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Frühjahrstagung der Synode der oldenburgischen Kirche mit Gottesdienst eröffnet

Frieden erfordert Arbeit!

Mit einem Abendmahlsgottesdienst wurde am Donnerstagmorgen, 26. Mai, in der St.-Ulrichs-Kirche in Rastede die 5. Tagung der 48. Synode der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Oldenburg eröffnet. In ihrer Predigt (über Psalm 133) betonte Kreispfarrerin Ulrike Hoffmann, der Himmel sei die Verheißung, dass unbedrohtes Leben auf dieser Erde möglich sei. So ende auch die Bibel mit den Worten: Gott wohnt unter den Menschen, und die Bedrohung menschlichen Lebens durch Tod und Trauer, Geschrei und Schmerz sind verschwunden.

Die Friedensvision des Psalmenwegs der Gerechtigkeit und des Friedens sehe im „Zusammenwohnen wie Geschwister“ eine Tür zur Lösung. Dazu gehörten z. B. gute Vereinbarungen zwischen Verarmten und Gewinnern, faire Absprachen zwischen den konkurrierenden gesellschaftlichen Gruppen, auch die Verständigung zwischen Alteingesessenen und Rückkehrern aus dem Exil. „Frieden erfordert Arbeit!“, betonte Hoffmann. Alle Menschen hätten ihren Platz in Gott. „In Gott ist die Bestimmung aller zu Frieden und Versöhnung gegenwärtig.“

Einvernehmliches Miteinander-Siedeln bringe die Menschen mit dem Geheimnis der biblischen Gottheit in Berührung. Gott, der Beziehungsfülle sei und Einheit alles Lebendigen, wolle sich in seiner Geschichte unter den Menschen verwirklichen, bis Gott nicht mehr zerteilt sei in arm und reich, in krank und gesund, in alteingesessen und fremd, in „wir“ und „die da“, sondern bis Gott unbedroht inmitten der Menschheit wohne.

Gottes Einheit sei eine Geschichte der Einigung, an der die Menschen Anteil hätten, so Hoffmann. Christinnen und Christen seien alle in gleicher Weise zur Verantwortung gerufen, sich zu verständigen und auf Absprachen und Regeln zu einigen. Niemand sei davon ausgenommen. Es gehe darum, dass „wir uns dafür einsetzen, dass Menschen wie Geschwister zusammenwohnen wirklich in Einheit.“

 

Beratungen der 5. Tagung der 48. Synode eröffnet

Mit einem Dank an Kreispfarrerin Ulrike Hoffmann und an alle Mitwirkenden für den Gottesdienst in der Rasteder St.-Ulrichs-Kirche eröffnete Synodenpräsidentin Sabine Blütchen die Beratungen der 5. Tagung der 48. Synode der oldenburgischen Kirche im Evangelischen Bildungshaus Rastede.

 

Dr. ‪Seth Agidi, Moderator der Evangelical Presbyterian Church in Ghana, sprach zu Beginn der Tagung ein kurzes Grußwort. Dr. Agidi war zusammen mit Moderator Paul Avinon und Sécrétaire Synodal Frédéric Bebefe von der Eglise Evangélique Presbytérienne du Togo Gast auf der Synodentagung. Begleitet wurden sie von Hannes Menke, Generalsekretär der Norddeutschen Mission. Mit den Partnerkirchen in Ghana und Togo ist die oldenburgische Kirche über die Norddeutsche Mission eng verbunden.

 

Synodenpräsidentin Sabine Blütchen  verpflichtete anschließend als neu gewählte nichttheologische Synodale Stefanie Kleine Kruthaup (Kirchenkreis Oldenburger Münsterland) und Julianne Gärtig als Jugendsynodale (berufenes Mitglied). Ebenso wurde Hans Hattermann als Ersatzsynodaler (Kirchenkreis Ammerland) verpflichtet.
 

Bericht aus dem Gemeinsamen Kirchenausschuss (GKA)

In seinem mündlichen Bericht als Vorsitzender des Gemeinsamen Kirchenausschusses ermunterte Bischof Jan Janssen die Kirchengemeinden, sich den Menschen stärker zu öffnen: „Stellen wir uns auf unbekannte Gäste ein! Helfen wir Ihnen auf, sich in unseren Gewohnheiten und Räumen zurechtzufinden! Machen wir unsere Gottesdienste und Veranstaltungen besser zugänglich!“ Menschen erlebten zuweilen die Kirche so, als sei sie gar nicht auf Besuch eingerichtet und „dass wir lieber weiter unter uns bleiben“ wollten.   

