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Zweiter Verhandlungstag eröffnet

Nach der Andacht des Synodalen Helge Treiber eröffnete Synodenpräsidentin Sabine Blütchen den zweiten Verhandlungstag der 9. Tagung der 48. Synode im Bildungshaus Rastede.

 

 

 

 

   

Maßnahmenkatalog des Oberkirchenrates zur Haushaltskonsolidierung

In seiner Einbringungsrede stellte der Vertreter im Bischofsamt, Oberkirchenrat Thomas Adomeit, die Eckpunkte des Maßnahmenkataloges vor. Darin werden auf rund 150 Seiten 88 Handlungsfelder beschrieben, in denen bis zum Jahr 2030 ein Einsparpotenzial von rund 124 Millionen Euro erreicht werden soll. Damit soll die oldenburgische Kirche bis zum Jahr 2030 einen ausgeglichenen Haushalt erreichen. Angesichts prognostizierter Einnahmerückgänge bei steigenden Ausgaben bedeute dies, dass die bisherigen Arbeitsbereiche nicht unverändert fortgeführt werden könnten. Es seien zum Teil sehr schmerzhafte Konkretionen „durch die Orientierung an den Kostenstellen, somit finanzieller Natur.“ Diese Maßnahmen seien „eine Antwort auf die Frage, wie es weitergehen kann, um zukünftig finanziell handlungsfähig zu sein.“
 
Ein großer Teil des Haushalts der Gesamtkirche seien Personalkosten für die Pfarrerinnen und Pfarrer, sagte Adomeit weiter. „Da wir aber jedes Jahr Mitglieder in der Größenordnung einer Kirchengemeinde verlieren, werden sich die Wege und die Formen der Zusammenarbeit anpassen müssen.“ Gleichzeitig habe auch die Kirche der Fachkräftemangel erreicht. Deshalb „wollen wir gut aufgestellt sein, sortierte Arbeitsbereiche anbieten, um als Arbeitgeber attraktiv zu sein.“ Wenn jetzt nichts unternommen werde, würden im Jahr 2030 im Pfarrdienst nur noch weniger als 100 Stellen besetzt sein. Darum „brauchen wir dringend Nachwuchs und neue Zugangsmöglichkeiten für diesen wunderbaren Beruf, um die im Rahmenpfarrstellenplan vorgeschlagenen 173 Stellen besetzen zu können“, betonte Adomeit.
 
Bei aller Reduzierung von Ausgaben gehe es aber nicht zuerst um einen Abbau von Stellen, „sondern wir werden es kaum schaffen, unsere Stellen zu besetzen“, hob Adomeit deutlich hervor. Es gehe um die Anpassung an die realen Bedingungen und die Ressourcen, die zur Verfügung stehen werden. „Wir brauchen unsere hauptamtlich Mitarbeitenden. Wir stehen auch jetzt schon vor der Herausforderung des Fachkräftemangels in Bereichen der Verwaltung, der Erzieherinnen, Pfarrer und Pfarrerinnen sowie Diakone und Diakoninnen.“ Dass Kürzungsmaßnahmen mit dem vermutlichen Übergang von Mitarbeitenden in den Ruhestand angegangen werden sollen, unterstreiche diese Grundhaltung.
 
Die Synode habe bereits in den späten 1990er Jahren und insbesondere ab 2004 Antworten gefunden, welche Merkmale die oldenburgische Kirche behalten wolle. Der Zukunftskongress 2012 mit seinen Verfahrensskizzen und dem Werkstattbericht hätten dies vertieft. Dabei sei ein leitendes Kriterium erkennbar, was durchgehend gelte: „Wenn wir nicht Kirche für andere sind, dann haben wir unseren Auftrag verfehlt. Dieser Auftrag hat uns – bei allen Zwischenschritten auf unserem Weg – in unseren Diskussionen immer verbunden und muss uns auch zukünftig verbinden.“

Auch gebe es in der aktuellen Situation zur Eigenständigkeit der oldenburgischen Kirche keine Alternative, auch wenn die Ev.-Luth. Kirche in Oldenburg bereits auf verschiedenen Ebenen eng und erfolgreich mit den Nachbarkirchen zusammenarbeite und manche Maßnahmen im Katalog die Kooperationen ausbauen möchten. Deshalb gingen die Maßnahmen zur Haushaltskonsolidierung zunächst von einer Selbständigkeit der Ev.-Luth. Kirche in Oldenburg aus.
 
