitsarbeit

Der Ausschuss habe sich mit dem „Sondierungsprozess Diakonie“ befasst, berichtete der Ausschussvorsitzende Rüdiger Schaarschmidt. Es sei ein Unterausschuss zum Themenfeld „Diakonie“ eingerichtet worden. Ziel des Unterausschusses sei, den Dialog mit den verschiedenen diakonischen Handlungsfeldern und ihren Akteuren fortzuführen und Vorschläge zur Umsetzung der Prüfungsergebnisse zur 11. Tagung der 48. Synode im Mai 2019 vorzulegen.

Weiterhin seien notwendige Veränderungen am Rahmenpfarrstellenplan erörtert worden.

Nach intensiver Beratung in GKA und OKR sei darüber hinaus ein Prüfauftrag zur Zukunft der Tagungshäuser ausgesprochen worden. Die Ergebnisse (ggf. auch ergänzt um eine konkrete Handlungsempfehlung) seien für das erste Quartal 2019 zu erwarten, so Schaarschmidt.

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Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses

Der Ausschussvorsitzende Jost Richter berichtete aus dem Rechnungsprüfungsausschuss. Der Oberrechnungsamt-Bericht sei den Mitgliedern ausführlich vorgestellt und besprochen worden. Hierzu verwies er auf den Beschlussvorschlag zur Entlastung des Oberkirchenrates.

 

Es wurde festgestellt, dass Vorgaben für Prozessabläufe nach der Doppik in den Regionalen Dienststellen noch nicht vorliegen und eine Umsetzung des Internes Kontrollsystems sehr unterschiedlich ausgeprägt seien. Das Rechnungsprüfungsamt würde eine Klärung der Rechtsfragen und zentrale Vorgaben für die Regionalen Dienststellen begrüßen, so Richter.

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Bericht aus dem Geschäftsausschuss

Synodalpräsidentin Sabine Blütchen berichtete, dass sich der Geschäftsausschuss mit der Frage beschäftigt habe, ob die Veränderungen der Mitgliederzah wesentlich im Sinne von Art. 79 Abs. 5 KO sei.  Dies hätte die Folge gehabt, dass die Zahl oder Verteilung der zu wählenden Synodalen neu festzusetzen gewesen wäre. Der Geschäftsausschuss habe sich dagegen entschieden.

 

"Mit welchen Einsparmaßnahmen kann sich die Synode im Rahmen des Maßnahmenkatalogs beteiligen?", so fragte Blütchen. Der Ausschuss befürworte, dass es auch Im Synodenhaushalt zu Einsparungen kommen solle. Vorgeschlagen wurde ein Verzicht des Sitzungsgeldes. Dies bedeute eine Reduzierung von ca. 4.500 Euro pro Jahr. Diese Einsparung erscheine dem Ausschuss sinnvoll und vertretbar.

 

Der Vorschlag, beginnend mit der 10. Tagung der 48. Synode kein Tagegeld an Synodale mehr zu zahlen, wurde von der Synode nach kontroverser Debatte abgelehnt.

Gäste werden weiterhin zum Essen eingeladen. Es soll die Möglichkeit einer freiwilligen Geldspende/Obolus geben. Dies wurde von der Synode bestätigt.

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Abnahme der Jahresrechnung 2017 und Entlastung

Der Synodale Jost Richter berichtete aus dem Rechnungsprüfungsausschuss und stellte die Jahresrechnung 2017 vor. Der Rechnungsprüfungsausschuss unterbreitete der Synode den Beschlussvorschlag:

"Gemäß Artikel 125 Abs. 3 Kirchenordnung (KO) in Verbindung mit § 9 Kirchenverwaltungsgesetz (KiVwG) empfiehlt der Rechnungsprüfungsausschuss der Synode nach Kenntnisnahme des Berichtes des Oberrechnungsamtes der EKD vom 02.10.2018 und der Stellungnahmen der Gemeinsamen Kirchenverwaltung der Ev.-Luth. Kirche in Oldenburg

  1. die Abnahme der Ergebnis- und Vermögensrechnungen mit Bilanzen zum 31.12.2017 (Jahresabschluss) sowie
  2. die uneingeschränkte Entlastung der Beteiligten für die Haushalts- und Kassenführung sowie die Rechnungslegung des Kernhaushaltes und der Sonderrechnungen im Haushaltsjahr 2017."

Nach anschließender Aussprache nahm die Synode den Beschluss an.

