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Zweiter Verhandlungstag eröffnet

Nach der Andacht des Synodalen Bernd Janßen eröffnete Synodenpräsidentin Sabine Blütchen den zweiten Verhandlungstag der 5. Tagung der 48. Synode im Ev. Bildungshaus Rastede.

 

Sie gratulierte der Internetbeauftragten Andrea Vogt zum heutigen Geburtstag.

Gesetz zur Änderung des Pfarrstellenplangesetzes von 2014

Oberkirchenrätin Dr. Susanne Teichmanis brachte das Gesetz zur Änderung des Kirchengesetzes über die Errichtung und Aufhebung von Pfarrstellen zur Umsetzung des Pfarrstellenplans ab dem Jahr 2014 in die Beratung ein.

 

Zum Hintergrund: Im Pfarrstellenplan ist eine Verschiebung notwendig, da es sich gezeigt hat, dass derzeit elf statt zehn Schulpfarrstellen benötigt werden. Ursache hierfür ist u.a., dass insbesondere an Berufsschulen den Schulpfarrstellen eine hohe Bedeutung für die Unterrichtsversorgung zukommt. Nach der Ausgangslage des Pfarrstellenplangesetzes 2014 würde aber gerade in diesem Bereich nun durch einen anstehenden Stellenwechsel eine Schulpfarrstelle aufgehoben.

Daher soll eine im Pfarrstellengesetz 2014 vorgesehene, aber bislang nicht besetzte Pfarrstelle für Projekte und Personalbewirtschaftung zu einer Schulpfarrstelle werden. Der Gesamtumfang des Pfarrstellenplans bleibt durch die Änderung der Anlage 2 zum Pfarrstellenplangesetz 2014 unverändert.

Die Synode nahm das "Gesetz zur Änderung des Kirchengesetzes über die Errichtung und Aufhebung von Pfarrstellen zur Umsetzung des Pfarrstellenplans ab dem Jahr 2014" (PfarrstellenplanG 2014) in erster Lesung einstimmig an.

  

Bericht aus dem Rechnungsprüfungsausschuss

Ein Hauptthema in allen Sitzungen des Rechnungsprüfungsausschusses sei die Beschäftigung mit dem der Synode vorzulegenden Bericht zu Schadensursachen und Schadensumfang aufgrund der im ORA-Bericht festgestellten Mängel gewesen, so der Ausschussvorsitzende Jost Richter. Zudem seien nicht in allen Regionalen Dienststellen die programmtechnischen Haushaltsabschlüsse durchgeführt worden (es dürfen keine Buchungen nach Beschlussfassung und Abnahme der Jahresrechnung durch die Kirchengemeinden mehr möglich sein). Habe es in der Vergangenheit noch eine größere Anzahl an fehlenden Prüfberichten gegeben, habe sich dies im Jahre 2013 deutlich gebessert.

Es habe erreicht werden können, dass in den Regionalen Dienststellen die Kassen- und Bankabstimmungen anhand der Zeitbücher erfolgen. Die Kassenart (Einheitskasse, Einzelkasse, Kassengemeinschaft) sei noch nicht abschließend geklärt. Jede Regionale Dienststelle habe ihre eigene Art der Kassengestaltung, dies entspreche nicht den Vorgaben der Verwaltungsstrukturreform. Bei einer Lösung des Problems sei gewachsenen Strukturen in den Kirchenkreisen Rechnung zu tragen.

Die Einführung eines internen Kontrollsystems sei noch nicht umgesetzt. Es bedürfe einer großen Überzeugungsarbeit auf allen Ebenen der Verwaltung. Beispielsweise seien Organisationsänderungen erforderlich, etwa die Trennung von Buchhaltung und Kasse sowie die Beachtung der IT-Zugriffsrechte.

