Herbsttagung der Synode mit Gottesdienst eröffnet
Im Mittelpunkt stehen Beratungen zum Haushaltsgesetz für das Haushaltsjahr 2017
Mit einem Abendmahlsgottesdienst wurde am Donnerstagmorgen, 17. November, in der St.-Ulrichs-Kirche in Rastede die 6. Tagung der 48. Synode der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Oldenburg eröffnet. In ihrer Predigt betonte Pfarrerin Beatrix Konukiewitz, „auf dem Weg zum Reformationsjubiläum sind wir auf der Zielgeraden angekommen.“ Im innerkirchlichen Bereich seien Kirche und Kirchengemeinden in unterschiedlichen Aktionen mit dem Thema Reformation in seiner Vielfalt beschäftigt. Die Frage sei aber, „was nehmen die Menschen wahr, die der Kirche nicht nahe stehen, denen Kirche fremd geworden ist?“, fragte die Pfarrerin aus Wildeshausen.
Als wichtig werde das Wort „ Gnade“ wahrgenommen. Dies gerade in einer Zeit, die als scheinbar gnadenlos empfunden werde, mit all den Spannungen in der Gesellschaft, denen die Menschen unterworfen seien. „Gnade lässt sich nicht verwalten, Gnade will gelebt sein, dazu brauchen wir in der Kirche Menschen mit all ihren unterschiedlichen Fähigkeiten und Aufgaben, Phantasie und Ideen, eben Menschen, die sich um Menschen kümmern. Damit Kirche lebendig wahrgenommen wird und sich nicht um sich selbst dreht“, so Pfarrerin Konukiewitz.
Die rund 60 Synodalen sowie Gäste und Mitarbeitende der oldenburgischen Kirche tagen vom 17. bis 19. November im Evangelischen Bildungshaus Rastede. Im Mittelpunkt der 6. Tagung stehen schwerpunktmäßig die Beratungen zum Haushaltsgesetz für das Haushaltsjahr 2017.
Auf der Tagesordnung stehen weiterhin die Beratungen zum Kirchengesetz über die Bildung der Gemeindekirchenräte, der Bericht der Arbeitsgruppe Kindertagesstättenfinanzierung, der Zwischenbericht der Steuerungsgruppe zur „Oldenburger Ortsbestimmung 2.0“, der Zwischenbericht der Arbeitsgruppe zu Flüchtlingsfragen sowie der Zwischenbericht des Beauftragten für das Reformationsjubiläum 2017.
Beratungen der 6. Tagung der 48. Synode eröffnet
Mit einem Dank an Pfarrerin Beatrix Konukiewitz und an alle Mitwirkenden für den Eröffnungsgottesdienst in der Rasteder St.-Ulrichs-Kirche eröffnete Synodenpräsidentin Sabine Blütchen die Beratungen der 6. Tagung der 48. Synode der oldenburgischen Kirche im Evangelischen Bildungshaus Rastede.
Synodenpräsidentin Sabine Blütchen verpflichtete anschließend die Ersatzsynodalen Pfarrerin Sabine Arnold (Kirchenkreis Delmenhorst/Oldenburg Land), Gerhard Kindl (Kirchenkreis Oldenburg Stadt) und Pfarrer Michael Trippner (Kirchenkreis Friesland-Wilhelmshaven).
Bericht aus dem Gemeinsamen Kirchenausschuss
Im Blick auf die anstehenden Haushaltsberatungen sagte Bischof Jan Janssen in seinem mündlichen Bericht als Vorsitzender des Gemeinsamen Kirchenausschusses (GKA), dass der GKA die Bemühungen des Oberkirchenrates, einem ausgeglichenen Haushalt näherzukommen, ausdrücklich unterstütze. "Diese Überlegungen können zunächst gar nicht inhaltlich gewichtender Art sein, sondern verschaffen dort Zeit für intensiver ausgearbeitete Konzepte, wo es sozialverträglich möglich ist."
Selbst wenn die Kürzungsvorschläge ein "Innehalten von einem Jahr" bedeuteten, seien es "schwerwiegende Eingriffe", denn in einigen der betroffenen Arbeitsbereiche gäbe es bereits langes Warten und immer wieder Aufschieben von Arbeitsprozessen. Hinzu kämen zeitgleich die Bemühungen um kurzfristige Verstärkung einiger, dringend voll arbeitsfähig zu machender Verwaltungsbereiche. "Alle Einsparplanungen müssen mittelfristig eine sachgemäße Balance halten von inhaltlichen Bereichen kirchlicher Arbeit und dazu notwendiger funktionstüchtiger Verwaltung."