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Bericht aus dem Wahlvorbereitungsausschuss

Synodenpräsidentin Sabine Blütchen berichtete als Vorsitzende des Wahlvorbereitungsausschusses, dass mit Blick auf die Stelle eines hauptamtlichen theologischen Mitgliedes des Oberkirchenrates, die vom 15. Mai bis 15. Juni 2018 ausgeschrieben gewesen sei, zehn Bewerber und drei Bewerberinnen ihr Interesse bekundet hätten. Darunter sei auch die derzeitige Amtsinhaberin Oberkirchenrätin Annette-Christine Lenk.

 

Da mit Lenk eine Kandidatin gesetzt gewesen sei, habe der Wahlvorbereitungsausschuss beabsichtigt, möglichst zwei weitere Personen der Synode zur Wahl vorzuschlagen. Aus dem Bewerberkreis seien dafür dann vier Männer und eine Frau zu Vorstellungsgesprächen eingeladen worden. Der Wahlvorbereitungsausschuss habe dann einstimmig beschlossen, Pfarrerin Gudrun Mawick und Kreispfarrer Michael Braun zur Wahl vorzuschlagen. Der Wahlaufsatz werde komplettiert durch Oberkirchenrätin Annette-Christine Lenk, die zur Wiederwahl bereit sei, so Blütchen.

 

"Alle drei kennen die oldenburgische Kirche und alle drei bringen ganz unterschiedliche Fähigkeiten mit", betonte die Vorsitzende in ihrem Bericht.

 

Die Synodale Pfarrerin Silke Oestermann beantragte, im Anschluss an die Vorstellung der Kandidatinnen und des Kandidaten eine nicht-öffentliche Personaldebatte zu führen. Diesem Antrag folgte die Synode mehrheitlich.
  
Die Stelle ist ab 1. April 2019 durch Beschluss der Synode befristet auf zehn Jahre zu besetzen. Der Ausschuss hatte in einer Sitzung am 29. Oktober 2018 einstimmig entschieden, die Kandidatinnen und den Kandidaten um einen Vortrag zum Thema „Personaldezernent / Personaldezernentin in der Ev.-Luth. Kirche in Oldenburg – Herausforderungen und Lösungsansätze“ zu bitten.

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Vorstellung der Kandidatinnen und Kandidaten für die Wahl eines theologischen Mitgliedes des Oberkirchenrates

Am Donnerstagnachmittag stellten sich die drei Kandidatinnen und Kandidaten für die Wahl eines theologischen Mitgliedes des Oberkirchenrates vor. Für die Wahl kandidieren Kreispfarrer Michael Braun aus dem Oldenburger Münsterland, Amtsinhaberin Oberkirchenrätin Annette-Christine Lenk und die Pfarrerin und Kommunikationswirtin Gudrun Mawick aus Unna. Der erste Wahlgang findet am Freitagvormittag, 23. November, statt. Die Berufung erfolgt in ein öffentlich-rechtliches Dienst- und Treueverhältnis auf Zeit und für die Dauer von zehn Jahren.

 

Hier finden Sie weitere Informationen zu den Kandidatinnen und dem Kandidaten.

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Vorstellung von Kreispfarrer Michael Braun

In seinem Fachvortrag zu den Herausforderungen und Lösungsansätzen des Personaldezernates betonte Kreispfarrer Michael Braun, dass der von der Synode beschlossene Maßnahmenkatalog wie auch der Rahmenpfarrstellenplan deutlich zeigten, dass sich die oldenburgische Kirche nachhaltig verändere. Das berge Chancen, mache aber auch Sorgen.

  

„Wir leben in Umbruchszeiten. Wir sind Kirche in dieser Zeit“, so Braun. Das fordere heraus, sich klar als Arbeitgeberin zu profilieren und damit für die oldenburgische Kirche engagierte Pfarrerinnen und Pfarrer zu suchen, zu begleiten und zu unterstützen. Konkrete Maßnahmen aufgrund eines guten Personalcontrollings müssten dies ergänzen.

  
Doch gerade in Zeiten massiver Veränderungen sei es wichtig, im Personalmanagement strukturell und personell gute Kontakte zu pflegen und in großer Offenheit aufeinander zu hören. „So können wir gemeinsam, theologisch reflektiert die Veränderung tragen und Glauben wagen“, betonte Braun.
In diesem Prozess ein gutes Miteinander zu ermöglichen, sei eine wichtige, eine gestaltende Aufgabe des Personaldezernats.

