Zweiter Verhandlungstag eröffnet
Nach der Andacht der Synodalen Meike Bruns eröffnete Synodenpräsidentin Sabine Blütchen den zweiten Verhandlungstag der dritten Tagung der 48. Synode im Ev. Bildungshaus Rastede.
Als Ersatzmitglied wird Prof. Dr. Peter Holzenkämpfer (berufenes Mitglied) von der Synodenpräsidentin verpflichtet.
Berichte des Oberkirchenrates
Die dem Kirchenparlament schriftlich vorliegenden Berichte aus den Arbeitsfeldern des Oberkirchenrates diskutieren die Synodalen in drei Arbeitsgruppen. Zuvor hatte Bischof Jan Janssen den "Mangel" beschrieben, der durch die vakante Stelle im Dezernat Recht und Finanzen, durch die verbleibenden Kollegiumsmitglieder aufgefangen werde. Auch sei die leitende Verwaltung in den vergangenen acht Jahren nur ansatzweise besetzt gewesen.
Hinzu komme die Vakanz im Bereich Umweltschutz, Klima- und Energie. Auch werde demnächst die Leitung der Abteilung Bau- und Liegenschaften durch einen Ruhestand zeitweilig unbesetzt sein. Im Dezernat I seit ebenfalls eine Stelle zurzeit vakant. Die Arbeiten würden in einem "guten Geist" aufgefangen, betonte Janssen und dankte seinen beiden Kollegiumsmitgliedern. Die Verantwortung für die Aufgaben und für die Arbeit, die auf allen Etagen im Hause geleistet werde, verdiene höchsten Respekt und Anerkennung, lobte Janssen.
Im Anschluss berichteten Bischof Jan Janssen, Oberkirchenrätin Annette-Christine Lenk und Oberkirchenrat Detlef Mucks-Büker in Gruppen den Synodalen über die Arbeit in ihren jeweiligen Bereichen.
Bericht aus dem Wahlvorbereitungsausschuss
Der Auschreibungstext liege vor, berichtete Synodenpräsidentin Sabine Blütchen, aber zuvor müsse die Synode mögliche Änderungen des Oberkirchenratgesetzes beraten und beschließen. Die Ausschreibung könne dann in der kommenden Woche veröffentlicht werden, sodass im November eine Vorstellung und Wahl stattfinden könne.
Arbeitsgruppe zur Haushaltskonsolidierung beschlossen
In seinem Zwischenbericht zur Haushaltskonsolidierung betonte Bischof Jan Janssen noch einmal ausdrücklich die Beteiligung aller kirchlicher Ebenen von den Gemeinden über die Kirchenkreise bis hin zur Synode. Eine Haushaltskonsolidierung sei zunächst Verwaltungskonsolidierung. Dazu gehöre auch die Aufarbeitung der Empfehlungen aus dem Oberrechnungsamt, die zunächst abgearbeitet werden sollten, um dann die weiteren Schritte anzugehen.
Das von der Synode beschlossene Gesetz zur Stärkung der mittleren Ebene habe ein Stück Rechtssicherheit und Verbindlichkeit zur Bedeutung und Stellung der Kirchenkreise gebracht, habe aber zugleich die Diskussion um die mittlere Ebene nicht beendet. Vor diesem Hintergrund werde deutlich, dass eine abschließende und eindeutige Klärung der Fragestellung durch die Synode notwendig sei, um so eine möglichst hohe Planungssicherheit für ein Gesamtkonzept zur Haushaltsstabilisierung und konsolidierung zu erreichen.
Durch die Vakanz beim juristischen Oberkirchenrat würden zurzeit viele fachfremde Aufgaben durch die verbeibenden Oberkirchenräte wahrgenommen. Das koste erhebliche Mengen an Zeit und Ressourcen, die an anderen Stellen fehlten, so Janssen. Eine Haushaltskonsolidierung könne nur dann sinnvoll erfolgen, wenn sie die anstehenden Strukturveränderungen im Verwaltungsbereich berücksichtige. Darum sei es ratsam und geboten, eine neue Dezernentin/ einen neuen Dezernenten im Dezernat II sowie eine neue Leiterin/ einen neuen Leiter der Gemeinsamen Kirchenverwaltung mit in die Überlegungen einzubeziehen, da die Umsetzung im Anschluss von beiden wesentlich getragen und gestaltet werden müsse. "Es muss ihr Konzept sein", sagte Janssen.
