2. Tagungstag der 10. Tagung der 49. Synode der Ev.-Luth. Kirche in Oldenburg
Nach der Andacht mit dem Synodalen Manfred Pfaus eröffnete Synodenpräsidentin Sabine Blütchen den zweiten Verhandlungstag der 10. Tagung der 49. Synode.
Zur Neustrukturierung der Gemeinsamen Kirchenverwaltung der oldenburgischen Kirche lag der Synode ein gemeinsamer Beschlussvorschlag vom GKA und vom GKV-Beirat vor, den der Synodale Jost Richter und Oberkirchenrat Sebastian Groß vorstellten.
Dieser stellte fest:
1. Die Verwaltungsstruktur wird verändert und weiterentwickelt. Zur effektven und zeitgemäßen Aufgabenerledigung werden Kompetenzen gebündelt und Kosten reduziert.
2. Es bleibt eine Gemeinsame Kirchenverwaltung (GKV) für alle Kirchenkreise, Kirchengemeinden und den Oberkirchenrat bestehen. Die GKV bleibt eine unselbstständige Einrichtung der Ev.-Luth. Kirche in Oldenburg.
3. Die gemeinsame Anstellungsträgerschaft der Mitarbeitenden der GKV verbleibt bei der Ev.-Luth. Kirche in Oldenburg.
4. Es wird eine klare Fachbereichsstruktur/Fachteamstruktur der GKV eingerichtet (eine Finanzabteilung, eine Personalabteilung usw.).
5. In den Fachbereichen gibt es zuständige Ansprechpartner:innen für die verwalteten Körperschaften (insbesondere Kirchengemeinden und Kirchenkreise)
6. Die Zentrale Dienststelle und der Bereich Gemeindebezogene Dienste werden aufgelöst und in die neue Verwaltungsstruktur integriert. Die Regionalen Dienststellen sind keine eigenständigen Dienststellen mehr. Drei Außenstellen der GKV in den Regionen der Ev.-Luth. Kirche in Oldenburg sollen kirchengesetzlich festgeschrieben werden. Ggf. können Co-Working-Zentren genutzt werden.
7. Es gibt eine:n eigenständige:n Leiter:in für die GKV.
8. Die GKV steht unter der Leitung eines Verwaltungsrates.
9. Jeder Kirchenkreis entsendet zur Vertretung der Kirchengemeinden und des Kirchenkreises ein Mitglied in den Verwaltungsrat. Dieses Mitglied wird von der jeweiligen Kreissynode gewählt. Der Oberkirchenrat entsendet ein Mitglied des Oberkirchenrates in den Verwaltungsrat. Für jedes Mitglied wird ein:e Stellvertreter:in gewählt bzw. entsendet.
10. Es wird kirchengesetzlich festgelegt, welche Funktionen dem bzw. der GKV-Leiter:in sowie dem Verwaltungsrat übertragen werden, wobei der Verwaltungsrat ausschließlich der GKV-Leitung gegenüber weisungsbefugt sein darf.
11. Der Verwaltungsrat trifft seine Entscheidungen mehrheitlich. Das Mitglied des Oberkirchenrates hat ein Vetorecht. In diesem Fall entscheidet zeitnah der Gemeinsame Kirchenausschuss.
12. Die Aufgaben und Ressourcen der Kirchenbüros als Einrichtungen der Kirchengemeinden sind im Rahmen der Neustrukturierung der GKV einzubeziehen.
13. Die Standardisierungen der Prozesse werden vorangetrieben.
14. Die Möglichkeiten der Digitalisierung werden vorangetrieben.
15. Der Oberkirchenrat wird beauftragt, der 49. Synode zu ihrer 11. Tagung im Frühjahr 2025 auf der Grundlage der genannten Eckpunkte ein geändertes Kirchenverwaltungsgesetz vorzulegen.
Nach einer ausführlichen Diskussion, an der auch der Vorsitzende der MAV, Denis Goldner, einbezogen wurde, stimmte die Synode der gemeinsamen Beschlussvorschlag zur Neuausrichtung der Verwaltung mehrheitlich zu.
