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Eröffnung des zweiten Verhandlungstages

Nach der Andacht der Synodalen Ingrid Klebingat eröffnete Synodenpräsidentin Sabine Blütchen den zweiten Verhandlungstag der 10. Tagung der 48. Synode im Bildungshaus Rastede.

 

Synodenpräsidentin Sabine Blütchen verpflichtete anschließend Thordis Paulsen als berufene Ersatzsynodale.

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Wahl eines hauptamtlichen theologischen Mitgliedes des Oberkirchenrates – 1. Wahlgang

Nach der Andacht traten die Synodalen zum ersten Wahlgang an. Nach der Auszählung verkündete Synodenpräsidentin Sabine Blütchen das Ergebnis:

Von den 60 abgegebenen und 59 gültigen Stimmen entfielen:
auf Kreispfarrer Michael Braun 8 Stimmen,
auf Oberkirchenrätin Annette-Christine Lenk 28 Stimmen und
auf Pfarrerin Gudrun Mawick 23 Stimmen.

Damit hat keiner der Kandidaten die erforderliche Mehrheit der Stimmen im ersten Wahlgang erreicht.
Nach der Bekanntgabe des Ergebnisses zog Kreispfarrer Michael Braun seine Kandidatur zurück.

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Wahl eines hauptamtlichen theologischen Mitgliedes des Oberkirchenrates – 2. Wahlgang

Nach der Auszählung verkündete Synodenpräsidentin Sabine Blütchen das Ergebnis vom zweiten Wahlgang:

Von den 60 abgegebenen Stimmen entfielen:
auf Oberkirchenrätin Annette-Christine Lenk 25 Stimmen und
auf Pfarrerin Gudrun Mawick 35 Stimmen.

Damit hat Pfarrerin Gudrun Mawick die erforderliche Mehrheit von mindestens 31 Stimmen erreicht und ist zum hauptamtlichen theologischen Mitglied des Oberkirchenrates gewählt worden.

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Vorstellung des Kommunikationskonzeptes

Der Synodale Rüdiger Schaarschmidt berichtete, dass sich der Ausschuss für Jugend und Bildung, kirchliche Werke, Einrichtungen und Öffentlichkeitsarbeit mehrfach mit dem Kommunikationskonzept der Ev.-Luth. Kirche in Oldenburg befasst habe. Er erinnerte die Synode an den Entwicklungsprozess des Konzeptes und die bereits im Bereich Presse- und Öffentlichkeitsarbeit erfolgten Maßnahmen.

 

Bereits die 47. und später die 48. Synode hätten sich aus verschiedenen Anlässen intensiv mit dem Thema Kommunikation auseinandergesetzt. Im Mai 2010 habe die 47. Synode die Erarbeitung eines Printkonzeptes in Auftrag gegeben und dies im November 2010 mit großer Mehrheit beschlossen. Später habe die 48. Synode die Evaluierung der Projektphase im Bereich „Fundraising“ in Auftrag gegeben und nach der Evaluierung die Stelle dauerhaft beschlossen. Auch das Printkonzept sei untersucht und ausgewertet worden: "Im Ergebnis hat unsere Synode im November 2016 die Erarbeitung eines Gesamtkommunikationskonzeptes beschlossen", so Schaarschmidt.,

Dies alles seien wichtige synodale Meilensteine auf dem Weg zum nun vorliegenden Kommunikationskonzept, das Prof. Dr. Harden vom Beratungsinstitut „aserto“ am 22. September vorgestellt habe.


Der Ausschuss für Jugend und Bildung, kirchliche Werke, Einrichtungen und Öffentlichkeitsarbeit begrüße die im Konzept formulierten Kommunikationsziele für die Ev.-Luth. Kirche in Oldenburg mit großem Nachdruck. Insbesondere die Aspekte, dass sich die Ev.-Luth. Kirche in Oldenburg verstärkt in den gesellschaftlichen Diskurs einbringen und öffentlich Haltung zeigen wolle, finde große Unterstützung.
 

