Frühjahrstagung der Synode mit Gottesdienst eröffnet
Oldenburgische Kirche steht vor tiefgreifenden Veränderungen
Mit einem Abendmahlsgottesdienst wurde am Donnerstagmorgen, 24. Mai, in der St.-Ulrichs-Kirche in Rastede die 9. Tagung der 48. Synode der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Oldenburg eröffnet. In seiner Predigt betonte Oberkirchenrat Thomas Adomeit, Vertreter im Bischofsamt, dass die oldenburgische Kirche vor tiefgreifenden Veränderungen stehe. Es gehe allerdings „nicht nur um Abbau und Kürzungen. Es geht darum, neu zu gestalten“, so Adomeit.
„Wir wissen noch nicht, wie unsere Kirche in Zukunft aussehen wird. Uns steht allerdings die finanzielle Situation der Kirche in diesen Tagen besonders vor Augen. Und der raue Wind der postmodernen, religiös indifferenten Zeit weht uns auch entgegen. Menschen verlassen unsere Gemeinden und treten aus der Kirche aus. Darauf Antworten zu finden, die sich am Bedürfnis der Menschen hier im Oldenburger Land orientieren UND die finanzielle Situation der oldenburgischen Kirche im Blick behalten, gleicht einem Dilemma“, sagte Adomeit.
Es brauche Mut, sich zu engagieren, so Oberkirchenrat Adomeit. „Nicht nur wegen der weitreichenden Entscheidungen, die auf uns zukommen. Wir müssen unserer Sache möglichst sicher sein, wenn die Kirche hier vor Ort verändern, sie ist uns nur anvertraut, gehört uns aber nicht. „
Die rund 60 Synodalen sowie Gäste und Mitarbeitende der oldenburgischen Kirche tagen am 24. und 25. Mai im Evangelischen Bildungshaus Rastede. Dem Kirchenparlament liegen ein Rahmenpfarrstellenplan und ein Maßnahmenkatalog vor, der 88 Handlungsfelder beschreibt, in denen bis zum Jahr 2030 ein Einsparpotenzial von rund 124 Millionen Euro erreicht werden soll. Damit soll die oldenburgische Kirche bis zum Jahr 2030 einen ausgeglichenen Haushalt erreichen.
Auf der Tagesordnung der Synode stehen weiterhin der Bericht aus der Steuerungsgruppe, der Bericht über die Gemeindekirchenratswahl im März 2018, der Zwischenbericht aus der Arbeitsgruppe „Friedenskonsultation“ sowie ein Gesetz zur Änderung der Kirchenordnung der oldenburgischen Kirche, um zeitlich befristet neue Ordnungen, Arbeits- und Organisationsformen zu erproben, die von einzelnen Vorschriften der Kirchenordnung abweichen können sowie zahlreiche weitere Berichte.
Beratungen der 9. Tagung der 48. Synode eröffnet
Mit einem Dank an Oberkirchenrat Thomas Adomeit, die Mitglieder des Kollegiums sowie an alle Mitwirkenden für den Gottesdienst in der Rasteder St.-Ulrichs-Kirche eröffnete Synodenpräsidentin Sabine Blütchen die Beratungen der 9. Tagung der 48. Synode der oldenburgischen Kirche im Evangelischen Bildungshaus Rastede.
Auf dieser Tagung stünden weitreichende Entscheidungen an, die zahlreiche Menschen beträfen, sagte Blütchen. Deshalb bat sie die Synodalen um eine rege Beteiligung an den anstehenden Diskussionen.
Synodenpräsidentin Sabine Blütchen verpflichtete anschließend als Ersatzsynodale Pfarrer Gundolf Kraul (Kirchenkreis Ammerland), Pfarrer Jürgen Menzel (Kirchenkreis Delmenhorst/Oldenburg Land) und Söhnke Carstens (berufenes Jugendmitglied).