Der Gemeinsame Kirchenausschuss empfehle der Synode, das im vorgelegten Maßnahmenkatalog beschriebene Einsparvolumen zu beschließen. Das sei wichtig, da das Volumen der Maßnahmen mit den zu erwartenden Defiziten korrespondiere und den notwendigen Handlungsbedarf markiere, erläuterte Adomeit. „Diese Summen sollen dabei kein Fixum bleiben, sondern, je nach Prozessverlauf, angepasst werden können.“ Zudem habe der Gemeinsame Kirchenausschuss beschlossen, dass er selbst die konstruktive Begleitung der Prozesse zur Umsetzung der vorgeschlagenen Maßnahmen zur Haushaltskonsolidierung übernehmen werde. Dazu werde er sich Beratung durch Fachleute aus den entsprechenden synodalen Ausschüssen holen.

Offen und auf der Herbsttagung der Synode zu entscheiden, seien die Vorschläge zur Verwaltungsoptimierung, zu Baufragen und damit auch zu Standortfragen.
 
„Jetzt nicht zu handeln, halten wir für falsch. Jetzt etwas völlig Neues zu überlegen, braucht Zeit und Freiräume, die inzwischen rasant weniger werden“, sagte Adomeit am Ende seiner Rede. Mit den Vorgaben aus der mittelfristigen Finanzplanung und den Synodenbeschlüssen sehe das Kollegium nur wenige Gestaltungsmöglichkeiten, die sich bestenfalls auf das Innere des Maßnahmenkatalogs bezögen. Der Satz, dass die Kirche immer reformiert werden müsse, beziehe sich nicht auf Strukturprozesse und Konsolidierungsmaßnahmen. „Die dürfen irgendwann auch wieder etwas in den Hintergrund treten.“ Dieser Satz habe vor allem diese andere Dimension: Wir werden nicht fertig werden mit der Aktualisierung des Evangeliums für die jeweilige Zeit, dem Erzählen von Gottes guter Nachricht für diese Welt, so Adomeit.
  

Aussprache und Beschlüsse zum Maßnahmenkatalog

Der Vorsitzende des Finanzausschusses, Manfred Pfaus, dankte dem Oberkirchenrat für die Erstellung des Maßnahmenkatalogs. Damit sei die gewünschte transparente Entscheidungsvorlage für die Synode auf dem Tisch, auch wenn noch 7,1 Millionen Euro bis zum Jahr 2030 offen seien. Der Finanzausschuss empfehle der Synode, das Einsparvolumen – so wie im Maßnahmenkatalog beschrieben – zu beschließen.

Pfaus mahnte zugleich an, dass der Maßnahmenkatalog ein reiner Planungskatalog sei. Noch sei nichts eingespart. Dazu müsse die Synode einzelne Beschlüsse fassen und er appellierte an die Synodalen, dem Versuch, um einzelne Details zu streiten, zu widerstehen. Das Gesamtvolumen solle als Zielgröße beschlossen werden, um dann die Umsetzung ernsthaft zu verfolgen.

Die Synode beauftragte die Arbeitsgruppe Kirchenbüro, ein Konzept zu erarbeiten, in dem der Übergang der Aufgaben der Fachberatung Kirchenbüro so gestaltet wird, dass den Kirchengemeinden Fachberatung und Fortbildung weiter angeboten werden kann. Mit dem Antrage aus der Arbeitsgruppe Kirchenbüro sollte der Vorschlag, die Stelle Fachberatung zu streichen, nicht in Frage gestellt werden, begründeten die Antragssteller, aber die Angebote der Beratung und der Fortbildung sollten weiter ermöglicht werden.
 
