Dritter Verhandlungstag eröffnet
Nach der Andacht der Synodalen Pfarrerin Petra Adomeit eröffnete Synodenpräsidentin Sabine Blütchen den dritten Verhandlungstag der 6. Tagung der 48. Synode im Ev. Bildungshaus Rastede.
Die rund 60 Synodalen sowie Gäste und Mitarbeitende der oldenburgischen Kirche tagen vom 17. bis 19. November im Evangelischen Bildungshaus Rastede.
Landeskirchensteuerbeschluss 2017/2018
Oberkirchenrätin Dr. Susanne Teichmanis hat den Landeskirchensteuerbeschluss der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Oldenburg in die Beratung eingebracht. Für die Jahr 2017 und 2018 beträgt die Landeskirchensteuer der Kirchenmitglieder, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Lande Niedersachsen haben, weiterhin neun Prozent der Einkommensteuer (Lohnsteuer, Kapitalertragsteuer, veranlagte Einkommensteuer), höchstens jedoch 3,5 Prozent des zu versteuernden Einkommens bzw. des auf das zu versteuernde Einkommen umzurechnenden Arbeitslohnes, auf dessen Grundlage die Lohnsteuer berechnet wird.
Die Synode stimmte dem Landeskirchensteuerbeschluss zu.
Bestätigung der gesetzesvertretenden Verordnung zur Änderung des Mitarbeitergesetzes
Oberkirchenrätin Dr. Susanne Teichmanis erläuterte die gesetzesvertretende Verordnung zur Änderung des Kirchengesetzes der Konföderation evangelischer Kirchen in Niedersachsen über die Rechtsstellung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (Mitarbeitergesetz – MG) vom 11. März 2000, die der Gemeinsame Kirchenausschuss der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Oldenburg erlassen hat.
Grund war, dass die reguläre Amtszeit der Arbeits- und Dienstrechtlichen Kommission (ADK) mit dem 31. Oktober 2015 abgelaufen ist. Nach der derzeitigen Rechtslage bleibt die bisherige ADK für eine Übergangszeit von einem Jahr im Amt, § 20 Abs. 1 S. 2 Mitarbeitergesetz (MG). Diese Übergangszeit endete mit Ablauf des 31. Oktober 2016. Die neue ADK konnte bis zum 31. Oktober 2016 nicht gebildet werden. Die Übergangszeit von einem Jahr musste daher mit der vorliegenden Verordnung mit Gesetzeskraft auf bis zu zwei Jahre verlängert werden.
Die Synode bestätigte die gesetzesvertretende Verordnung.
Bericht der Klimaschutzmanagerinnen
Die Klimaschutzmanagerinnen der oldenburgischen Kirche Andrea Feyen und Claudia Stüwe berichteten aus dem Arbeitsbereich Umwelt, Klimaschutz und Energie. Die Aufgaben des Arbeitsbereichs gründen auf den Ergebnissen des Integrierten Klimaschutzkonzepts der Ev.-Luth. Kirche in Oldenburg, das im Mai 2012 von der Synode beschlossen wurde.
Zielsetzung ist die schrittweise Reduzierung der CO2-Emissionen der oldenburgischen Kirche in verschiedenen Handlungsfeldern. Die Schwerpunkte liegen auf der Einführung des Umweltmanagementsystems der Grüne Hahn, auf Beschaffung, Mobilität, Umweltbildung in kirchlichen Kindertagesstätten und Controlling mittels CO2-Bilanzierung.
Mittlerweile ist eine CO2-Reduktion um gut zwölf Prozent geschafft. Um das Ziel zu erreichen, bleibt noch einiges zu tun, so die Klimaschutzmanagerinnen. Der Arbeitsbereich setzt dazu auf folgende Maßnahmen:
Grüner Hahn: Bereits 2013 hatten die Kirchengemeinden Varel und Apen sowie die Regionale Dienststelle (RDS) Friesland-Wilhelmshaven die Einführung des Grünen Hahns beschlossen. Mittlerweile sind die RDS und die Kirchengemeinde Varel zertifiziert, für die Kirchengemeinde Apen ist dies noch in diesem Jahr geplant. In allen Kirchenkreisen gibt es mittlerweile teilnehmende Gemeinden.