Der Stabsstellenleiter Presse- und Öffentlichkeitsarbeit der oldenburgsichen Kirche, Dirk-Michael Grötzsch, stellte der Synode detailliert die vier Handlungsfelder des Kommunikationskonzeptes vor und ging auf die sich daraus ergebenden Prozesse und Maßnahmen ein.

  1. Strategie und Steuerung für gesamtkirchliche Kommunikation etablieren
  2. Klare Maßnahmen und Kommunikationskanäle für Zielgruppen ausbauen
  3. Anschluss an digitale Kommunikation schaffen
  4. Systematische Zusammenarbeit der Kommunikationsverantwortlichen aller Ebenen

Insbesondere die sozialen Medien sollen in Zukunft stärker genutzt werden, um so jüngere Zielgruppen zu erreichen. Die Kirche kommuniziere zu wenig mit Jugendlichen, jungen Erwachsenen und lose mit der Kirche verbundenen Menschen, arbeite das Kommunikationskonzept klar heraus, so Grötzsch. Das Konzept sehe auch vor, dass die oldenburgische Kirche Haltung zeige und sich stärker und aktiv in den gesellschaftlichen Diskurs einbringe.

 

Grötzsch dankte der Agentur „aserto“ und allen Beteiligten für die gute Mitarbeit bei der Erarbeitung des Kommunikationskonzeptes.


Der Ausschussvorsitzende Schaarschmidt berichtete, der Ausschuss würdige das Kommunikationskonzept als notwendigen Schritt für die Ev.-Luth. Kirche in Oldenburg, die gesellschaftliche und mediale Entwicklung öffentlichkeitswirksam zu begleiten und empfehle der Synode die Annahme und die Umsetzung.

 

Im Anschluss diskutierte die Synode einen Antrag von Prof. Dr. Reinhard Schulz, die Beschlussvorlage zu überarbeiten und das Kommunikationskonzept an den Ausschuss mit der Bitte einer neuen Vorlage zurückzugeben. In seiner Begündung kritisierte Schulz, dass die Kirche nicht einfach nur die Technik anwenden sollte, wie sie sonst überall angewendet werde. Er plädierte für eine reflexive Digitalisierung, die die Folgen dieser Neuerungen mit in den Blick nehmen solle. Auch sollte die Kirche eine Oase, ein "Würde-Asyl" sein, in der die 150 immer noch nicht beantworten Mails keine Rolle spielen.

Der Synodale Carsten Homann, plädierte dafür, das Konzept als eine Grundlage zu verstehen, an der man weiterarbeiten könne. Der Synodale Rüdiger Schaarschmidt betonte, dass es in dem Konzept um die "mediale Außenkomunikation" gehe. 

Der Antrag von Prof. Reinhard Schulz wurde nach eingehender Aussprache mehrheitlich abgelehnt.


Auf Antrag des Ausschusses für Jugend und Bildung, kirchliche Werke, Einrichtungen und Öffentlichkeitsarbeit änderte die Synode den Titel des Kommunikationskonzepts in: "Konzept für die mediale Kommunikation der Ev.-Luth. Kirche in Oldenburg" und verabschiedete das Konzept mit großer Mehrheit.

 

Hier finden Sie das am 23. November 2018 von der Synode der oldenburgischen Kirche beschlossene "Konzept für die mediale Kommunikation der Ev.-Luth. Kirche in Oldenburg" im Format PDF.

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Bericht des Kirchensteuerbeirates

Der Vorsitzende des Kirchensteuerbeirates, der Synodale Jost Richter, berichtete von den zwei Tagungen des Kirchensteuerbeirates. In der ersten Sitzung seien die Zuweisung der Kirchensteuermittel an die Kirchengemeinden unter Berücksichtigung des Verteilungsschlüssels getroffen worden. In der zweiten Sitzung habe sich der Kirchensteuerbeirat mit einem Antrag auf Zuweisung von Defizitausgleichsmitteln einer Kirchengemeinde und weiteren Themen beschäftigt.

Es gebe vier Kirchengemeinden, die auf freiwilliger Basis ein Haushaltskonsolidierungsverfahren in die Wege geleitet hätten. Im ersten Schritt sei eine notwendige Bestandsanalyse durchgeführt worden, darauf folgten konkrete Konsolidierungsmaßnahmen.