 

Herausforderungen des Personaldezernates
Als wichtige Herausforderung benannte Braun den Auftrag, den Dienst des Pfarramtes für die Zukunft zu konkretisieren, zu reduzieren und umzubauen. Es gelte Wege aufzuzeigen, wie sich Kirche auch mit deutlich weniger Pfarrerinnen und Pfarrern profilieren könne, denn gerade durch das Pfarramt strahle die Kirche nach außen. Wichtige Fragen seien: „Wo sind Pfarrerinnen und Pfarrer zu entlasten und in ihrem eigentlichen Dienst zu stärken? Was sind im Pfarramt Pflicht und Kür, was eigentliche Aufgaben, was Beiwerk?“ Diese Fragen müssten geklärt, Modelle erarbeitet, überprüft und umgesetzt werden. „Diesen inhaltlichen Klärungsprozess würde ich als Personaldezernent gerne in den Mittelpunkt stellen und ergebnisorientiert als Grundlage und Begleitung für die anstehenden Herausforderungen unserer Kirche nutzbar machen“, so Braun.

  
Gewinnung von Pfarrerinnen und Pfarrern
Angesichts weniger werdender Pfarrerinnen und Pfarrer müsse noch viel mehr um sie geworben werden. Dies könne insbesondere durch das Herausarbeiten der oldenburgischen Stärken und der Schärfung des Arbeitgeberinnenprofils geschehen. Neben der work-life-balance werde die Frage nach den Möglichkeiten zur persönlichen Beteiligung an und der Übernahme von Verantwortung am Arbeitsplatz bei der Beurteilung der eigenen Arbeitsstelle immer wichtiger.

  
„Gerade als oldenburgische Kirche sollten wir unser Licht da nicht unter den Scheffel stellen und unsere besonderen Qualitäten betonen“, so Braun. Die oldenburgische Kirche sei bei überschaubarer Größe stark auf Beteiligung ausgerichtet. Das zeigten die synodal geprägte Kirchenordnung oder Vernetzungsformen wie der allgemeine Pfarrkonvent. Oldenburg sei eben nicht anonym, Aufgaben würden ortsnah und im Miteinander gelöst. Es gebe eine flache Hierarchie und schnelle Kontaktmöglichkeiten. „Mit dieser Stärke, diesem Profil sollten wir aktiv für uns werben.“

 

Begleitung von Pfarrerinnen und Pfarrern
Als weitere Herausforderung benannte Kreispfarrer Braun die organisatorische und inhaltliche Begleitung von Pfarrerinnen und Pfarrern, sodass sie ihren Dienst gut und mit Freude erfüllen können. Mit den anstehenden Veränderungen kämen auf die Pfarrerinnen und Pfarrer neue Aufgaben zu. Stellenreduktion, Wegfall oder Umbau von Arbeitsbereichen, der Abschied von vertrauten Formen kirchlichen Lebens müssten begleitet und gestaltet werden.

  

Eine klare Kommunikation sei hierbei ein Lösungsansatz. Die Veränderungen müssten mit den Betroffenen direkt abgestimmt werden. Das verlange, Kontakte zu pflegen, in Gremien zu gehen und den eingeschlagenen Weg zu erklären. Stellenveränderung heiße nicht, mehr zu arbeiten, sondern die Arbeit neu zu gestalten.

  
Als Folge der Aufstellung der konkreten Pfarrstellenverteilungskonzepte für Kirchenkreise und übergemeindliche Stellen in 2019 wolle er dynamische Veränderungspläne erstellen, betonte Braun. Dieser Prozess müsse fair und transparent gestaltet werden. Ohne Offenheit gebe es kein Vertrauen und Offenheit setze klare Verfahren, klare Verfahrensabläufe und klare Entscheidungen gerade im Personaldezernat voraus.

  
Regelmäßige Mitarbeitendengespräche
Als weiteren Lösungsansatz benannte Kreispfarrer Braun regelmäßige Mitarbeitendengespräche für Pfarrerinnen und Pfarrer. Sie ermöglichten Wahrnehmung und Austausch, dienten der individuellen Förderung im Dienst und seien das entscheidende Mittel im Bereich des Personalwesens.

