1. Tagungstag der 10. Tagung der 49. Synode der Ev.-Luth. Kirche in Oldenburg
Nach der Andacht mit Kreispfarrerin Christiane Geerken-Thomas eröffnete Synodenpräsidentin Sabine Blütchen den ersten Verhandlungstag der 10. Tagung der 49. Synode der oldenburgischen Kirche im Evangelischen Bildungshaus Rastede. Sie begrüßte auch die Zuschauerinnen und Zuschauer, die die Synode per Live-Stream verfolgen.
Sie dankte Pfarrer Dr. Tim Unger für 15 Jahre Mitgliedschaft in der Synode. Anschließend verpflichtete die Synodenpräsidentin Pfarrer Henry Burow als Synodalen für den Kirchenkreis Friesland-Wilhelmshaven und Fabienne Dinort als Ersatzsynodale für den Kirchenkreis Delmenhorst/Oldenburg Land.
Erstmals erstattet das Präsidium einen Bericht, um die Synode über Überlegungen zu informieren, die über die Vorbereitung der anstehenden Tagung hinausgehen. Synodenpräsidentin Sabine Blütchen kündigte an, dass die Geschäftsordnung der Synode überarbeitet werden soll, um für die 50. Synode der oldenburgischen Kirche gute Arbeitsbedingungen zu schaffen. Diese Änderungen sollen der Synode im kommenden Jahr in einem Entwurf vorgelegt werden.
Zur Kompensation der CO2- Emissionen der Synodentagungen werde die Synode künftig einen Pauschalbetrag von 250 Euro als Klimaschutzkollekte an den Klimaschutzfonds der Ev.-Luth. Kirche in Oldenburg erstatten.
Für die Tagung im Mai 2025 plant das Präsidium eine intensive Befassung zur Aufarbeitung, Anerkennung und Prävention von Fällen sexualisierter Gewalt unter Einbeziehung der im November 2024 von der EKD-Synode gefassten Beschlüsse, kündigte Blütchen an. Bereits für diese 10. Tagung liege der Synode ein Schutzkonzept vor, denn die Verpflichtung, Schutzkonzepte zu erstellen, richte sich an alle Leitungsorgane der Kirche. Das Schutzkonzept wurde im Rechts- und Verfassungsausschuss beraten und liegt nun zur Beschlussfassung vor. Das Präsidium bitte um Zustimmung, so Blütchen. Die Gleichstellungsbeauftragte Doris Vogel-Grunwald und Tobias Haack von der Gemeindeberatung würden als Ansprechpersonen für die Synode fungieren.
In seinem der Synode schriftlich vorgelegten Bericht aus dem Gemeinsamen Kirchenausschuss (GKA), nannte Bischof Thomas Adomeit als Vorsitzender, die Weiterarbeit mit dem Synodenbeschluss zur Struktur einer künftigen Verwaltung und dem beschlossenen Stellungnahmeverfahren als einen Schwerpunkt der Sitzungen. Dabei dankte er dem GKA und den Mitgliedern des Beirats der Gemeinsamen Kirchenverwaltung (GKV) für die konstruktive Zusammenarbeit, die einen gemeinsamen Vorschlag zur Zukunft der Verwaltung ermöglichte.
Synodenpräsidentin Sabine Blütchen, die den Bericht in die Synode einbrachte, ergänzte, dass 135.000 Euro für Anerkennungszahlungen an Betroffene sexualisierter Gewalt außerplanmäßig nachträglich in den Haushalt 2024 bewilligt worden seien. Dazu würden Haushaltsverstärkungsmittel und eine zweckgebundene Budget-Rückstellung in Anspruch genommen.
In seinem Bericht gab Bischof Thomas Adomeit seinen Eindruck zur Lage der Ev.-Luth. Kirche in Oldenburg wieder. Dabei griff er sowohl Schwerpunkte aus der Prioritätensetzung der kirchlichen Neuausrichtung auf als auch die Jahreslosung für das kommende Jahr „Prüft alles und behaltet das Gute!“ (1. Thessalonicher 5,21, Einheitsübersetzung). Das Wort „alles“ aus dem Bibelwort könne, so Adomeit, auch die Dinge betreffen, die sich „links und rechts von kirchlichen Mauern“ befänden.