Bischof Janssen legte eine Verfahrensskizze zur künftigen Prioritätensetzung vor. Ziele seien:
- die Aufstellung eines dauerhaft ausgeglichenen Haushalts unter Berücksichtigung der mittelfristigen Finanzplanung,
- die Optimierung der Prozessabläufe in den Handlungsfeldern sowie Einrichtungen / Arbeitsbereichen,
- die Ermöglichung einer Offenheit für innovative Projekte und
- die Stärkung von Mitarbeitenden in der Entwicklung des Prozesses.
Grundannahmen für die weitere Finanzplanung seien, dass die Ev.-Luth. Kirche in Oldenburg selbständig und als Volkskirche mit parochialen und nichtparochialen Strukturen aufgestellt bleiben soll, wie es den gesetzlichen Vorgaben der Ev.-Luth. Kirche in Oldenburg entspricht.
Als Teilschritte beauftragt der GKA den Oberkirchenrat (OKR), ein Verfahren für eine wiederkehrend ausgeglichene Haushaltsplanung so zu entwickeln, dass im Ergebnis weiterhin ein Aufbau von Rücklagen erfolgen kann. Als planerische Grundlage dienen neben den aktuellen Zahlen (Haushaltsplan und Jahresabschluss 2016) die relevanten Annahmen in der Finanzentwicklung, wie sie der 48. Synode zu ihrer 5. Tagung im Frühjahr 2016 vorgelegt worden waren. Für den Zeitraum der anstehenden fünf Haushaltsjahre 2018 bis 2022 ist planerisch der Rückgang der Einnahmen zu berücksichtigen.
Das Kollegium des Oberkirchenrates soll festlegen, unter welchen Maßgaben welche Aufgabenbereiche einer Aufgaben- und Ausgabenkritik zu unterziehen sind. Auf der Grundlage der Ergebnisse soll in den Dezernaten und im Bischofsbereich auf der Fachebene die inhaltliche und konzeptionelle Weiterarbeit folgen. Vorschläge zur konkreten Einsparung werden für die Arbeitsfelder im jeweiligen Dezernat erarbeitet. Das gleiche gilt für die Konzeptentwicklung für neu einzurichtende Arbeitsbereiche.
Ebenso soll die Frage nach den notwendigen Strukturen für einen sinnvollen Mitteleinsatz in den Blick genommen werden. Zur Beantwortung der letzten Frage ist ein Austausch mit der Steuerungsgruppe „Oldenburger Ortsbestimmung 2.0“ vorgesehen. Mit einem Kommunikationsprozess sollen Ergebnisse in die Fläche hinein getragen werden und es können daraus ggf. Anregungen für Modifikationen geben.
Mit Rücksicht auf den Prozess „Oldenburger Ortsbestimmung 2.0“ stellt der GKA als Lenkungskreis sicher, dass die Zwischenschritte beider Prozesse fortlaufend gebündelt und damit verbundene Kommunikations- und Beteiligungsprozesse aufeinander abgestimmt werden. Auf der Frühjahrssynode soll es einen Zwischenbericht geben. Erste Ergebnisse sollen bereits in die Haushaltsplanungen für das Jahr 2018 einfließen.
Der GKA will dafür der Synode die notwendigen Beschlussvorschläge für Gesetze und Maßnahmen unterbreiten, um Teilergebnisse unmittelbar umsetzen und das Gesamtergebnis erreichen zu können. Auf dem Weg dorthin bestimmt der GKA über die jeweilige Einbindung anderer Gremien, insbesondere des Finanz- und Personalausschusses.
"Wer dabei nur auf seinen Bestand pocht, arbeitet rückwärtsgewandt", mahnte Bischof Janssen. Es brauche vielmehr den fairen Streit um den richtigen Weg bei der Verteilung der Ressourcen. Es dürfe aber auch keine Scheinkompromisse geben, mit denen zwar auf der Grundsatzebene Einigkeit erreicht werde – um dann aber umso willkürlicher und pragmatischer bei den jeweils notwendig werdenden Beschlüssen agieren zu können.
"Mut zur Klarheit!", forderte Janssen. "Dabei können sogar neue Arbeitsbereiche oder Projekte eingerichtet werden. Folgerichtig ist in gesamtkirchlicher Verantwortung eine synodale Beteiligung an den jeweiligen Diskursen geboten. Dazu möchte Sie der Gemeinsame Kirchenausschuss nach seiner einmütigen Vorbereitung ausdrücklich ermuntern", so Janssen.