  
Personalcontrolling
Die dritte Herausforderung sei die Frage, wie kirchenleitend durch gute Informationen und zeitnahe Entscheidungen die Veränderungen im Personalwesen unterstützt werden könnten. Auf einem offenen Arbeitsmarkt mit zunehmenden Wechselmöglichkeiten sei die Zufriedenheit der Pfarrerschaft ein wichtiger Aspekt. Ein Lösungsansatz sei dabei das Personalcontrolling. So könnten Rückmeldungen aus der Pfarrerschaft, aktuelle Maßnahmen des Personaldezernates, deren Auswirkungen und der aktuelle Stand der Personalentwicklung regelmäßig ausgewertet werden.

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Vorstellung von Oberkirchenrätin Annette-Christine Lenk

Als Personaldezernentin nehme sie Leitung gemeinsam mit den Gremien wahr und erarbeite Konzeptvorschläge, betonte Oberkirchenrätin Annette-Christine Lenk in ihrer persönlichen Vorstellung. Am liebsten arbeite sie im Team, scheue aber Ansagen und Entscheidungen nicht. Eine „Wunscherfüllerin“ sei eine Personaldezernentin allerdings nicht. Sie müsse die Gesamtorganisation im Blick behalten und nicht alle Erfordernisse der Gesamtorganisation seien mit persönlichen Wünschen und Vorstellungen in Einklang zu bringen. „Wenn mich Menschen auf Unterlassungen oder Fehler im Umgang mit ihnen ansprechen, bin ich dankbar und bereit, zum Beispiel achtsamer und zugewandter zu sein. Wo ich Menschen in Ausübung meines Amtes durch Unachtsamkeit oder mangelnde Zugewandtheit enttäuscht oder gar verletzt habe, bitte ich öffentlich und in aller Form um Entschuldigung“, sagte Lenk.
  
In ihrem Fachvortrag über die Herausforderungen und Lösungsansätze als Personaldezernentin warb Oberkirchenrätin Lenk zunächst um Unterstützung für Pfarrerinnen und Pfarrer. Diese seien „durch Wertschätzung, Fort- und Weiterbildung und Supervision zu stärken. Für eine Balance zwischen Arbeit und Privatleben haben nicht nur je die Einzelnen zu sorgen. Als Personaldezernentin mit Mitarbeitenden des Dezernates will ich dazu beitragen, dass unsere Kirche Bedingungen schafft, dass die Freudenboten fröhlich bleiben oder wieder fröhlich werden können.“ Ohne Unterstützung falle ein „Nein-Sagen“ schwer. „Wir müssen uns verabschieden von in uns wohnenden und in unserem Regelwerk auffindbaren traditionellen Beschreibungen von Bedingungen für das Pfarramt, um den Pfarrberuf in unserer Kirche attraktiv zu halten.“
  
Im Gegensatz zu den Pfarrerinnen und Pfarrern der „Babyboomer-Generation“, die durch Nicht-Übernahmen in den Pfarrdienst oder durch „Zwangstellenteilung“ bei Pfarrehepaaren Enttäuschungen und Verletzungen erlebt haben, hätten die Pfarrerinnen und Pfarrer der dann folgenden Generationen neue und deutlich andere Vorstellungen von der Ausübung des Pfarrberufs und von „ihrer Kirche“ als Dienstgeberin. Die kommende Pfarrgeneration wisse um ihre Chance, sich eine Gliedkirche als Dienstgeberin und Gemeinde als Arbeitsort aussuchen zu können. „Darum muss unsere Kirche als Dienstgeberin die Beste sein“, betonte Lenk.

 

Die verschiedene Lebensformen und Berufsauffassungen von Mitarbeitenden aus verschiedenen Generationen machten es zudem erforderlich, ein ausgewogenes Personalmanagementkonzept zu entwickeln. Um von dem Pfarrberuf als einem attraktiven Beruf sprechen zu können, sei zum Beispiel die Erstellung von Dienstbeschreibungen, wie sie im Pfarrdienstgesetz der EKD gefordert sind, umzusetzen. Ideen aus dem „Terminstundenmodell“ könnten übernommen werden und auch die Dienstwohnungspflicht sei neu zu diskutieren.
 
