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1. Tagungstag der 9. Tagung der 49. Synode der Ev.-Luth. Kirche in Oldenburg

Abendmahlsgottesdienst zur Eröffnung der Synodentagung

Gottesdienst

Die 9. Tagung der 49. Synode der oldenburgischen Kirche wurde am Mittwochmorgen mit einem Abendmahlsgottesdienst in der St.-Ulrichs-Kirche in Rastede eröffnet. 

Im Gottesdienst sagte der Synodale Pfarrer Dr. Oliver Dürr aus Molbergen in seiner Predigt mit Blick auf das Schwerpunktthema der Synode, dass der Klimaschutz nicht das einzige Problem heute sei. Kriege, Hunger und Not, Flucht und Armut führten dazu, dass Menschen in unserem Land unzufrieden seien. Sie hätten Sorge um ihre Familien, um ihren Arbeitsplatz, müssten neuen Bildungsanforderungen in der digitalen Welt genügen, fühlten Einsamkeit, würden krank und bräuchten Pflege. Diese Gemengelage von immerwährenden alltäglichen Herausforderungen und immer neuen Forderungen führe gerade unter jungen Menschen zu Verunsicherung und Groll. „Wir müssen daher aufpassen, dass uns die Hoffnung dabei nicht schwindet, Schwestern und Brüder! Der Gesellschaft nicht und allen voran uns als Kirche nicht!“, so Dürr. 

Es gehe darum, von Jesus Kraft und Hoffnung zu schöpfen, so Dürr. „Wir müssen alle eines Geistes Kind sein, Kinder des Geistes Christi, seines Geistes sein, damit wir unseren Durst stillen können, damit wir nicht vor Schwäche auf dem langen Weg der Schöpfungsbewahrung umfallen, aufgeben, frustriert die Segel streichen, verdursten.“ 

Musikalisch wurde der Gottesdienst von Landeskirchenmusikdirektorin Beate Besser gestaltet.
 

Synodentagung eröffnet

Eröffnung

Mit einem Dank an Pfarrer Dr. Oliver Dürr und an alle Mitwirkenden für den Gottesdienst in der Rasteder St.-Ulrichs-Kirche eröffnete Synodenpräsidentin Sabine Blütchen die Beratungen der 9. Tagung der 49. Synode der oldenburgischen Kirche im Evangelischen Bildungshaus Rastede. Sie begrüßte vor allem die Zuschauerinnen und Zuschauer, die die Synode per Live-Stream verfolgen. 

Synodenpräsidentin Blütchen dankte Pfarrerin Wiebke Perzul und Pfarrer Dr. Oliver Dürr für ihre 15-jährige Mitgliedschaft in der oldenburgischen Synode.
        
Anschließend verpflichtete die Synodenpräsidentin die Synodale Lea Uffelmann (berufenes Mitglied) und als Ersatzsynodale Pfarrerin Luisa Böhmen (Kirchenkreis Ammerland).

Bericht aus dem Gemeinsamen Kirchenausschuss

Gemeinsamen Kirchenausschuss

Tiefere Zusammenarbeit zwischen der Ev.-ref. Kirche, der Bremischen Evangelischen Kirche und der Ev.-Luth. Kirche in Oldenburg vereinbart
Die Ev.-Luth. Kirche in Oldenburg strebe mit der Evangelisch-reformierten Kirche in Leer und der Bremischen Evangelischen Kirche „eine stetig enger werdende Zusammenarbeit an“, sagte Bischof Thomas Adomeit vor der Synode der oldenburgischen Kirche. Ziel sei es, alle Tätigkeitsfelder, die nicht bekenntnis- oder identitätsprägend seien, „daraufhin zu prüfen, ob eine Zusammenarbeit auf dem jeweiligen Gebiet sinnvoll ist. Wir wollen damit die jeweiligen Kompetenzen bündeln, Synergien schaffen, Doppelarbeiten vermeiden und die Qualität in den jeweils identifizierten Feldern steigern“, so Adomeit in seinem mündlichen Bericht aus dem Gemeinsamen Kirchenausschuss. Dies geschehe „unter Wahrung der Selbständigkeit und Achtung der rechtlichen Rahmenbedingungen der drei beteiligten Kirchen“.

In Tätigkeitsfeldern, in denen eine Zusammenarbeit vereinbart werde, solle künftig jeweils eine der drei beteiligen Kirchen die federführende Zuständigkeit erhalten, erläuterte der oldenburgische Bischof weiter. In der entsprechenden Kirche werde „für das jeweilige Thema vertieftes Fachwissen erhalten bzw. aufgebaut – ein Kompetenzzentrum gebildet.“ Die federführende Kirche unterstütze die beiden anderen Kirchen insbesondere durch Beratung bei vertieften Fragestellungen; bei der Vertretung, insbesondere gegenüber der EKD; bei der Sichtung, Bündelung und Weitergabe von Informationen.

