Zweiter Verhandlungstag eröffnet
Nach der Andacht des Synodalen Hauke Hero Hahn eröffnete Synodenpräsidentin Sabine Blütchen den zweiten Verhandlungstag der 6. Tagung der 48. Synode im Ev. Bildungshaus Rastede.
Sie verpflichtete Pfarrerin Imke Gießing als Ersatzsynodale (Kirchenkreis Delmenhorst/Oldenburg Land).
Fortsetzung der Beratungen zum Kirchengesetz über die Bildung der Gemeindekirchenräte
Die Synode setzte ihre Beratung über den Gesetzentwurf fort und traf die folgenden Beschlüsse:
- Das aktive Wahlalter wird von 16 auf 14 Jahren abgesenkt.
- Ehegatten, Lebenspartnern, Geschwistern, Eltern und deren Kindern ist es auch künftig nicht erlaubt, gleichzeitig Mitglieder desselben Gemeindekirchenrats zu sein, es sei denn, sie sind Mitglieder kraft Amtes.
- Mitarbeitende, die in einem Kirchenbeamtenverhältnis oder aufgrund eines Dienst- oder Arbeitsvertrages für einen Dienst in einer Kirchengemeinde entgeltlich tätig sind, können in ihr nicht Mitglied des Gemeindekirchenrats sein. Der Kreiskirchenrat kann auf Antrag des Gemeindekirchenrats in Ausnahmefällen bei Beschäftigungsverhältnissen geringen Umfangs oder eines geringen Dienstumfangs für die Kirchengemeinde die Wählbarkeit verleihen.
Die Synodalen nahmen das Gesetz in der oben genannten Fassung in erster Lesung an.
Der Termin für die nächste Wahl ist auf den 11. März 2018 festgelegt worden.
Fortsetzung der Beratungen zum 40. Gesetz zur Änderung der Kirchenordnung
Nachdem die Synodalen bereits am Donnerstagnachmittag das 40. Gesetz zur Änderung der Kirchenordnung der oldenburgischen Kirche beraten hatten (Siehe Berichterstattung vom Donnerstag, 17. November), stimmten sie am Freitagvormittag dem Gesetz in erster Lesung zu.
Grußwort des Präsidenten der Hannoverschen Synode
Der Präsident der Synode der Ev.-luth. Landeskirche Hannovers, Dr. Matthias Kannengießer, bedankte sich für die Einladung nach Rastede, die ein Zeichen der guten Beziehungen sei, die die evangelischen Kirchen in Niedersachsen untereinander pflegten.
Dieser Zusammenhalt sei auch deshalb wichtig, da es durch die Veränderungen in der Konföderation nicht mehr so viele institutionalisierte Gelegenheiten gebe, einander zu treffen. Ein guter Vorschlag sei daher, sich untereinander zu besuchen – auch auf Ebene der Ausschüsse. Die Diakonieausschüsse seien bereits mit gutem Beispiel vorangegangen und hätten eine gemeinsame Sitzung in Bremenabgehalten. Dies sei besonders auch für die Rechtsausschüsse sinnvoll, da viele Gesetzestexte durch die Vorgaben der Konföderation einheitlich gestaltet werden müssten.
Haushaltsgesetz für das Haushaltsjahr 2017 - 1. Lesung
Oberkirchenrätin Dr. Susanne Teichmanis hat als Leiterin des Dezernats für Recht und Finanzen der Synode den Haushaltsentwurf für das Jahr 2017 vorgestellt. Die Umstellung der Haushaltssystematik auf die „doppische Haushaltsführung“ habe bei der Haushaltsplanung zu entscheidenden Auswirkungen geführt.
Bei den Einnahmen durch die Kirchensteuer sei der Trend der Steigerung langsam zum Stehen gekommen. Auch die Anzahl derer, die die Kirchensteuer aufbringen, sinke kontinuierlich. Erschwerend komme hinzu, dass die Kirchenglieder im Durchschnitt älter seien als die Gesamtbevölkerung, sodass sich der demographische Faktor stärker und schneller auswirken werde als bei den Steuern, die vom Staat erhoben werden. Es bestehe zwar kein Grund zur Panik, aber die Notwendigkeit zu handeln.