Auf Antrag von Oberkirchenrat Detlef Mucks-Büker beauftragte die Synode das Dezernat III, eine Konzeption für eine „Kooperationsstelle Ev. Bildung – Wir unterstützen lebensbegleitendes Lernen“ auf Grundlage der bereits vorgelegten Überlegungen zu erarbeiten und diese der Synode auf der 11. Tagung im Frühjahr 2019 zur Diskussion und zum Beschluss vorzulegen. Über den Fortschritt der Konzeptionsentwicklung soll regelmäßig im Ausschuss für Jugend und Bildung, kirchliche Werke, Einrichtungen und Öffentlichkeitsarbeit berichtet werden.

In der Diskussion kritisierte Kreispfarrerin Ulrike Hoffmann, dass es nicht möglich sein werde, unter dem Dach des Evang. Bildungszentrums die Akademiearbeit weiterzuführen. Deshalb müsse über die derzeitige halbe Pfarrstelle für Akademiearbeit in diesem Zusammenhang neu beraten werden. Der Synodale Prof. Reinhard Schulz kritisierte scharf, dass die Akademie in der jetzigen Form nicht weitergeführt werden soll. Dabei gehe es für ihn um mehr als nur um eine halbe Stelle, sondern um eine Qualitätsfrage. Vielmehr müsse überlegt werden, was unter dem Begriff „Bildung“ zu verstehen sei. Er sehe in den Angeboten einen Unterschied zwischen einer „Optimierung“ und einer „Reflektion“. Dies sei weder vereinbar noch vermittelbar.

 

Der Synodale Kreispfarrer Bertram Althausen brachte den Antrag ein, bei der Umsetzung der Maßnahme "Gemeinsame Kirchenverwaltung Struktur" (lfd. Nr. 79) die Regionalen Dienststellen in den Kirchenkreisen zu erhalten und derzeit keine Neubaulösung für einen zentralen Verwaltungsstandort zu verfolgen. Über diesen Antrag wurde intensiv diskutiert, die abschließende Beratung darüber jedoch bis zur Herbstsynode vertagt.

 

Der Antrag des Synodalen Pfarrer Wolfgang Machtemes, dass nicht verbrauchte Mittel durch Vakanzen im Pfarrdienst den Kirchenkreisen für die Unterstützung des Pfarrdienstes durch andere Berufsgruppen zur Verfügung gestellt werden sollen, wurde zunächst dem Finanzausschuss zur Beratung überwiesen.

  

Bericht aus dem Rechnungsprüfungsausschuss

Der Ausschussvorsitzende Jost Richter berichtete über die aktuelle Arbeit des Rechnungsprüfungsamtes im Jahr 2017, die Thema im Ausschuss war. Schwerpunkt der Prüfungstätigkeit seien die Jahresrechnungen der Kirchengemeinden 2015 und 2016 gewesen.

Sollte es dort zu größeren Beanstandungen kommen, fänden Gespräche statt, an denen in der Regel der oder die zuständige Mitarbeiter/in aus der Regionalen Dienststelle, gelegentlich auch der/die RDS-Leiter/in teilnehme, aber nie der oder die Vorsitzende eines Gemeindekirchenrats oder ein Pfarrer/eine Pfarrerin. Jost Richter appellierte an die Kirchengemeinden, sich mit diesen Berichten zu beschäftigen und selbst an den Gesprächen teilzunehmen, um einen Eindruck von der dort geleisteten Arbeit zu bekommen.

Problematisch sei nach wie vor die Situation in der Regionalen Dienststelle in Oldenburg. Die Jahresrechnungen fehlten dort für die Kirchengemeinden. Zur Unterstützung sei eine beratende und begleitende Prüfung in die Wege geleitet worden. Dies sei eine neue Form der Prüfung und man erhoffe sich dadurch eine Stärkung der Regionalen Dienststelle. Es sei durch das Rechnungsprüfungsamt aber auch darauf zu achten, dass dadurch nicht in das operative Geschäft der Regionalen Dienststelle eingegriffen werde.