  

Steuerungsgruppe "Oldenburger Ortsbestimmung 2.0" beschlossen

Die Synode hatte der Arbeitsgruppe Haushaltsstabilisierung die Aufgabe erteilt, Schritte zu erarbeiten, um zukünftig einen ausgeglichenen Haushalt für die oldenburgische Kirche zu erreichen. Der Ausschussvorsitzende, Kreispfarrer Bertram Althausen, erläuterte in einem Zwischenbericht die Schwierigkeiten, die die Arbeitsgruppe mit ihrem Auftrag hat. So sei zunächst eine Klärung von strukturellen Grundfragen notwendig, die auf eine breitere synodale Basis gestellt werden sollte. Dieses betreffe die Entscheidungen über Zuständigkeiten zwischen der Gesamtkirche, den Kirchenkreisen und den Kirchengemeinden sowie eine mögliche Neuordnung und Sicherung des Pfarrdienstes angesichts des langfristig prognostizierten Personalmangels. Die Arbeitsgruppe werde erst nach der Klärung dieser Entscheidungen ihre Arbeit wieder aufnehmen können, sagte Althausen.

Synodenpräsidentin Sabine Blütchen brachte daraufhin einen Antrag ein, die Zuständigkeiten in einer Steuerungsgruppe mit dem Namen "Oldenburger Ortsbestimmung 2.0" zu regeln. Diese Klärung soll unter Wahrung der Prämisse geschehen, dass die oldenburgische Kirche weiterhin eine eigenständige Kirche bleibe und dass die Kirche weiterhin in der Fläche präsent sei. Die Regelungen seien im zeitlichen Rahmen auch im Blick auf die Gemeindekirchenratswahlen im Jahr 2018 wichtig, erläuterte Blütchen.

 

Die große Bedeutung, die die Arbeitsgruppe habe, mache es notwendig, die grundsätzlichen Fragen in aller Sorgfalt zu klären, betonte die Synodenpräsidentin. Auch sei nicht auszuschließen, dass aus diesem Prozess auch Vorschläge für die Haushaltsstabilisierung entstehen. Selbst eine zeitliche Pause bei der Haushaltsstabilisierung von 1,5 Jahren könne sich die oldenburgische Kirche noch leisten.

Die Synode setzte nach ausführlicher Debatte diese Steuerungsgruppe ein, die zur 8. Tagung der 48. Synode (im November 2017) Beschlussvorschläge vorbereiten soll. In einem Beteiligungsverfahren sollen die Kirchengemeinden, Kirchenkreise und Ausschüsse im ersten Quartal 2017 eingebunden werden. Ziel sei es, spätestens bis zur 11. Tagung der 48. Synode (im Mai 2019) die Gesetze den ggf. veränderten Strukturen anzupassen.

   

Besetzung von Gremien - Steuerungsgruppe "Oldenburger Ortsbestimmung"

In die Steuerungsgruppe "Oldenburger Ortsbestimmung 2.0", die Beschlussvorlagen erarbeiten soll, welche Befugnisse/Aufgaben welcher Ebene innerhalb der Kirche zuzuordnen sind, hat die Synode folgende Personen gewählt:

 

Jost Richter (Kirchenkreis Wesermarsch)
Rüdiger Schaarschmidt (Kirchenkreis Friesland-Wilhelmshaven)
Hanspeter Teetzmann (berufenes Mitglied)
Doris Vogel-Grunwald (Kirchenkreis Oldenburg-Stadt)
Prof. Reinhard Schulz (berufenes Mitglied)

Pfr. Oliver Dürr (Kirchenkreis Oldenburger Münsterland)

Synodenpräsidentin Sabine Blütchen

Oberkirchenrätin Annette-Christine Lenk
Oberkirchenrat Detlef Mucks-Bücker
Oberkirchenrätin Dr. Susanne Teichmanis

 

Pfr. Michael Braun (Kirchenkreis Oldenburger Münsterland, als Sprecher der Kreispfarrerinnen und -pfarrer)

Änderung der Satzung des Diakonischen Werkes der Ev.-Luth. Kirche in Oldenburg

Oberkirchenrätin Dr. Susanne Teichmanis brachte die Vorlage "Änderung der Satzung des Diakonischen Werkes der Ev.-Luth. Kirche in Oldenburg e.V." in die Synode ein. Die Synode beschloss die Vorlage einstimmig.

Zum Hintergrund: Die diakonische Konferenz hat am 26.11.2015 einstimmig eine Änderung der Satzung des Diakonischen Werkes der Ev.-Luth. Kirche in Oldenburg e.V. beschlossen, die im Wesentlichen den Veränderungsprozess im Arbeitsrecht nachvollzieht. Grundlage des Arbeitsrechts der Diakonie in Niedersachsen ist zukünftig auch der sog. tarifgemäße Zweite Weg mit der Geltung des Tarifvertrages für die Diakonie in Niedersachsen. Dazu ist § 5 Abs. 4 der Satzung verändert worden.