Ergänzend zum gemeinsamen Beschlussvorschlag folgte die Synode mehrheitlich dem Antrag von Kreispfarrerin Christiane Geerken-Thomas, dass zum geänderten Kirchenverwaltungsgesetz im Frühjahr 2025 eine Roadmap mit Zeitplan für die Umsetzung der veränderten Struktur, eine Roadmap mit Zeitplan für die weitere Einführung digitaler Verwaltungsinstrumente, ein Organigramm der Zuständigkeiten und ein Verfahrensweg für Stellen- bzw. Aufgabenwechsel von Mitarbeitenden vorgelegt werden sollen.
Synodenpräsidentin Sabine Blütchen erläuterte den schriftlich vorliegenden Abschlussbericht aus der Arbeitsgruppe zur Zusammensetzung der Synoden. Die Mitglieder der AG hätten sich einstimmig dafür ausgesprochen, die Anzahl der Synodalen der oldenburgischen Kirche insgesamt trotz sinkender Kirchenmitgliedszahlen der Kirche (noch) nicht zu verändern, so Blütchen.
Maßgeblich für diese Entscheidung sei die Überlegung gewesen, dass die zu erwartenden Herausforderungen für die oldenburgische Kirche nur dann zu meistern sein würden, wenn auch in der kommenden 50. Synode die Ausschüsse und Arbeitsgruppen sowie alle weiteren Gremien gut besetzt werden könnten. Bei einer geringeren Gesamtzahl könnten einzelne Synodale durch die Vielzahl von Aufgaben überlastet werden. Die Arbeitsfähigkeit der Synode ist nach Auffassung der AG höher einzuschätzen als die Kostenersparnis durch eine kleinere Synode.
Da das Verhältnis von Ältesten und Pfarrpersonen nicht geändert werden sollte, wirkten sich die veränderten Gemeindegliederzahlen nur auf zu wählende Älteste in vier Kirchenkreisen aus. Die Zahlen für die Kirchenkreise Oldenburg Stadt und Delmenhorst/ Oldenburg Land blieben unverändert.
Eine gute Vernetzung von der Synode in die Kreiskirchenräte soll über die neue Regelung in Art. 79 der Kirchenordnung erreicht werden, die vorsehe, dass mindestens ein gewähltes synodales Mitglied dem jeweiligen Kreiskirchenrat angehören soll.
Zudem schlage die Arbeitsgruppe der Synode vor, das Berufungsrecht beim Oberkirchenrat zu belassen und auch bezüglich des Personenkreises keine wesentlichen Einschränkungen vorzunehmen, so der Vorschlag. Es solle jedoch berücksichtigt werden, dass Personen unter 27 Jahren und Pfarrstellen mit allgemeinkirchlichem Auftrag (z.B. Krankenhaus, JVA) in der Synode vertreten sind.
Im Mai vergangenen Jahres hatte die Synode eine Arbeitsgruppe beauftragt, Art. 79 der Kirchenordnung im Hinblick auf die Zusammensetzung der Synode zu überprüfen. Dabei war sowohl die Größe insgesamt als auch die zahlenmäßige Verteilung auf die Kirchenkreise und die Pfarrkonvente in den Blick zu nehmen sowie auch das Berufungsverfahren. Aufgrund der Beratungen lag der Synode das Kirchengesetz zur Beratung und Beschlussfassung vor, die Oberkirchenrat Udo Heinen einbrachte.
Dabei bleibt die Größe der Synode mit insgesamt 60 Mitgliedern unverändert. Das Gleiche gilt für das Berufungsverfahren.