  

Fortsetzung der Aussprache und weitere Beschlüsse zum Maßnahmenkatalog

Die Synode hat den Ausschuss für theologische und liturgische Fragen, Schöpfungsverantwortung, Mission und Ökumene beauftragt, gemäß dem theologischen Geleitwort den Gemeinsamen Kirchenausschuss für den weiteren Diskussionsverlauf über Zukunftsfragen kirchlicher Arbeit zu unterstützen.

 

Die Synode nahm den vom Oberkirchenrat vorgelegten Maßnahmenkatalog zur Haushaltskonsolidierung dankend zur Kenntnis und empfahl die Weiterarbeit an der Haushaltskonsolidierung auf der Grundlage des Maßnahmenkataloges.


Die Synode beschloss weiterhin das im vorgelegten Maßnahmenkatalog beschiebenen Einsparvolumen in Höhe von rund 124 Millionen.

  

Zwischenbericht aus der AG Friedenskonsultation

Pfarrer Olaf Grobleben berichtete aus der Arbeitsgruppe Friedenskonsultation. Die von ihr verabschiedete „Oldenburgische Orientierung zur Friedensethik“ könne Kirchengemeinden, Gruppen und allgemein in Veranstaltungen als Diskussionsgrundlage dienen. Der Text sei auch in einer Handreichung mit weiteren Vortragstexten abgedruckt, die den Gemeinden und Einrichtungen der oldenburgischen Kirche übersandt wurde. Diese Handreichung informiere über Anliegen und Ziel des friedensethischen Konsultationsprozesses und lade zur Beteiligung daran ein.

Unter dem Obertitel „Richte unsere Füße auf den Weg des Friedens (Lk 1,79)“ biete eine Vortragsreihe mit sechs Veranstaltungen die Möglichkeit, sich mit unterschiedlichen Aspekten der Friedensthematik auseinanderzusetzen und dazu eigene Positionen zu entwickeln. Weitere Veranstaltungen zum Thema Frieden böten auch andere Akteure an, beispielsweise die Evangelische Erwachsenenbildung Oldenburg oder die Ev. Familien-Bildungsstätte Friesland-Wilhelmshaven.

Am 11. November 2018 sei eine zentrale Veranstaltung in Wilhelmshaven zum Ende des Ersten Weltkrieges vor 100 Jahren geplant; die AG Friedenskonsultation spricht sich für eine Beteiligung der oldenburgischen Kirche an dieser Veranstaltung aus. Des Weiteren seien die Kirchengemeinden eingeladen, die Friedensdekade in diesem Jahr besonders zu begehen sowie die Gottesdienste am Volkstrauertag (18. November 2018) als Friedensgottesdienste zu feiern. Anregungen dazu könnten den Materialien entnommen werden, die etwa aus dem Kirchenamt der EKD, vom Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge oder von der Aktion Sühnezeichen – Friedensdienste erarbeitet und den Kirchengemeinden durch den Oberkirchenrat zur Verfügung gestellt würden.

  

Bericht aus dem Wahlausschuss

Synodenpräsidentin Sabine Blütchen berichtete aus der Arbeit des Wahlausschusses. Zunächst seien Kriterien festgelegt worden, nach denen geeignete Bewerberinnen und Bewerber für das Bischofsamt in der oldenburgischen Kirche ausgesucht werden sollten. Weiterhin sei eine Liste von Persönlichkeiten beraten worden, die für das Amt in Betracht kommen könnten. Danach habe der Ausschuss aus einer größeren Anzahl von genannten Personen mehrere ausgewählt, die angesprochen wurden bzw. werden sollen. Das Ziel, eine möglichst gleiche Zahl von Frauen und Männern anzusprechen, sei leider nicht umzusetzen gewesen.

Mit den Kandidatinnen und Kandidaten finden im Juni ausführliche Vorstellungsgespräche statt. Wahlvorschläge von Synodalen und des Oberkirchenrates müssen bis zum 10. August 2018 beim Wahlausschuss eingehen. Auf einer Sondersynode am 22. September 2018 soll dann ein neuer Bischof/eine neue Bischöfin gewählt werden.
  