Niemand dürfe den Glauben nur für sich behalten, sagte Janssen in Anlehnung an das Bibelwort „Machet kund unter den Völkern sein Tun“ vom Propheten Jesaja, das zugleich die  Tageslosung für den heutigen Tag war. Für Jesaja sei es „normal“ gewesen, „dass wir unter den Völkern leben, und ganz klar, dass Grenzen nationaler, sprachlicher, kultureller Art vor Gott keine Rolle spielen.“ Diese „internationale Existenz“ sei in den letzten Monaten mit den Zufluchtsuchenden wieder neu ins Bewusstsein gekommen.

 

„Jede Begrüßung und Hilfestellung, jedes Übersetzen und Entgegenkommen“ werde in dem Bibelwort mitgemeint sein. „Eine Bekanntmachung mit der Kirchengemeinde ist eine Bekanntmachung des Tuns Gottes an uns Menschenkindern. Weil Gott im Himmel und auf Erden seinen Menschenkindern gastfreundlich gesonnen ist, sollen wir alle etwas davon spüren lassen, gerade weil bei uns Platz ist und die Tische zum Bersten voll gedeckt sind.“

Zugleich müsse das Erinnern und das Erwähnen des Namen Gottes „in, mit und unter unserem Handeln“ vorkommen, mahnte Bischof Janssen, denn „sonst könnten wir auch gleich bei irgendeinem Verein oder Träger allerlei vor uns hin verwalten.“ Das Gotteslob mag manchmal zu hoch erscheinen, dennoch hätten Christinnen und Christen ausdrücklich die Erlaubnis dazu erhalten, „diesen hohen Namen Gottes zu preisen allen Erniedrigungen zum Trotz (Jes 2,11.17) und zu loben selbst in den manchmal grauen Niederungen unseres Alltags (Ps 148,13).“
 

Bericht aus der Projektlenkungsgruppe

Projektleiter Georg Mohr berichtete vom Stand des Projekts zur Umsetzung des ORA-Gutachtens. Bis zum 10. Mai 2016 fanden insgesamt 45 Sitzungen der Projektgruppe statt; die Projektlenkungsgruppe tagte acht Mal im Rahmen von Sitzungen des Gemeinsamen Kirchenausschusses zu dem Projekt. Von den ursprünglichen 58 Einzelfeststellungen sind mittlerweile alle von der Projektgruppe bearbeitet worden, 35 davon abschließend. Somit sind derzeit noch 23 Feststellungen in der Bearbeitung. Damit ergibt sich eine Erledigungsquote von 60 Prozent bei einer Bearbeitungsquote von 100 Prozent.

Neben kleineren Arbeitsaufträgen seien seit der letzten Synodentagung folgende wesentliche Feststellungen abgeschlossen worden: Grundsätze zur Umsetzung des "4-Augen-Prinzips"; neue Prozessbeschreibungen für die Bereiche Bau und Finanzen; Erstellung einer Dienstanweisung für die Landeskirchenkasse; grundsätzliche Klärung zur Organisation der Kassen in den Regionalen Dienststellen; Definitionen zur Dienst- und Fachaufsicht; Klärung des Ablaufs zum Umgang mit Prüfberichten des Rechnungsprüfungsamtes. Der Abschluss dieser Themen beinhalte letztlich grundsätzliche Instrumente zum Aufbau eines Internen Kontroll-Systems (IKS), auf die jetzt weiter aufgebaut werden könne.

Die strategischen Feststellungen/Empfehlungen zu einer neuen Gesamtorganisation, zur Personalbemessung und zu einer Kulturveränderung stünden noch aus, sagte Georg Mohr. Da die Leitungsstellen des Dezernats II und der Gemeinsamen Kirchenverwaltung mittlerweile neu besetzt seien, sei damit indirekt auch die Weiterentwicklung initiiert worden. Eine abschließende Personalbemessung erscheine derzeit nicht sachgerecht, da zunächst die Instrumente des Internen Kontrollsystems und insbesondere die neuen Prozesse implementiert werden müssten.

Der Gemeinsame Kirchenausschuss, der Oberkirchenrat und die Gemeinsame Kirchenverwaltung seien nunmehr durch das Projekt dafür sensibilisiert worden, dass es sich um einen stetigen, nachhaltigen Organisationsentwicklungsprozess handele, so Georg Mohr. Es gelte nun, diesen Prozess im täglichen Handeln weiterzuentwickeln und umzusetzen. Dazu seien viele Schulungen der Mitarbeitenden sowie Kontrolle durch die Führungskräfte erforderlich.