Von den rund 143 Millionen Euro Rücklagen und Rückstellungen der oldenburgischen Kirche seien aufgrund der neuen Haushaltssystematik lediglich fünf Millionen Euro frei verfügbar. Der Rest seien zweckgebundene Rückstellungen, die künftige Verbindlichkeiten abdecken, wie beispielsweise die Pensionsgehälter der Pfarrerinnen und Pfarrer. Mit den Rückstellungen werde ein sicherer Weg beschritten, zu dem die Kirche auch rechtlich verpflichtet sei, hob Teichmanis hervor. Und sie ergänzte: „Wir stehen letztlich noch sehr gut da. Denn wir sind in der Lage, unsere Verpflichtungen bis 2060 ausfinanziert zu haben.“ Das zeige, dass in der Vergangenheit klug gewirtschaftet wurde und dass es gut war, die aufgegebene Ausgabendisziplin und Verantwortung für die anvertrauten Kirchensteuermittel nicht aus dem Blick zu verlieren.
Die Kirchenjuristen betonte ausdrücklich: "Das Geld ist immer noch da. Es gehört immer noch uns, aber es ist im Haushalt nur anders dargestellt."
Gleichzeitig warb die Kirchenjuristin für neue Stellen in der Verwaltung. "Die Verwaltung muss wieder auf die Beine kommen und die Verwaltungsstrukturreform zu Ende gebracht werden", betonte Teichmanis. Dabei müssten unbefristete Stellen geschaffen werden, um in der Konkurrenz gegenüber den Kommunen und der Wirtschaft attraktiv zu bleiben. Den Mitarbeitenden müsse eine Perspektive eröffnet werden. Das werde aber keine Dauerbelastung, so Teichmanis, da Menschen in den Ruhestand gehen oder sich anderweitig orientieren.
Gemeinsam mit dem Leiter der Gemeinsamen Kirchenverwaltung, Michael Kählke, bat sie um Vertrauen, "das wir brauchen, um gemeinsam mit den Kolleginnen und Kollegen diese Verwaltung so leistungsfähig zu machen, wie viele Kirchengemeinden sich das zu Recht wünschen. Das ist ein Vertrauensvorschuss, das ist uns bewusst. Für das Erreichen gesetzter Ziele sind wir bereit, uns in die Verantwortung nehmen zu lassen."
Leider könne der Synode kein ausgeglichener Haushalt vorlegt werden, sondern man benötige eine Rücklagenentnahme von rund 1,3 Millionen Euro, erläuterte Teichmanis. Dabei sei es schon jetzt ein Sparhaushalt, zu dem alle Dezernate bereits Beiträge geleistet haben. So wurden Sach- und Dienstaufwendungen um zehn Prozent gekürzt, freie Personalstellen im Haushalt kostenmäßig nicht berücksichtigt und geplante Stellenaufstockungen verschoben.
Besonders schmerzhaft seien dabei die Stellensperren, die der Synode für den Stellenplan der Diakone und der Büchereiarbeit für das Haushaltsjahr 2017 vorgeschlagen werden. Das betrifft die Neubesetzung von Stellen, die im Zuge des Diakonen-Stellenplans im vergangenen Jahr von der Synode beschlossen worden waren. Nicht gekürzt werden die Zuweisungen an die Kirchengemeinden in einer Gesamthöhe von 13,55 Millionen Euro. Diese Zuweisung war im vergangenen Jahr leicht angehoben worden.
Der Haushalt sei ein Gesamtpaket, das vom Gemeinsamen Kirchenausschuss sowie vom Finanz- und Personalausschuss gemeinsam getragen werde. Deshalb bat Teichmanis die Synode, nicht einzelne Elemente herauszunehmen. Es müsse der Versuchung widerstanden werden, verschiedene Berufsgruppen der Kirche oder auch „Inhalt “ gegen „Verwaltung“ gegeneinander ins Feld zu führen. Haushaltskonsolidierung sei ein gemeinsamer Prozess. "Lassen Sie uns die Verantwortung annehmen, die wir alle als Mitglieder der Kirchenleitenden Organe für die Gesamtkirche tragen. Lassen Sie uns gemeinsam die notwendigen Schritte gehen!"
Der Leiter der Gemeinsamen Kirchenverwaltung, Michael Kählke, betonte: "Verwaltung ist kein Selbstzweck. Sie versteht sich als Dienstleister für die verschiedenen kirchlichen Arbeitsbereiche. Ziel ist es, die inhaltliche Arbeit auf den verschiedenen Ebenen zu unterstützen und notwendige Rahmenbedingungen zu schaffen." Mit der bisherigen personellen Ausstattung seien jedoch zu viele Leitungskräfte in die Erledigung des Alltagsgeschäfts eingebunden. Damit wichtige und dringend erforderliche Aufgaben wie Personal- und Führungskräfteentwicklung oder die Weiterentwicklung der IT-Ausstattung angegangen werden könnten, müssten zusätzliche Ressourcen bereitgestellt werden.