Satzungsänderungen des Diakonischen Werkes der oldenburgischen Kirche bedürfen gemäß § 16 SatzDiak nach Maßgabe des § 5 Abs. 3 DiakG der ausdrücklichen Zustimmung der Synode.

Berichte aus den Ausschüssen

Die Synode nahm die verschiedenen Berichte der Ausschüsse zur Kenntnis, die den Synodalen schriftlich vorlagen. Eine Aussprache gab es über den Bericht aus dem Finanzausschuss.

 

Die Synodale Doris Vogel-Grunwald stellte die Anträge, der Oberkirchenrat möge prüfen, welche Prognosen zu den Verpflichtungen der Ev.-Luth. Kirche in Oldenburg bezüglich der Norddeutschen Kirchlichen Versorgungskasse (NKVK) zu erwarten seien und ob es alternative Möglichkeiten für die Kirche gebe, ihren Pensionsverpflichtungen nachzukommen. Alle Bemühungen um eine dauerhafte Haushaltskonsolidierung seien schwierig, wenn es immer wieder zu unvorhergesehenen Ausgaben wie Personalkostenrückstellungen für die NKVK komme, so Vogel-Grunwald. Die Synode stimmte beiden Anträgen zu.

  

Bericht aus dem Kirchensteuerbeirat

Hauptthema des Kirchensteuerbeirates und des Unterausschusses Schlüssel sei die Beschäftigung mit der von der Synode am 20.11.2015 beschlossenen Richtlinie für die Zuweisung von Mitteln für strukturelle und regionale Besonderheiten gewesen. Der Ausschuss habe sich mit insgesamt sechs Anträgen auf Zuwendung dieser Mittel beschäftigt, so der Ausschussvorsitzende Jost Richter.

  

Beratungen über Baumaßnahmen im Evangelischen Bildungshaus Rastede

Die Synode beriet mögliche Baumaßnahmen im Evangelischen Bildungshaus Rastede, die Oberkirchenrat Detlef Mucks-Büker vorstellte. Er erinnerte daran, dass sich die Synode bereits in mehreren Schritten mit dem Evangelischen Bildungshaus Rastede beschäftigt habe. Das gelte sowohl für die Konzeption als auch für den Neubau des Bettenhauses. Das Bildungshaus sei eine "Visitenkarte für die evangelische Bildung in der oldenburgischen Kirche" geworden. Durch das Bettenhaus seien die Buchungszahlen signifikant gestiegen. Die Bettenkapazität sei nun ausreichend, aber es fehlten Seminarräume, um sowohl der Nachfrage bei Tages- als auch bei mehrtägigen Veranstaltungen gerecht zu werden.   

Bei den Plänen stünden nun ein Umbau oder ein Teilneubau des sanierungsbedürftigen Verwaltungstraktes auf dem Plan. Die Kosten einer Sanierung des Verwaltungstraktes mit einer Nutzfläche von rund 469 qm würden auf rund eine Million Euro geschätzt. Ein Teilneubau mit einem weiteren großen Tagungsraum und einer gesamten Nutzfläche von 710 qm solle rund 2,3 Millionen Euro kosten. Ein Neubau werde auch die Attraktivität des Bildungshauses deutlich erhöhen, so Mucks-Büker.

Bereits im Vorfeld hatte sich der Ausschuss für Jugend und Bildung, kirchliche Werke, Einrichtungen und Öffentlichkeitsarbeit für einen Teilneubau ausgesprochen, während der Finanzausschuss erst genauere Zahlen einforderte. Einen Beschluss über eine Umbaumaßnahme fasste die Synode zu diesem Zeitpunkt noch nicht.

Nach einer ausführlichen Debatte folgte die Synode den Anträgen des Finanz- und Personalausschusses, den Oberkirchenrat zu beauftragen, dem Finanz- und Personalausschuss eine Wirtschaftlichkeitsberechnung und einen Finanzierungsplan vorzulegen sowie eine Kosten-Nutzen-Analyse mit Prognoseentwicklung aus Sicht der Gesamtkirche unter Einbeziehung der Vorlagen der Heimvolkshochschule.