Aussprache über den GKA-Bericht
In der Aussprache zum Bericht aus dem Gemeinsamen Kirchenausschuss sprach der Synodale Pfarrer Karsten Peuster nach dem Zeitpunkt, zu dem konkrete Entscheidungen getroffen werden: "Die Gemeinden drängt es, auf diese Frage eine Antwort zu bekommen." Oberkirchenrätin Annette-Christine Lenk vewies auf den Zeitplan, der in der Verfahrensskizze zur künfigten Prioritätensitzung angegeben ist. Demnach soll die Frühjahrssynode 2017 über die Vorschläge diskutieren. Oberkirchenrätin Susanne Teichmanis ergänzte, dass sie sich für die Haushaltsberatungen 2018 erste Ergebnisse erhoffe. "Das gesamte Haus kann bis dahin sicherlich noch nicht gebaut sein. Spätestens mit dem Haushalt für 2019 muss es aber fertig sein."
Die Synodale Pfarrerin Silke Oestermann fragte danach, warum in der Verfahrensskizze nur von "ersten Arbeitsbereichen" die Rede sei, die auf den Prüfstand gestellt werden müssten, und nicht von sämtlichen Bereichen. Bischof Janssen erwiderte, dass dies geplant sei, dass aber nicht alle Prozesse gleichzeitig geschehen könnten. Er erinnerte daran, dass bei dieser Synode zum ersten Mal seit zwei Jahren wieder ein vollständiges Kollegium vertreten sei. Zudem ergebe die Einführung der Doppik ein neues Bild auf die Finanzen. Aus Verantwortung gegenüber den Mitarbeitenden müssten dabei zunächst Stellen in den Blick genommen werden, die noch nicht oder bald nicht mehr besetzt sein werden.
Der Synodale Hanspeter Teetzmann mahnte an, dass die Synode frühzeitig in den Beratungsprozess eingebunden werden müsse, da sie am Ende auch die Entscheidungen treffen müsse. Der Synodale Michel Braun verwies darauf, dass genau aus diesem Grund der Gemeinsame Kirchenausschuss als Lenkungskreis eingesetzt worden sei. In diesem Gremium sei die Synode auch außerhalb der Tagungen an dem Beratungsprozess beteiligt. Zudem sei geplant, den Finanz- und Personalausschuss sobald wie möglich einzubeziehen.
Der Synodale Jörg Patzke sprach die Eingabe der Kirchengemeinde Wiefelstede an, die Gemeinden hätten eine zu geringe Anbindung an die Zentrale Dienststelle. Oberkirchenrätin Dr. Susanne Teichmanis antwortete darauf, dass es mit dem Kirchenkreis-Beirat bereits ein Instrument gebe, diese Nähe herzustellen und zu fördern. Der Gemeinsame Kirchenausschuss plant, auch auf Ebene der Gemeinsamen Kirchenverwaltung einen Beirat einzurichten, in dem ein Austausch mit den Kirchengemeinden sichergestellt wird.
Bericht des Kirchensteuerbeirates
Der Vorsitzende des Kirchensteuerbeirats, Jost Richter, berichtete, dass der Schwerpunkt der Arbeit im Schlüsselausschuss mittlerweile auf den Anträgen auf Defizitausgleichsmittel liege. Grund sei die Änderung des generellen Zuweisungsschlüssels, der Mittel nur für ein Gemeindemitglied und das Kirchengebäude vorsehe, was zwar eine vereinfachte Struktur darstelle, aber zur verstärkten Beantragung von Defizitausgleichsmitteln führe.
Die Mitglieder des Schlüsselausschusses stellten bei diesen Anträgen fest, dass von den antragstellenden Gemeinden oft nicht darauf geachtet werde, dass Mittel aus dem Defizitausgleich nur dann bewilligt werden könnten, wenn der Mittelbedarf auf strukturelle und regionale Besonderheiten gestützt werde. Zudem müsse berücksichtigt werden, welches Veränderungsverhalten in Kirchengemeinden im Hinblick auf die zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel vorhanden und wo ein Veränderungsverhalten nicht zu erkennen sei.
Zu diesem Thema hat es ein Abstimmungsgespräch zwischen Mitarbeitenden aus den Regionalen Dienststellen, der Finanzabteilung sowie Michael Kählke als Leiter der Gemeinsamen Kirchenverwaltung gegeben. Ziel ist eine gemeinsame Empfehlung der Verwaltung, die dem Kirchensteuerbeirat unterbreitet wird.