Aussprache über das Haushaltsgesetz
Der Vorsitzende des Finanz- und Personalausschusses, Manfred Pfaus, berichtete, dass der Ausschuss dem Haushaltsplan zugestimmt habe. Der lang gehegte Wunsch, einen annähernd ausgeglichenen Haushalt vorgelegt zu bekommen, sei endlich erfüllt worden. Trotzdem gebe es Unbehagen und Ablehnung. "Zwei Realitäten stoßen hier zusammen, die in den vergangenen Jahren vernachlässigt wurden: Die Schwachstellen in der Arbeit der Verwaltung auf der einen Seite sowie das Bemühen, die Arbeit in den Kirchengemeinden angemessen auszustatten, auf der anderen Seite.
Die Schwachstellenanalyse habe gezeigt, dass ohne weitere Ressourcen keine nachhaltige Verbesserung der Arbeit der Verwaltung möglich ist. "Wenn wir die Schwachstellen beseitigen wollen, ist das mit dem vorliegenden Haushaltsentwurf meiner Überzeugung nach der einzige Weg", so Manfred Pfaus. Die Verwaltung sei ein Teil der oldenburgischen Kirche. Sie werde für die Zukunftsfähigkeit unserer Kirche dringend gebraucht.
Die Auswirkungen auf den Diakonen-Stellenplan seien nicht schön. Als kurzfristig umsetzbare Maßnahme sei es aber nur an dieser Stelle möglich. Es tue weh, gute Ideen nicht zu verwirklichen, weil dafür kein Geld da ist, aber es sei nicht anders möglich, so Pfaus.
Der Vorstellung des Haushaltsplanes folgte eine ausführliche, generelle Aussprache. Dabei forderte der Synodale Hanspeter Teetzmann den Oberkirchenrat auf, in Verhandlungen mit den anderen niedersächsischen Kirche zu treten, wie die Zahlung an die Versorgungskasse NKVK künftig gemindert werden können.
Der Synodale Prof. Reinhard Schulz betonte, dass die Kirche einer "Welt der Sachzwänge" einen Gegenentwurf entgegensetzen müsse. Die Synode müsse zu einer Entscheidung "ohne Druckgebärden" auskommen. Da auch an anderen gesellschaftlichen Stellen mit den gleichen Unsicherheiten agiert werde, könne man auch von diesen Debatten lernen.
Kirche sei keine Buchhaltungsgesellschaft. Deshalb werfe die Aufstockung von Verwaltungsstellen kein gutes Licht auf die Kirche, warnte der Synodale Jörg Patzke.
Der Synodale Wolfgang Köppen warb für einen Antrag, 16 Stellen in der Verwaltung in den nächsten fünf Jahren mit einem kw-Vermerk (künftig wegfallend) zu versehen.
Der Synodale Kreispfarrer Bertram Althausen kündigte einen Antrag an, sechs Stellen von den Diakonenstellen von der geplanten einjährigen Sperre auszunehmen und für die Verwaltung entsprechend weniger Stellen zu bewilligen.
Der Synodale Pfarrer Dr. Oliver Dürr warnte vor "Verteilungskämpfen". Die anstehende Entscheidung sei eine "Notbremse", die zurzeit notwendig sei, bis eine Prioritätensetzung abgeschlossen sei. Er forderte ein Signal von der Verwaltung, dass sie auch in Lage sei, wieder Stellen abbauen zu können.
Die Synodale Rita Szaszi mahnte "gute Haushalter" zu sein. Kirchenverwaltung sei kein Selbstzweck, sondern eine Dienstleistung. Sie müsse in die Lage versetzt werden, dass sie die an sie gestellten Aufgaben auch erledigen könne.
Die Synodale Doris Vogel-Grunwald erklärte, dass sie dem Haushaltsentwurf in der jetzigen Fassung nicht zustimmen könne. Ihr Vertrauen in die Verwaltung sei "aufgebraucht" und sie bedauerte, dass wichtige Arbeitsfelder durch die Verschiebung des Diakonenstellenplanes brach liegen würden.
