Tagung der Frühjahrssynode 2013 in Rastede
Mit einem Abendmahlsgottesdienst wurde am Donnerstagmorgen, 23. Mai, in der St.-Ulrichs-Kirche in Rastede die 11. Tagung der 47. Synode der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Oldenburg eröffnet. In ihrer Predigt (zu Lukas 19,110) betonte Pfarrerin Angelika Menz, dass sie sich als Synodale mit Blick auf die vielfältigen Angebote der oldenburgischen Kirche über die Schätze und die herrliche Vielfalt freue. Es gebe so viele Angebote und Gelegenheiten, bei denen Menschen Gott suchen und von ihm gefunden werden können.
Die rund 60 Synodalen sowie Gäste und Mitarbeitende der oldenburgischen Kirche tagten vom 23. bis 25. Mai in der Heimvolkshochschule Rastede.
Am Samstag, 25. Mai, haben die Synodalen einen neuen Zuweisungsschlüssel an die Kirchengemeinden beschlossen. Der Kirchensteuerbeirat soll künftig einen Schlüssel anwenden, bei dem sich die Zuweisung an die Gemeinden zusammensetzt aus einem Sockelbetrag je Kirchengebäude und einem Betrag pro Gemeindeglied. Weiterhin soll der Kirchensteuerbeirat über einen festzulegenden Betrag zum Ausgleich regionaler Besonderheiten in den Gemeinden verfügen können.
Bereits am Freitag, 24. Mai, hatten die Synodalen in geheimer Abstimmung dem Aus- und Umbau des Evangelischen Jugendheims Blockhaus Ahlhorn zugestimmt und für das vorgestellte bauplanerische Konzept votiert. Für die Umsetzung der Baumaßnahmen stellt die Evangelisch-Lutherische Kirche in Oldenburg noch im Haushaltsjahr 2013 Haushaltsmittel in Höhe von bis zu 3,5 Millionen Euro bereit.
Am Freitag hatten die Synodalen weiterhin nach ausführlicher Diskussion zur zukünftigen Zusammenarbeit der fünf evangelischen Kirchen in Niedersachsen den Vertragsentwurf zum Konföderationsvertrag einstimmig zustimmend zur Kenntnis genommen.
Bereits am Donnerstag, 23. Mai, hatten die Synodalen in erster Lesung ein Kirchengesetz über den kirchenmusikalischen Dienst in der oldenburgischen Kirche (Kirchenmusikgesetz) beschlossen. Nachdem die Synode auf ihrer vorherigen Tagung im November vergangenen Jahres die Grundlagen für dieses Gesetz festgelegt hatte, verabschiedete das Kirchenparlament dieses Gesetz als die entsprechende Umsetzung. Dieses sieht vor, in jedem der sechs Kirchenkreise der oldenburgischen Kirche künftig je drei hauptamtliche Kirchenmusiker/Kirchenmusikerinnen zu beschäftigen. Vorgesehen sind jeweils eine A-Stelle und zwei B-Stellen.
Auf der Tagesordnung der 11. Tagung standen auch die Handlungskonsequenzen, die sich aus dem Zukunftskongress der oldenburgischen Kirche im Juli 2012 ergeben.
Hier finden Sie weitere Informationen zur 11. Tagung der 47. Synode:
Tageszusammenfassung, Sonnabend, 25. Mai 2013
Bildergalerie, Sonnabend, 25. Mai 2013
Tageszusammenfassung, Freitag, 24. Mai 2013
Bildergalerie, Freitag, 24. Mai 2013
Tageszusammenfassung, Donnerstag, 23. Mai 2013
Bildergalerie, Donnerstag, 23. Mai 2013