Bericht aus dem Gemeinsamen Kirchenausschuss
In seiner mündlichen Ergänzung zum schriftlich vorgelegten Bericht aus dem Gemeinsamen Kirchenausschuss dankte der Vorsitzende Oberkirchenrat Thomas Adomeit, Vertreter im Bischofsamt, für die konstruktive Atmosphäre im Gremium und das gemeinsame Zugehen auf die Herausforderungen, vor denen die Ev.-Luth. Kirche in Oldenburg stehe. Wie in dem schriftlichen Bericht erkennbar, habe es eine gute Mischung aus inhaltlich-theologischen Beratungen, kirchenleitendem Handeln zwischen den Tagungen der Synode und einem begleitenden Beraten des Oberkirchenrates und dem Erarbeiten von Beschlussvorschlägen für die Synode zum Maßnahmenkatalog des Oberkirchenrates zur Haushaltskonsolidierung gegeben.
Im Blick auf den Maßnahmenkatalog habe der Gemeinsame Kirchenausschuss noch zwei Punkte weiter beraten, berichtete Adomeit. So empfehle der Gemeinsame Kirchenausschuss, die Frage nach der Zukunft der Tagungshäuser in Ahlhorn und Rastede nicht schon während dieser Tagung zu entscheiden, sondern erst auf der Herbstsynode 2018, wenn ein externes Gutachten vorliege. Es gehe um transparente Szenarien zum Umgang mit den Häusern inklusive dem jeweiligen Aufzeigen von Konsequenzen und von Nachnutzungsmöglichkeiten bei Aufgabe des Standortes. Der Finanz- und Personalausschuss werde in seiner nächsten Sitzung am Freitagmorgen das Angebot eines externen Gutachtens beraten, sodass der Gemeinsame Kirchenausschuss im Juni eine Entscheidung treffen könne.
Auch beim Thema eines möglichen Neubaus eines Verwaltungsgebäudes stehe für den Gemeinsamen Kirchenausschuss keine Entscheidung an. Diese dürfe auch nicht allein unter finanziellen Gesichtspunkten entschieden werden, sondern sei vor allem eine politische Entscheidung. Dennoch werde sich die Synode damit befassen, da sich der Finanz- und Personalausschuss bereits mit diesem Thema beschäftigt und es im Bericht zur Synode genannt habe.
Des weiteren konnten Arbeitsaufträge aus dem Bericht des Oberrechnungsamtes dem Gemeinsamen Kirchenausschuss zum Beschluss vorgelegt und als abgeschlossen betrachtet werden, berichtete Oberkirchenrat Adomeit.
41. Gesetz zur Änderung der Kirchenordnung der Ev.-Luth. Kirche in Oldenburg – 1. Lesung
Oberkirchenrätin Dr. Susanne Teichmanis brachte den Gesetzentwurf in die Beratungen der Synode ein. Das Gesetz sieht vor, dass die Synode für neue Ordnungen, Arbeits- und Organisationsformen künftig mit Zweidrittelmehrheit Erprobungsgesetze beschließen kann, die von einzelnen Vorschriften der Kirchenordnung abweichen. So soll flexibleres Handeln bei Strukturveränderungen – wie beispielsweise bei der Ausgestaltung des neuen Rahmenpfarrstellenplans – möglich sein, ohne gleich die Kirchenordnung ändern zu müssen. Anderenfalls liefe man Gefahr, dass die Kirchenordnung angesichts der zahlreichen Änderungen nicht mehr "aus einem Guss" wäre, so Teichmanis.
Voraussetzung für Erprobungsgesetze soll sein, dass eine Abwägung zwischen den Vorteilen der Erprobung und möglichen Risiken stattgefunden hat und der zu erprobenden Regelung keine gesamtkirchlichen Interessen entgegenstehen. Die jeweiligen Erprobungsgesetze sowie ausführende Regelungen sollen nach der Hälfte der Laufzeit evaluiert werden und spätestens nach sechs Jahren außer Kraft treten.