Oberkirchenrätin Dr. Susanne Teichmanis habe eine umfassende Darstellung erarbeitet, welche rechtlichen Schritte bei der Entschuldung einer Kirchengemeinde einzuhalten seien. Darin mache sie deutlich, dass der Kirchensteuerbeirat nur über Mittel entscheiden könne, die der Zuweisung an die Kirchengemeinden unterlägen, daneben könne er die notwendigen Entscheidungen zum Defizitausgleich treffen. Soweit es um tatsächliche Entschuldungsbeschlüsse für Kirchengemeinden aufgrund eines seit längerer Zeit aufgelaufenen Haushaltsdefizites gehe, sei der Kirchensteuerbeirat nicht zuständig. Nach ihrem Dafürhalten seien Mittel für solche Entschuldungen sogar in den Haushaltsplan der Ev.-Luth. Kirche in Oldenburg einzustellen, so Richter.
Aus diesem Grunde komme Oberkirchenrätin Teichmanis zu dem Ergebnis, dass Maßnahmen ergriffen werden müssten, die solche Verschuldenssituationen in den Kirchengemeinden verhinderten. Aus ihrer Sicht sei eine differenzierte Haushaltssicherungskonzeption einzuführen.
Der Kirchensteuerbeirat hat entschieden, dass die nicht verbrauchten Mittel aus dem Defizitausgleich für das Jahr 2014 in Höhe von 190.000 Euro und für das Jahr 2015 in Höhe von 176.000 Euro nach dem normalen Zuweisungsschlüssel an die Kirchengemeinden ausgeschüttet werden. Eine Auszahlung und Benachrichtigung der Kirchengemeinden über den genauen Auszahlungsbetrag erfolgt noch in diesem Jahr.
Bericht des Unterausschusses Familienzentren
Die Synode hat beschlossen, die Beratung über diesen Tagesordnungspunkt auf die 8. Tagung der Synode in einem Jahr zu verschieben.
Zwischenbericht des Beauftragten für das Reformationsjubiläum 2017
Pfarrer Nico Szameitat, Beauftragter für das Reformationsjubiläum 2017 der Ev.-Luth. Kirche in Oldenburg, hat von einem guten Start in das Jubiläumsjahr zum 31. Oktober 2016 berichtet.
Im Bereich der Kirchenmusik habe die Veröffentlichung des Liederheftes „SiebzehnLieder“, das im Frühjahr in der Oldenburger Kinderliederwerkstatt entstand, große Aufmerksamkeit auch über die Ev.-Luth. Kirche in Oldenburg hinaus erregt. Im Sommer fand eine CD-Einspielung aller siebzehn Lieder mit einem Oldenburger Kinderchor statt. Die CD ist rechtzeitig zum Oldenburger Kinderchorfestival am 29. Oktober erschienen. An diesem Festival nahmen neun – nicht nur kirchliche – Kinderchöre aus dem gesamten Oldenburger Land teil. Die weiteren musikalischen Planungen für 2017 (z.B. Jan-Hus-Requiem, Konzertreihe) sind nahezu abgeschlossen und befinden sich zeitlich als auch finanziell im geplanten Rahmen.
In der Lutherstadt Wittenberg erfreut sich "denkbar. Der Laden" großer Beliebtheit. Das gemeinsame Ladenlokal der Ev.-Luth. Kirche in Oldenburg, der Ev.-ref. Kirche (Leer) und der Bremischen Evangelischen Kirche wird immer wieder von kleinen Gruppen und Einzelpersonen aus dem Nordwesten als Ausgangspunkt für reformatorische Streifzüge und Workshops genutzt. Mit dem monatlichen „Salon am Dienstag“ werden auch die Wittenberger einbezogen.
Der Beirat für das Reformationsjubiläum habe beschlossen, so Pfarrer Szameitat, für das Jahr 2017 38 Projekte mit insgesamt 63.375 Euro zu fördern. Insgesamt fördere die Ev.-Luth. Kirche in Oldenburg damit zum Reformationsjubiläum 51 Projekte in den Kirchengemeinden, Kirchenkreisen, Werken und Einrichtungen mit insgesamt 92.965 Euro.
Die Bandbreite der Projekte ist groß: Von Konzerten, Vorträgen und Gottesdienstreihen bis hin zu Kinderkirchentagen, Jugendprojekten, Studienfahrten und Großveranstaltungen. Eine Übersicht findet sich in der aktuellen Ausgabe von horizontE oder ausführlich auf der Internetseite www.oldenburg2017.de.
