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4. Tagung der 46. Synode

 

Segnungsbeschluss geht in die Ausschüsse          

Die Frage der geistlichen Begleitung gleichgeschlechtlicher Lebenspartnerschaften soll erneut in synodalen Ausschüssen beraten werden. Dies beschloss der Synodalausschuss, die Vertretung der Synode in der Zeit zwischen den Synodaltagungen bei seiner letzten Sitzung.

Mit der Beanstandung des Synodenbeschlusses durch den Oberkirchenrat werden sich danach der Rechts- und Verfassungsausschuss und der Ausschuss für theologische und liturgische Fragen befassen. Der Ausschuss für theologische und liturgische Fragen hat darüber hinaus den Auftrag, eine Handreichung zu entwickeln.

 

 

Oberkirchenrat beanstandet Synodenbeschluss

Der Beschluss zur geistlichen Begleitung gleichgeschlechtlicher Lebenspartnerschaften, der nach intensiver Vorarbeit in zwei Ausschüssen vor rund drei Wochen auf der Herbstsynode der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Oldenburg mit Zwei-Drittel-Mehrheit verabschiedet worden ist, steht jetzt von anderer Seite her auf dem Prüfstand. Wie der Präsident der Synode, Heinz Heinsen soeben mitteilte, ist ihm eine Beanstandung des Beschlusses durch den Oberkirchenrat zugegangen.

In seinem Papier vom 25. November bezieht sich der Oberkirchenrat im wesentlichen auf die Artikel 89 und 78 der Kirchenordnung, nach denen Fragen von grundsätzlicher Bedeutung für die Einheit der Kirche von der Synode entschieden werden müssen. In dem Synodenbeschluss vom 13. November hatte es geheißen: "Wo Menschen gleichen Geschlechts um eine Segnung bitten, ist es den Kirchengemeinden freigestellt, dieser Bitte zu entsprechen." Diese Regelung hält der Oberkirchenrat für einen Verstoß gegen die Kirchenordnung. Die Frage müsse einheitlich geregelt werden.

Darüber hinaus wird auch noch inhaltlicher Klärungsbedarf gesehen. Wie Oberkirchenrätin Dr. Evelin Albrecht erläuterte, müsse zum Beispiel zwischen dem kirchlichen Segen, mit dem grundsätzlich jeder Gläubige bedacht werde, und der Segnung als kirchlicher Amtshandlung differenziert werden. Albrecht räumte ein, dass es der Kirche bisher nicht in überzeugender Weise gelungen sei, die kirchlichen Entscheidungsprozesse nachvollziehbar zu machen. Es gehe hierbei keineswegs um die Frage einer Diskriminierung von gleichgeschlechtlich orientierten Menschen.

Wie Kirchensprecherin Dr. Marlis Oehme betonte, ist mit der Beanstandung des Synodenbeschlusses keineswegs "automatisch" eine grundlegende inhaltliche Revision verbunden. "Die Entscheidungshoheit bleibt bei der Synode", so Oehme. "Oberkirchenrat und Synode nehmen hier als kirchenleitende Organe ihre jeweilige Verantwortung wahr und ringen gemeinsam um einen biblisch-theologisch begründeten, kirchenrechtlich abgesicherten und zeitgemäßen Weg." Seit dem Synodenbeschluss habe sich das Meinungsspektrum auf die Pro- und Contra- Positionen reduziert. Dabei gäbe es, wie die große Resonanz auf den Synodenbeschluss zeige, eine sehr viel größere Bandbreite an Meinungen zu dieser Thematik. "Und alle diese Menschen gehören als engagierte Protestanten unter das Dach unserer Kirche und sollen sich hier auch zuhause fühlen."

Durch den Einspruch des Oberkirchenrats ist der Beschluss außer Kraft gesetzt. Über das weitere Verfahren muss nun der Synodalausschuss entscheiden.