Beim Blick nach außen werde der 6. November 2024 in Erinnerung bleiben. „Als Tag der Wahl des neuen US-Präsidenten kann er nicht fröhlich stimmen: Ein Mensch, dem Unwahrheiten leicht über die Lippen kommen, der die Abkommen zum Klimaschutz aufkündigen will, der sich rassistisch äußert, dem der Rest der Welt herzlich egal scheint, der wird die Führung eines der mächtigsten Länder übernehmen. Am selben Tag ist die Regierung unseres Landes zerbrochen – wie wird es bei uns weitergehen?“
Ängste, Unsicherheiten, Zukunftssorgen – das seien Empfindungen, die in diesen Wochen in unserer Gesellschaft und in ganz Europa wieder stark zu spüren seien. Es wachse das Bedürfnis nach Gemeinschaft, Zuversicht, Stabilität und Hoffnung. Das seien Herausforderungen, die sowohl die Gesellschaft als auch unsere Kirche beträfen.
Angesichts der Situation im Nahen Osten und in der Ukraine dürfe Hoffnung auf Frieden nicht aufgeben werden, so Adomeit. Mit Blick auf den Krieg in der Ukraine bleibe es zentral, das Recht des Landes auf Selbstverteidigung zu stärken. „Gleichzeitig müssen wir unermüdlich darauf hinarbeiten, dass Russland diesen Krieg beendet. Waffenlieferungen sind dabei ein besonders schwieriges Thema – und sie müssen stets mit einem klaren ethischen Kompass neu bewertet werden.“ Im Nahost-Konflikt „stehen wir in einer doppelten Solidarität – und wir wissen, dass dieser Konflikt zu komplex ist, als dass wir ihn lösen könnten. Unsere Aufgabe ist es, ihn in seiner Tragik auszuhalten. Das heißt, offen zu sein für die Geschichten beider Seiten: für die Nakba, die Vertreibung der arabischen Palästinenser, und für das selbstverständliche Existenzrecht Israels.“
Mit vielen Projekten stehe die Kirche an der Seite von Bündnissen und Initiativen, die sich für Demokratie, Vielfalt, gesellschaftlichen Zusammenhalt sowie das Wählen demokratischer Parteien einsetzten. In seinem Zentrum stehe die unantastbare Würde jedes Menschen. „Ökumenische Gottesdienste und Veranstaltungen zum Reformationsfest oder zum Buß- und Bettag, Projekte wie #Redezeit z. B. mit Schülerinnen und Schülern sind weitere Beispiele für das kirchliche Engagement für unsere Gesellschaft. Unsere Kirchen und Gemeindehäuser sind #Verständigungsorte, sogenannte Dritte Orte, an denen gesellschaftliche Veränderungsprozesse dialogisch, friedlich und in Kooperation mit gesellschaftlichen Playern bedacht werden können.“
„Streiten um den richtigen Weg“ sei „in einer Demokratie richtig und notwendig – aber doch nicht Sich-Gegenseitig-Bekämpfen“, betonte Adomeit. Zunehmend unverblümt hätten „rechtsextremistische Äußerungen in den vergangenen Monaten das politische Klima in Deutschland verändert.“ Die Grundüberzeugungen des christlichen Glaubens seien nicht mit dem Parteiprogramm und dem dahinterliegenden Menschenbild einer rechtsextremistischen Partei wie der AfD zusammenzubringen. Leider sei inzwischen parteiübergreifend eine Eskalation in Worten und Taten erkennbar, so Adomeit, die die Debattenkultur bedrohe. Angriffe auf Politikerinnen und Politiker oder auch auf die Synagoge in Oldenburg seien durch nichts zu rechtfertigen. Der Brandanschlag auf die Synagoge im April dieses Jahres sei „ein Angriff auf unsere offene Gesellschaft und für mich der traurige Höhepunkt des Jahres. Von der Selbstverständlichkeit jüdischen Lebens unter uns und mit uns entfernen wir uns. Leider. Unerträglich. Ich schäme mich dafür als Bürger dieses Landes.“
Adomeit berichtete, dass die oldenburgische Kirche beispielsweise Gründungsmitglied der Kampagne „Niedersachsen gegen Antisemitismus“ des niedersächsischen Landesbeauftragten gegen Antisemitismus und für den Schutz jüdischen Lebens sei. „Die Kirche, die sich auf Jesus Christus beruft“, stehe für Offenheit. „Unser Kreuz hat keine Haken“.