Durch die Notwendigkeit eines der verfassungsändernden Mehrheit entsprechenden Quorums seien die formalen Hürden zur Einführung eines auf der Erprobungsregelung beruhenden Gesetzes ebenso hoch wie zur Änderung der Kirchenordnung selbst. Durch die notwendige Befristung eines solchen Gesetzes, das auch nur ein einziges Mal verlängert werden darf, werde verhindert, dass die Geltung einer gesetzlichen Regelung, die nicht in all ihren Vorschriften mit der Kirchenordnung in Einklang steht, zum Dauerzustand werde, betonte Oberkirchenrätin Teichmanis. Vergleichbare Erprobungsregelungen wiesen mehrere Kirchenverfassungen von EKD-Kirchen auf.
Die Synode beschloss das 41. Gesetz zur Änderung der Kirchenordnung in erster Lesung mit Zwei-Drittel-Mehrheit.
Bericht über die Gemeindekirchenratswahl 2018
Oberkirchenrätin Dr. Susanne Teichmanis berichtete der Synode über die Wahlen der Gemeindekirchenräte vom 11. März 2018. An diesem Tag fand zum ersten Mal zeitgleich in den fünf konföderierten Kirchen in Niedersachsen die Wahl der Leitungsgremien statt. In der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Oldenburg waren insgesamt 370.324 Gemeindeglieder wahlberechtigt. Hiervon haben 42.252 Wählerinnen und Wähler von ihrem Wahlrecht Gebrauch gemacht. Das entspricht einer Wahlbeteiligung von 11,41 Prozent. Die Wahlbeteiligung sank gegenüber der Wahl im Jahr 2012 um 2,8 Prozentpunkte.
Erstmals durften Jugendliche im Alter von 14 und 15 Jahren an der Wahl teilnehmen. Mit 1.059 Wählerinnen und Wählern unter 16 Jahren lag die Wahlbeteiligung bei 11,61 Prozent und damit leicht über der Wahlbeteiligung der Gesamtkirche. Insgesamt waren 9.122 Personen unter 16 Jahren wahlberechtigt.
Die Wahlvorbereitung für die Gemeindekirchenratswahl der oldenburgischen Kirche habe wieder auf verschiedenen Gebieten stattgefunden. Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Aufsicht, Meldewesen und die Gemeindeberatung/Mitarbeiterfortbildungen haben durch Veranstaltungen, Informationen, Materialien, Verwaltungshilfen und Werbematerialien die Kirchengemeinden unterstützt.
Darüber hinaus bleibe festzuhalten, dass die Vorbereitung und Durchführung der Gemeindekirchenratswahl wieder einen enormen finanziellen, organisatorischen und personellen Kraftakt bedeutet habe. Dem stehe eine geringer werdende Wahlbeteiligung und der Rückgang von Gemeindegliedern entgegen, die sich in der Leitung ihrer Kirchengemeinde ehrenamtlich engagieren möchten. Es gebe eine EKD-weite Diskussion, ob es bei dem Wahlverfahren einer "kleinen Kommunalwahl" bleibt, oder ob es an diesem Verfahren Änderungen geben soll.
Bericht der Gleichstellungsbeauftragten
Gabriele Rüsch-Tillmanns, Gleichstellungsbeauftragte der Ev.-Luth. Kirche in Oldenburg, berichtete aus ihrem Arbeitsbereich. Nach einem intensiven Diskussions- und Arbeitsprozess seien die Ausführungsbestimmungen zum Kirchengesetz zur Gleichstellung von Frauen und Männern in der oldenburgischen Kirche fertiggestellt und im September 2017 vom Oberkirchenrat beschlossen worden. Somit stehe jetzt eine Anleitung für die Praxis zur Verfügung, wie Gleichstellung in der oldenburgischen Kirche konkret werden könne.
Zudem würden die Leitlinien für das Personalauswahlverfahren in der Gemeinsamen Kirchenverwaltung (GKV) nach Abstimmung mit der Mitarbeitervertretung, der Schwerbehindertenvertretung unter Einbeziehung der Ausführungsbestimmungen zum Gleichstellungsgesetz in der GKV nun verbindlich umgesetzt. Dazu wurden die Leitungskräfte der GKV im Rahmen eines Workshops zur Personalentwicklung von der Gleichstellungsbeauftragten geschult.