Grüner Topf: Förderprogramm für Umweltprojekte in Kitas und Kirchengemeinden. Von zwölf eingegangenen Anträgen sind mittlerweile neun bewilligt. Eine Evaluation der Förderbedingungen ist auf Basis der Anfragen, Anträge und geförderten Maßnahmen für Anfang 2017 vorgesehen.
EnergiesparKids: Projekt in Kitas zur Sensibilisierung für Klimaschutz. Das Projekt wurde mittlerweile von 24 Kitas umgesetzt.
Beschaffung: Drei Workshop-Veranstaltungen unter dem Motto „Schöpfung bewahren – gemeinsam handeln“ wurden im November 2015 durchgeführt und boten unter anderem die Gelegenheit, das Beschaffungswesen und Konsumverhalten in Kirchengemeinden/Einrichtungen zu hinterfragen. Insgesamt nahmen 18 Personen aus zwölf Kirchengemeinden/Einrichtungen an diesen Veranstaltungen teil.
Mobilität: Durch die Förderung des Radfahrens der Mitarbeitenden über das Projekt "Kirche fährt Fahrrad" ist ein Anreiz gesetzt worden, die individuelle Nutzung des eigenen PKWs zu reduzieren und so CO2-Emissionen einzusparen. Zudem wurde die Möglichkeit der Nutzung von Jobtickets für die Ev.-Luth. Kirche in Oldenburg eruiert.
CO2-Controlling/CO2-Bilanz: Dazu ist die regelmäßige Erhebung des Ist-Zustandes notwendig. Deshalb hat das Team Umwelt, Klimaschutz und Energie in Zusammenarbeit mit der Abteilung Bau und Liegenschaften der Gemeinsamen Kirchenverwaltung und in Kooperation mit der Forschungsstätte der Evangelischen Studiengemeinschaft e.V. (FEST) umfangreiche Daten in den Bereichen Immobilien, Mobilität und Beschaffung für die Jahre 2012 bis 2014 erhoben. Nach Verarbeitung und Analyse der Daten entstand die „Gesamt-CO2-Bilanz für die Bereiche Immobilien, Mobilität und Beschaffung der Ev.-Luth. Kirche in Oldenburg“.
Die CO2-Emissionen von 16.939 Tonnen (2014) verteilen sich zu rund 61,2 Prozent auf den Bereich Immobilien (10.360 Tonnen), zu 27,5 Prozent (4.652 Tonnen) auf den Bereich Mobilität und zu 11,4 Prozent (1.927 Tonnen) auf den Bereich Beschaffung. Bei der Bilanzierung zeigte sich zudem, dass der Verbrauch von Strom und Heizenergie pro Quadratmeter der Ev.-Luth. Kirche in Oldenburg in allen Gebäudekategorien (Kindergärten, Kirchen, Pfarrhäuser, Gemeindehäuser) im Vergleich mit Durchschnittswerten anderer Landeskirchen und Bistümer meist erhöht war. Auffällig hierbei waren insbesondere Kirchen und Kapellen. Somit kommt gerade dem Bereich Immobilien im Klimaschutz eine besondere Bedeutung zu.
Im Jahr 2011 wurde der kirchliche Ökofonds eingeführt. Kirchengemeinden können mit diesen Fördermitteln energetische Gebäudesanierung, energieoptimierte Neubauten, Erneuerung von Anlagentechnik sowie Energieberatungen beantragen. Derzeit werden jährlich 350.000 Euro als Zuschüsse sowie 150.000 Euro als Darlehen bereitgestellt. In den Jahren 2011 und 2012 wurden 78 Ökofonds-Anträge bewilligt, in den Jahren 2013 und 2014 waren es 63 bewilligte Anträge. Um im Bereich Immobilien weitere Fortschritte zu erzielen, sollte das Thema „Heizen in Kirchen und Kapellen“ in den Fokus gestellt und Kompetenz weiter aufgebaut werden.