Die Planungen für den Europäischen Stationenweg der EKD am 28. März 2017 in Wilhelmshaven schreiten voran. Es gibt ein Schultheaterprojekt und ein A-Capella-Konzert am Abend mit den Humanophones, der Hörbänd und YeoMen. Ein großes Kartenkontingent wird bereits zu einem günstigen Preis den Kirchengemeinden und kirchlichen Einrichtungen zur Verfügung gestellt. Das genaue Programm des Wilhelmshavener Stationenweg-Tages wird Anfang des Jahres feststehen.
Für die KonfiCamps in Wittenberg stehen inzwischen die teilnehmenden Jugendlichen fest. Ungefähr 850 Konfirmandinnen und Konfirmanden, Teamerinnen und Teamer aus der gesamten Ev.-Luth. Kirche in Oldenburg werden an den Camps in Wittenberg teilnehmen. Trotz Bezuschussung durch die Kirchengemeinden und die kommunale Förderung sowie durch das Landesjugendpfarramt bleibt ein Defizit von ca. 65.000 Euro. Der Beirat für das Reformationsjubiläum plädiert dafür, dieses Projekt aus den Mitteln des Haushalts für das Reformationsjubiläum mit 65.000 Euro zu fördern.
Wie den Synodalen bereits Ende Oktober mitgeteilt wurde, ist das Schiffsprojekt der oldenburgischen Kirche mittlerweile gestoppt worden. Der Beirat, der im Frühjahr den Planungsbeginn beschlossen hatte, hat auf seiner Sitzung Ende Oktober den Beschluss gefasst, die Planungen für das Schiff zu beenden. Der Projektumfang sei personell, terminlich und insbesondere finanziell zum gegenwärtigen Zeitpunkt zu ressourcenintensiv. Da noch keine rechtlichen Verpflichtungen eingegangen wurden, war der Projektstopp ohne weiteres möglich. Auch durch diese Entscheidung ist es möglich, die Haushaltsmittel für das Reformationsjubiläum 2017 in der Ev.-Luth. Kirche in Oldenburg für das Haushaltsjahr 2017 wie geplant mit 170.000 Euro inklusive der Konfi-Camps zu veranschlagen.
Synode beschließt Änderung der Kindertagesstättenfinanzierung
Die Synode hat in Fortschreibung eines Beschlusses von 2011 zugestimmt, dass die Ev.-Luth. Kirche in Oldenburg für die Bezuschussung der ev. Kindertagesstätten ab 2018 einen Gesamtbetrag von 5,35 Mio. Euro jährlich zur Verfügung stellt. Die ev. Kindertagesstätten werden mit einer Pauschale je Gruppe in Höhe von 9.000 Euro pro Jahr bezuschusst. Dabei wird ein Faktor zur Differenzierung unterschiedlicher Gruppentypen angewandt. Dies bedeutet eine Abkehr von der bisherigen prozentualen Bezuschussung der Fachpersonalkosten.
Der Oberkirchenrat und die Gemeinsame Kirchenverwaltung werden gebeten, die Träger der Kindertagesstätten darin zu unterstützen, diese Bezuschussung nach Gruppenpauschalen bis zum 1. Januar 2018 vertraglich mit den politischen Partnern, insbesondere den Kommunen, umzusetzen. Spätestens zum 1. August 2018 ist eine Bezuschussung ausschließlich nach dem beschriebenen Modell der Gruppenbezuschussung möglich.
Zwingende Voraussetzung für die Berücksichtigung beim kirchlichen Zuschuss ist die erfolgreiche Teilnahme an bzw. eine Fortschreibung der Qualitätsentwicklung der Ev.-Luth. Kirche in Oldenburg. Einrichtungen, die sich bis zum 31. Dezember 2018 weder zur Teilnahme angemeldet haben, noch diese Qualitätsentwicklung fortschreiben, finden ab dem 1. Januar 2020 keine Berücksichtigung mehr beim kirchlichen Zuschuss.
Der Oberkirchenrat wird ermächtigt, Anträgen auf Gruppenerweiterungen oder andere Maßnahmen insoweit stattzugeben, als in der zweckgebundenen Rücklage für Kindertagesstätten Mittel vorhanden sind. Die Mittel aus der zweckgebundenen Rücklage für die Kindertagesstätten dürfen im Rahmen der zur Verfügung stehenden Mittel auf Antrag für Gruppenerweiterungen oder andere Maßnahmen durch Beschluss des Oberkirchenrates verwendet werden.
Dieses neue Finanzierungsmodell biete eine größere Transparenz und einen geringeren Verwaltungsaufwand, betonte die Vorsitzende der AG Kindergartenfinanzierung, Ingrid Klebingat, in der Vorstellung der Beschlussvorlage. Es gebe eine planbare Beteiligung und die Kirche bleibe damit ein verlässlicher Partner für die Kommunen.