Die Notwendigkeit, das wichtige Projekt einer Haushaltsstabilisierung und -konsolidierung mit anderen laufenden Prozessen zu vernetzen und zu verbinden, liege auf der Hand, hob Janssen hervor. Dazu erscheine es sinnvoll und richtig, zentrale Entscheidungen und Weichenstellungen abzuwarten und einzubeziehen, um mit umso mehr Engagement in konkrete Planung eintreten zu können.
"Zudem ist festzustellen, dass die Entwicklung der Kirchensteuereinnahmen erheblich positiver verläuft als erwartet und ein größeres Zeitfenster für die langfristige Strukturplanung zur Verfügung stellt. Dem Synodenbeschluss zur Haushaltsstabilisierung liegt die Feststellung zugrunde: Der Finanz- und Personalausschuss stellt eine starke Abnahme der Rücklagen in den nächsten Jahren fest, begründet durch die sich immer weiter öffnende Schere zwischen Einnahmen und Ausgaben. Diese Feststellung erlaubt eine maßvolle Verschiebung des Vorhabens, da die Situation zwar grundsätzlich angemessen beschrieben ist, diese allerdings durch die derzeitigen konjunkturellen Effekte zu einem späteren Zeitpunkt eintreten wird."
Die Synode diskutierte den Antrag des Synodalen Hanspeter Teetzmann, eine Arbeitsgruppe einzusetzen, um bis zur Herbstsynode 2016 einen Vorschlag zur Einsparvorgaben vorzulegen. Einige Synodale äußerten ihre Bedenken. Zunächst müsse der Bericht des Oberrechnungsamtes abgearbeitet und die vakanten Stellen wieder besetzt werden. Oberkirchenrat Detlef Mucks-Büker betonte, dass es die Aufgabe sei, Strategien zu entwickeln und nicht Zahlen von Einsparsummen zu berechnen. Zahlen könne man im Ergebnis nur verfehlen. Auch sollte die Möglichkeit einer externen Beratung möglich sein.
Die Synode beschloss, eine Arbeitsgruppe einzusetzen, die entsprechend der Strategieskizze zur Haushaltskonsolidierung "bis zur Herbstsynode 2016 einen Vorschlag zu Einsparvorgaben, der Budgetierung von Handlungsfeldern und der notwendigen Definition von Zuständigkeiten" vorlegen soll. Die Arbeitsgruppe, die aus fünf Synodalen und bis zu drei Mitgliedern des Oberkirchenrates bestehen wird, hat die Aufgabe, eventuelle Anreizsysteme zu benennen und zu entwickeln und weitere Vorschläge zur weiteren Umsetzung zu benennen. Dieses gelte besonders für einen genaueren Zeitplan. Dabei soll sie die bis dahin gewonnene Erfahrungen aus der Aufarbeitung des Berichtes des Oberrechnungsamtes berücksichtigen.
Die Arbeitsgruppe soll zur Herbstsynode 2015 einen Zwischenbericht abgeben und vor allem erkennbaren Bedarf zu Ergänzung oder Abänderung des Arbeitsauftrages benennen. Sie soll Vorschläge für einen weiteren Beteiligungsprozess unterbreiten. Sie kann auch zwischenzeitlich dem Gemeinsamen Kirchenausschuss Vorschläge zur Beratung und Entscheidung vorlegen.
Im Nachgang zu diesem Tagesordnungspunkt stellte Synodenpräsidentin Sabine Blütchen klar, dass die Überschrift in der heutigen Ausgabe der Nordwest-Zeitung, dass es in der Kirchenverwaltung an Respekt mangele, nicht der Meinung der Synode entspreche, sondern eine Einzelaussage sei, die am Rande der Synodentagung gefallen sei.