Auch bei gleichbleibender Anzahl der zu wählenden Synodalen insgesamt ergibt sich allerdings auf Grundlage der aktuellen Gemeindegliederzahlen eine neue Verteilung der Ältesten und Pfarrpersonen auf die Kirchenkreise. Diese Veränderung wurde in der Neufassung berücksichtigt. Um den wechselseitigen Informationsaustausch zu verbessern, soll zukünftig unter den gewählten Synodalen mindestens eine Person Mitglied im Kreiskirchenrat sein. Neu eingefügt wurde, dass bei den Berufungen sowohl junge Menschen als auch Pfarrstellen mit allgemeinkirchlichem Auftrag stärker in den Blick genommen werden sollen. Die weiteren Änderungen betreffen sprachliche Anpassungen, insbesondere zur Umsetzung einer geschlechtergerechten Sprache.
Die Synode stimmte dem Kirchengesetz zu.
Die Synode beschloss weiterhin, dass Präsidium zu bitten, die Geschäftsordnung der Synode zu überarbeiten und den Entwurf der Synode im Jahr 2025 nach Beratung im Geschäfts- sowie Rechts- und Verfassungsausschuss vorzulegen.
Die Novellierung des bisherigen Gleichstellungsgesetzes aus dem Jahr 2009 war notwendig, da das Gesetz bisher nur auf die Gleichstellung von Männern und Frauen abzielte. Aufgrund des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes bestand jedoch die gesetzliche Pflicht, Personen nicht wegen ihrer geschlechtlichen und sexuellen Identität zu benachteiligen. Auch sonst kann und sollte das bisherige Gleichstellungsgesetz angepasst werden, erläuterte Oberkirchenrat Udo Heinen. So wurde im Gegensatz zum alten Gleichstellungsgesetz in § 1 der Grundsatz der Gleichstellung eingefügt. Damit solle verdeutlicht werden, dass eine Benachteiligung aufgrund des Geschlechts und der sexuellen Identität ausgeschlossen sein muss. Zudem wurden die bisherigen Regelungen aus dem Gleichstellungsgesetz ergänzt. Es wird hier nochmal verdeutlicht, dass es um die Chancengleichheit aller, gleich welchen Geschlechts und sexueller Identität, geht. Ebenso wurde auf eine gendergerechte Sprache in den Gesetzestexten hingewirkt. Dies wurde bereits von der Synode beschlossen und findet sich nunmehr auch im Gesetz wieder. Das Gesetz betont, dass die Gleichstellungsstelle auch Ansprechstelle für queere Lebensfragen ist.
Die Synode stimmte der Neufassung des Kirchengesetzes zur Gleichstellung in der Ev.-Luth. Kirche in Oldenburg zu.
Oberkirchenrätin Gudrun Mawick stellte den der Synode schriftlich vorgelegten Bericht zur Evaluation des Rahmenpfarrstellenplanes vor. Eine Überprüfung war in dem 2019 verabschiedeten Rahmenpfarrstellenplanerprobungsgesetz vorgesehen.
Die Arbeitsgruppe unterstütze die Empfehlung des Oberkirchenrates, den gegenwärtigen Pfarrstellenplan bis 2030 bestehen zu lassen. Jedoch sollen die notwendigen Reduzierungen der Pfarrstellen mit einer Besetzungsquote umgesetzt werden. So bleiben die aktuellen Pfarrstellen als solche bestehen, innerhalb der Kirchenkreise dürfe jedoch nur eine Besetzung bis zur Höhe der jeweils berechneten reduzierten Pfarrstellenzahl realisiert werden, so Mawick.
Damit hätten die Gemeinden und Kirchenkreise die Möglichkeit, individuell auf Veränderungen in ihren Regionen und Entwicklungsräumen zu reagieren. Wenn bestimmte Pfarrstellen langfristig nicht besetzt werden können, sei es möglich, andere Stellen in dem jeweiligen Kirchenkreis zu besetzen. Dabei müsse die Zielzahl der 2030 möglichen Besetzungsquote im Blick behalten werden. Die Pfarrstellen mit allgemeinkirchlichem Auftrag sollen in einem nachgelagerten Verfahren ebenfalls angepasst werden.