 

Die Heimvolkshochschule wurde zudem um Vorlage einer Kosten-Nutzen-Analyse mit Prognoseentwicklung aus Sicht der Heimvolkshochschule gebeten. Weiterhin wurde der Oberkirchenrat beauftragt, den erforderlichen Aufwand/Investitionsbedarf für Informationstechnologie und Medientechnik für den Neubau Heimvolkshochschule Rastede darzustellen und dem Finanz- und Personalausschuss vorzulegen.

Eine Entscheidung der Synode über das Bauvorhaben solle auf der Haushaltssynode im November getroffen werden.

   

Damit aus Flüchtlingen Nachbarn und Mitbürger werden

In seinem Bericht aus der Arbeitsgruppe Flüchtlingsfragen sagte der Vorsitzende Pfarrer Olaf Grobleben, dass die Flüchtlingszahlen in erheblichem Maß zurückgegangen seien. Geblieben sei die Aufgabe, "geflüchtete Menschen vor Ort zu begleiten in ihrem Bemühen, bei uns anzukommen und eine neue Heimat zu finden." Diese Arbeit zugunsten von Flüchtlingen werde insbesondere auch getragen durch das ehrenamtliche Engagement vieler Menschen. Dieses Engagement, aber natürlich auch die professionelle Arbeit, die in diesem Bereich z. B. in diakonischen Einrichtungen geleistet wird, nehme die Arbeitsgruppe zu Flüchtlingsfragen dankbar zur Kenntnis. Ausdrücklich würdige sie auch die Fachlichkeit und Professionalität der Mitarbeitenden in Einrichtungen des Landes und der Kommunen sowie in der öffentlichen Verwaltung.

Vor allem die von Ehrenamtlichen gestaltete "Willkommenskultur" fülle dieses Wort mit Leben. Die Hilfefonds des Oberkirchenrates und des Diakonischen Werkes gäben dafür eine begleitende Struktur. Die Fonds würden positiv angenommen, berichtete Grobleben. An den Initiativfonds, der ausschließlich den Kirchengemeinden zur Verfügung stehe, wurden bereits 25 Anträge in Höhe von 16.000 Euro bewilligt. Zwei weitere Anträge wurden an Stiftungen weitergeleitet. Der Fonds helfe, dass die Kirchengemeinden für ihre Projekte keine laufenden Haushaltsmittel einbringen müssen.

 

Beim Notlagen-Fonds sind Anwälte oder Kirchengemeinden antragsberechtigt. Das Geld wird auch nicht direkt ausgezahlt. Aus dem Fonds wurde bislang in einem Fall unmittelbar geholfen. Die Kirchenkreismittel in Höhe von 40.000 Euro, die die Synode im vergangenen Jahr zur Verfügung gestellt hatte, wurden bislang von drei Kirchenkreisen in Anspruch genommen. Weitere Anträge seien bereits angekündigt, berichtete Grobleben.

 

Aus der Weihnachtsaktion der NWZ, mit dem Flüchtlinge in Oldenburg eine neue Heimat finden sollen, haben vier Hilfsorganisationen jeweils 75.000 Euro erhalten. Von diesen Spenden können beim Diakonischen Werk Zuschüsse beispielsweise für Begegnungstage, für Musikinstrumente oder für gemeinsame Tagesausflüge beantragt werden.

Die Arbeitsgruppe zu Flüchtlingsfragen gehe davon aus, so Grobleben, "dass unsere Kirche, ihre Gemeinden und ihre Einrichtungen auch weiterhin einen wichtigen Beitrag dazu leisten können und müssen, damit Menschen, die aus schwierigsten Verhältnissen und Zusammenhängen zu uns fliehen mussten und heute als Flüchtlinge unter uns leben, zukünftig unsere Nachbarn und Mitbürger werden, die auch im Oldenburger Land eine neue Heimat finden können."

   

Zwischenbericht des Beauftragten für das Reformationsjubiläum 2017

Der Beauftragte für das Reformationsjubiläum 2017, Pfarrer Nico Szameitat, stellte den Stand der Planungen innerhalb der Ev.-Luth. Kirche in Oldenburg vor.