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Synode verabschiedet Haushalt            

Bei ihrer 4. Tagung hat die 46. Synode der Evangelisch-Lutherischen Kirche den Haushalt für das kommende Jahr verabschiedet. Er umfasst ein Volumen von 70,8 Millionen Euro und schließt mit einem Defizit in Höhe von 7,2 Millionen Euro. Diese Entwicklung der Kirchenfinanzen erklärte Oberkirchenrat Dieter Schrader vor der Synode im wesentlichen mit Einnahmeausfällen infolge sinkender Kirchensteuereinnahmen, hohen Rückzahlungen beim Clearing und damit verbundenen Zinsverlusten. Zum Ausgleich des Haushaltsdefizits werden 4,9 Millionen Euro aus der Rücklage genommen.

Mittelfristig rechnet Schrader auf Grund, der demografischen Entwicklung, der Auflösung tradierter Bindungen zur Kirche und nicht zuletzt der Entwicklung bei den Mitgliederzahlen mit einer Verschärfung dieser Tendenz. In den Jahren 2000 bis 2002 verzeichnet die oldenburgische Kirche rund 13 000 Austritte bei nur 2700 Eintritten. Dennoch, so Schrader in seiner Haushaltsrede dürfe"Sparen nicht zu einem Dauerthema werden" "Wenn Sparbemühungen nicht gleichzeitig auch Perspektiven für eine wachsende Kirche und damit wachsende finanzielle Einnahmen beinhalten, halten wir auf Dauer nicht durch," sagte der Oberkirchenrat. Deshalb müsse die Prioritätendiskussion geführt werden. Zu entscheiden sei: "Welche Kirche wollen wir in Zukunft sein?" In der Ev.-Luth. Kirche bereitet eine Perspektivkommission, die auf der Basis eines 1998 verabschiedeten "Perspektivpapiers" arbeitet, in diesem Zusammenhang grundlegende Entscheidungen vor. Die Kommission legt zur Frühjahrssynode 2004 ihren Abschlussbericht vor.

Erste positive inhaltliche Akzente setzte die Synode jedoch bereits mit dem neuen Haushalt. Er beinhaltet unter anderem Mittel für die Einführung eines Intranets, die Anschubfinanzierung für ein professionelles Fundraising und nicht zuletzt für Jugendarbeit.

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Konfirmandenzeit als gesellschaftliche Kernaufgabe

"Die Konfirmandenzeit ist keine Spezialveranstaltung des Vereins Kirche sondern eine gesellschaftliche Kernaufgabe." Diese Auffassung vertrat Oberkirchenrat Dietmar Pohlmann vor der 46. Synode in Rastede, die sich am zweiten Tagungstag dem Schwerpunkthema Konfirmandenunterricht widmeten. Bildung laufe Gefahr, "sich zu einseitig auf ökonomische und technologische Erfordernisse zu beschränken". Jugendliche benötigten jedoch auch Orientierungswissen, um das "Leben zu begreifen", so Pohlmann. "Die Frage nach Sinn, die Frage nach Gerechtigkeit, die Frage nach mir selbst, auch mit so gegenläufigen Erfahrungen wie Unvollkommenheit, Gelassenheit, Achtsamkeit und Demut, - die Frage nach dem anderen und seiner Religion, die Frage nach Gott - das darf nicht fehlen!" forderte der Oberkirchenrat.

Bereits zuvor hatte die Vorsitzende des Jugend- und Bildungsausschusses, Ursula Plote, darauf aufmerksam gemacht, dass 90 Prozent der Getauften eines Jahrgangs im Bereich der Evangelisch-Lutherischen Kirche zum Konfirmandenunterricht gehen. Das sind rund 4700 Jugendliche pro Jahr. Einen entsprechen hohen Stellenwert des Konfirmandenunterrichts wünsche sie sich daher für die Ev.-Luth. Kirche in Oldenburg, so Plote. Zum Abschluss der Kampagne Konfirmandenunterricht, die in den vergangenen zwei Jahren den Blick der kirchlichen und nichtkirchlichen Öffentlichkeit besonders auf dieses kirchliche Arbeitsgebiet lenkte, mahnte die Ausschussvorsitzende unter anderem einen "Perspektivenwechsel bei "Erwachsenen und Verantwortlichen" an, der die "Bedürfnisse und Verstehensweisen der Jugendlichen ernst nimmt und sie Glauben und Kirche entdecken und ausprobieren lässt".