Bericht der Arbeitsgruppe Kirchenbüro
In seinem Bericht der Arbeitsgruppe Kirchenbüro dankte der Synodale Pfarrer Kai Wessels für die gute Arbeit, die in den Kirchenbüros geleistet werde. Zusammen mit den Beteiligten hat die Arbeitsgruppe einen aktualisierten Aufgaben- und Leistungskatalog für die Kirchenbüros erstellt, den die Synode zustimmend zur Kenntnis nahm.
Diese Grundtabelle beinhalte sämtliche Rückmeldungen aus den Kirchenbüros ohne wertende Zuordnung, berichtete Pfarrer Wessels, ob es sich um Pflicht- oder freiwillige Aufgaben oder um Front- oder Backoffice-Aufgaben handele. Die Wertung sei Bestandteil des geplanten Folgeprojektes, der Stellenbemessung. Der Erstellung der Grundtabelle komme dabei besondere Bedeutung zu, da hierauf alle weiteren Schritte im Folgeprojekt aufbauen. Bei der Stellenbemessung werde der aktualisierte Aufgaben- und Leistungskatalog durch die Kommunale Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsmanagement (KGSt) schrittweise erweitert und ein Verfahren zur Berechnung des Stellenbedarfs entwickelt.
Abschlussbericht der Arbeitsgruppe Visitation
Die Arbeitsgruppe hat sich mit dem Auftrag der Synode an den Rechts- und Verfassungsausschuss befasst, Regelungen für eine Visitation des Oberkirchenrates sowie seiner Mitarbeitenden und der Gemeinsamen Kirchenverwaltung zu entwickeln, damit auch diese im gesamtkirchlichen Auftrag wahrgenommen, gewürdigt, gewertschätzt, ermutigt und konstruktiv begleitet werden.
Der Ausschussvorsitzende Hanspeter Teetzmann stellte drei Grundmodelle vor, die die Arbeitsgruppe näher ausgearbeitet hat und die nebeneinander eingesetzt werden sollen:
- Wertschätzender Besuch mit einer Reflexion durch Partnerkirchen: Ziel dieses wertschätzenden Besuches soll es sein, dass neben der Wertschätzung für die Arbeit des Oberkirchenrates und der Gemeinsamen Kirchenverwaltung auch Defizite angesprochen werden sollen. Das Besuchsteam besteht aus Mitgliedern anderer Landeskirchen. Angedacht wurden vier Personen aus zwei Landeskirchen (als Beispiel: Württemberg und Bremen). Begleitend werden Synodale der Ev.-Luth. Kirche in Oldenburg tätig.
- Wechselseitige Besuche von Mitarbeitenden aus dem Oberkirchenrat und Gemeinsamer Kirchenverwaltung und Synodalen: Sie dienen einem besseren Verständnis der Arbeit des Oberkirchenrates einschließlich der Gemeinsamen Kirchenverwaltung einerseits, der Synode andererseits. Sie bilden eine Grundlage dazu, dass Mitarbeitende und Synodale ins Gespräch kommen können.
- Führungsgrundsätze zum Miteinander von Leitungen und Mitarbeitenden im Oberkirchenrat: Um eine positive Entwicklung des Miteinanders von Leitungen und Mitarbeitenden zu stärken, sollten Führungsgrundsätze zum Einsatz kommen. Diese Führungsgrundsätze können die Bereiche des erfolgreichen Handelns, der konsequenten Delegation, der zielgerichteten Zusammenarbeit, des optimalen Informationsflusses, der konstruktiven Rückmeldung und der persönlichen Entwicklung betreffen. Diese wären vom Gremium des Oberkirchenrates zu entwickeln und liegen in seiner Verantwortung und werden dort jährlich überprüft. Den Führungsgrundsätzen kommt der Charakter einer nicht einklagbaren Selbstverpflichtung zu, die jedoch als Kulturelement eine Haltung zum Ausdruck bringen.