Die 9.000 Euro seien die unterste Grenze, um keine Kürzungen für die bestehende Kindergartenarbeit vornehmen zu müssen, sagte die Synodale Klebingat in Entgegnung eines alternativen Antrages, der die Gruppenpauschale auf 8.000 Euro festschreiben wollte. Der Antrag, jährlich nicht ausgeschöpfte Mittel zweckgebunden einer Rücklage für die Kindertagesstätten zuzuweisen, fand hingegen keine Mehrheit.
Vorstellung der Eröffnungsbilanz 2015
Oberkirchenrätin Dr. Susanne Teichmanis stellt die erstmalige Eröffnungsbilanz der oldenburgischen Kirche zum Stichtag 1. Januar 2015 mit einer Bilanzsumme von 330.130.067,84 EUR fest.
Von den rund 143 Millionen Euro Rücklagen der Kirche seien lediglich fünf Millionen Euro frei verfügbar. Der Rest seien zweckgebundene Rückstellungen, die künftige Verbindlichkeiten abdeckten, wie beispielsweise die Pensionen der Pfarrerinnen und Pfarrer. Mit den Rückstellungen werde ein sicherer Weg beschritten, zu dem die Kirche auch rechtlich verpflichtet sei, hob Teichmanis hervor. Damit stehe die Ev.-Luth. Kirche in Oldenburg gut da, denn sie sei in der Lage, ihre Verpflichtungen bis zum Jahr 2060 ausfinanziert zu haben.
Marco Greve, Rechnungsprüfer im Oberrechnungsamt der EKD (ORA), der die Stellung der erstmaligen Eröffnungsbilanz begleitend geprüft hatte, erläuterte einige Feststellungen des Prüfberichts. Es sei ein "guter Start", den die Verwaltung der oldenburgischen Kirche hingelegt habe, lobte Greve. Im Vergleich zu den anderen Landeskirchen der EKD habe die Verwaltung der oldenburgischen Kirche "vollkommen im Rahmen und in Ordnung gearbeitet". Das Ergebnis sei "vollständig und ordentlich aufgestellt".
Die Synode stellte im Anschluss die Eröffnungsbilanz fest.
Bericht aus dem Rechnungsprüfungsausschuss
Der Vorsitzende des Rechnungsprüfungsausschusses, Jost Richter, berichtete, dass sich das Gremium hauptsächlich mit der Fertigstellung des Abschlussberichts zur Ursächlichkeit des Schadens beschäftigt habe, der im Zusammenhang mit den Problemen bei der Verwaltung und Finanzierung der ev. Kindertagesstätten in der Stadt Oldenburg aufgetreten ist. Aufzuarbeiten waren dabei Verwaltungsvorgänge über viele Jahre hinweg und in einem erheblichem Umfang. Es galt, reine Verwaltungsfragen zu betrachten, aber auch Entscheidungen von kirchlichen Gremien. Die gravierenden Fehlbeträge seien aufgelaufen durch gravierende Mängel in der Verwaltung, Fehleinschätzungen in den Kirchengemeinden, nicht eingetriebenen Ausständen von Elternbeiträgen und nicht auskömmlich ausgehandelten Verträgen mit den Kommunen, so Richter.
Die Höhe des Schadens liege bei rund 365.000 Euro - dies sei auf den ersten Blick eine hohe Summe, entspreche in der Höhe jedoch nicht einmal zwei Monatsbeiträgen an Kindergartengebühren, betonte der Voresitzende des Ausschusses.
Zwischenbericht der Arbeitsgemeinschaft für Flüchtlingsfragen
Pfarrer Olaf Grobleben berichtete aus der Arbeitsgemeinschaft zu Flüchtlingsfragen. Viele Gemeinden und kirchlich-diakonische Einrichtungen engagierten sich stark in der Begleitung von Geflüchteten und versuchten, ihnen in den Gemeinden ein Stück Heimat anzubieten. Mittlerweile nähmen viele Flüchtlinge etwa aus dem Iran oder aus Afghanistan an Gottesdiensten teil, die teilsweise gedolmetscht würden. Nicht wenige Flüchtlinge hätten die Vorstellung, die Bundesrepublik Deutschland sei ein „christliches Land“, in dem die Taufe „einfach dazugehöre“, und sie fragten nach einer Taufe oder nach Taufunterricht. Nicht selten seien mit diesen Vorstellungen dann auch Erwartungen an das Leben in Deutschland verbunden, die sich oftmals nicht erfüllen könnten.