Gleichzeitig mahnte Bischof Thomas Adomeit eine Gleichbehandlung von kommunalen und freigemeinnützigen Kliniken in Niedersachsen an. Die Entscheidung der niedersächsischen Landesregierung, kommunalen Kliniken bis 2026 die Aufnahme neuer Schulden zu gestatten, gelte für Häuser wie das Evangelische Krankenhaus Oldenburg nicht. Dies erhöhe den ohnehin bestehenden Konkurrenzdruck unter den Kliniken noch weiter und bedrohe vor allem die Existenz der Krankenhäuser in freier Trägerschaft. Gemeinsam mit Weihbischof Wilfried Theising, Bischöflicher Offizial für den Bezirk Oldenburg, teile er die große Sorge um die Häuser in freigemeinnütziger bzw. kirchlicher Trägerschaft. „Wir sehen Land, Bund und Kostenträger in der Pflicht, alle Krankenhäuser auskömmlich zu finanzieren. Eine unterschiedliche Behandlung kommunaler und freigemeinnütziger Häuser ist unzulässig und dies dürfen wir auch nicht hinnehmen“, sagte Adomeit. Hier stehe das langbewährte Prinzip der Subsidiarität auf dem Spiel. Aus der Landesregierung sei diesbezüglich allerdings wenig Unterstützung zu erkennen, kritisierte er. Er befürchte, dass die Situation weiter eskalieren könne. Gleichzeitig hoffe er, dass es gelinge, „dass wir uns als Kirchen hilfreich einbringen.“
Bischof Adomeit warnte davor, die Situation von Menschen, die auf der Flucht seien, zum Wahlkampfthema zu machen. Es dürfe nicht um die Abschaffung des bestehenden Rechtes gehen. Vielmehr sei die Unterstützung für Erstaufnahmestaaten, die Einhaltung von Menschenrechtsstandards, die zügige Bearbeitung der offenen Fälle und eine Stärkung der Integrationsarbeit bei Menschen mit Bleibeperspektive notwendig, damit die Angstmacherei vor dem Anderen keinen Nährboden bekomme und "wir menschenwürdig agieren". Damit aus Fremden Freunde und Freundinnen würden – und Menschen in Not willkommen seien. Auch eine Priorisierung der Bekämpfung der Fluchtursachen, an denen wir in Europa und Deutschland bekanntermaßen unseren Anteil haben, würde helfen.
Bei dem „Blick nach innen“ ging Bischof Adomeit darauf ein, dass die oldenburgische Kirche immer kleiner werde. Das mache sich nicht nur an sinkenden Gemeindegliederzahlen bemerkbar, sondern auch daran, „dass wir nach der Ordination von fünf Pfarrerinnen und Pfarrern in diesem Jahr im nächsten Jahr voraussichtlich keine Ordination feiern werden. Das ist ein Novum in unserer Kirche.“ Weitere Veränderungen zeigten sich auch daran, dass Kirchengemeinden zunehmend entschieden, ihre Kirchengebäude wie Gemeindehäuser zu vermieten oder zu verkaufen. In allen Fällen bemühten sich sie meist erfolgreich um eine "unseren Werten entsprechende Nach- oder Mitnutzung". Der Gebäudebestand in der oldenburgischen Kirche habe sich im Zeitraum von 1950 bis 1980 nahezu verdreifacht. Deshalb sei die Prüfung, Neuausrichtung oder Abgabe in ganz andere Hände ein schmerzhafter, aber auch notwendiger Prozess. Ein Verkauf oder eine Vermietung könne Finanzen und Kräfte freisetzen, die noch verbleibenden Kirchen und Gemeindehäuser klimanachhaltig und zukunftsfest zu gestalten.