Bericht aus dem Wahlvorbereitungsausschuss

Synodenpräsidentin Sabine Blütchen berichtete aus der Arbeit des Wahlvorbereitungsausschusses. Die Synode hatte dem Ausschuss auf ihrer außerordentlichen Tagung Ende Januar den Auftrag erteilt, die Stelle eines hauptamtlichen theologischen Mitglieds des Oberkirchenrates auszuschreiben, die ab 1. April 2019 auf 10 Jahre befristet zu besetzen ist.

 

Die Ausschreibung der Stelle sei mittlerweile veröffentlicht und die ersten Bewerbungen bereits eingegangen. Die Bewerbungsfrist ende am 15. Juni; noch vor der Ferienpause werde der Ausschuss die eingehenden Bewerbungen sichten, um dann im August Vorstellungsgespräche zu führen. Die Wahl wird von der Synode auf ihrer 10. Tagung im November 2018 vorgenommen werden.
  

Zwischenbericht zum Sondierungsprozess Diakonie

Der Synodale Rüdiger Schaarschmidt stellte den Zwischenbericht zum Sondierungsprozess Diakonie vor. Den Auftrag zu diesem Prozess hatte die Synode auf ihrer 7. Tagung erteilt; beteiligt waren die Steuerungsgruppe, der Oberkirchenrat sowie der Ausschuss für Jugend und Bildung, kirchliche Werke, Einrichtungen und Öffentlichkeitsarbeit. Im Laufe der Arbeit hätten sich drei Schwerpunkte herausgebildet, auf die für die Bearbeitung des Prüfauftrags der Fokus liegen solle:

  1. die Diakonie in den Kirchenkreisen der ELKiO,
  2. die Finanzierung der Arbeit in den Diakonischen Werken der Kirchenkreise,
  3. die Frage nach dem Diakonischen Werk Oldenburg e.V. als Landes- und Spitzenverband.

Das Gewicht liege vor allem auf der Frage nach der Diakonie in den Kirchenkreisen und den dortigen Diakonischen Werken. Damit verbunden sei auch die Frage nach der künftigen Finanzierung der kreiskirchlichen diakonischen Arbeit, der finanziellen Absicherung z.B. durch die Synode sowie den Finanzierungsstrukturen im Zusammenspiel von Synode und Diakonischem Werk Oldenburg e.V., den Kirchenkreisen, die z.T. Träger der kreiskirchlichen Werke sind, und den Diakonischen Werken der Kirchenkreise selbst. Eine Verknüpfung des Prüfprozesses mit dem Prozess der Prioritätendiskussion sei im Prüfauftrag ausdrücklich formuliert worden.

 

In den vergangenen Monaten hätten Gespräche mit Vertretern der Kirchenkreise und der kreiskirchlichen Diakonien, mit Vertretern freier Träger sowie mit dem Vorstand des Diakonischen Werkes über diese Fragen stattgefunden. Um die Ergebnisse weiter zu beraten, solle ein Unterausschuss gebildet werden, der den Gesprächsprozess gemeinsam mit dem Diakonischen Werk Oldenburg fortsetzt.

  

Bestellung in den Rat der Konföderation ev. Kirchen in Niedersachsen

Nach dem Amtsverzicht von Bischof Janssen ist die Bestellung eines neuen Mitglieds des Rates der Konföderation evangelischer Kirchen in Niedersachsen erforderlich geworden. Die Synode beschloss die Bestellung von Oberkirchenrat Thomas Adomeit als Mitglied dieses Gremiums.

   

Bericht aus dem Ausschuss für theologische und liturgische Fragen, Schöpfungsverantwortung, Mission und Ökumene

Die Ausschussmitglieder hätten, so berichtete der Ausschussvorsitzender Pfarrer Dr. Oliver Dürr, gemäß dem Auftrag der Synode eine fünfseitige Denkanregung zu einem zukünftigen Kirchenbild und Prioritätensetzung verfasst, die mehrfach intensiv mit dem Gemeinsamen Kirchenausschuss diskutiert worden sei. Daraus sei ein theologisches Geleitwort entstanden, das gemeinsam mit dem Maßnahmenkatalog des Oberkirchenrates versandt wurde.