In vielen Kirchengemeinden engagierten sich Menschen in der Flüchtlingsarbeit, die zuvor keinen oder nur wenig Kontakt zur Gemeinde hatten, so Grobleben. Vermutlich werde zukünftig die Frage an Bedeutung gewinnen, wie sich Kirche und Gemeinden durch die Arbeit mit Flüchtlingen verändern könnten.
Die Bewilligung von Finanzmitteln zur Unterstützung von Projekten zugunsten von Flüchtlingen aus dem sog. „Initiativfonds“ sei im Berichtszeitraum zurückgegangen, was nicht an fehlender Nachfrage liege. Vielmehr versuche der Vergabeausschuss im Interesse eines verantwortlichen Umgangs mit Kirchensteuermitteln, die Anträge auch durch Verweise etwa auf Finanzmittel des Landes Niedersachsen zu bearbeiten.
In seinem mündlichen Bereicht dankte der Vorsitzende der Arbgeitsgruppe zu Flüchtlingsfragen, Pfarrer Olaf Grobleben, den Ehrenamtlichen in den Kirchengemeinden für ihr Engagement. Sie hätten wesentlichen Anteil an der Aufnahme von Flüchtlingen. Mittlerweile sei die Zahl der Schutzsuchenden deutlich zurückgegangen, berichtete Grobleben. So halten sich derzeit noch 3.000 Personen in niedersächsischen Aufnahmeeinrichtungen auf. Im vergangenen Jahr waren es zu diesem Zeitpunkt 38.000 Personen.
Durch die zurückgegangenen Zahlen habe sich die Betreuung der Flüchtlingen verändert. Heute gehe es nun um eine gelingende Integration in den Arbeitsmarkt. Dazu zählten beispielsweise Kontakte zu Fördermaßnahmeen in berufliche Bildung zu schaffen. Das sei ein anderer Einsatz als bisher. Dank der bisherigen Arbeit sei eine professionelle Begleitstruktur geschaffen worden, damit "die Flüchtlinge unsere Nachbarn werden können", betonte Pfarrer Grobleben.
Bericht aus dem Ausschuss für Jugend, Bildung und kirchliche Werke, Einrichtungen und Öffentlichkeitsarbeit
Die Synode hat die Einrichtung einer Arbeitsgruppe beschlossen, die ein Gesamt-Kommunikationskonzept für die Ev.-Luth. Kirche in Oldenburg erstellen soll. Damit folgt sie einer Empfehlung aus der Evaluierung des Printkonzeptes, das der Ausschuss für Jugend, Bildung und kirchliche Werke, Einrichtungen und Öffentlichkeitsarbeit in Auftrag gegeben hatte und das mittlerweile vorliegt. Das Konzept soll der Synode im Mai 2018 zur Beschlussfassung vorgelegt werden. Die Berufung der Arbeitsgruppe zur Erstellung eines Gesamt-Kommunikationskonzeptes erfolgt durch den Gemeinsamen Kirchenausschuss.
Zudem beschloss die Synode, den freiwilligen Zuschuss zur Evangelischen Zeitung – Ausgabe Oldenburg zum Jahresende 2016 einzustellen. Die freiwerdenden Mittel sollen im Jahr 2017 in die Entwicklung eines Gesamt-Kommunikationskonzeptes für die Ev.-Luth. Kirche in Oldenburg investiert werden. Im Rahmen der Entwicklung eines Gesamt-Kommunikationskonzepts für die oldenburgische Kirche soll geprüft werden, in welcher Weise der publizistische Bereich der oldenburgischen Kirche weiterentwickelt werden kann.
Das Konzept des Magazins „horizontE“ als „Flaggschiff und Premium-Produkt der kirchlichen Öffentlichkeitsarbeit“ in der oldenburgischen Kirche soll kontinuierlich fortentwickelt werden. Dabei sollen insbesondere die Verteilwege in den Blick genommen und nach Möglichkeit optimiert werden. Hierbei sollen auch die Möglichkeit der digitalen Verbreitung geprüft werden.
Im Rahmen der Entwicklung eines Gesamt-Kommunikationskonzeptes soll der Ausbau und die Weiterentwicklung der Unterstützungsprogramme für Gemeindebriefe sowie der Kampagnen und Projekte in säkularen Zeitungen überprüft und gegebenenfalls entsprechende Vorschläge erarbeitet werden. Darüber hinaus ist die Weiterentwicklung der Internetpräsenz der Kirchengemeinden in den Blick zu nehmen.
Der Vorsitzende des Ausschusses für Jugend, Bildung und kirchliche Werke, Einrichtungen und Öffentlichkeitsarbeit Rüdiger Schaarschmidt berichtete zudem von den weiteren Themen, mit denen sich der Ausschuss beschäftigt hat.