Um die Durchführung einer Haushaltskonsolidierungsmaßnahme in geordnete Bahnen zu lenken, gebe es eine provisorische Arbeitsgruppe, die die gesetzliche Grundlage vorbereite. Ziel des Gesetzes sei es, zu regeln, wann eine Kirchengemeinde eine Haushaltskonsolidierungsmaßnahme durchführen müsse, welchen Inhalt ein Haushaltskonsolidierungskonzept haben soll und welche rechtlichen Folgen sich aus dem Durchlaufen einer Haushaltskonsolidierungsmaßnahme ergeben.

Unter Berücksichtigung der neuen doppischen Haushaltsführung sei damit zu rechnen, dass eine ganze Anzahl von Kirchengemeinden sich Gedanken über eine Haushaltskonsolidierung machen müssten.

Mitglieder der Unterausschüsse Schlüssel und Controlling hätten intensiv an dem neuen Projekt gearbeitet, Zuweisungen an Kirchengemeinden an das jeweilige Kirchensteueraufkommen zu koppeln. So habe es eine Sitzung am 26. Juni und am 7. August gegeben. In diesen beiden Sitzungen sei untersucht worden, inwieweit kirchliche Ausgaben gemeindebezogen sind und inwieweit sie ausschließlich einen Bezug zu nicht gemeindlichen Zwecken haben. Hintergrund dieser Überlegungen sei es, festzustellen, in welchem prozentualen Anteil Kirchensteuern für gemeindliche Aufgaben und nicht gemeindliche Aufgaben anfallen. Daraus könnte sich ein fester Zuweisungsanteil ergeben. Die Überlegungen dieser Arbeitsgruppe seien deutlich fortgeschritten und es könne davon ausgegangen werden, dass in Kürze ein Ergebnis vorliege.

Der Unterausschuss Bauliste habe dreimal getagt. In den Sitzungen sei es gemäß des Synodenauftrags schwerpunktmäßig um das Thema der Neuausrichtung der Zuweisungen von Baumitteln gegangen. Daneben habe der Ausschuss in seiner letzten Sitzung über konkrete Baumaßnahmen beraten. Dabei seien bereits die Gedanken zur Neuausrichtung zur Verteilung von Baumitteln eingeflossen. Bei den Beratungen sei es einmal um die Frage gegangen, welche Baumaßnahmen noch förderungswürdig sein können unter Berücksichtigung von zurückgehenden Kirchensteuereinnahmen. Die anderen Überlegungen seien, wie die Verteilung der Baumittel transparenter und geregelter möglich sei.

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Bericht vom Ausschuss für Gemeindedienst und Seelsorge

Der Ausschuss für Gemeindedienst und Seelsorge habe sich Berichtszeitraum im Wesentlichen mit drei Themen befasst, berichtete Pfarrer Dietrich Jaedicke. Zum einen habe er die Beschlussvorlage der AG zur Eingabe 60 "Ehe für alle", an der auch Mitglieder des Ausschusses mitgearbeitet hatten, diskutiert und einstimmig befürwortet.

Zum andern habe er sich der Bitte des Finanz- und Personalausschusses folgend mit dem Antrag zur Verwendung durch Vakanzen im Pfarrdienst nicht verbrauchter Mittel befasst und empfohlen, finanzielle Mittel zur Vertretung im Verkündigungsdienst in einem Sachkonto bereitzustellen. Solche Vertretungen können von Berufsgruppen wie z.B. Diakonen*innen, Religionspädagogen*innen oder Sozialpädagogen*innen wahrgenommen werden. Die Verantwortung zur Übertragung von Aufgaben trägt der jeweilige Gemeindekirchenrat gemeinsam mit dem Kreiskirchenrat. Der Oberkirchenrat kann
beratend hinzugezogen werden.