Konkrete erste Tätigkeitsfelder dieser Form der Zusammenarbeit sollen zunächst werden: der Bereich Fundraising (Federführung Bremische Evangelische Kirche), der Arbeitsbereich sexualisierte Gewalt (Federführung Ev.-Luth. Kirche in Oldenburg) sowie das Stiftungs- und Vereinsrecht (Federführung Ev.-ref. Kirche).

Der Gemeinsame Kirchenausschuss begrüße „dieses Weitergestalten des guten Miteinanders im Nordwesten“, betonte Adomeit. Und er hoffe, dass noch „weitere Arbeitsbereiche für die Zusammenarbeit identifiziert werden mögen“. Die beiden anderen Kirchen werden das Thema auf ihren zeitgleich stattfindenden synodalen Tagungen ebenfalls vorstellen, sagte Adomeit.

Weitere Mittel für soziale Projekte

Weiterhin berichtete Bischof Adomeit, dass der Gemeinsame Kirchenausschuss im Jahr 2022 dem Vorschlag der EKD zugestimmt hatte, die aus der Energiepreispauschale resultierende Kirchensteuer weiterzugeben, um damit soziale Projekte zu unterstützen, die ähnliche Ziele wie die Energiepreispauschale verfolgten. Die Diakonie im Oldenburger Land war gebeten worden, in enger Zusammenarbeit mit den Diakonischen Werken in den Kirchenkreisen, die Einnahmen mit einem klaren Verwendungsauftrag zur Verfügung zu stellen. Zunächst seien im Bereich der Ev.-Luth. Kirche in Oldenburg 750.000 Euro bereitgestellt worden, berichtete Adomeit. Damit konnten befristete Beratungsangebote aufgebaut und Projekte in den Kirchengemeinden unterstützt werden. Auch seien zahlreiche Einzelfallhilfen ausgezahlt worden. Nach abschließender Abrechnung der zusätzlichen Einnahmen aus dem Jahr 2022 habe der Gemeinsame Kirchenausschuss jetzt noch vorhandene Mittel in Höhe von 135.800 Euro für den gleichen Zweck freigegeben.

Kirchengesetz zur Änderung des Kirchengesetzes über die Dienstverhältnisse der Mitglieder des Oberkirchenrates und der Beamtinnen und Beamten der Ev.-Luth. Kirche in Oldenburg

Das Amt als hauptamtliches Mitglied des Kollegiums soll zukünftig nur noch auf Zeit übertragen werden - und zwar sowohl für die theologischen als auch für alle übrigen Mitglieder des Kollegiums. Eine Arbeitsgruppe hatte im synodalen Auftrag die bisherigen Regelungen überarbeitet, die „im Regelfall“ eine Berufung in ein lebenslängliches beamtenähnliches Dienst- und Treueverhältnis vorsah. Zukünftig solle die Wahlzeit auf maximal zehn Jahren befristet werden. Eine Wiederwahl sei ebenso möglich wie die Vereinbarung eines zeitlich befristeten Angestelltenverhältnisses. 

Bei Ablauf der Amtszeit sei keine weitere Absicherung des nicht wiedergewählten Mitglieds des Oberkirchenrates vorgesehen - es sei denn, „es befand sich bei der Wahl in einem lebenslangen Dienst und Treueverhältnis mit unserer Kirche“, heißt es in der Begründung. Sogenannte auswärtige Bewerberinnen und Bewerber müssten sich vor der Wahl über die Risiken informieren und seien vom Oberkirchenrat über die fehlende Absicherung aufzuklären.

Die Synode beschloss mehrheitlich die Änderung im Kirchengesetz in 1. Lesung.

Bericht aus dem Finanz- und Personalausschuss

Finanz- und Personalausschuss

Die Vorsitzende des Finanz- und Personalausschusses, die Synodale Birgit Osterloh, stellte ihren schriftlich vorgelegten Bericht der Synode vor. Der Ausschuss hatte sich u.a. mit dem Nachtragshaushalt 2024 beschäftigt. Sie betonte, dass trotz der höheren Aufwendungen die Zuweisungen an die Kirchengemeinden und Kirchenkreise aufgrund des Vertrauensschutzes unangetastet bleiben und nicht neu kalkuliert würden. 

Nachtragshaushaltsgesetz

Aufgrund von nachlassenden Kirchensteuereinnahmen rechnet die oldenburgische Kirche mit 4,9 Millionen Euro verringerten Einnahmen für das laufende Haushaltsjahr 2024. In erster Lesung verabschiedeten die Synodalen daher am Mittwoch einen Nachtragshaushalt für das Jahr 2024. 