Zur Umsetzung dieses Verfahrens sei es erforderlich, eine Änderung in das Rahmenpfarrstellenplangesetz einzufügen. So solle niedergelegt werden, dass die laut Pfarrstellenverteilungskonzept genehmigten Pfarrstellen erhalten bleiben, Maßnahmen zu ihrer Besetzung jedoch nach der neu prognostizierten Quote des Haushaltsjahres 2030 gemessen werden. Ein Entwurf für eine solche Gesetzesänderung liege bereits vor, so Mawick in ihrem Bericht. Gegenwärtig könne er jedoch nicht beraten werden. Zunächst müsse geklärt werden, wie die Pfarrer*innenschaft ohne aktuell amtierende Pfarrvertretung mit in die Beratungen einbezogen werden könne.
Die Synode nahm den Bericht zustimmend zur Kenntnis.
Die Vereinbarung der (Erz)bistümer und evangelischen Kirchen in Niedersachsen über die Einführung eines gemeinsam verantworteten christlichen Religionsunterrichts anstelle der Fächer Evangelische Religion und Katholische Religion hat die Synode zustimmend zur Kenntnis genommen.
Die Vereinbarung über einen christlichen Religionsunterricht in gemeinsamer Verantwortung sei Ausdruck der „positiven Erfahrungen" der Zusammenarbeit und ein weiterer Fortschritt im ökumenischen Dialog der beteiligten evangelischen Kirchen und katholischen Bistümer, so Oberkirchenrat Lars Dede in seiner Einbringung.
Die Vereinbarung ermögliche nun eine Weiterentwicklung dieser Kooperation, die in Folge der sinkenden Schüler*innenzahlen mit christlicher Bindung dringend geboten scheine. Die niedersächsische Kultusministerin habe das Projekt positiv aufgenommen, berichtete Dede. Vorausgesetzt, dass alle Kirchen in Niedersachsen dem Gesetzesentwurf zustimmen, soll der neue Vertrag mit dem Kultusministerium am 19. Dezember 2024 unterzeichnet werden.
Die Planungen sehen vor, dass ab dem Schuljahr 2025/26 evangelische und katholische Schülerinnen und Schüler gemeinsam im Fach Christliche Religion unterrichtet werden. Bisher wird der Religionsunterricht nach Konfessionen getrennt erteilt.
Der Vereinbarung müssen alle fünf evangelischen Landeskirchen und die katholischen Bistümer auf dem Gebiet Niedersachsens zustimmen.
In dem von Oberkirchenrat Lars Dede vorgestellten Bericht stellte die Gemeinsame Kommission fest, dass zum gegenwärtigen Zeitpunkt die Konsolidierung des Diakonischen Werks absoluten Vorrang habe. Dabei vertrete die Kommission die Auffassung, dass diese in den bisherigen Strukturen möglich und erforderlich sei. Die in den vergangenen Monaten in diesem Bereich erzielten Fortschritte würden von der Kommission anerkennend zur Kenntnis genommen.
Die Gemeinsame Kommission stellte den Antrag, dass auch für die Synode die Konsolidierung des Diakonischen Werks der Ev.-Luth. Kirche in Oldenburg e. V. absolute Priorität habe. Das Diakonischen Werk der Ev.-Luth. Kirche in Oldenburg e. V. werde gebeten, auf der Synode im Mai 2025 und der Synode im November 2025 einen Bericht über die erzielten Fortschritte zu geben.
Des weiteren solle die Frage der Neustrukturierung des Diakonischen Werks der Ev.-Luth. Kirche in Oldenburg e. V. weiterverfolgt werden. Dies soll im Zusammenhang mit dem Prioritätenprozess der Ev.-Luth. Kirche in Oldenburg geschehen. Die Arbeit der Gemeinsamen Kommission werde bis auf weiteres ausgesetzt. Der Oberkirchenrat werde gebeten, daraufhin zu wirken, dass der Prozess in Zusammenarbeit mit dem Diakonischen Werk der Ev.-Luth. Kirche in Oldenburg e. V. und dem Ausschuss für Gottesdienst, Seelsorge und Diakonie wieder aufgenommen werde.