Zum dritten habe der Ausschuss die von der AG Rahmenpfarrstellenplan erarbeiteten neuen Vorschläge
zur Kenntnis genommen und diskutiert. Über die zu behandelnden Themen hinaus habe der Ausschuss die positive Entwicklung der Zahlen von Studierenden und Vikaren*innen mit Freude zur Kenntnis genommen.

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Bericht über die 5. Tagung der 12. Synode der EKD

Der Synodale Pfarrer Karsten Peuster berichtete von der 5. Tagung der 12. Synode der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD), die vom 11. bis zum 14. November 2018 in Würzburg stattfand.

Die Synode habe den Glauben Junger Menschen ins Zentrum der Beratungen gestellt. Mit einem Appell zur Öffnung für neue Ideen zum Gewinnen junger Menschen habe die Synode begonnen. Das Volk Gottes müsse in all seinen Altersgruppen gemeinsam  Kirche gestalten, habe der Ratsvorsitzende Landesbischof Bedford-Strohm im Gottesdienst zum Auftakt der Tagung gesagt, berichtete Peuster.

Im Rahmen der Haushaltsberatungen sei die finanzielle Situation der EKD immer noch als gut bewertet. So gebe es Luft, die mittelfristige Ausrichtung zu planen und dafür notwendige Maßnahmen umzusetzen.

Die Synode der EKD habe eine Digitalisierungs-Offensive beschlossen. Hierzu habe Medienbischof Volker Jung mehrere Vorschläge präsentiert. Zunächst sollen drei Stellen im Kirchenamt der EKD geschaffen werden: für einen Digitalisierungs-Manager, für einen Chef-Ethiker für den digitalen Wandel sowie für einen IT-Experten. Außerdem soll es einen Innovationsfonds geben, der für das Jahr 2019 mit rund einer Million Euro ausgestattet ist. Damit sollen auch kurzfristig digitale Innovation gefördert werden.
 
Verantwortung und Aufarbeitung bei sexualisierter Gewalt in der evangelischen Kirche laute das „schwerste“ Thema der Synode . Dazu hätten Rat und Kirchenkonferenz der EKD im zweiten Halbjahr 2018 gemeinsam ein umfangreiches Maßnahmenpaket entwickelt. Bischöfin Kirsten Fehrs habe dies der Synode, mit einem 11-Punkte-Handlungsplan vorgestellt, der u. a. neue Studien sowie eine unabhängige zentrale Ansprechstelle umfasst.


Bischöfin Fehrs habe unterstrichen, dass bereits seit 2010 Kirche und Diakonie Maßnahmen der Prävention, Intervention und Hilfe ergriffen hätten. Dies mit dem Ziel, „sich mit dem Leid der Betroffenen auseinanderzusetzen und Verantwortung für die Verfehlung der Institution zu übernehmen.

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Synode liegt ausgeglichener Haushalt für 2019 vor

Das Volumen des neuen Haushalts der oldenburgischen Kirche soll 93,70 Millionen Euro umfassen, sagte Oberkirchenrätin Dr. Susanne Teichmanis als Leiterin des Dezernats für Recht und Finanzen. Der wesentliche Grund für die Ausgleichsfähigkeit des Haushaltsplanes liege an der - bis jetzt realistisch zu erwarteten - deutlichen Steigerung der Erträge. Die oldenburgische Kirche plane mit Einnahmen von 93,73 Millionen Euro. Die Kirchensteuern würden mit einem Plus von 3,7 Millionen Euro angenommen.
  
Dass es keinen höheren Haushaltsüberschuss gebe, liege im Wesentlichen an den höheren Personalaufwendungen für das Jahr 2019, die um rund neun Prozent (gleich 4,06 Millionen Euro) ansteigen würden. Der Anstieg ergebe sich unter anderem aus der geplanten Tarifsteigerung (3 Prozent), gestiegenen Versorgungsaufwendungen und aus der erfreulichen Tatsache, dass die oldenburgische Kirche mehr Vikarstellen als geplant besetzten kann (plus 160.000 Euro). Dafür sind erstmals auch Versorgungsaufwendungen einzuplanen (plus 370.000 Euro).
  