Gleichzeitig sei der Stellenplan der Gemeinsamen Kirchenverwaltung ergänzt worden, was zu einem zusätzlichen Aufwand in Höhe von rund 357.000 Euro führe, sagte Oberkirchenrat Sebastian Groß in seiner Einbringungsrede. Allerdings seien die Tarifabschlüsse für die Mitarbeitenden niedriger ausgefallen als angenommen, wodurch die Haushaltsansätze um rund 2,9 Millionen Euro reduziert werden konnten. 

Alle zum Aufstellungszeitpunkt bekannten Einflussfaktoren seien in den Nachtragshaushaltsplan für das laufende Jahr aufgenommen worden, so Groß. Um einen ausgeglichenen Haushalt für das Jahr 2024 zu erreichen, sei die Rücklagenentnahme von 1,68 Millionen EUR auf 4,15 Millionen EUR erhöht worden.

Mit dem Nachtragshaushalt plant die oldenburgische Kirche nun mit Einnahmen von insgesamt 102,6 Millionen Euro und Ausgaben in Höhe von 108,6 Millionen Euro.
 

Bericht zu den Gemeindekirchenratswahlen

Gemeindekirchenratswahlen

Oberkirchenrat Udo Heinen stellte den Bericht zur Gemeindekirchenratswahl am 10. März 2024 vor. Die Wahl sei ein Erfolg gewesen, so Heinen. Die Inanspruchnahme des Dienstleisters hatte eine große Arbeitserleichterung bei der Organisation, Vorbereitung und Durchführung der Gemeindekirchenratswahlen, insbesondere auch in den Kirchenbüros gebracht. Die Beteiligung der Gemeindeglieder an den Wahlen konnte durch das Angebot der allgemeinen Brief- und Onlinewahl deutlich gesteigert werden. Die Erfahrungen mit der Onlinewahl sseien sehr positiv. Das neue Gemeindekirchenratswahlgesetz habe für die Suche nach Kandidierenden eine große Flexibilität für die Kirchengemeinden gewährleistet. Das sei notwendig, da vielerorts die Bereitschaft sinke, sich ehrenamtlich in einem Gemeindekirchenrat zu engagieren. Der Versuch, junge Menschen für diese Aufgabe zu interessieren, sei teilweise erfolgreich gewesen.

Mit Blick auf die Europawahl stellte der Synodale Chris Schellstede den Antrag, dass die Synode der Ev.-Luth. Kirche in Oldenburg ein Statement zur Europawahl verabschieden möge. Ein Entwurf liegt vor, er wird morgen als Tagesordnungspunkt erneut aufgerufen.

Jahresthema 2024 „Klimaschutz aus Schöpfungsverantwortung“

Jahresthema

Am Mittwochnachmittag beschäftigte sich die Synode mit ihrem Jahresthema „Klimaschutz aus Schöpfungsverantwortung“. Das Thema war als Vertiefung des Klimaschutzgesetzes festgelegt worden, das die Synode im November beschlossen hatte. 

In sechs Arbeitsgruppen hatten die Synodalen zuächst die Möglichkeit, sich über Fragestellungen und Lösungsansätzen zu informieren. Dazu zählte eine faire und klimagerechte Ernährung, der Ressourcenverbrauch, die Bedeutung von Grünflächen im Klimawandel, die Grundlagen für den Klimaschutz in der Kirchengemeinde und Ansätze für Energieeinsparung in historischen Kirchen, der Gebäudemodernisierungscheck sowie gute Beispiele aus Kirchengemeinden.

Anregungen und Zwischenergebnisse aus den Arbeitsgruppen wurden von Jan Christensen, Leiter des Klima- und Umweltschutzbüros der Nordkirche, in einem Kurzreferat aufgegriffen, an dem sich eine lebhafte Diskussion anschloss.

Für die Weiterarbeit an dem Jahresthema haben Jan Christensen, Andrea Feyen und Klaus Flaake in einem Essay die Antworten auf die elf häufigsten Fragen von Kirchengemeinden zum Thema Klimaschutz formuliert, die in der kommenden Ausgabe von „horizont E“ erscheinen werden. Das Heft wird in der kommenden Woche an die Kirchengemeinden versendet. Eine digitale Version des Heftes wird am Montag, 27. Mai, als *.pdf-Datei unter https://www.kirche-oldenburg.de/aktuell/horizont-e freigeschaltet.

Abschluss des ersten Verhandlungstages

Abschluss

Nach Lesung, Gebet und Segen durch Bischof Thomas schloss Synodenpräsidentin Sabine Blütchen den ersten Verhandlungstag.