Die Synode folgte mehrheitlich diesen Anträgen.
Entsprechend eines Synodenbeschlusses von der 7. Tagung im Mai 2023 stellte Bischof Thomas Adomeit eine Prioritätensetzung vor. Diese sei gemäß der synodalen Vorgabe notwendig, noch bevor ein neues Sparkonzept erstellt werde. Dieser Schritt ziele darauf ab, „strategisch festzulegen, welche Aufgaben der kirchlichen Arbeit – eventuell nach Transformation – künftig weiterhin finanziell tragbar sind, welche möglicherweise wegfallen und wo neue Handlungsspielräume entstehen können. Die Kirche muss ihren Handlungsspielraum neu definieren, um langfristig handlungsfähig zu bleiben: Was brauchen wir, um in Zukunft Kirche zu sein?“
Beide großen Kirchen in Deutschland könnten bis 2060 die Hälfte ihrer Mitglieder verlieren, sagte Adomeit. Die Corona-Pandemie habe diese Entwicklung möglicherweise so beschleunigt, dass „wir gar nicht mehr bis ins Jahr 2060 blicken müssen.“ Zudem wird wohl auch die Wahrnehmung der evangelischen Kirchen nach der Veröffentlichung der ForuM-Studie zur sexualisierten Gewalt in der evangelischen Kirche und der Diakonie in Deutschland zur Beschleunigung der Entwicklung beitragen.
Gleichzeitig stellen die steigenden Kosten für Energie, Verbrauchsgüter und anfallende Tarifsteigerungen für die Ev.-Luth. Kirche in Oldenburg eine immense Herausforderung dar. „Die Ev.-Luth. Kirche in Oldenburg wird kleiner werden. Dieser Fakt ist zu akzeptieren. Gleichzeitig muss er uns nicht entmutigen. Auch eine kleine Kirche kann eine starke unübersehbare Kirche sein.“
Die Aufarbeitung sexualisierter Gewalt und die strukturelle Reorganisation der Verwaltung der oldenburgischen Kirche bilden laut Adomeit zwei wesentliche Schwerpunkte, die erhebliche Ressourcen und Aufmerksamkeit bänden und die unabhängig von allen anderen Prioritäten absoluten Vorrang hätten.
Die Bearbeitung sexualisierter Gewalt verlange nach einer systematischen Aufarbeitung und strukturellen Veränderungen, nach Prävention, um sicherzustellen, dass die Kirche ein sicherer Ort sein könne. Diese Prozesse seien von entscheidender Bedeutung für das Vertrauen in die Menschen, die in der Kirche Dienst tun und für die Glaubwürdigkeit der Institution für die Gesellschaft.
Die Verwaltungsneuaufstellung in der Ev.-Luth. Kirche in Oldenburg sei eine weitere wichtige Herausforderung. Sie ziele darauf ab, Prozesse zu vereinfachen, Ressourcen effizienter zu nutzen und eine zeitgemäße Struktur zu schaffen, die die zunehmenden Aufgaben bewältigen kann.
Die Ev.-Luth. Kirche in Oldenburg habe in einem intensiven Prozess drei zentrale Handlungsfelder identifiziert, die als Leitlinien für die künftige kirchliche Arbeit dienen sollen, so Adomeit.
Diese Schwerpunkte seien 1. die Orientierung an der frohen Botschaft: den Schatz feiern. Die Verkündigung des Evangeliums sei und bleib der Kern der Arbeit der oldenburgischen Kirche und des kirchlichen Lebens. Es reiche nicht mehr, darauf zu warten, dass Menschen zur Kirche kommen. Stattdessen seien neue Wege zu gehen und eine Präsenz in den verschiedenen Lebensbereichen der Menschen zu schaffen.
Der zweite Schwerpunkt sei eine stärkere Außenorientierung und die Schaffung von Brücken in die Gesellschaft. Die Kirche sehe sich hier in der Verantwortung, die christliche Botschaft in die Öffentlichkeit zu tragen und sich aktiv in gesellschaftliche Diskurse einzubringen.