Im Januar 2016 hat der Gemeinsame Kirchenausschuss (GKA) einen Beirat für das Reformationsjubiläum 2017 ins Leben gerufen, der u.a. die Kriterien für die Entscheidung über Förderanträge anlässlich des Reformationsjubiläums erarbeitet hat. Anhand dieser Kriterien haben die Beiratsmitglieder für 13 Projekte im Jahr 2016 Fördergelder im Umfang von insgesamt 29.590 Euro bereitgestellt. Zu den Projekten gehören unter anderem das Planspiel Reformation der Evangelischen Jugend Oldenburg (ejo), die Festwochen der Dreifaltigkeitskirche in Osternburg, ein Schul- und Konfi-Wettbewerb, eine Vortragsreihe zu Lutherchorälen, das Frauenmahl 2016 und ein Ausstellungsprojekt. Für das Jahr 2017 ist von derselben Zahl von Anträgen auszugehen.

Im April 2016 sind im Rahmen einer Kinderliederwerkstatt neue Lieder für Kinder und Jugendliche rund um das Thema Reformation entstanden. Eine Jury wählt derzeit die Lieder aus, die in einem Liederheft mit Begleit-CD erscheinen und den Gemeinden und Kitas zukommen sollen. Anfang Mai konnte in der Lutherstadt Wittenberg "denkbar. Der Laden" eröffnet werden. Es handelt sich um ein gemeinsames Projekt der Ev.-Luth. Kirche in Oldenburg, der Ev.-ref. Kirche (Leer) und der Bremischen Evangelischen Kirche. Nähere Infos gibt es unter: www.denkbar-der-laden.de

Am 28. März 2017 wird der Europäische Stationenweg der EKD in Wilhelmshaven zu Gast sein. Im Mai 2017 soll das Reformationsschiff der Ev.-Luth. Kirche in Oldenburg und der Ev.-ref. Kirche (Leer) von Emden bis Magdeburg und Wittenberg fahren und dabei an fünf Orten in den fünf Kirchenkreisen Oldenburger Münsterland, Ammerland, Delmenhorst/Oldenburg Land, Oldenburg Stadt und Wesermarsch Halt machen. Im Sommer 2017 werden an den KonfiCamps in Wittenberg über 800 Jugendliche aus mehr als 20 Gemeinden der Ev.-Luth. Kirche in Oldenburg teilnehmen. Zur Vorbereitung der ehren- und hauptamtlichen Teamer und Teamerinnen gehört ein Team-Camp vom 3.-5. März 2017 im Blockhaus Ahlhorn mit ca. 150 Teilnehmenden.

 

Kirchenmusikalisch sind für das Jahr 2017 im Januar eine Uraufführung in Wildeshausen sowie für den Februar eine Konzertreihe, in der die Orgel auf Musik aus anderen Kulturen und Religionen trifft, geplant.

Im Mai ist die Internetseite www.oldenburg2017.de online gegangen. Hier werden die oben genannten Veranstaltungen vorgestellt; zusätzlicht gibt es einen Veranstaltungskalender, in dem die zahlreichen lokalen und regionalen Veranstaltungen aufgenommen werden können. Sobald eine Veranstaltung feststeht, kann sie über Pfarrer Szameitat in den Veranstaltungskalender dieser Seite eingestellt werden.

  

Bericht der Gleichstellungsbeauftragten

In ihrem Bericht stellte die Gleichstellungsbeauftragte der Ev.-Luth. Kirche in Oldenburg, Gabriele Rüsch-Tillmanns, fest, dass der Zeitaufwand für Personalauswahlgespräche hoch sei, deshalb könne die Teilnahme lediglich selektiv erfolgen. Insgesamt lasse sich feststellen, dass sich in der Verwaltung und bei der Besetzung gesamtkirchlicher Pfarrstellen die Beteiligung der Gleichstellungsbeauftragten an den Auswahlgesprächen weitgehend durchgesetzt hat. In anderen Bereichen nach § 6 Gleichstellungsgesetz wie z. B. „Besetzung von und Entsendung in Gremien“, „Berufungen“ und „Stellenausschreibung und der Verzicht auf sie“ bestehe weiter Handlungsbedarf.