Jugendarbeit in der Ev.-Luth. Kirche in Oldenburg
Der Ausschuss hat mit Landesjugendpfarrer Dr. Sven Evers die geplante Evaluation der Kinder- und Jugendarbeit beraten, die noch in diesem Monat starten soll. Es geht um die Auswertung qualitativer und quantitativer Daten sowie die Entwicklung konkreter Handlungsempfehlungen.
Evangelisches Bildungshaus Rastede
Die weitere Entwicklung hängt von verschiedenen Faktoren ab. Ein Entscheidungskriterium könnte sein, ob das Tagungshaus in Rastede die an die niedersächsischen Heimvolkshochschulen gestellten Anforderungen ohne einen Neubau zukünftig erfüllen kann. Die Wirtschaftlichkeitsprognose zeigt mittelfristig ein positives Ergebnis. Eine weitere Analyse eines Fachmanns unter architektonischen Gesichtspunkten kommt zu dem Ergebnis, dass weitere Investitionen in den Altbau wirtschaftlich nicht vertretbar sind. Ein vollständig kostendeckender Betrieb der HVHS bzw. des Ev. Bildungshauses Rastede kann ebenso wie bei anderen Bildungshäusern auch in Zukunft nicht erreicht werden.
Kirchengesetz über die Bildung der Gemeindekirchenräte/40. Gesetz zur Änderung der Kirchenordnung der oldenburgischen Kirche
Oberkirchenrätin Dr. Susanne Teichmanis den Gesetzentwurf über die Bildung der Gemeindekirchenräte in die Synode eingebracht.
Ziel des Gesetzentwurfs ist es, die darin festgelegten Regelungen dem oldenburgischen Kirchenrecht anzupassen und sprachlich verständlicher zu fassen. Bislang sind die maßgeblichen Bestimmungen über die Bildung des Gemeindekirchenrates und die Voraussetzungen für das Amtes einer/eines Kirchenältesten im Kirchengesetz der Konföderation evangelischer Kirchen in Niedersachsen über die Bildung der Kirchenvorstände geregelt. Dieses konföderierte Recht (gemeinsam mit Hannover, Braunschweig, Schaumburg-Lippe und der Ev.-ref. Kirche in Leer) verwendet viele Bezeichnungen, die im oldenburgischen Kirchenrecht sonst nicht vorkommen und daher missverständlich sind.
Dabei soll die Struktur des bisherigen konföderierten Gesetzes erhalten bleiben. Insbesondere ist vorgesehen, dass die Neubildung der Gemeindekirchenräte im gleichen Zeitrhythmus und im Übrigen unter den gleichen Wahlbedingungen wie in den anderen Kirchen der Konföderation stattfindet. Der Termin für die nächste Wahl ist auf den 11. März 2018 gelegt worden.
Mehrere Vorschläge führten zu einer längeren Diskussion unter den Synodalen:
- der Vorschlag, das aktive Wahlalter von 16 auf 14 Jahren abzusenken.
- der Vorschlag, es künftig Ehegatten, Lebenspartnern, Geschwister, Eltern und deren Kindern zu erlauben, gleichzeitig Mitglieder desselben Gemeindekirchenrats zu sein. Bislang ist dies Mitgliedern nur dann erlaubt, wenn sie dies kraft Amtes sind.
- der Vorschlag, Mitarbeitenden, die für einen Dienst in einer Kirchengemeinde entgeltlich tätig sind, künftig die Mitgliedschaft im Gemeindekirchenrat nicht mehr zu erlauben.
Über die Gesetzesvorlage wird am morgigen zweiten Verhandlungstag abgestimmt.
Damit das Gesetz in Kraft treten kann, muss auch die Kirchenordnung der Ev.-Luth. Kirche in Oldenburg in den Artikeln 19 und 133 geändert werden. Daher brachte Oberkirchenrätin Susanne Teichmanis auch das Vierzigste Gesetz zur Änderung der Kirchenordnung der Ev.-Luth. Kirche in Oldenburg in die Beratungen ein.
Nachwahl in den Finanz- und Personalausschuss
Die Synode wählte den Snodalen Manfred Pfaus (Kirchenkreis Friesland-Wilhelmshaven) in den Finanz- und Personalausschuss, der - so die Begründung - aufgrund seiner fachlichen Kompetenz diesen Ausschuss ergänzen könne.
Abschluss des ersten Verhandlungstages
Mit Lesung, Gebet und Segen schloss Bischof Jan Janssen den ersten Verhandlungstag.