Der Schutz der Schöpfung und der Einsatz für Klimagerechtigkeit stellen einen dritten Schwerpunkt dar, der tief im biblischen Auftrag der Kirche verankert sei, so Adomeit. Angesichts der fortschreitenden Klimakrise habe die Synode ein Klimaschutzgesetz verabschiedet, das ambitionierte Ziele wie die Netto-Treibhausgasneutralität vorgebe. Dies sei ein „Mega-Projekt, eine Priorität“. Um diese Ziele zu erreichen, sollen kirchliche Gebäude energieeffizient umgestaltet, nachhaltige Mobilitätskonzepte entwickelt und ökologische Standards in der Beschaffung eingeführt werden. Dabei sehe sich die Kirche als Teil einer globalen Verantwortungsgemeinschaft, die gemeinsam an der Bewältigung der Klimakrise arbeite.
Diese drei Schwerpunkte bilden den Kern der neuen Prioritätensetzung. „Die Entscheidung, uns auf diese drei Handlungsfelder zu fokussieren, basiert auf dem klaren Ziel, das kirchliche Handeln nachhaltig und zukunftssicher zu gestalten. Im Anwenden dieser Prioritäten sind möglicherweise Entscheidungen erforderlich, die einerseits schmerzhaft sein können, weil sie einen Abschied von bisherigen Tätigkeiten oder Handlungsfeldern bedeuten, andererseits aber notwendig sind, um die Kirche handlungsfähig zu halten.“ Die vorgelegten Prioritäten stellen noch kein Sparplan dar, betonte Adomeit. Sie seien eine Chance die Zukunft der Kirche zu gestalten.
Die Synode beschloss mehrheitlich die durch den Oberkirchenrat vorgeschlagene Prioritätensetzung. Auf dessen Grundlage wird der Oberkirchenrat beauftragt, ein Sparkonzept zur Finanzierbarkeit der vorgelegten Prioritäten zu erarbeiten.
In ihrem Bericht zur Aufarbeitung der im Januar vorgestellten ForuM-Studie zu sexualisierter Gewalt in der evangelischen Kirche informierte die Geschäftsführerin der „Unabhängigen Regionalen Aufarbeitungskommission“ für Niedersachsen und Bremen, Ute Dorczok, über den Stand der Regionalen Aufarbeitungskommission mit ihren Aufgaben und Möglichkeiten.
Sie betonte noch einmal ausdrücklich, dass es ohne Aufarbeitung, dem Erkennen von Strukturen und begünstigenden Faktoren und Übernahme von Verantwortung keine wirkungsvolle Prävention geben könne. „Aufarbeitung liegt die Einsicht zugrunde, dass vergangenes Unrecht eine Bedeutung für die kollektive Gegenwart und Zukunft besitzt.“
Ziel von Aufarbeitung sei es, vergangenes Unrecht aufzudecken und anzuerkennen: „Sexualisierte Gewalt ist ein realer Teil der Geschichte und Gegenwart von Kirche und Diakonie. Und wer sich als Teil von Kirche begreift, ist Teil dieser Geschichte.“
Bei sexualisierter Gewalt in der evangelischen Kirche und Diakonie handele es sich nicht um bedauernswerte Einzelfälle. Es seien Verbrechen begangen worden an Kindern und Jugendlichen mit gravierenden Auswirkungen auf deren Leben. Es gebe Täterinnen und Täter, Mitwissende sowie unterlassene Hilfeleistung, es gebe Strukturen und eine Kultur, die Täter schütze, betonte Dorczok. Die Aufarbeitung sei Anstrengung und könne nicht ausgelagert werden, so Dorczok. Es werde eine kontinuierliche Aufgabe bleiben.