 

Thema sei außerdem die anstehende Neuordnung der gottesdienstlichen Texte und Lieder (Perikopenrevision) gewesen, die für die oldenburgische Kirche Pfarrer Nico Szameitat begleitet habe. Der Ausschuss sei in seiner Bewertung dem Votum der EKD-Synode gefolgt, dass eine gute Balance zwischen der Wahrung bewährter Traditionen und notwendiger Erneuerung erreicht worden sei. Die Synode stimmte der Perikopenrevisition zu; ihr Inkrafttreten soll zum 1. Advent 2018 sein. 

  

Jahresthema 2019

Die Synode beschloss auf Vorschlag des Gemeinsamen Kirchenausschusses, die theologische Herausforderung aus dem Maßnahmenkatalog zum Jahresthema auf der 11. Tagung der Synode im Mai 2019 zu bestimmen. Sowohl der Ausschuss für theologische und liturgische Fragen, Schöpfungsverantwortung, Mission und Ökumene wie auch der Gemeinsame Kirchenausschuss hätten die Notwendigkeit gesehen, dass die Synode sich begleitend zum Maßnahmenkatalog des Oberkirchenrates auch der Herausforderung der theologischen Ebene stelle, um eine vollständigere Sicht auf die Prozesse zu gewinnen, erläuterte Oberkirchenrat Thomas Adomeit. Die Vorbereitung des Jahresthemas wird durch den Gemeinsamen Kirchenausschuss erfolgen.

  

Berichte aus weiteren Ausschüssen

Die synodalen Ausschüsse haben sich in den vergangenen Monaten schwerpunktmäßig mit dem Maßnahmenkatalog des Oberkirchenrates und dem neuen Rahmenpfarrstellenplan beschäftigt. Es folgt ein Auszug aus den weiteren Themen, die auf der Tagesordnung der Ausschüsse standen.
 
Finanz- und Personalausschuss, Unterausschüsse Personal und Controlling, Anlageausschuss
Der Vorsitzende Manfred Pfaus berichtete, dass der Ausschuss sich mit dem künftigen Bürostandort des Oberkirchenrates und der Gemeinsamen Kirchenverwaltung beschäftigt habe. Bliebe es bei der bisherigen Situation mit einer räumlich weit verteilten Kirchenverwaltung, müssten in den kommenden Jahren mindestens 900.000 Euro in die Erhaltung des Standorts Philosophenweg investiert werden, ohne dass diese Aufwendungen zu einer Verbesserung der Arbeits- und Aufwandstruktur führen würden. Daher seien die Bestandsimmobilien sowie die Möglichkeiten eines Neubaus in Oldenburg oder im Ammerland umfangreich geprüft worden. Es bestünde die grundsätzliche Möglichkeit, auf dem Flugplatzgelände in Oldenburg einen Neubau zu erstellen; die Wirtschaftlichkeit eines solchen Vorhabens sei bereits nachgewiesen worden. Vor einer Entscheidung müsse jedoch Klarheit über zukünftige Aufgaben und die Entwicklung der Mitarbeitendenzahlen geschaffen werden.

Zudem sei das EKD-Gutachten zu Pensionsverpflichtungen der Kirchen bis zum Jahr 2065 beraten worden. Sämtliche Gliedkirchen seien von der Risiko-Problematik der Entwicklung der Deckungslücke bei den Pensionsverpflichtungen betroffen. Was den Deckungsgrad betrifft, sei die oldenburgische Kirche im Vergleich ordentlich aufgestellt. Die Niedersächsische Kirchliche Versorgungskasse bleibe bei ihrem aktuellen Verrechnungszinssatz und verändere damit ihre Deckungsanforderungen nicht.
 