Bei der Prioritätensetzung werde neben der Neuausrichtung der Verwaltung die Aufarbeitung sexualisierter Gewalt, die Präventionsarbeit und die Intervention bei Verdachtsfällen das kirchliches Handeln begleiten. Sexualisierte Gewalt sei kein Thema der Vergangenheit. "Es ist ein Thema der Gegenwart und es wird auch in Zukunft Thema bleiben. Die Aufmerksamkeit dafür müsse und werde Teil unserer Grundhaltung sein", so Adomeit.
Der Vorsitzende des Rechnungsprüfungsausschusses, der Synodale Joost Richter, erläuterte den der Synode schriftlich vorliegenden Bericht aus dem Rechnungsprüfungsausschuss. Er verwies dabei auf die unterschiedliche Bewertung des Pfarrfonds zwischen dem Oberrechnungsamt der EKD und dem Oberkirchenrat. Als Vorsitzender des Rechnungsprüfungsausschusses teile er die Auffassung des Oberrechnungsamts nicht. Im Übrigen seien rechtliche Überlegungen zur Klärung aufgenommen worden.
Der Rechnungsprüfungsausschuss schlage deshalb einstimmig die Entlastungsregelung vor, so Richter.
Nach der Vorstellung der Abnahme des Jahresabschlusses 2023 durch den Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschusses, den Synodalen Joost Richter, beschloss die Synode einstimmig:
1. die Abnahme der Ergebnis- und Vermögensrechnungen mit Bilanzen zum 31. Deber zem2023 (Jahresabschluss) sowie
2. die Entlastung der Beteiligten für die Haushalts- und Kassenführung sowie die Rechnungslegung des Kernhaushaltes, der unselbständigen Sonderrechnungen, des Beschäftigungsfonds (Sondervermögen der ELKiO) und der als Treunhandvermögen geführten Haushalte im Haushaltsjahr 2023.
Die Synode stimmte einstimmig dem Beschluss über die Landeskirchensteuer der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Oldenburg im Land Niedersachsen für die Haushaltsjahre 2025 und 2026 zu. Sie beträgt 9 vom Hundert der Einkommensteuer (Lohnsteuer, Kapitalertragsteuer, veranlagte Einkommensteuer), höchstens jedoch 3,5 vom Hundert des zu versteuernden Einkommens bzw. des auf das zu versteuernde Einkommen umzurechnenden Arbeitslohnes, von dem die Lohnsteuer berechnet wird.
Die Synode der Ev.-Luth. Kirche in Oldenburg hat für das kommende Jahr einen Haushalt mit 109 Millionen Euro in esrter Lesung beschlossen. Damit orientiert sich der Haushalt an dem von der Synode im Mai beschlossenen Nachtragshaushalt für das laufende Kalenderjahr, der bei 108,7 Millionen Euro lag.
Für das kommende Jahr sei von einem noch gleichbleibenden Ertrag aus den Kirchensteuern zu rechnen, bei gleichzeitigem Verlust weiterer Kirchenmitglieder, sagte Oberkirchenrat Sebastian Groß bei der Vorstellung des Haushalts. Um einen ausgeglichenen Haushalt für das Jahr 2025 zu ermöglichen, sind Entnahmen aus Rücklagen in Höhe von rund vier Millionen Euro geplant. Das Ziel bleibe weiterhin auch unter den sich verändernden wirtschaftlichen Bedingungen mit Blick auf das Jahr 2030 eine ausgeglichene Haushaltsführung zu gewährleisten.