Für die Aufarbeitung sei die Einrichtung der Unabhängigen Regionalen Aufarbeitungskommissionen (URAK) ein zentraler Punkt. Bundesweit hätten sich neun Verbünde aus Landeskirchen und Diakonischen Werken gebildet, in der es jeweils eine URAK geben werde. Der hiesige Verbund Konföderation und Bremen umfasse alle Landeskirchen und Diakonischen Werke in Niedersachsen und Bremen inkl. der reformierten Kirche. Die Kommission werde aus neun ehrenamtlichen Mitgliedern bestehen. Davon werden drei unabhängige Expertinnen und Experten von Landesregierungen bestimmt, drei Delegierte aus Kirche und Diakonie und drei Delegierte aus der Gruppe der Betroffenen.
Aufgabe der URAK werde es sein, so Dorczok, die Fälle sexualisierter Gewalt quantitativ zu erheben, um deren Ausmaß in den beteiligten Landeskirchen und in der Diakonie zu erkennen, die Strukturen zu identifizieren, die sexualisierte Gewalt ermöglichen, deren Aufdeckung erschweren (wichtig auch für Schutz und Prävention), den Umgang mit Betroffenen zu untersuchen, um eine individuelle Aufarbeitung mit Betroffenen zu ermöglichen und die beteiligten Landeskirchen und diakonischen Landesverbände im Blick auf die institutionelle Aufarbeitungspraxis zu unterstützen und zu beraten. Zudem haben Betroffene die Möglichkeit bei der URAK, Beschwerden über die unzureichende Behandlung einzureichen.
Über ihre Arbeit werde die URAK den Leitungsorgane des Verbundes, den Foren für Betroffene und die Öffentlichkeit jährlich berichten. Spätestens im März 2025 sollen bundesweit alle URAKs die Arbeit aufnehmen.
Zu dem in der ForuM-Studie geforderten Kulturwandel gehöre die Auseinandersetzung mit Macht, betonte Dorczok. Die Studie habe mit der Darstellung aufgeräumt, dass es in der evangelischen Kirche kein Machtgefälle gebe. Das Machtgefälle sei vorhanden und werde ausgenutzt. Sie mahnte, die Bilder von Tätern und Opfern zu verändern. Es sei leider so, dass man Täter nicht erkennen könne. Und die Betroffenen seien Expert*innen, hätten Erfahrungswissen und seien qualifiziert, hob Dorczok hervor. Das sei wichtig, denn sonst werde man den Menschen nicht gerecht.
Bericht über die 13. Synode der EKD
Synode der EKD
Pfarrerin Sonja Brockmann berichtete von der 13. Synode der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD). Vom 8. bis 13. November 2024 habe in Würzburg die Synodentagung von EKD, VELKD (Vereinigte Evangelisch-Lutherische Kirche Deutschlands) und UEK (Union Evangelischer Kirchen in der Evangelischen Kirche in Deutschland) stattgefunden. Die Tagung sei aufgrund zahlreicher Themen um einen halben Tag verlängert worden. Schwerpunkte seien Migration, Flucht und Menschenrechte gewesen. Die Synode habe sich gegen die Auslagerung von Asylverfahren ausgesprochen und das Kirchenasyl für rund 2.000 Schutzsuchende bekräftig. Zudem sei ein Zwölf-Punkte-Plan zur Aufarbeitung sexualisierter Gewalt verabschiedet worden. Der Klimaschutz und die Integration von Diversität in die kirchliche Praxis seien ebenfalls zentrale Themen gewesen, so Brockmann.
Bischöfin Kirsten Fehrs sei zur neuen Ratsvorsitzenden der EKD gewählt worden und habe zu mehr Hoffnung, Nächstenliebe und Schutzräumen in einer unruhigen Welt aufgerufen. Die EKD-Synode habe beschlossen, sich für Demokratie und Menschenwürde einzusetzen und gegen Machtmissbrauch zu kämpfen. Die Teilnehmenden hätten sich zuversichtlich gezeigt, dass die Kirche in schwierigen Zeiten eine Stimme für ein menschenfreundlicheres Miteinander sein könne, berichtete Brockmann.