Der Synodale Nico Lüttke brachte den Antrag ein, die Synode möge den Oberkirchenrat beauftragen, bis zur 10. Synodentagung im November 2018 Transparenz über den Stand und Entwicklung der Pensionsdeckungslücke bei der Altersversorgung der Pfarrer- und Beamtenschaft der Ev.-Luth. Kirche in Oldenburg zu schaffen und mögliche Lösungswege zur Bewältigung des Problems aufzuzeigen. Der Oberkirchenrat solle zudem jährlich Bericht über Sachstand und Entwicklung bei der Pensionsdeckungslücke und den Reformmaßnahmen erstatten.

Die Synode überwies den Antrag zur Beratung in den Finanz- und Personalausschuss.
 
Ausschuss für Jugend und Bildung, kirchliche Werke, Einrichtungen und Öffentlichkeitsarbeit
Der Ausschussvorsitzende Rüdiger Schaarschmidt berichtete, dass der Ausschuss sich mit dem Thema Fundraising beschäftigt habe. Bei professionellem Einsatz und richtiger Implementierung könne Fundraising zu deutlichen Einnahmesteigerungen führen. Die Bedeutung für Kirchengemeinden und Einrichtungen könne angesichts der angespannten finanziellen Situation künftig an Bedeutung zunehmen. Eine erfolgversprechende Strategieentwicklung sei jedoch nur möglich, wenn dem Fundraising als einer zentralen Aufgabe hohe Priorität eingeräumt werde.
 
Weiteres Thema der Beratungen war das Gesamtkommunikationskonzept für die oldenburgische Kirche, das Ende August schriftlich vorliegen werde und dann zur Beratung in die Ausschüsse gehe. Eine Beschlussvorlage mit vorgeschlagenen und notwendigen Konsequenzen soll auf der Herbsttagung der Synode beraten werden.
 
Die Untersuchung der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen wurde dem Ausschuss von der wissenschaftlichen Leiterin Prof. Dr. Gunda Voigts vorgestellt. In diesem Zusammenhang wünschen sich die Ausschussmitglieder, dass fachliche Expertisen von den Entscheidungsträgern künftig stärker wahrgenommen und genutzt werden. Ein breites Spektrum von Kindern und Jugendlichen könne am ehesten durch ein breites Angebot und große Verschiedenheit der Kontaktpersonen und Organisationen erreicht werden. Die Zusammenarbeit mit den Verbänden gestalte sich insbesondere auf struktureller Ebene teilweise schwierig. Hier regt der Ausschuss eine stärkere Zusammenarbeit unter dem Aspekt der unterschiedlichen Stärken der Organisationen an.
 
Ein Antrag des Synodalen Sönke Carstens zur Weiterentwicklung der Arbeitsfelder von Diakoninnen und Diakonen wurde zur Weiterarbeit in den Ausschuss verwiesen.
  

41. Gesetz zur Änderung der Kirchenordnung der Ev.-Luth. Kirche in Oldenburg – 2. Lesung

Die Synode beschloss das 41. Gesetz zur Änderung der Kirchenordnung in zweiter Lesung.

 

Dabei wurde ergänzt, dass bei einem Erprobungsgesetz in einem letzten Absatz auf die Paragraphen hingewiesen werden soll, in welchen dieses Erprobungsgesetz möglicherweise von der Kirchenordnung abweicht.

  

Nachwahl in Gremien

Durch das Ausscheiden von Synodalen waren Nachwahlen in einige Gremien erforderlich geworden.


Arbeitsgruppe Kinder- und Jugendarbeit

Die Synode beschloss, die initiierte Arbeitsgruppe zur Weiterentwicklung der Jugendarbeit auf neun Mitglieder zu erweitern. Folgende Synodale werden in die Arbeitsgruppe berufen:

Sönke Carstens
Stefanie kleine Kruthaup
Ute Kohring
Wiebke Perzul
Rüdiger Schaarschmidt

Die Besetzung der Fachleute wird dem Gemeinsamen Kirchenausschuss übertragen.

  

Gemeinsamer Kirchenausschuss
Die Synode wählte den Synodalen Prof. Hans-Hermann Heuer als 2. stv. Mitglied in den Gemeinsamen Kirchenausschuss. Er ersetzt Hauke Hero Hahn, der aus der Synode ausgeschieden ist.