Grußwort des Leitenden Militärdekans Armin Wenzel
In seinem Grußwort gab der Leitende Militärdekan Armin Wenzel einen Einblick in die evangelische Militärseelsorge in Norddeutschland. Die Militärseelsorge sei neben der Einzel- immer auch eine Gruppenseelsorge für diese Berufsgruppe, betonte Wenzel.
"Soldaten seien Christen," auch wenn nur noch wenige Soldatinnen und Soldaten einer Kirche angehören. Die Militärseelsorge genieße bei ihnen jedoch einen hohen Vertrauensvorschuss.
"Jugendkirche Delmenhorst"
Die Synode begrüßte das Projekt "Jugendkirche Delmenhorst" im Grundsatz. Sie befürwortete die Finanzierung aus dem Kooperationsfonds und beschloss, die für das Projekt erforderlichen Mittel von 2016 an in den Haushalt der Ev.-Luth. Kirche in Oldenburg einzustellen.
Es sei ein deutliches Signal an die Beteiligten dieses Projektes, die bereits jetzt sehr viel Kraft und Engagement in dieses Vorhaben gesteckt haben, sagte Oberkirchenrat Detlef Mucks-Büker. Die Höhe der "erforderlichen Mittel" müsse vor den Haushaltsberatungen noch ermittelt werden. "Das dürfe kein Blanko-Scheck werden", mahnte die Vorsitzende des Finanzausschusses Friederike Meyer.
Der Vorsitzende des Ausschusses für Jugend, Bildung und kirchliche Werke, Einrichtungen und Öffentlichkeitsarbeit, Rüdiger Schaarschmidt, befürwortete den Antrag. Da die Jugendkirche in Delmenhorst ein Sonderfall sei, könne daraus kein Präzedenzfall für andere Gemeinden abgeleitet werden. Unabhängig vom Projekt müsse für die Frage nach der Zuordnung der Jugendkirche an eine Kirchengemeinde noch der gesetzliche Rahmen geschaffen werden.
Dieser Beschluss sei ein Zeichen der Synode, dass nun für dieses Projekt Mittel für den kommenden Haushalt beantragt werden können, ohne schon jetzt die Summen und die Haushaltsstellen genau festlegen zu müssen, erläuterte Synodenpräsidentin Sabine Blütchen.
Beschluss Rückführung der Rücklage Heimvolkshochschule Rastede
Ein Betrag in Höhe von 38.849, 24 Euro zuzüglich Zinsen für das Jahr 2014 wird im Rahmen der Eröffnungsbilanz aus der Bauinstandsetzungsrücklage HVHS Nr. 9700-92220-005726 dem Sondervermögen/der Verbindlichkeit HVHS zugeführt.
Zusätzliche Poolstellen in der Verwaltung
Befristet für zwei Jahre werden acht zusätzliche Poolstellen in der Verwaltung eingerichtet.
Dafür müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:
1. a) Zusätzliche Aufgaben müssen benannt sein (z.B. Mitarbeit in einer Projektgruppe; Aufarbeitung der Buchungen im Bereich des Gesamtkirchlichen Haushalts).
b) Längere Personalausfälle durch Krankheit/Reha/Erziehungsurlaub müssen belegt sein.
2. Durch die zuständige Leitung muss ein Zeitplan erstellt werden, in dem der Beginn des Normalbetriebs deutlich markiert sein muss. Die personelle Verwaltung der Stellen erfolgt wie bei den bereits bestehenden Poolstellen über die Personalabteilung der Zentralen Dienststelle.
Das Kollegium des Oberkirchenrates berichtet dem Gemeinsamen Kirchenausschuss sowie dem Unterausschuss Personal regelmäßig über die Verwendung der Mittel für zusätzliche Personalstellen als Poolstellen.