Der Synodale Pfarrer Joachim Tönjes verwies darauf, dass es an vielen anderen Stellen auch "brenne". Deshalb werde man – unabhängig wie die Synode entscheide – in den Kirchengemeinden auf Unmut stoßen. Er ermutigte die Synodalen, ohne Druck zu entscheiden.
Der Synodale Manfred Pfaus betonte, dass nur ein bestimmtes Finanzvolumen zur Verfügung stehe. Aber die Ansprüche seien höher. Deshalb müsse eine Schwerpunktsetzung vorgenommen werden.
Der Synodale Bernd Janßen sieht es als "falsches Zeichen", die Diakonenstellen und in der Büchereiarbeit nicht zu besetzen. Er bat daher zu prüfen, ob Stellen in der Verwaltung nicht umbesetzt werden können.
Die Synodale Pfarrerin Wiebke Perzul schlug vor, beide Vorschläge für ein Jahr auszusetzen, um in Ruhe eine Prioritätensetzung vorbereiten zu können.
Der Synodale Pfarrer Karsten Peuster regte an, bei den Diakonenstellen nur eine interne Ausschreibung zuzulassen, da diese dann "kostenneutral" sei und mögliche Vakanzen könnten in der Jugendarbeit für ein Jahr leichter aufgefangen werden.
Der Synodale Jost Richter betonte, dass eine funktionierende Kirchenverwaltung zum Wohle der Kirchengemeinde arbeite. Er vertraue darauf, dass die Verwaltung die Herausforderung bewältigen werde.
Die Kirchengemeinden würden nicht "verlieren", da viele neue Verwaltungsstellen in den Regionalen Dienststellen angesiedelt seien. Dieses führe zu einer Entlastung für die Kirchengemeinden, betonte Oberkirchenrätin Dr. Susanne Teichmanis in ihrer Antwort auf die Debattenbeiträge. Auch sei es eine einmalige "Nachforderung" für die Verwaltung und man werde rechtzeitig auch am Stellenabbau arbeiten, so die Kirchenjuristin.
Beschlüsse zum Haushaltsplan 2017
Oberkirchenrätin Dr. Susanne Teichmanis und der Leiter der Gemeinsamen Verwaltung, Michael Kählke, stellten den Synodalen den Stellenplan für die Verwaltung vor.
Der Antrag des Synodalen Kreispfarrer Bertram Althausen, sechs Diakonen-Stellen (1 Stelle je Kirchenkreis) aus dem Diakonen-Stellenplan von der einjährigen Besetzungssperre auszunehmen und die Kostenstelle 1122100 Diakonie Position 09 um 348.000 Euro zu erhöhen, fand keine Mehrheit.
Den Antrag des Synodalen Pfarrer Karsten Peuster, die Besetzungssperre für die Diakonenstellen aus dem Stellenplan herauszunehmen und die Diakonenstellen bis auf Weiteres nur intern auszuschreiben und zu besetzten, lehnte die Synode mehrheitlich ebenfalls ab.
Die Synode beschloss in geheimer Abstimmung mehrheitlich die im Haushaltsplan vorgesehenen Verwaltungsstellen. Im Anschluss daran wurde der Stellenplan insgesamt genehmigt.
Der Oberkirchenrat wird aufgefordert, aus den in den Jahren 2019 bis 2021 frei werdenden Verwaltungsstellen Stellenanteile im Umfang von 16 Vollzeit-Stellen (VBE) dem Finanz- und Personalausschuss zu benennen, um diese dann mit einem kw-Vermerk (künftig wegfallend) zu versehen.
Die Synode beschloss, den Ansatz in der Kostenstelle für die Diakonie-Sozialstationen um 66.500 Euro zu erhöhen, damit 50 Prozent des bisherigen Zuschusses für Aus- und Fortbildungen und diakonische Leistungen gezahlt werden können. 47.100 Euro entfallen auf diakonische Leistungen, 19.400 Euro auf Aus- und Fortbildung.
Die Synode lehnte den Antrag ab, dass die Gemeindezuweisung 2017 aufgrund der wirtschaftlichen Situation nicht um die Tarifkostensteigerung erhöht werde. Damit wurden die Zuweisungen an die Kirchengemeinden entsprechend der erwarteten Tariferhöhungen um 2,3 Prozent erhöht auf insgesamt 13,86 Millionen Euro.
