Frühjahrssynode der oldenburgischen Kirche eröffnet
Vielfältige Angebote der oldenburgischen Kirche sind Schätze und eine herrliche Vielfalt
Mit einem Abendmahlsgottesdienst wurde am Donnerstagmorgen, 23. Mai, in der St.-Ulrichs-Kirche in Rastede die 11. Tagung der 47. Synode der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Oldenburg eröffnet. In ihrer Predigt (zu Lukas 19,110) betonte Pfarrerin Angelika Menz, dass sie sich als Synodale mit Blick auf die vielfältigen Angebote der oldenburgischen Kirche über die Schätze und die herrliche Vielfalt freue. Es gebe so viele Angebote und Gelegenheiten, bei denen Menschen Gott suchen und von ihm gefunden werden können.
Als Beispiele nannte die Oldenburger Gefängnisseelsorgerin alte und neue Kirchen, das Evangelische Jugendheim Blockhaus Ahlhorn, die Beratungsarbeit in Delmenhorst, das Evangelische Bildungszentrum in Rastede, das Ev. Informations- und Kommunikationszentrum Markt 17 in der Oldenburger Lambertikirche, die TheaterKirche in Wilhelmshaven, Kirche am Deich sowie Pilgerwege in der Wesermarsch und im Wangerland. Und ich staune und freue mich: Welch ein Reichtum!, so Menz.
Menschen könnten nicht ohne Anerkennung leben, so Pfarrerin Angelika Menz. Kein Mensch kann glücklich sein, wenn die anderen einen nicht ernst nehmen. Wie wichtig Menschen in der oldenburgischen Kirche heute Wertschätzung, Anerkennung und Respekt sei, könne in der Dokumentation zum Zukunftskongress vom Juli 2012 nachgelesen werden. So hätten viele Teilnehmende im Forum zum Thema Haupt- und Ehrenamt immer wieder den Wunsch nach Respekt, Anerkennung oder Wertschätzung zum Ausdruck gebracht.
Die rund 60 Synodalen sowie Gäste und Mitarbeitende der oldenburgischen Kirche tagen vom 23. bis 25. Mai in der Heimvolkshochschule Rastede. Auf der Tagesordnung der 11. Tagung stehen unter anderem die Handlungskonsequenzen, die sich aus dem Zukunftskongress der oldenburgischen Kirche im Juli 2012 ergeben, sowie die Beratung und Beschlussfassung sowohl zur Zusammenarbeit der fünf evangelischen Kirchen in Niedersachsen als auch zum Kirchengesetz über den kirchenmusikalischen Dienst in der oldenburgischen Kirche. Am Freitag werden die Synodalen unter anderem die aktualisierten Pläne für die Sanierung und den Umbau des Evangelischen Jugendheims Blockhaus Ahlhorn beraten.
11. Synodentagung eröffnet
Mit einem Geburtstagsständchen für den Synodalen und Kreispfarrer Michael Braun eröffente Synodenpräsidentin Sabine Blütchen die 11. Tagung der 47. Synode in der Heimvolkshochschule Rastede in Rastede-Hankhausen. Sie dankte Pfarrerin Angelika Menz und allen Mitwirkenden für den Eröffnungsgottesdienst. Mit einem kurzen Schweigen gedachte die Synode anschließend der beiden verstorbenen Ersatzsynodalen, Jürgen Brandes aus dem Kirchenkreis Wesermarsch und Klaus Heinke aus dem Kirchenkreis Oldenburg Stadt.
Als neuer Ersatzsynodaler für den Kirchenkreis Wesermarsch wurde Gebhard von Hirschhausen verpflichtet.
Lob für gute Zusammenarbeit
"Der Gemeinsame Kirchenausschuss hat sich als gemeinsames Organ zusammengefunden", lobte Bischof Jan Janssen in seinem Bericht als Vorsitzender dieses Ausschusses. Die gute Zusammenarbeit stehe hinter jedem Namen der Mitarbeitenden in diesem Gremium. Sie pflegen stellvertretend das kirchenleitende Miteinander zwischen Synode und Oberkirchenrat.
Nicht zuletzt zur Diskussion um den Dritten Weg und die Folgen im sozialdiakonischen Arbeitsfeld der oldenburgischen Kirche betonte Bischof Janssen, "dass der Gemeinsame Kirchenausschuss die Absicht des Oberkirchenrates sehr begrüßt hat, sich einer Kampagne zur Verbesserung der Situation in der Pflege im Vorfeld der Bundestagswahl anzuschließen."
Die weiteren Berichte aus dem Ausschuss für theologische und liturgische Fragen, Mission und Ökumene, dem Rechts- und Verfassungsausschuss, dem Ausschuss für Gemeindedienst und Seelsorge und dem Rechnungsprüfungsausschuss wurde nach kurzen Aussprachen zur Kenntnis genommen.
Beim Bericht über die Verwaltungsstrukturreform wurde die Kritik laut, dass die Software nicht fehlerfrei arbeite. Die neue Fassung von MEWIS NT sei ein gutes Programm geworden, lobte die Synodale Doris Fangmann, aber in der Erprobung habe die Software für die Erhebung des Kirchgeldes noch einige Mängel gezeigt.