Die Vorstellung der schriftlich vorgelegten Berichte der synodalen Ausschüsse wurde fortgesetzt. Dazu gehörte:
- der Bericht aus dem Finanz- und Personalausschuss, der u.a. die Gesetzesvorlagen zum Haushalt, zum Landeskirchensteuerbeschluss vorbereitet hatte.
Der vorgelegte Gesetzesentwurf entspricht inhaltlich der Fassung aus dem Mai 2024, der bereits beraten und beschlossen worden war. Das Gesetz sei nun sprachlich im Sinne der Gleichstellung überarbeitet und in dieser Form im Rechts- und Verfassungsausschuss abgestimmt worden, berichtete Oberkirchenrat Udo Heinen.
Die Synode beschloss das Gesetz nun erneut.
Die Vorstellung der schriftlich vorgelegten Berichte der synodalen Ausschüsse wurde fortgesetzt. Dazu gehörten:
- der Bericht aus dem Ausschuss für theologische und liturgische Fragen, Schöpfungsverantwortung, Mission und Ökumene,
- der Bericht aus dem Rechts- und Verfassungsausschuss,
- der Bericht aus dem Ausschuss für Gemeindedienst, Seelsorge und Diakonie,
- der Bericht aus dem Ausschuss für Jugend, Bildung und Öffentlichkeitsarbeit sowie
- der Bericht über die Arbeit und die Verwendung der bereitgestellten Mittel (Personalentwicklungsfonds).
Das Kirchengesetz zur Haushaltssicherung aus dem Jahr 2019 wurde neu gefasst. Das war erforderlich geworden, da es in der Zwischenzeit eine Änderung bei der Neuregelung der Rücklagen gab und die „Richtlinie für die Zuweisung von Mitteln für strukturelle und regionale Besonderheiten an die Kirchengemeinden“ außer Kraft getreten war. Dennoch sei die Zielsetzung unverändert geblieben, heißt es in der Begründung: Das Kirchengesetz unterstütze die Kirchengemeinden, „sich sowohl konzeptionell als auch wirtschaftlich zukunftsfähig aufzustellen. Dies gelte sowohl für Kirchengemeinden, die sich in einer wirtschaftlichen Notsituation befänden, als auch für Kirchengemeinden, die präventiv ein Haushaltssicherungskonzept aufstellen.“ Die Aufstellung eines Haushaltssicherungskonzeptes sei eine Chance für eine Kirchengemeinde, ihre konzeptionelle und wirtschaftliche Handlungsweise zu überprüfen und weiterzuentwickeln.
In dem Kirchengesetz wurden die Kriterien für die Aufstellung eines Haushaltssicherungskonzeptes neu festgelegt. Maßgeblich sei nicht mehr der fehlende Haushaltsausgleich während der Planung des laufenden Haushaltsjahres, sondern u.a. das jeweilige Bilanzergebnis der vergangenen drei Jahre, so Oberkirchenrat Udo Heinen in seiner Einbringung. Eine drohende Überschuldung oder Zahlungsunfähigkeit seien weitere Kriterien für die die Notwendigkeit zur Aufstellung eines Haushaltssicherungskonzeptes. Hier werde der Blick auf die zukünftige finanzielle Entwicklung der Kirchengemeinde gelenkt. Auch der Bestand und die Entwicklung der Pflichtrücklagen können Anzeichen für eine nicht geordnete Haushaltswirtschaft sein.
Unverändert bleibe die Differenzierung von verpflichtender und freiwilliger Aufstellung eines Haushaltssicherungskonzeptes. Im Hinblick auf die neuen Kriterien sehe die Neufassung vor, dass die Verpflichtung zur Aufstellung eines Haushaltssicherungskonzeptes vom Oberkirchenrat ausgesprochen werde. Der Oberkirchenrat entscheide und handele im Rahmen seines pflichtgemäßen Ermessens.