Die Synode beschloss, dass der Oberkirchenrat in jeder Synodenperiode einmal nach dem Modell 1 besucht werden soll. Der erste Besuch soll noch während der 48. Synodenperiode (bis Ende 2019) stattfinden. Das Thema "Besuch des Oberkirchenrates" wird als Tagesodnungspunkt auf die Tagesordnung der zehnten Tagung der 48. Synode (November 2018) gesetzt. Mit der Vorbereitung des Besuchs wird die Arbeitsgruppe "Oberkirchenrats-Besuch" in der bisherigen personellen Besetzung der AG "Oberkirchenrats-Visitation" beauftragt.
Bericht des Vergabeausschusses
Birgit Osterloh, Vorsitzende des Vergabeausschusses, berichtete aus der Arbeit des Gremiums. Der Vergabeausschuss wurde im Rahmen des Projekts "Zustiftung" eingerichtet, das zum Ziel hat, das Engagement von kirchlichen Gruppen, Kreisen und Einrichtungen bei der Einwerbung von Drittmitteln zur Gründung von kirchlichen Stiftungen bzw. zur Erhöhung des Stiftungskapitals zu unterstützen. Dafür wurden aus dem gesamtkirchlichen Haushalt insgesamt 300.000 Euro zur Verfügung gestellt.
Die Rücklage „Zustiftungen“ wies zum 31. Dezember 2015 einen Endbestand in Höhe von 237.674 Euro aus. Für die Jahre 2012 bis 2015 wurden insgesamt 72.687 Euro Fördermittel für zwölf Anträge ausgeschüttet; einmal der Höchstbetrag in Höhe von 30.000,00 Euro. Im Jahr 2016 wurden bisher zwei Anträge mit insgesamt 4.380,54 Euro Fördermittel bewilligt.
Für den Monat Februar oder März 2017 ist ein Stiftungsfrühstück geplant. Zielgruppe für die Veranstaltung sind bestehende Stiftungen in der oldenburgischen Kirche sowie Gemeinden und Einrichtungen, die an einer Stiftungsgründung interessiert sind. Im Rahmen dieser Veranstaltung soll die neue Mitarbeiterin für den Bereich Fundraising, Tamara Portero, persönlich vorgestellt werden.
Bericht aus dem Rechts- und Verfassungsausschuss
Hanspeter Teetzmann berichtete als Ausschussvorsitzender, dass das Gremium sich unter anderem mit dem Friedhofsgesetz beschäftigt habe, bei dem es zu nahezu jeder Vorschrift ausgiebige Erörterungen unter Berücksichtigung der tatsächlichen Verhältnisse in den Gemeinden der Ev.-Luth. Kirche in Oldenburg gebe.
Auch mit allen anderen auf der Tagesordnung der Synode stehenden Gesetzesvorhaben habe sich der Ausschuss beschäftigt, so Teetzmann.
Bericht aus dem Ausschuss für Gemeindedienst und Seelsorge
Der Ausschuss hat sich mit der Entwicklung der Pfarrstellenbesetzung in den kommenden Jahren beschäftigt. In den 2020er Jahren ist mit einem erheblichen Rückgang der Möglichkeiten zu rechnen ist, die durch Eintritt in den Ruhestand frei werdende Stellen neu besetzen zu können. Es müssten dringend Maßnahmen ergriffen werden, um dieser Entwicklung entgegenzuwirken, so der Vorsitzende das Ausschusses, Pfarrer Dietrich Jaedicke.
Die Synode bat daher den Oberkirchenrat um ein umfassendes Konzept von Maßnahmen zur Attraktivität des Pfarrrdienstes in der Ev.-Luth. Kirche in Oldenburg. Der Ausschuss für Gemeindedienst und Seelsorge soll in die Konzepterarbeitung einbezogen werden.
Bericht aus dem Ausschuss für theologische und liturgische Fragen, Schöpfungsverantwortung, Mission und Ökumene
Der Ausschuss hat überlegt, wie ökumenisch-missionarische Impulse in einer immer säkularer werdenden Gesellschaft aussehen können. Dazu haben die Mitglieder den Impuls „Nikodemusprojekt“ weiterentwickelt. Vorbild war die Geschichte von Nikodemus aus dem Johannesevangelium, der mitten in der Nacht mit Jesus ein Gespräch über existenzielle Fragen geführt hat. Daraus ist ein Broschürenentwurf entstanden; eine veröffentlichungsreife Ausarbeitung müssenoch bis Anfang 2017 erfolgen.