Das Schwerpunktthema der EKD-Synode 2025 werde „Kirche und Macht“ lauten.
Das Ev. Bildungshaus Rastede (EBH) ist neben dem Oberkirchenrat am Philosophenweg in Oldenburg und der Alexanderkirche Wildeshausen die einzig verbliebene Einrichtung von relevanter Größe im Besitz der oldenburgischen Kirche. Um die Zukunft des EBH mittels einer inhaltlich-programmatischen Konzeption umreißen zu können, werde der Oberkirchenrat beauftragt, der Herbst-Synode im November 2025 einen Beschlussvorschlag zur Weiterentwicklung des Ev. Bildungshauses Rastede (EBH) vorzulegen, hieß es in der Vorlage, die Oberkirchenrat Lars Dede einbrachte. Dem Beschlussvorschlag sein zugleich eine inhaltliche Konzeption für die weitere Entwicklung des EBH sowie eine Machbarkeitsstudie mit Kostenübersicht zu den notwendigen Baumaßnahmen unter besonderer Berücksichtigung wirtschaftlicher Gesichtspunkte und von Aspekten des Klimaschutzes beizulegen.
Bei der Erarbeitung der Vorlage ist der Vorstand des Ev. Heimvolkshochschule Rastede e. V. als Pächter einzubeziehen. Der Ausschuss für Jugend, Bildung und Öffentlichkeitsarbeit und der Finanz- und Personalausschuss sind zu beteiligen.
Die Synode stimmte der Erarbeitung der Vorlage mehrheitlich zu.
Auf Antrag des Synodalen Chris Schellstede sollen auch Vertretende der Jugendkammer an der Erarbeitung der Vorlage beteiligt werden.
„Die gravierendste Veränderung im Umweltbereich seit Inkrafttreten des Klimaschutzgesetzes zum 1. Januar 2024 sei durch die Schaffung der Arbeitsstelle für Umweltfragen und Klimaschutz zum 1. September erfolgt“, sagte die Klimaschutzbeauftragte der oldenburgischen Kirche, Andrea Feyen. Unter der Leitung von Pfarrer Dr. Urs-Ullrich Muther gehören die Umweltbeauftragte Andrea Feyen, die Energiemanagerin Sandra Flügger und die Teamassistentin Salome Kakiashvili zum Team. Aufgabe der Arbeitsstelle sei es, die Umsetzung des Klimaschutzgesetzes zu begleiten, zu forcieren und die unterschiedlichen Akteurinnen und Akteure auf allen Ebenen zu vernetzen. Ein Schwerpunkt der bisherigen Umweltarbeit seien Informations- und Bildungsangebote sowie die Unterstützung der Einrichtungen durch Förderprogramme.
Die Synode beschloss auf Antrag die Einrichtung einer Personalstelle für die Klimaschutzkoordination mit den in der Kommunalrichtlinie genannten Aufgaben:
• Kontaktaufnahme mit den Kirchengemeinden,
• Informationsvermittlung zu Möglichkeiten zur Reduktion von Treibhausgasemissionen,
• Analyse und Vermittlung von regionalen und fachlichen Ansprechpartner*innen,
• Unterstützung bei Datenbeschaffung für THG-Bilanzierung,
• Analyse und Vermittlung von geeigneten Dienstleistern zur Erstellung der Bilanzen,
• Koordination der Zusammenarbeit mit externen Dienstleistern,
• Gemeinsame Erarbeitung von THG-mindernden Maßnahmen für die Kirchengemeinden,
• Beratung zu Fördermöglichkeiten für die Umsetzung von Maßnahmen,
• Initiierung und Begleitung bei der Durchführung der Maßnahmen und
• Erarbeitung von Materialien für die Öffentlichkeitsarbeit.
Die Einrichtung einer Personalstelle für Klimaschutzkoordination steht unter dem Vorbehalt der Förderzusage durch die Zukunft-Umwelt-Gesellschaft (ZUG) gGmbH.