Die Synode beschloss mehrheitlich das vorgelegte Kirchengesetz in erster Lesung.
Synodenpräsidentin Sabine Blütchen unterbrach die 10. Tagung der 49. Synode, die am Freitag mit dem zweiten Verhandlungstag fortgesetzt wird.
Im Anschluss folgt die Einführung von Oberkirchenrat Lars Dede in der St.-Ulrichs-Kirche Rastede.
Bischof Thomas Adomeit: Neuer Oberkirchenrat ist ein großer Gewinn, der Kirche, Strukturen und anstehende Herausforderungen kennt
Am Donnerstagnachmittag ist Oberkirchenrat Lars Dede mit einem festlichen Gottesdienst in der St.-Ulrichs-Kirche in Rastede von Bischof Thomas Adomeit offiziell in das Amt als theologischer Oberkirchenrat der Ev.-Luth. Kirche in Oldenburg eingeführt worden. Der 59-jährige Theologe hat seine Stelle zum 1. November angetreten und nimmt zum ersten Mal als Oberkirchenrat an einer Synodentagung teil. Dede ist Nachfolger von Detlef Mucks-Büker, der Ende Oktober in den Ruhestand verabschiedet worden ist. Als theologischer Oberkirchenrat ist Dede Mitglied im Kollegium des Oberkirchenrates sowie hauptamtliches Mitglied des Gemeinsamen Kirchenausschuss (GKA) der oldenburgischen Kirche.
In seiner Ansprache zur Einführung von Oberkirchenrat Dede betonte Bischof Thomas Adomeit, dass es wunderbar sei, ohne Vakanz einen neuen theologischen Oberkirchenrat ins Amt einzuführen. Dede kenne diese Kirche, die Strukturen, die Synode und die anstehenden Herausforderungen. Und Dede wisse, worauf und auf wen er sich einlasse, so Adomeit. Es sei ein großer Gewinn, Lars Dede nun an der Seite des Kollegiums, des GKA und der Synode zu wissen und er habe Respekt, dass Dede die Verantwortung für die wichtigen Arbeitsbereiche Bildung und Diakonie übernommen habe.
Für diese Aufgaben bringe Dede Leitungserfahrung, eine zugewandte Grundhaltung, eine eigene theologische Prägung, Kenntnis von Orten und Menschen und Gottvertrauen mit. Darüber hinaus habe Dede Erfahrungen und Kompetenzen aus dem Kreispfarramt im Ammerland, Freude an Strukturdiskussionen, einen hilfreichen Blick auf Menschen, die mit seiner Hilfe ihre Verantwortung im Ehrenamt oder auch im Hauptamt gut wahrnehmen können, Ideen für Menschen, die nicht im Gottesdienst erreichbar seien, und den Blick über den Tellerrand, so Adomeit.
Als auf zehn Jahre gewähltes theologisches Mitglied des Oberkirchenrates leitet Dede das Dezernat III „Bildung und Diakonie“. Er ist zuständig für die Bereiche kirchliches Bildungshandeln sowie Diakonie und Kirche. Ihm obliegt die strategische und aufsichtliche Zuständigkeit für das Referat Bildung mit den dort zugeordneten Bildungsbereichen (z.B. Arbeitsstelle Religionspädagogik und Medienstelle, Fachstelle Kindergartenarbeit, Landesjugendpfarramt usw.) sowie für weitere rechtlich unselbständige Einrichtungen und Beratungsstellen (z.B. Ehe-, Familien- und Lebensberatungsstellen, Gemeindeberatung), soweit sie sich in der unmittelbaren Trägerschaft des Oberkirchenrates befinden.
Neben dem Bischof, der Synode und dem Gemeinsamen Kirchenausschuss leitet und verwaltet der Oberkirchenrat als Kollegialorgan die oldenburgische Kirche.