Wie in allen Gliedkirchen liege auch in Oldenburg der Anteil der Männer unter den Ehrenamtlichen deutlich unter dem der Frauen. Gleichstellung habe die Interessen von Frauen und Männern im Blick zu behalten. Ebenso wie den Frauen sollten Männern spezifische Angebote gemacht und Kirchengemeinden diesbezüglich unterstützt werden. Der Erhalt dieses Arbeitsbereiches in Form einer halben Stelle im Stellenplan der Diakoninnen und Diakone stelle aus Gleichstellungssicht einen wichtigen Beitrag in Bezug auf eine geschlechtergerechte Ressourcenverteilung dar.

Das Gleichstellungsgesetz wurde im Mai des vergangenen Jahres um einen Paragraphen zur Gremienbesetzung (§ 5a) erweitert. Das machte die Anpassung der geplanten Ausführungsbestimmungen zum Gleichstellungsgesetz notwendig. Den diesbezüglich veränderten Entwurf dazu hat die Gleichstellungsbeauftragte im November an den für den Erlass zuständigen Oberkirchenrat gegeben. Nach der Prüfung durch Dezernat I werde es eine Rückmeldung an das Kollegium geben.

In diesen Zusammenhang falle aus aktuellem Anlass die Anregung an den Oberkirchenrat, ein standardisiertes Verfahren zur Beurteilung von Stellen hinsichtlich ihrer (Nicht-)Eignung für Teilzeit zu entwickeln. Das Prädikat „nicht teilzeitgeeignet“ erhielten Stellen auch aus subjektiv geprägten Sichtweisen von Vorgesetzten. Hier sei ein objektives und mehr Transparenz schaffendes Verfahren wünschenswert.

 

Bericht aus dem Beschäftigungsfonds der Ev.-Luth. Kirche in Oldenburg

Mit Hilfe der Fördermittel aus dem Beschäftigungsfonds der Ev.-Luth. Kirche in Oldenburg haben im vergangenen Jahr fünf Personen Arbeitsplätze gefunden, wobei es um geförderte Beschäftigungszeiten zwischen einem halben Jahr und zweieinhalb Jahren ging. Die dafür insgesamt zur Verfügung gestellte Fördersumme betrug rund 41.000 Euro.

Im letzten Jahr hatte der Beschäftigungsfonds sich die Steigerung des Bekanntheitsgrades zum Ziel gesetzt. In diesem Zusammenhang konnten seitdem folgende Aktionen durchgeführt werden: Der Beschäftigungsfonds wurde in den Kollektenplan 2016 der oldenburgischen Kirche aufgenommen; Ende August 2015 erschien ein Artikel in der Evangelischen Zeitung über einen vom Beschäftigungsfonds geförderten Menschen; die neuen Förderrichtlinien wurden mit einem informativen Begleitschreiben an die Antragsteller der letzten Jahre geschickt; außerdem wurden erste gemeinsame Beratungen mit der Fundraising-Beauftragten der oldenburgischen Kirche geführt.

 

Bericht des Beirats der Kirchenmusik

Kreispfarrerin Ulrike Hoffmann verwies als Vorsitzende des Kirchenmusikausschusses auf den schriftlich vorliegenden Bericht aus dem Ausschuss. Landeskirchenmusikdirektorin Beate Besser ergänzte dies durch die Vorstellung der neu entwickelten Logos der Kirchenmusik. In Zusammenarbeit mit der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit der oldenburgischen Kirche seien für die einzelnen Arbeitsbereiche der Kirchenmusik Wortmarken entstanden, die sowohl den modernen Ansatz wie auch die Professionalität der Kirchenmusik innerhalb der Ev.-Luth. Kirche in Oldenburg herausstellten.

 

Jahresthema „Bildungshandeln der Kirche – evangelische Bildung“

Die Synode folgte dem Vorschlag des Gemeinsamen Kirchenausschusses für das kommende Jahr das Jahresthema „Bildungshandeln der Kirche – evangelische Bildung“ zu wählen.

Das Reformations-Jubiläumsjahr 2017 werde die bildungsorientierten Impulse der Reformation in Erinnerung rufen (Volksbildung, Sprachfähigkeit, Laienzurüstung, Katechismus, Kirchenmusik). Zudem sei das Thema aktuell durch eine Fülle von Entwicklungen im Übergang zwischen Kirche und Gesellschaft, die über das Reformationsjubiläum hinauswiesen, sagte Bischof Jan Janssen.