Ein erstes Signal soll in diesem Zusammenhang noch heute Nachmittag gesetzt werden. Zur Verabschiedung stehen noch an Ordnung und Rahmenrichtlinien für den Konfirmandenunterricht, die anders als die bisherige Regelung von 1988 weniger auf verschultes Lernen als vielmehr auf "Begleitung der Jugendlichen in verletzlicher Zeit" setzt.

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Synode macht Segnung möglich            

In der Frage der kirchlichen Begleitung gleichgeschlechtlicher Partnerschaften hat die 46 Synode auf ihrer vierten Tagung die "Segnung von Menschen in einer gleichgeschlechtlichen Partnerschaft" ermöglicht, wenn Pfarrer und Gemeindekirchenrat dies befürworten. Dem Pfarrer wird darüber hinaus ein Vetorecht in dieser Frage zugestanden. Die Synodalen folgten dabei mehrheitlich der gemeinsamen Beschlussvorlage zweier synodaler Ausschüsse. Darin heißt es unter anderem: "Wenn Menschen, die eine gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaft eingehen, um Gottes Segen für ihr gemeinsames Leben bitten, so sieht die Synode darin keinen Widerspruch zum Willen Gottes für ein Leben in Ehe und Familie". Die Synode stimmte dieser Vorlage in geheimer Abstimmung mit 58 abgegebenen Stimmen bei 19 Nein-Stimmen und drei Enthaltungen zu.

Mit der Entscheidung verwarfen die Synodalen gleichzeitig den Beschlussvorschlag des Oberkirchenrats, der sich mehrheitlich gegen eine gottesdienstliche Segenshandlung ausgesprochen hatte. In seinem Papier zielte das Gremium auf eine inhaltliche Grundsatzentscheidung auf synodaler Ebene ab und sah eine "geistliche Begleitung gleichgeschlechtlicher Partnerschaften im Rahmen der Seelsorge" vor. Er könne eine gottesdienstliche Segenshandlung gleichgeschlechtlicher Lebenspartnerschaften nicht befürworten", hieß es in der Begründung des Vorschlags, "weil die Leitbildfunktion von Ehe und Familie zu wahren ist und eine Verwechslung mit einer Trauung ausgeschlossen werden soll." In seinem ausführlichen Votum vor der Synode wies der Bischof der Evangelisch-Lutherischen Kirche, Peter Krug, darauf hin, dass eine gottesdienstliche Segenshandlung bei gleichgeschlechtlichen Paaren für ihn auch deshalb nicht infrage komme, weil dafür "keine biblisch-theologisch bejahende Begründung vorhanden" sei.

In der umfangreichen Aussprache, die dem Beschluss vorausging, machten Synodale auf die Gefahr aufmerksam, die Gemeinde mit derartigen Grundsatzentscheidungen zu überfordern und "den Spaltpilz" in die Gemeinde zu bringen. Einigkeit bestand bei allen Synodalen und dem Oberkirchenrat jedoch darin, Verbesserungen der Rechtsstellung und Bemühungen zur Beendigung der Diskriminierung gleichgeschlechtlicher Lebenspartnerschaften zu begrüßen.

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Pfarrergesetz geändert     

Pfarrer, die wegen zu einer vorsätzlichen Tat zu einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr verurteilt worden sind, scheiden künftig ohne ein kirchenrechtliches Disziplinarverfahren aus dem Dienst aus. Ausnahmeregelungen sieht die Gesetzesänderung für den Fall vor, dass ein besonderes kirchliches Interesse gegeben ist.

Nach der bisherigen Rechtslage musste das Dienstverhältnis auch bei einem rechtskräftig verurteilten Pfarrer bis zum Abschluss des Disziplinarverfahrens aufrecht erhalten bleiben. Dagegen stellte die Synode jetzt klar, dass, wie es in der Begründung zu der Gesetzesänderung heißt, "ein vorsätzliches, strafbares Verhalten mit hohem Unrechtsgehalt, wie es Voraussetzung für die Verhängung einer längeren Freiheitsstrafe ist, keines falls mit dem Pfarrerdienstverhältnis vereinbar" sei.

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