Die Synode beschloss, den Ausschuss für theologische und liturgische Fragen, Schöpfungsverantwortung, Mission und Ökumene mit der Erstellung einer Broschüre "Nikodemusprojekt" zu beauftragen. Die Broschüre soll vom Oberkirchenrat veröffentlicht und an die Kirchengemeinden, Pfarrstellen, Werke und Einrichtungen versandt sowie zur Nutzung in angemessener Auflage vorgehalten werden.
Zwischenbericht der Steuerungsgruppe
Synodenpräsidentin Sabine Blütchen berichtete aus der Arbeit der Steuerungsgruppe. Sie war eingerichtet worden, um unter Beteiligung von Kirchengemeinden und –kreisen sowie der Ausschüsse der Synode zur 8. Tagung der 48. Synode Beschlussvorschläge zu erarbeiten, welche Befugnisse und Aufgaben welcher Ebene der oldenburgischen Kirche zuzuordnen sind. Das Ziel ist, spätestens bis zur 11. Tagung der 48. Synode die Gesetze der ggf. veränderten Struktur anzupassen.
In ihren ersten Sitzungen hat sich die Gruppe zunächst mit der Aufgabenklärung befasst. Als Themenfelder wurden Diakonie, Jugendarbeit, Kirchenmusik, pfarramtliche Versorgung und Kindergartenarbeit festgelegt. Zudem wurde eine Tagesveranstaltung vorbereitet, die am 20. August stattfand. Neben den Mitgliedern der Steuerungsgruppe nahmen Fachleute aus den drei Ebenen zu den Themenfeldern sowie pro Gruppe ein fachkundiger Gast aus der Gemeinsamen Kirchenverwaltung teil, insgesamt rund 90 Personen. Ziel war nicht eine Beschlussfassung, sondern ein offener Austausch von Gedanken, Kritik und Ideen. Anhand der Ergebnisse wurde ein Kriterienkatalog ermittelt, der zunächst ein Maßstab für die Weiterarbeit ist. Diese Kriterien sind
- Kurze Entscheidungswege
- Sparsamkeit
- Regional Profile
- Rahmensetzung durch die Synode
- Entscheidungen fallen auf der Handlungsebene
- Innerkirchliches Subsidiaritätsprinzip
- Transparenz der Entscheidungen
- Eindeutige Zuständigkeiten
Kindertagestättenarbeit
Die Steuerungsgruppe geht davon aus, dass es auch künftig Kindertagesstätten in ev. Trägerschaft in unserer Kirche geben soll. Zu klären ist aber die Frage der Entscheidungsebenen in Bezug auf Personal und Religionspädagogik, da sich Gemeindekirchenräte als Anstellungsträger zunehmend von der Verantwortung durch Personalentscheidungen überfordert fühlen, die zudem auf eine hochprofessionelle Zuarbeit der Verwaltung angewiesen sind.
Pfarramtliche Versorgung
Die derzeitige Rechtslage in Bezug auf die Besetzung gemeindlicher Pfarrstellen wird zunehmend als schwerfällig empfunden, da jede wesentliche Veränderung eine Änderung des jeweiligen Pfarrstellengesetzes erfordert. Zudem ist die letzte Pfarrstellenbewertung Jahre her und dringend zu überarbeiten. Deutliches Signal der Tagesveranstaltung im August ist, die Entscheidungswege im Bereich der Pfarrstellenbesetzung dahingehend zu verändern, dass Besetzungsverfahren durch die Kirchengemeinden unter Leitung des Kirchenkreises vorbereitet werden, die Berufung durch GKA oder OKR erfolgt und Beratung, Begleitung, Aufsicht durch den OKR geleistet werden. Aufgabe der Synode wäre es, den Rahmenpfarrstellenplan für die Kirchenkreise zu beschließen.
Jugendarbeit
Zwei Alternativen werden vorgestellt: Gesamtkirchlicher Verantwortungsbereich für Jugendarbeit oder
Verantwortungsbereich für Jugendarbeit im Kirchenkreis. Zu klären ist für beide Varianten die Beteiligung der Kirchengemeinden.