Oberkirchenrat Wolfram Friedrichs brachte den Antrag ein, die Arbeit der Anwendergruppe MEWIS NT wird bis zum 31.12.2013 zu verlängern. Die hierbei anfallenden Personalkosten würden zentral aus dem gesamtkirchlichen Haushalt bestritten. Die Synode stimmte diesem Antrag zu.
Neues Kirchenmusikgesetz beschlossen
Die Synode hat das Kirchengesetz über den kirchenmusikalischen Dienst in der Ev.-Luth. Kirche in Oldenburg (Kirchenmusikgesetz) beschlossen. Nachdem die Synode auf ihrer vorherigen Tagung im November vergangenen Jahres die Grundlagen für dieses Gesetz beschlossen hatte, verabschiedete das Kirchenparlament dieses Gesetz als die entsprechende Umsetzung. Dieses sieht vor, in jedem der sechs Kirchenkreise der oldenburgischen Kirche künftig je drei hauptamtliche Kirchenmusiker/Kirchenmusikerinnen zu beschäftigen. Vorgesehen sind jeweils eine A-Stelle und zwei B-Stellen.
Die Synode folgte den Änderungsanträgen, dass die kirchenmusikalische Fachaufsicht über die Landesposaunenwartin bzw. den Landesposaunenwart sowie über die Kantorinnen und Kantoren durch die Landeskirchenmusikdirektorin bzw. den Landeskirchenmusikdirektor ausgeübt wird. Die weitere Fachaufsicht über die Posaunenarbeit wird durch die Landesposaunenwartin bzw. dem Landesposaunenwart wahrgenommen.
Neben dem Gesetzestext lag der Synode auch die Verordnung zur Kenntnis vor, die eigentlich nur der Oberkirchenrat zu verabschieden habe, erläuterte der Vorsitzende des Ausschusses für Gottesdienst und Seelsorge, Prof. Dr. Götz Strömsdörfer.
Damit möge "die kirchenmusikalische Arbeit aufblühen", sagte der Vorsitzende des Rechts- und Verfassungsausschusses Hanspeter Teetzmann.
Gleichstellungsbeauftragte stellt Bericht vor
Die Gleichstellungsbeauftragte der oldenburgischen Kirche, Gabriele Rüsch-Tillmanns, hat im Rahmen der Vorstellung ihres Berichtes die Berliner Ausstellung Barbie Dreamhouse kritisiert. Die Ausstellung reduziere Menschen auf Äußerlichkeiten und ihren Körper. So werde ein eindimensionales Frauenbild vermittelt. Diese stereotypen Geschlechterbilder prägten früh die Lebenswelten Heranwachsender. Wer Kinder und Jugendliche erlebe, wisse, dass der Anpassungsdruck enorm ist, betonte Rüsch-Tillmanns.
Änderung der Geschäftsordnung der Synode
Die Synode hat Änderungen für ihre Geschäftsordnung beschlossen. Neben der Aufnahme der inklusiven Spreche werde vor allem die Vorschrift zum Petitionsbereich neu gefasst, so Oberkirchenrat Wolfram Friedrichs. Das sei eine Anpassung an die bisher gängige Praxis.
So habe jedes Glied der Ev.-Luth. Kirche in Oldenburg das Recht, Eingaben an die Synode zu richten. Dies gelte auch für Eingaben, die ein Glied der oldenburgischen Kirche namens einer Personenmehrheit an die Synode richtet. Dieses sei eine Klärung, wer eine Eingabe an die Synode richten dürfe, erläuterte Synodenpräsidentin Sabine Blütchen.
Die Eingaben müssen bis zum Beginn der Synodentagungen vorliegen, um auch noch kurzfristig Eingaben formulieren zu können. Eingaben werden auf Vorschlag des juristischen Mitgliedes des Oberkirchenrates ohne vorherige inhaltliche Erörterung von der Synode einem oder mehreren Ausschüssen zur Beratung oder dem Gemeinsamen Kirchenausschuss zur Erledigung überwiesen. Wird eine Eingabe an mehrere Ausschüsse zur Beratung überwiesen, ist gleichzeitig der federführende Ausschuss zu bestimmen.
Ebenfalls wurde die Schöpfungsverantwortung in den Themenbereich des theologischen Ausschuss ausdrücklich aufgenommen. Auch können die Ausschüsse der Synode zu einzelnen Beratungsthemen fachkundige Personen zu ihren Sitzungen mit beratender Stimme hinzuziehen.
Beschlussfähig ist ein Ausschuss bei der Anwesenheit der Hälfte seiner Mitglieder. Wenn die Beschlussfähigkeit nicht angezweifeln wird, sind die im Ausschuss gefassten Beschlüsse gültig. Für einen endgültigen Beschluss im Ausschuss ist die Mehrheit der anwesenden Mitglieder erforderlich.
Synode diskutiert Berichte des Oberkirchenrates in Kleingruppen
Am Nachmittag hat das Kirchenparlament die Berichte aus den Arbeitsbereichen des Oberkirchenrates in Kleingruppen diskutiert. Aus diesen Gesprächen heraus haben die Synodalen mehrere Anträge formuliert, deren weitere Diskussion und eine mögliche Verabschiedung auf den kommenden Tag vertagt wurden.