„Bildung und Diakonie“ ist ein wunderbares und fruchtbares Feld
In seiner Predigt im Einführungsgottesdienst betonte Oberkirchenrat Lars Dede, dass sein neuer Aufgabenbereich „Bildung und Diakonie“ ein wunderbares und fruchtbares Feld sei. „Ein Feld voller Verheißungen!“, weil diese Arbeitsbereiche mit dem Reich Gottes zu tun hätten. „Wenn wir sehen, wo es uns als Kirche besonders gut gelingt, Brücken zwischen dem zu bauen, was unser Auftrag in der Welt ist und dem, was die Menschen heute in ihrem Alltag bewegt, dann stelle ich fest: Wenn es um diese Brücken geht, dann geht es oft um Bildung und Diakonie“, so Dede.
Das Bildungshandeln der oldenburgischen Kirche von den Kindertagesstätten über die Jugendarbeit bis zu den Erwachsenenbildungs-Einrichtungen und ihr diakonisches Handeln von der Bahnhofsmission bis zu „Brot für die Welt“ sei Ausdruck der Überzeugung, „dass Gottes Liebe in dieser Welt Wirklichkeit werden will und kann“. Kirche sei dabei nicht neutral, betonte Dede. „Wir bekennen uns zu einem Menschenbild, das die Bedürftigkeit des Menschen in den Mittelpunkt stellt und das gleichzeitig ernst nimmt, dass alles Leben auf dieser Erde ein Geschenk ist. Gott verdanktes Leben. Jeder Mensch hat einen Wert, der ihm oder ihr von Gott her zukommt.“
Daher müsse die Kirche immer eine diakonische Kirche sein. „Eine den Menschen dienende Kirche, die Teilhabe ermöglicht und Ausgrenzungen überwindet.“ Und die oldenburgische Kirche müsse immer eine Kirche sein, die Bildung in ihrer ganzen Vielfalt ermögliche, weil jeder Mensch auf dieser Welt einen Anspruch auf Bildung habe. Es gehe darum, „dass Menschen ihre Gaben entdecken und Verantwortung übernehmen. Dass Menschen mit allen Sinnen die Welt erfahren. Gott will mündige Menschen, die selbstbestimmt ihr Leben gestalten und in die Hand nehmen können. Jede und jeder nach seinen und ihren Möglichkeiten.“ Dabei seien Teilhabe und Inklusion christliche Grundwerte, so Dede.
Zur Person von Lars Dede
Lars Dede (59) wurde in Varel geboren und war vom August 2007 bis Oktober 2024 Kreispfarrer im Ev.-luth. Kirchenkreis Ammerland. Bis 2013 war er zusätzlich (50%) Gemeindepfarrer in Bad Zwischenahn. Von 1998 bis 2007 war Dede Gemeindepfarrer in der Kirchengemeinde Sandkrug. Nach seinem Probedienst in der Kirchengemeinde Sandkrug von 1996 bis 1998 wurde er 1998 in Wilhelmshaven-Bant ordiniert.
Das Vikariat absolvierte er von 1994 bis 1996 in der Kirchengemeinde Rastede sowie in den deutschen Gemeinden in London-West (sechsmonatiges Auslandsvikariat). Das Vikariat schloss er mit dem Zweiten Theologischen Examen ab. Von 1986 bis 1994 studierte Dede Evangelische Theologie in Marburg, Göttingen und Heidelberg, von 1984 bis 1986 leistete er einen Zivildienst in der Altenpflegeeinrichtung „Simeon und Hanna“ der Diakonie in Bad Essen.
Von 2002 bis 2013 und erneut von 2018 bis 2024 gehörte Dede der Landessynode der oldenburgischen Kirche an und war dort unter anderem Vorsitzender des Kirchensteuerbeirats. Darüber hinaus war er u.a. Vorsitzender des Kuratoriums des Ev. Bildungswerks Ammerland und Mitglied im Vorstand des Diakonischen Werks des Ev.-luth. Kirchenkreises Ammerland. Kreispfarrer Lars Dede ist verheiratet und hat ein erwachsenes Kind.