Kirchenmusik
Die Analyse der aktuellen strukturellen Probleme ergab, dass diese weitgehend nur im Bereich der Mittelflüsse aus dem gesamtkirchlichen Haushalt an die Kirchenkreise, Kirchengemeinden, Kreiskantore und Inhaberinnen/ Inhaber der Profilstellen bestehen. Hier wird die Steuerungsgruppe zu beraten haben, ob langfristig eine Bündelung der Mittel in einer Zuweisung sinnvoll und möglich ist und wer dann der Empfänger sein sollte.
Diakonie
Das Nebeneinander von diakonischen Angeboten in Kirchengemeinden, von kreisdiakonischen Werken und des Landesverbandes selbst, fehlendes Wissen voneinander und insbesondere der jeweiligen Strukturen erschwert die Arbeit in diesem Handlungsfeld. Denkbar ist eine strukturelle Stärkung der kreisdiakonischen Werke. Der Frage nach einer Verbesserung der Kommunikationsstruktur und –kultur kommt in diesem Handlungsfeld besondere Bedeutung zu.
Haushalt in zweiter Lesung verabschiedet
Den Haushalt der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Oldenburg für das Haushaltsjahr 2017 verabschiedete die Synode in zweiter Lesung.
Die Synode verabschiedete einen Haushalt für das Jahr 2017 in Höhe von 91 Millionen Euro verabschiedet. Um bei geplanten Erträgen und Einnahmen in Höhe von 89,3 Millionen einen ausgeglichenen Haushalt zu erlangen, ist eine Rücklagenentnahme in Höhe von rund 1,7 Millionen Euro geplant.
Die Zuweisungen an die Kirchengemeinden wurden entsprechend der erwarteten Tariferhöhungen um 2,3 Prozent erhöht auf eine Gesamthöhe von 13,86 Millionen Euro.
Gesetz zur Änderung der Kirchenordnung/Kirchengesetz über die Bildung der Gemeindekirchenräte in zweiter Lesung verabschiedet
Die Synode beschloss in zweiter Lesung das 40. Gesetz zur Änderung der Kirchenordnung der oldenburgischen Kirche sowie das Kirchengesetz über die Bildung der Gemeindekirchenräte.
Bericht über die Synode der EKD
Der Synodale Pfarrer Karsten Peuster berichtete der Synode über die 3. Tagung der 12. Synode der EKD vom 6. bis 9. November 2016 in Magdeburg.
Kirchengesetz über die Abgabe von Optionserklärungen verabschiedet
In zweiter Lesung beschloss die Synode das Kirchengesetz über die Abgabe von Optionserklärungen gemäß § 27 Absatz 22 Umsatzsteuergesetz.
Nachwahl in Gremien
In den Ausschuss für Jugend, Bildung und kirchliche Werke, Einrichtungen und Öffentlichkeitsarbeit wählt die Synode den Synodalen Pfarrer Rüdiger Möllenberg, als Nachfolger für den Synodalen Manfred Pfaus, der nun den Vorsitz im Finanzausschuss übernommen hat.
In einer Nachwahl zur Visitation in den Kirchenkreisen wurden die Synodale Jutta Wilhelms und der Synodale Carsten Homann als Vertreter gewählt.
Vorlagen und Eingaben
Die Eingaben an die Synode wurden zur Weiterarbeit in die Ausschüsse beziehungsweise an den Gemeinsamen Kirchenausschuss verwiesen.
Abschluss der Synodentagung
Der Synodale Jost Richter dankte Synodenpräsidentin Sabine Blütchen für die Leitung der Synode.
Mit Lesung, Gebet und Segen beschloss Bischof Jan Janssen die Verhandlungen der 6. Tagung der 48. Synode.
Zu ihrer 7. Tagung wird die 48. Synode vom 8. bis 10. Juni 2017 im Blockhaus Ahlhorn zusammenkommen.
Von der Synodentagung berichteten Andrea Vogt, Sabine Schlösser, Dirk-Michael Grötzsch und Pfarrer Hans-Werner Kögel.