Im laufenden Jahr sei zwar die Zuweisung für die Investitionen in Kirchengemeinden um zwei Drittel gekürzt worden (von 1,45 Millionen Euro auf 500.000 Euro). Die Zuweisung werde jedoch im Jahr 2019 wieder auf 1,1 Millionen Euro aufgestockt. Damit seien, bei Erfüllung der Vorgaben, auch wieder Investitionshilfen für Kirchengemeinden möglich.
  
Die Zuweisungen an die Kirchengemeinden seien zwar im Haushaltsplan - wie vorgesehen - um drei Prozent  gesenkt worden, so Oberkirchenrätin Teichmanis (von 13,66 Millionen Euro auf 13,25 Millionen Euro). Aufgrund der erwarteten guten Ertragslage sei die Kürzung aber über eine Sonderzuweisung wieder aufgehoben worden. Damit werde eine Beteiligung der Kirchengemeinden an der guten Ertragsentwicklung im Jahr 2019 gesichert. An anderen Stellen seien die ersten Schritte aus dem Maßnahmenkatalog in diesem Haushalt umgesetzt worden. Das sei schmerzlich im Blick auf die Diakonie-Sozialsationen und und auf das Diakonische Werk, sagte Teichmanis.
  
So gut sich der Haushaltsplan für das kommende Jahr 2019 auch darstelle, blieben wesentliche Risiken für die Finanzentwicklung der oldenburgischen Kirche bestehen, mahnte der Vorsitzende des Finanz- und Personalausschusses, Manfred Pfaus. So gehe man für die nächsten Jahre weiterhin von steigenden Kirchensteuererträgen aus, doch sollte die positive Konjunkturentwicklung gebremst werden, würden auch die Kirchensteuererträge sinken. Zudem weise die mittelfristige Finanzplanung trotz Beachtung der Pfarrstellenreduzierung bis 2024 ein aufgelaufenes Bilanzergebnis von minus 4,8 Millionen Euro aus. Dies sei zwar deutlich besser, als die früheren Berechnungen gezeigt hätten, mache aber deutlich, dass in den kommenden Jahren noch Korrekturmaßnahmen erforderlich seien.

 

Zu den Pensionsverpflichtungen hatte der Oberkirchenrat einen eigenen Bericht erstellt. Dieser Bericht sei im Finanzausschuss ausführlich beraten worden. Im Ergebnis zeigten die möglichen Berechnungen, dass die oldenburgische Kirche ihre Persionsverpflichtungen vollständig erfüllen könne.

 

Im Rahmen der Haushaltsberatungen habe sich der Finanzausschuss mit verscheidenen Eingaben befasst, erläuterte Pfaus. Diese beträfen vor allem das Diakonische Werk und die Diakonie-Sozialstationen, deren Anträge auf eine Erhöhung oder eine Beibehaltung der bisherigen Zuschüsse abgelehnt worden seien.

 

Eine auskömmliche Finanzierung der Diakonie-Sozialstationen funktioniere seit der Einführung der Pflege-Versicherung nicht mehr, erläuterte Pfaus. Die Marktöffnung und der Wettbewerb hätten die Pflege grundlegend verändert. Es gebe keine tarifliche Bindung mehr, es gebe Strukturanpassungen, die stationäre und ambulante Einrichtungen verbänden und „Exklusiv-Anbieter“ für zahlungskräftige Kunden. So würden viele Anbieter in diesem Bereich viel Geld verdienen. Auf der Strecke blieben die Dienstleister, die besonders im ländlichen Bereich versuchten, die Grundversorgung sicherzustellen. Die Kirche habe dieses Problem lange mit erheblichen Mitteln gestützt, die eigentlich eine staatliche Aufgabe seien. Aber eine grundsätzliche Absicherung  könne seitens der Kirche nicht mehr gewährleistet werden. Deshalb unterstütze der Finanzausschuss nachdrücklich alle Initiativen der Ev.-Luth. Kirche in Oldenburg, des Diakonischen Werkes Oldenburg, der Pflegedienste und der Politik die Personalaufwendungen, gemäß Tarifvertragsregelungen, auskömmlich zu finanzieren, so Pfaus.