Dazu gehöre beispielsweise, was das Evangelische am Bildungsauftrag und -engagement unserer Kirche ausmache, in welchen gesellschaftlichen Feldern unsere Kirche Verantwortung übernehmen solle, oder wie Aspekte von Globalisierung, Digitalisierung, Migration oder Interkulturalität unser Handeln veränderten.

Das Thema bilde auch demographische und gesellschaftliche Entwicklungen ab. Zugleich komme ein ganzer Reigen kirchlichen Engagements von der Kindertagesstätte über den Religionsunterricht bis zu vielfältiger Erwachsenenbildung in den Blick. Fragen würden sich auch im Spektrum zwischen kulturellen Angeboten und missionarischen Konzepten stellen. Nicht zuletzt sei die Kooperation mit öffentlichen Stellen zu thematisieren (Bildungsauftrag und Religionsfreiheit).

 

Ergänzt wurde der Themenvorschlag durch einen Antrag von Pfarrer Dr. Oliver Dürr, dass auch die reformatorischen Glaubensbedingungen als Bedingungen des evangelischen Bildungsauftrages berücksichtigt werden sollen.

  

Nachwahl eines Mitglieds in den Rat der Konföderation

Oberkirchenrat Detlef Mucks-Büker legt sein Mandat für den Rat der Konföderation nieder. Als Nachfolgerin wählte die Synode Oberkirchenrätin Dr. Susanne Teichmanis.

 

Nachwahl in Gremien

Durch neue Mitglieder in der Synode waren Nachwahlen in die Gremien erforderlich:

  • Die Synodale Julianne Gärtig wurde als Mitglied in den Ausschuss für Jugend und Bildung, kirchl. Werke, Einrichtungen und Öffentlichkeitsarbeit gewählt.

  • Die Synodale Stefanie Kleine Kruthaup wurde als Mitglied in den Ausschuss für Gemeindedienst und Seelsorge sowie in den Ausschuss für theologische und liturgische Fragen, Schöpfungsverantwortung, Mission und Ökumene gewählt.

  • Der Synodale Pfr. Michael Braun scheidet aus dem Ausschuss für theologische und liturgische Fragen, Schöpfungsverantwortung, Mission und Ökumene aus und wurde als Mitglied in den Finanz- und Personalausschuss gewählt.

  • Als Nachfolger von Joachim von Kajdacsy ist der Synodale Wilhelm Bohnstengel als Vertreter des Kirchenkreises Oldenburger Münsterland in den Kirchensteuerbeirat gewählt worden. Aus dem Ausschuss für Gemeindedienst und Seelsorge scheidet er aus.
     

Kirchengesetze in zweiter Lesung verabschiedet

Die Kirchengesetze über die Beauftragung von Gemeindegliedern mit Aufgaben der öffentlichen Verkündigung, über die Zustimmung zur Änderung der Grundordnung der Evangelischen Kirche in Deutschland und die Änderung des Kirchengesetzes über die Errichtung und Aufhebung von Pfarrstellen zur Umsetzung des Pfarrstellenplans ab dem Jahr 2014 verabschiedete die Synode in zweiter Lesung.

  

Eingaben an die Synode

Die Eingaben an die Synode wurden zur Weiterarbeit in die Ausschüsse beziehungsweise an den Oberkirchenrat verwiesen.

 

Ehrung von Sabine Blütchen für 20-jährige Tätigkeit als Synodale

Zum Abschluss der 5. Tagung der 48. Synode der Ev.-Luth. Kirche in Oldenburg nahm Bischof Jan Janssen eine besondere Ehrung vor: Er dankte Synodenpräsidentin Sabine Blütchen für ihre 20-jährige Tätigkeit in der Synode.

Abschluss der Synodentagung

Mit Lesung, Gebet und Segen beschloss Bischof Jan Janssen die Verhandlungen der 5. Tagung der 48. Synode.

Zu ihrer 6. Tagung wird die 48. Synode vom 17. bis 19. November 2016 im Evangelischen Bildungshaus Rastede zusammenkommen.

Von der Synodentagung berichteten Sabine Schlösser, Andrea Vogt, Dirk-Michael Grötzsch und Pfarrer Hans-Werner Kögel.