Der Leitfaden zur Personalauswahl auf der Ebene der Kirchengemeinden in der Ev. Kirche in Deutschland (EKD) sei nahezu fertiggestellt. Die verantwortliche Arbeitsgruppe der Konferenz der Frauenreferate/Gleichstellungsstellen in den Gliedkirchen der EKD hoffe, insbesondere den Kirchengemeinden damit etwas an die Hand zu geben, das sie in der Wahrnehmung einer wichtigen Aufgabe unterstützt und gleichzeitig die Chancengerechtigkeit befördert.
Bericht des Kirchensteuerbeirats
Der Synodale Jost Richter berichtete als Vorsitzender des Kirchensteuerbeirats aus der Arbeit des Gremiums. Unter anderem habe der Ausschuss sich damit beschäftigt, wie die Zuweisungen an die Kirchengemeinden durch Teilhabe an der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung angeglichen werden können. Schwerpunkt der Überlegungen sei gewesen herauszufinden, welche kirchlichen Mittel gemeindebezogen sind und zwar neben den direkten Zuweisungen über den Verteilungsschlüssel.
Bei der Beschäftigung mit der Thematik sei deutlich geworden, dass es nicht einfach sei, eine nachvollziehbare und praktikable Regelung zu finden. Bei der Gesamtbetrachtung müsse im Auge behalten werden, dass den Kirchengemeinden die Geldmittel zur Verfügung gestellt werden müssten, die sie in den Stand setzten, ihre eigenen Aufgaben zu erfüllen. Das Recht der Kirchengemeinde zur Erhebung von Kirchensteuern ruhe; die Kirchensteuern würden durch den Oberkirchenrat als Treuhänder für die Kirchengemeinden verwaltet. Diese Grundregeln müssten Ausgangspunkt für alle Entscheidungen sein.
Diesem Prinzip widerspreche die im Maßnahmenkatalog vorgeschlagene Reduktion der Zuweisungen an die Kirchengemeinden um drei Prozent; auch die Kirchengemeinden müssten zunächst prüfen, welche Ausgaben sie zu erfüllen haben – dann könne als nächster Schritt überlegt werden, welche Mittel dafür erforderlich seien. Jost Richter mahnte an, bei der derzeitigen Haushaltssituation immer von der Sicht der Gemeinden her zu denken und nicht umgekehrt.
Bericht aus dem Beirat für Kirchenmusik
Kreispfarrerin Ulrike Hoffmann berichtete aus der Arbeit des Ausschusses, der sich mit der Vorbereitung der Prüfungsordnungen C und D beschäftigt habe. Die Veröffentlichung stehe unmittelbar bevor. Die D-Ausbildung für Popularkirchenmusik und Singen mit Kindern und Jugendlichen sei ab dem Sommersemester 2018 möglich.
Zum Thema Orgelbaumaßnahmen hat das Kollegium des Oberkirchenrates neue Regelungen erlassen, die der Beirat mitentwickelt hat. Eine Veröffentlichung sei geplant, so Hoffmann. Außerdem habe der Beirat die Erstellung der inhaltlichen Konzeption der Kreisposaunenwartstelle im Kirchenkreis Oldenburger Münsterland begleitet. Die Entwicklung der weiteren Profilstellen – Popularkirchenmusik, Singen mit Kindern und Jugendlichen, einschließlich der Orgelsachverständigenarbeit – werde ebenfalls kritisch-konstruktiv begleitet.
Noch nicht gelöst seien Rechts- und Abrechnungsfragen um das Thema Verträge für Nebenamtliche (Posaunenchor, Vokalchor, Orgel) und Abrechnungen im Rahmen von Honorarverträgen. Ein konstruktives Gespräch dazu zwischen Landeskirchenmusikdirektorin Beate Besser, Pfarrer Andreas Zuch und Vertreterinnen und Vertretern der Gemeinsamen Kirchenverwaltung sowie der Zentralen Gehaltsabrechnungsstelle habe bereits stattgefunden. Ein Verfahren zur Information aller Beteiligten sei verabredet.