Die Verwaltung habe in den letzten Jahren einen Aufgabenzuwachs erfahren, der kaum wahrgenommen werde, erläuterte Oberkirchenrätin Annette-Christine Lenk. Insgesamt gab es in der Verwaltung im vergangenen Jahr durch Krankheit, Mutterschutz etc. 1.498 Ausfalltage. Das müsse aufgefangen werden, "denn Mitarbeitende dürfen auch mal krank werden", so Lenk.
Erweiterung des Kostenrahmens für das Blockhaus Ahlhorn
Die Synode nimmt den schriftlichen Bericht des Kuratoriums und der Fachabteilung zu den Baumaßnahmen des Blockhauses zustimmend zur Kenntnis. Für die vorgeschlagenen Baumaßnahmen incl. eines Neubaus des Seehauses werden zusätzlich 2,36 Millionen Euro zur Verfügung gestellt. Die zusätzlich benötigten Mittel werden aus einer Rücklagenentnahme finanziert.
Die Kostenerhöhung beruhe auf dem Ausbau der alten Zisternen und der Rohrleitungssystme innerhalb eines Naturschutzgebietes. Der Neubau des Seehauses sei notwendig, da eine Renovierung des bisherigen Gebäudes keine hinreichende Gestaltungsmöglichkeit biete, erläuterte die Vorsitzende des Finanzausschusses, Friederike Meyer. Ahlhorn bleibe ein Zuschussbetrieb, auch wenn die Auslastung trotz der Umbaumaßnahmen sich verbessert habe. "Es ist eine Investition in die Zukunft," so Meyer.
Im Mai 2013 hatte die 47. Synode in geheimer Abstimmung dem Aus- und Umbau des Evangelischen Jugendheims Blockhaus Ahlhorn zugestimmt und für das vorgestellte bauplanerische Konzept votiert. Für die Umsetzung der Baumaßnahmen wurden Haushaltsmittel in Höhe von bis zu 3,5 Millionen Euro bereitgestellt.
Kirchengesetz über die Weiterentwicklung der kirchlichen Arbeit in Delmenhorst
Mit dem Kirchengesetz über die Weiterentwicklung der kirchlichen Arbeit in Delmenhorst hat die Synode in erster Lesung die Auflösung der Delmenhorster Kirchengemeinde St. Paulus beschlossen. Die Kirchengemeinde St. Paulus wird auf die benachbarten Kirchengemeinden Stadtkirche Delmenhorst, St. Stephanus und Hasbergen aufgeteilt. Das Kirchengebäude wird zur Jugendkirche umgewidmet und in die Verantwortung an die Kirchengemeinde Hasbergen übertragen.
Ausgewogenheit des Geschlechterverhältnisses beachten
In erster Lesung hat die Synode das Änderungsgesetz zum Kirchengesetz zur Gleichstellung von Frauen und Männern in der Ev.-Luth. Kirche in Oldenburg beschlossen. Neu aufgenommen wurde dabei, dass nicht nur bei kirchlichen Ämtern, sondern auch bei der Besetzung von Gremien auf die Ausgewogenheit des Geschlechterverhältnisses geachtet werden soll.
Kirchliches Engagement für neu zuwandernde Nachbarinnen und Nachbarn soll verstärkt werden
Im Nachgang zum gestrigen Thementag zu "Kirche und Migration" hat die Synode beschlossen, das kirchliche Engagement für neu zuwandernde Nachbarinnen und Nachbarn zu verstärken. Dazu wird der Oberkirchenrat beauftragt, zusammen mit dem Diakonischen Werk und weiteren Einrichtungen bis zur Synodentagung im November die Kozeption eines gesamtkirchlichen Projektes zur Unterstützung und Förderung des kirchlichen Engagements für neu zuwandernde Nachbarinnen und Nachbarn zu erarbeiten und zur Beschlussfassung vorzulegen.