Weiterhin beschloss die Synode, die nicht verwendeten Mittel für die Flüchtlingsarbeit in Höhe von rund 90.000 Euro auf das kommende Haushaltsjahr zur Fortsetzung dieser Arbeit zu übertragen. Zusätzliche Mittel würden für das kommende Jahr somit nicht benötigt.
Die Synode beschloss in 1. Lesung den Haushalt für das Jahr 2017 mit einem Volumen von 91.024.425 Euro.
Bei den errechneten Erträgen von 89.293.618 Euro ist eine Rücklagenentnahme in Höhe von 1.730.807 Euro notwendig, um einen ausgeglichenen Haushalt zu gewährleisten.
Beschlüsse zum Haushaltsjahr 2015
Die Synode beschloss, zur Finanzierung des Umstellungsprozesses von Leasing auf Kauf der EDV-Hardware eine Rücklagenentnahme in Höhe von 562.292,82 Euro aus der Substanzerhaltungsrücklage vorzunehmen.
Die Synode genehmigte die Rücklagenentnahme zum 31.12.2015 wie vorgelegt.
Die Synode beschloss die Gewährung diverser Haushaltsverstärkungsmittel für das Haushaltsjahr 2015.
Kirchengesetz über die Abgabe von Optionserklärungen gemäß § 27 Absatz 22 Umsatzsteuergesetz - 1. Lesung
Oberkirchenrätin Dr. Susanne Teichmanis hat am Freitagabend das Kirchengesetz über die Abgabe von Optionserklärungen in die Beratung eingebracht.
Hintergrund ist eine grundlegende Änderung im Umsatzsteuerrecht zum 1. Januar 2017. Bislang unterlag der Bereich hoheitlicher Tätigkeit und die Vermögensverwaltung einer juristischen Person des öffentlichen Rechts nicht der Umsatzsteuer. Künftig können insbesondere Beistandsleistungen zwischen juristischen Personen des öffentlichen Rechts bei der Erfüllung hoheitlicher Aufgaben möglicherweise eine Umsatzsteuerpflicht auslösen. Neben der Steuerpflicht selbst hat dies auch Folgen für den Verwaltungsaufwand, da Beistandsleistungen dann ausgewiesen und abgerechnet werden müssen.
Es besteht die Möglichkeit, eine Erklärung abzugeben, dass für einen Übergangszeitraum bis zum 31. Dezember 2020 für juristische Personen des öffentlichen Rechts der bisherige § 2 Abs. 3 UStG weiter gelten soll, damit die juristischen Personen des öffentlichen Rechts ausreichend Zeit haben, sich auf die veränderten steuerrechtlichen Rahmenbedingungen einzustellen und die konkreten Auswirkungen auf ihren Tätigkeitsbereich zu prüfen. Notwendig für die Fortführung des bisherigen Rechts ist dabei grundsätzliche eine formlose Erklärung jeder einzelnen juristischen Person des öffentlichen Rechts gegenüber der zuständigen Finanzverwaltung des jeweiligen Bundeslandes bis zum 31. Dezember 2016.
Die Kirchen der Konföderation evangelischer Kirchen in Niedersachsen haben u.a. mit der Finanzverwaltung in Niedersachsen vereinbart, dass anstelle aller einzelnen juristischen Personen des öffentlichen Rechts innerhalb der Kirchen eine einheitliche „Sammelerklärung“ für alle juristischen Personen des öffentlichen Rechts im Bereich einer Kirche durch diese abgegeben werden kann. Damit die Ev.-Luth. Kirche in Oldenburg für die juristischen Personen des öffentlichen Rechts in ihrem Bereich und unter ihrer Aufsicht die Erklärung mit rechtsverbindlicher Außenwirkung abgeben kann, bedurfte es der heute vorgelegten Rechtsgrundlage in Form eines Kirchengesetzes, das die Zuständigkeit für die Abgabe der Erklärung dem Oberkirchenrat zuweist.
Mit der Abgabe der Optionserklärung durch den Oberkirchenrat erhalten die juristischen Personen des öffentlichen Rechts im Bereich der oldenburgischen Kirche Rechtssicherheit über ihren umsatzsteuerrechtlichen Status.
Die Synode stimmte dem Gesetzentwurf in erster Lesung zu.
Abschluss des zweiten Verhandlungstages
Mit Lesung, Gebet und Segen schloss Bischof Jan Janssen den zweiten Verhandlungstag.