Die verlässliche Zusammenarbeit von Frauen und Männern als ehren- und hauptamtlich Mitarbeitende in unserer Kirche sei bisher konzeptionell und strukturell in Ansätzen geregelt, sagte Oberkirchenrätin Lenk weiter. Man müsse sich deshalb gemeinsam „der Mühe unterziehen, alle Aufgaben von Ehren- und Hauptamt zusammenzutragen, um gemeinsam eine Auswahl zu treffen zu können. Dabei haben die Aufgaben Vorrang, die zur Erfüllung unseres Auftrages beitragen und die für alle und in vollem Umfang erfüllbar sind.“ Es dürfe nicht sein, dass Aufgaben, die im Hauptamt nicht mehr zu erfüllen sind, ohne Weiteres auf das Ehrenamt übertragen werden. Als Personaldezernentin wolle sie Konzeptideen liefern und sie in einen Prozess der Konzeptentwicklung für alle Gemeindedienste einbringen.
  
Die Kooperationen mit Nachbarkirchen, die in den vergangenen Jahren entstanden seien, gelängen verlässlich, so Lenk. Darum sollte eine Kooperation im Bereich der Gemeindeberatung entstehen, die die Begleitung von Veränderungsprozessen befördere. Ihr Ziel sei, dass es im Jahr 2021 ein Zentrum für Gemeindeberatung in Trägerschaft der Kirchen in Niedersachsen, der reformierten Kirche und der Bremischen Kirche gebe.
  
Auch solle die Vielfalt der Kirchenmusik unter Beachtung der Interessen von Kirchengemeinden, Ehren- und Hauptamtlichen mindestens bewahrt werden. Denn im Bereich der Kirchenmusik würden sich nicht nur die hochverbundenen Christinnen und Christen engagieren, sondern in Chören und Posaunenchören begegneten auch weniger verbundene Menschen der oldenburgischen Kirche. Dort liege ein missionarisches Potential.
  
Die Umsetzung des Rahmenpfarrstellenplans und die Grundentscheidungen aus dem Maßnahmenkatalog zur Haushaltskonsolidierung werde zahlreiche Veränderungsprozesse in der oldenburgischen Kirche mit sich bringen. Der Erfolg hänge wesentlich davon ab, wie Menschen für die Bereitschaft zu diesen Veränderungen zu gewinnen seien und wie hoch ihre Bereitschaft zur Mitgestaltung der Veränderungen sein würden. Dafür biete sie gemeinsam mit den Mitarbeitenden des Dezernates den Kirchenkreisen eine verlässliche Begleitung an. Als Personaldezernentin erachte sie es als sehr wichtig, alle zu ermutigen, Abschied von überkommenen Kirchenbildern zu nehmen.

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Vorstellung von Pfarrerin Gudrun Mawick

In ihrem Fachvortrag zu den Herausforderungen und Lösungsansätze als Personaldezernentin in der Ev.-Luth. Kirche in Oldenburg lobte Pfarrerin Gudrun Mawick die Synodenbeschlüsse zum Maßnahmenkatalog und zum Rahmenpfarrstellenplan. „Beide haben mich beeindruckt.“ Die Spannung zwischen Herausforderungen und Lösungsansätzen könne hingegen nicht aufgelöst werden, da beide Aspekte immer miteinander verwoben seien und miteinander korrespondieren. Sie benannte drei aufeinander bezogenen Themenfeldern, die für die Aufgabe einer Personaldezernentin in Oldenburg zentral seien.

1. Feld: Leitung
In der Leitung einer Kirche seien heute „dialogische Prozesse nötig, Netzwerken statt Durchregieren“ sei gefragt. Dabei ermögliche der Zuschnitt der oldenburgischen Kirche, manches Gute aus beiden Formaten einer „stabilen Institution“ und einer „flexiblen Organisation“ zu vereinen. Allein schon wegen ihrer Übersichtlichkeit erscheine ein kommunikativer Leitungsstil dabei sinnvoll und möglich, der auch nach außen kooperiere. „Denn mit anderen Landeskirchen und Institutionen zusammenzuarbeiten, ist absolut unverzichtbar.“
  
Aufgabe von Leitung sei es, zu moderieren und damit zusammenzuhalten. Das könne aber nicht heißen, „nur zu reden und nicht zu handeln. Denn nach allem Einbeziehen und Abwägen sind Entscheidungen zu fällen, zu vertreten und durchzusetzen.“ Dabei dürfe der Personal- und Ressourcenabbau nicht schöngeredet werden. Neben der nüchternen Benennung der Notwendigkeit müsse auch die Trauer darüber zum Ausdruck kommen. „Dies zu gestalten – mit Empathie, aber auch mit Standing, gehört für mich zu Leitung.“
 