Im Rahmen des Projektes sollen an Orten mit besonderen Herausforderungen (z.B. in Delmenhorst und Wilhelmshaven sowie in ausgewählten Gemeinden im ländlichen Raum) ehrenamtliche Aktivitäten in Verbindung mit den jeweiligen lokalen kirchlichen Trägern dieser Arbeit initiiert, weiter entwickelt und verstetigt werden.
Die dort gemachten Erfahrungen sollen in geeigneter Weise allen Kirchengemeinden und Kirchenkreisen zur Verfügung gestellt und entsprechende Prozesse unterstützt und begleitet werden.
Der Begriff "Flüchtlinge" reiche nicht mehr aus, denn wir erleben eine Zuwanderung von ganz verschiedenen Personengruppen, sagte Kreispfarrer Bertram Althausen. Deshalb sei der Begriff "neu zugezogene Nachbarinnen und Nachbarn" sicherlich hilfreicher.
Unter der Internetadresse www.migration-und-flucht.de hat die oldenburgische Kirche und ihr Diakonisches Werk eine gemeinsame Plattform geschaffen, auf der zukünftig praktische Anregungen, Fortbildungsangebote und Adressen zu finden seien, berichtete in diesem Zusammenhang der Beauftragte für Ethik und Weltanschauungsfragen, Pastor Olaf Grobleben.
Änderungsgesetz zum Kirchengesetz über die Dienstverhältnisse der Mitglieder des Oberkirchenrates und der Beamten
Gegenüber dem üblichen Gesetzgebungsvorhaben unterscheidet sich das Procedere zum Gesetzentwurf zur Änderung des Oberkirchenratsgesetzes. Zum einen dadurch, dass der Gesetzentwurf von den Mitgliedern des Rechts- und Verfassungsausschusses selbst in die Synode eingebracht wurde (was gem. Art. 114 KO möglich ist), zum anderen dadurch, dass zu einer Vielzahl der vorgeschlagenen Änderungen Alternativen angeboten werden, die vom Ausschuss auf ihre rechtliche Schlüssigkeit hin untersucht worden seien, sagte der Vorsitzende der Rechts- und Verfassungsausschusses, Hanspeter Teetzmann.
Kernpunkt ist die Frage, ob es für die Mitglieder des Kollegiums eine zeitliche Beschränkung auf zehn Jahre geben soll. Dieses ist zurzeit nur bei den theologischen Mitgliedern des Oberkirchenrates möglich, wobei eine Wiederwahl zulässig ist. Alternativ war eine generelle zeitliche Befristung in der Diskussion.
Auf Antrag des Synodalen Rüdiger Schaarschmidt erklärte sich die Synode (nach § 19 ihrer Geschäftsordnung) zu einem Ausschuss und schloss für die weiteren Beratungen die Öffentlichkeit aus. Eine Beschlussfassung auf dieser Synodentagung war notwendig, da die Ausschreibung der zurzeit vakanten Stelle des juristischen Oberkirchenrates zeitnah erfolgen soll.
Nach einer längeren Beratung als Ausschuss (unter Ausschluss der Öffentlichkeit) beschloss die Synode das veränderte Oberkirchenratsgesetz in erster Lesung. Dabei bleibt die bisherige Regelung bestehen, dass der juristische Oberkirchenrat unbefristet berufen wird. Allerdings wird die mögliche Probezeit auf "bis zu zwei Jahre" verlängert.
Für den Fall, dass in der Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedern des Kollegiums oder dem Gemeinsamen Kirchenausschuss eine "Meinungsverschiedenheit grundlegender Art besteht, die eine nachhaltige Störung in der Zusammenarbeit" erwarten lässt, kann bei einem Antrag der Betroffenen auf einstimmigen Beschluss des Gemeinsamen Kirchenausschusses eine Versetzung in den Ruhestand erfolgen.
Das Gesetz über die Beauftragung von Gemeindegliedern mit Aufgaben der öffentlichen Verkündigung (Predigtlektoren- und Prädikantengesetz) vertagte die Synode auf ihre Herbstagung. Zuvor soll es in den zuständigen Ausschüssen noch einmal beraten werden.