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Änderungsanträge zum Haushalt

Der Synodale Carsten Homann beantragte, die Synode möge beschließen:
"Der Eingabe 68 des Diakonischen Werkes wird zu 75% = 47.070 Euro von 62.760 Euro stattgegeben."  Er veranschaulichte seinen Antrag mit Berichten aus der täglichen Arbeit der Diakonie. Die Argumentation zur Bewilligung des Beschlusses wurde mit der guten Haushaltslage begründet. Trotz der höheren Ausgaben werde die Einhaltung des Maßnahmenkataloges gewährleistet, so Homann. Nach einer kontroversen Aussprache wurde der Antrag abgelehnt.

 

Zum Bericht des Oberkirchenrates zur Pensionsdeckungslücke stellte der Synodale Kurt Seidel den Antrag, diesen Bericht neu zu bearbeiten. Er habe keine Bedenken, dass die Niedersächsische Versorgungskasse (NKVK) ihren Aufgaben nachkommen werde. Er habe allerdings Zweifel, ob die Kirche selber die Deckungslücke dauerhaft und sicher abdecken könne. Deshalb müssten Lösungswege entwickelt werden, sagte Seidel in seiner Begründung. Die Synode verwies diesen Antrag in den Finanz- und Personalausschuss.

 

Ferner wurde beschlossen, dass der Oberkirchenrat einmal jährlich einen Bericht zum Stand und zur Entwicklung des Pensionsfonds erstellen soll. Der Bericht des OKR soll vorab dem Finanz- und Personalausschuss zur Beratung vorgelegt werden.

 

Die Synode beschloss die von dem Synodalen Manfred Pfaus vorgeschlagene Erklärung:

"Die Synode der Ev.-Luth. Kirche in Oldenburg dankt den Mitarbeitenden und den Leitungen der Diakonie-Sozialstationen für ihre sehr gute Arbeit und ihren Einsatz im Rahmen ihres Dienstes in der Kranken- und Altenpflege.

 

Die Synode sieht die Probleme der Unterfinanzierung der Kranken- und Pflegedienste im Besonderen im ländlichen Raum und erwartet von den Fach- und Spitzenverbänden der Diakonie und von den politischen Verantwortlichen einen erkennbaren nachdrücklichen Einsatz, um diese Grundproblematik endlich zu beenden. Die Synode fürchtet ansonsten, dass die jetzt schon schwierige Versorgung in diesen nicht auskömmlich finanzierten Bereich zusammenbricht.

 

Die  Kirche kann auf Dauer mit ihren Mitteln diese Finanzstrukturprobleme mit Zuschüssen nicht lösen. Die Kirche wird auch in Zukunft im Rahmen ihrer Möglichkeiten besondere soziale Aufgaben mit Zuschüssen stützen."

 

Der Synodale Jasper Frerichs stellte den Antrag, die Synode möge beschließen, die Reduzierung der Zuschüsse für die Diakonie-Sozialstationen für die Jahre 2019 und 2020 zurückzunehmen und Zuschüsse in Höhe der Zahlung im Jahr 2017 (317.000 Euro) zu bewilligen.

 
Nach einer Prüfung durch den Finanzausschuss schlug der Ausschuss vor, eine zinslose, langfristige Darlehensvergabe an die Diakonie-Sozialstationen für die Jahre 2019 und 2020 über den Landeskirchenfonds anzubieten. Damit werde es keine haushaltsrechtliche Veränderung geben, gleichzeitig aber könnten mit dieser Überbrückung kurzfristige Insolvenzen abgewendet werden, schlug der Vorsitzende des Finanzausschusses, Manfred Pfaus, vor. Das Darlehen möge helfen, die Zeit zu überbrücken, bis es zu einer Entscheidung über die Abrechnung von Fahrtkostenpauschalen mit den Versicherungsträgern kommt. Diese Entscheidung werde über eine Schiedsstelle gefällt, aber bis dahin könnten noch zwei Jahre vergehen.


Die Synode folgte diesem Vorschlag des Finanzausschusses. Der Antragsteller Jasper Frerichs zog daraufhin seinen Antrag zurück.