2. Feld: Pfarrdienst
Jedes kirchliche Engagement diene der Verkündigung des Evangeliums, so Marwick weiter. „Darin nehmen Pfarrerinnen und Pfarrer zentrale Aufgaben wahr, immer in Gesamtkonzert der kirchlichen Dienstgemeinschaft aus Haupt- und Ehrenamtlichen.“ Dass im Oldenburger Zuschnitt des Personaldezernates mehrere Gruppen zu dieser Dienstgemeinschaft gehörten, sei die Chance, „ein sinnvolles Zusammenwirken zu befördern und die unterschiedlichen Gruppen nicht gegeneinander auszuspielen.“ Der Pfarrberuf böte mit vielen Freiheiten und Gestaltungsmöglichkeiten, aber auch mit einer Vielzahl von Anforderungen. Im Blick auf weniger Pfarrerinnen und Pfarrer werde es entscheidend sein, wie das Zusammenspiel zwischen Vernetzung und Begrenzung zukünftig gestaltet werden könne. Dazu gehöre, das Amtsverständnis der Einzelnen auf der einen Seite und ihre Verantwortung für die gesamte Kirche auf der anderen Seite stärker aufeinander zu beziehen.

 

Dafür habe die Synode einige Verantwortung jetzt auf die Kirchenkreisebene verlegt. Dies berge die Chance – ganz netzwerkmäßig –, sich breiter darüber auseinanderzusetzen. Doch der Pfarrdienst könne nur in gesunder Weise wahrgenommen werden, wenn die Aufgaben begrenzt sind und nicht unendlich scheinen. So müsse von Seiten der verantwortlichen Gremien darauf geachten werden, welche Lebensbedingungen für die persönliche und pastorale Existenz förderlich – und welche hinderlich sind.
  
„Um Menschen für den Pfarrberuf zu gewinnen, sehe ich kein strahlendes Patentrezept, keinen großen, erlösenden Wurf“, sagte Marwick. Vielmehr böte ein Zusammenwirken mehrerer Bemühungen Chancen, je unterschieden nach Alters- und Berufsgruppen. Dazu zähle für sie Nachwuchs zu gewinnen und zu fördern, den gegenwärtigen Pfarrdienst zu unterstützen, Pfarrerinnen und Pfarrer im Ruhestand zu gewinnen, Seiteneinstiege zu ermöglichen und multiprofessionelle Teams zu fördern,
  
3. Feld Oldenburg
„Was ich von Ihren Planungen wahrnehmen konnte, hat mir den Eindruck vermittelt, dass Sie sich den gegenwärtigen Herausforderungen stellen: als eine kleinere Landeskirche der EKD, dazu wenig zentral gelegen. Für mich liegen Lösungsansätze in den Stärken, die Oldenburg schon immer hatte und in denen, die noch entwickelt werden können.“ Zu den oldenburgischen Stärken gehöre für sie die „Resilienz (Widerstandskraft)“, die einen selbst stärke. Sie habe auch „das hiesige Selbstbewusstsein“ geprägt. So gebe es bis heute „einen fundierten, aber variablen Bekenntnisstand“.

 

Nicht nur wegen Oldenburgs Übersichtlichkeit, sondern auch aufgrund seiner früh angelegten liberal-demokratischen Prägung erscheine ihr eine zeitgemäße Netzwerkkommunikation hier gut möglich zu sein. „Was später überall Usus wird, lässt sich oft in überschaubaren Räumen manchmal zuerst verwirklichen“, betonte Mawick. Dazu zähle für sie das für damalige Verhältnisse fortschrittliche oldenburgische Pastorinnengesetz von 1966 und aktuell das nach verschiedenen Stilistiken und Zielgruppen gegliedertes Kirchenmusikgesetz, auf das von Westfalen aus neidisch geschaut werde.
  
Die oldenburgische Kirche sei also im Blick auf das Wechselspiel zwischen Herausforderungen und Lösungsansätzen mit guten Widerstandskräften ausgestattet. So werden durch ihre „irdenen Gefäße“ auch zukünftig die Schätze des Evangeliums hindurchleuchten.

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Nicht-öffentliche Personaldebatte

Nach dem Abendessen tagte die Synode nicht-öffentlich, um sich über die Vorstellungen der Kandidatinnen und des Kandidaten auszutauschen.

Die Wahl wird am Freitagvormittag, 23. November, stattfinden.

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