 

"Wir sind dankbar dafür, dass mit diesem Projekt Spuren gelegt wurden, die nun vertieft werden müssen", ergänzte die neue Oberkirchenrätin Dr. Susanne Teichmanis. Sie ermunterte die Beteiligten, die Kulturveränderung beherzt und mit Elan, aber auch mit Gelassenheit und Geduld anzugehen.

 

"Kulturwandel funktioniert nur, wenn die Mitarbeitenden beteiligt sind und ihn mittragen", betonte der neue Leiter der Gemeinsamen Kirchenverwaltung, Michael Kählke. Das Konzept zur Überbrückung der Leitungsvakanz in der Regionalen Dienststelle Oldenburg Stadt sei ein gutes und ermutigendes Zeichen, dass der Wandel bereits im Gang sei.

 

Die Oldenburger Kreispfarrerin Ulrike Hoffmann dankte Michael Kählke für diese "hervorragende Lösung" sowie allen, die mitgeholfen haben, die Schwierigkeiten der vergangenen zwei Jahre zu überbrücken. Hanspeter Teetzmann, Vorsitzender des Rechts- und Verfassungsausschusses, merkte an: "Die wesentlichen Punkte des Projektes sind aus meiner Sicht abgearbeitet. Es hat sich sehr viel getan. Ob es je einen Abschluss geben wird, möchte ich bezweifeln – es handelt sich um einen kontinuierlichen Prozess." Einen abschließenden Bericht über die noch offenen Fragen zur Abrechnung der Kindergarten-Beträge und der Tilgungsleistungen werden in dem Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses erwartet, der der Synode zur Novembertagung vorgelegt werden wird.

  

Predigtlektoren- und Prädikantengesetz - 1. Lesung

Mit dem vorliegenden Predigtlektoren- und Prädikantengesetz, das von Oberkirchenrätin Dr. Susanne Teichmanis eingebracht wurde, soll eine neue kirchenrechtliche Grundlage für eine Beauftragung von Gemeindegliedern mit Aufgaben der öffentlichen Verkündigung geschaffen werden. Es ordnet die bestehenden Regelungen neu und soll so für mehr Klarheit und Einheitlichkeit bei der Anwendung führen, das Engagement von Ehrenamtlichen würdigen und durch neue Titel der Beauftragung Kompetenzen verdeutlichen.

Bislang werden alle ehrenamtlich im Verkündigungsdienst Tätigen als „Lektorin oder Lektor“ bezeichnet – egal ob sie im Gottesdienst Lesungen vornehmen, ob sie die Gestaltung eines Gottesdienstes mit Lesepredigt übernehmen oder eine freie Predigt halten dürfen. Das führt zu einer Unklarheit, welche konkreten Rechte und Pflichten für die jeweilige Lektorin oder den jeweiligen Lektor begründet sind. Das neue Gesetz differenziert nach "Lektoren", "Predigtlektoren" und "Prädikanten" und legt eine verbindliche Regelung der jeweiligen Ausbildung fest.

Die Synode nahm das "Gesetz über die Beauftragung von Gemeindegliedern mit Aufgaben der öffentlichen Verkündigung (Predigtlektoren- und Prädikantengesetz)" in erster Lesung einstimmig an.

 

Kirchengesetz über die Zustimmung zum Kirchengesetz zur Änderung der Grundordnung der Evangelischen Kirche in Deutschland - 1. Lesung

Die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) hatte auf ihrer Synodentagung im November vergangenen Jahres eine Änderung ihrer Grundordnung mit einer Zwei-Drittel-Mehrheit von Synode und Kirchenkonferenz beschlossen. Danach ist die EKD mehr als nur eine Gemeinschaft bekenntnisverschiedener Kirchen innerhalb Deutschlands, sondern zur Kirche im theologischen Sinne erklärt worden. Mit der Grundordnungsänderung wurde die Kompetenzverteilung zwischen den Mitgliedskirchen und der EKD nicht verändert.

 

Damit die veränderte Grundordnung in Kraft treten kann, müssen die 20 evangelischen EKD-Gliedkirchen die Grundordnungsänderung ratifizieren, erläuterte Oberkirchenrätin Dr. Susanne Teichmanis bei der Einbringung dieses Gesetzes. Mit der Zustimmung zu dem Gesetz vollzog die Synode der Ev.-Luth. Kirche in Oldenburg in erster Lesung diesen Schritt.