Wahlausschuss

Die Synode wählte die Synodale Pfarrerin Anke Stalling als theologisches Mitglied in den Wahlausschuss. Sie ersetzt den Synodalen Pfarrer Bertram Althausen, der auf seine Mitgliedschaft im Wahlausschuss verzichtet hat.
 
Nachwahl in Ständige Ausschüsse
Die Synode berief die Synodalen Dörte Hobbie und Jasper Frerichs in den Rechts- und Verfassungsausschuss sowie die Synodale Meike Bruns in den Beirat für Kirchenmusik.
   

Vorlagen und Eingaben

Die Eingaben an die Synode wurden zur Weiterarbeit in die Ausschüsse beziehungsweise an den Gemeinsamen Kirchenausschuss verwiesen.

   

Tagung mit bemerkenswerten Akzenten

Synodenpräsidentin Sabine Blütchen zeigte sich im Gespräch mit Journalisten zufrieden darüber, was und wie die Synode diskutiert und entscheiden habe. Es sei ernsthaft und sachbezogen diskutiert und mit großer Mehrheit, zuweilen auch einstimmig entscheiden worden. „Wir sind nun gut auf dem Weg für die Kirche und können als kirchliche Gremien zusammen mit viel Vertrauen an die Umsetzung gehen“, so Blütchen.

Oberkirchenrat Thomas Adomeit, Vertreter im Bischofsamt, betonte, die Synode habe Beschlüsse verabschiedet, „die die Kirche verändert haben. Die Umsetzung werden wir gemeinsam angehen.“ Der Ton und der Austausch der Debatten hätten mit dem Blick auf das Ganze bemerkenswerte Akzente gesetzt. Er sei erleichtert, dass die Synode den Maßnahmenkatalog mittrage. Damit werde die Verantwortung nunmehr auf mehreren Schultern gelegt. Dennoch gebe es – gerade im Blick auf die Umsetzung – keinen Grund zur Euphorie. „Aber es gibt eine Schneise, auf der wir weiter gehen können. Über die Art und Weise, wie die Synode die Entscheidungen auch inhaltlich mitträgt, bin ich sehr dankbar.“

Der Synodale Rüdiger Schaarschmidt, Vorsitzender des Ausschusses für Jugend und Bildung, kirchliche Werke, Einrichtungen und Öffentlichkeitsarbeit, sagte, die Jugendsynodalen hätten mit Leidenschaft und mit Ernsthaftigkeit ihre Interessen eingebracht. Auch wenn die Beschlüsse nicht ganz ihren Vorstellungen entsprochen hätten, seien die Kirchenkreise als Ebene gestärkt worden, auf der die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen mit verantwortet werden müsse.

Oberkirchenrat Detlef Muck-Büker betonte, dass die oldenburgische Kirche weiterhin handlungsfähig sei, sowohl in der Bildung als auch in der Diakonie. „Das, was wir tun, können wir absehbar gut machen“, so Mucks-Büker.

  

Abschluss der Synodentagung

Der Synodale Rüdiger Schaarschmidt dankte Synodenpräsidentin Sabine Blütchen für die Leitung der Synode.
  
Nach dem Reisesegen durch Oberkirchenrat Thomas Adomeit schloss Synodenpräsidentin Sabine Blütchen die Verhandlungen der 9. Tagung der 48. Synode.
 
Neben der außerordentlichen Synodentagung zur Wahl einer neuen Bischöfin / eines neuen Bischofs am 22. September 2018 im Gemeindehaus der St.-Johannes-Kirche der Kirchengemeinde Osternburg, Pasteurstraße, wird die 48. Synode zu ihrer 10. Tagung vom 22. bis 24. November 2018 im Evangelischen Bildungshaus Rastede zusammenkommen.

   
Von der Synodentagung berichteten Andrea Vogt, Sabine Schlösser, Dirk-Michael Grötzsch und Pfarrer Hans-Werner Kögel.