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Haushalt 2019 in erster Lesung beschlossen

Die Synode stimmte bei einer Gegenstimme und einer Enthaltung dem Haushalt der Ev.-Luth. Kirche in Oldenburg für das Jahr 2019 in Höhe von 93,7 Millionen Euro in erster Lesung zu.

Bericht der Beauftragten für Umwelt, Klimaschutz und Energie

Die Rahmenbedingungen der Umweltarbeit hätten in den letzten vier Jahren regelmäßig Veränderungen erfahren, berichtete die Beauftragte für Umwelt, Klimaschutz und Energie, Andrea Feyen. Den größten Einfluss hätten dabei die Einsparungen. Sie beschränkten die Umsetzungsmöglichkeiten der Maßnahmen, die im Integrierten Klimaschutzkonzept zur Reduzierung der Treibhausgase der Ev.-Luth. Kirche in Oldenburg benannt werden. Entsprechend gelte es, Arbeitsschwerpunkte zu setzen. Dabei erweise sich die Projektförderung der Klimaschutzmanagerstelle als besonders segensreich und eine Verstetigung dieser Stellen auf dem Niveau des jetzigen Eigenanteils der Ev.-Luth. Kirche in Oldenburg könne die Weiterführung der hier begonnenen Projekte sichern.

 

Der Klimaschutz bildet den Aufgabenschwerpunkt der Umweltarbeit. Feyen verdeutlichte anschaulich die Auswirkungen des Klimawandels für die Region. Sie forderte ein stärkeres Engagement für den Klimaschutz. Im Zusammenhang der Agenda 2030 sei die Broschüre „Geliehen ist der Stern auf dem wir leben“ von der EKD veröffentlicht worden. In Auszügen wurde die Broschüre der Synode vorgestellt.

 

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Standort der Verwaltung

Oberkirchenrätin Dr. Susanne Teichmanis berichtete über den Diskussionsstand zum Thema eines Standortes für die kirchliche Verwaltung. Seit 2017 gebe es unterschiedliche Standorte innerhalb Oldenburgs, was die Zusammenarbeit der einzelnen Abteilungen von Oberkirchenrat und Zentraler Dienststelle erschwere.

 

Gleichzeitig gebe es den Wunsch der Kirchenkreis, die Regionalen Dienststellen in den Kirchenkreisen zu erhalten, damit es weiterhin kurze Wege zur Verwaltung für die Kirchengemeinden gebe.

 

Um die verschiedenen Interessen zusammenzubringen, schlug Oberkirchenrätin Teichmanis einen Prozess der Verständigung vor. Dazu sollen Interviews durchgeführt und ausgewertet und in Workshops besprochen werden.

Oberkirchenrätin Teichmanis legte den Beschlussvorschlag der Synode vor:
• Die Synode befürwortet das Vorhaben, die Frage des Verwaltungsstandorts mittels eines durch die Firma fibonacci & fiends begleiteten Prozesses weiterzutreiben.
• Die Synode bittet den Gemeinsamen Kirchenausschuss, zwölf Interviewpartner*innen, die zugleich Teilnehmende des durchführenden Workshops sein sollten, aus den verschiedenen zu berücksichtigenden Interessengruppen zu benennen.

Es dürfe dabei nicht um die Frage einer Zentralisierung oder einer Dezentralisierung von Verwaltung gehen, forderte der Synodale Kreispfarrer Bertram Althausen, sondern nur um die Frage für die in Oldenburg befindliche Verwaltung. Denkverbote für die gesamte Verwaltung sollten nicht erteilt werden, erwiderte Bischof Thomas Adomeit, da eine mögliche Entscheidung ohnehin in der Synode gefällt werde.

Nach kontroverser Aussprache und mehreren Änderungsanträgen vertagte die Synode diesen Tagesordnungspunkt auf den Folgetag.

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Abschluss des zweiten Verhandlungstages

Mit Lesung, Gebet und Segen schloss Bischof Thomas Adomeit den zweiten Verhandlungstag.

 

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