Bericht aus dem Rechts- und Verfassungsausschuss
Der Ausschussvorsitzende Hanspeter Teetzmann berichtete aus der Arbeit des Ausschusses. Thema war unter anderem der Synodenbeschluss, neue Regelungen zu erstellen, die Klarheit zum Verkauf von Grundstücken und der Beteiligung der Kirchengemeinden an den Verkaufserlösen schaffen. Oberkirchenrätin Dr. Susanne Teichmanis hatte dazu die Auffassung vertreten, dass das der Kirchenverwaltung nach dem Pfarrfondsgesetz zustehende Ermessen bei der Genehmigung von Veräußerungen es erlauben würde, Kirchengemeinden an dem Verkaufserlös zu beteiligen, und sich gegen ein zusätzliches Kirchengesetz ausgesprochen.
Der Ausschuss hält es für zwingend, so klare Ermessensregeln zu schaffen, dass für die Gemeinden deutlich werde, in welcher Größenordnung und unter welchen Voraussetzungen diese an Veräußerungserlösen partizipieren. Dazu soll der Oberkirchenrat oder - ggf. darüber hinaus - der Kirchensteuerbeirat sach- und praxisgerechte Vorschläge machen. Erst danach könne entschieden werden, ob gesetzliche Änderungen erforderlich seien.
Einbringung des Rahmenpfarrstellenplans 2030
Für die Arbeitsgruppe Rahmenpfarrstellenplan brachte Oberkirchenrätin Annette-Christine Lenk die Beschlussvorschläge in die Synode ein. Der Entwurf sieht vor, bis zum Jahr 2030 die Zahl der Pfarrstellen von derzeit 250 auf 173 zu verringern. Durch diese Verringerung um 77 Stellen seien Einsparungen in Höhe von rund 71 Millionen Euro bis zum Jahr 2030 möglich, sagte Lenk.
Der Prozess, den Umfang des Pfarrdienstes reduzieren zu müssen, sei „ein sehr schmerzlicher Prozess.“ Die Arbeitsgruppe habe diesen Schmerz thematisiert, doch sei sie sich der Verantwortung bewusst gewesen, eine Vorlage für die Synode, wie sie es in Auftrag gegeben hatte, zu erarbeiten.
Es bleibe ein Gegensatz, der nicht aufzulösen sei: Einerseits stiegen die Kosten des Pfarrdienstes, andererseits müsste doch, weil die Säkularisierung der Gesellschaft voran schreite, mehr Pfarrpersonal zur Verfügung stehen, um Menschen die befreiende Botschaft von der Gnade Gottes vielfältig zu verkündigen. „Wie schön wäre es, wenn wir mehr statt weniger Pfarrstellen haben könnten! Das ist jedoch aus rationaler Einsicht nicht leistbar“, sagte die Oberkirchenrätin.
Die Umsetzung dieses Rahmenpfarrstellenplans sei ein Prozess, betonte Lenk, der „ein hohes Maß an Kommunikation, Begleitung und Beratung und immer wieder Überprüfungen“ brauche. Sie halte eine Überprüfung in fünf Jahren für sinnvoll, bei der auch die Stellenbesetzungspläne immer wieder überarbeitet werden müssten. „Denn nicht nur die angenommenen gesetzlichen Eintritte in den Ruhestand werden eine Veränderung nach sich ziehen, es wird immer wieder auch zu vorzeitigen Eintritten in den Ruhestand kommen, dazu werden auch hin und wieder Pfarrpersonen in den Dienst einer anderen Landeskirche oder Aufgabe außerhalb unserer Kirche wechseln.“
Auch könne niemand mit letzter Sicherheit absehen, ob im Jahr 2030 die 173 Pfarrstellen noch besetzt werden könnten, sagte Lenk. Allein durch Eintritte in den Ruhestand würden bis dahin nur noch weniger als 100 Pfarrstellen besetzt sein. Mit dem „Zielfoto“ von 173 Pfarrstellen im Jahr 2030 werde aber ein deutliches Zeichen nach außen gegeben, dass Menschen, die sich für den Pfarrberuf entscheiden, eine sichere Berufsperspektive in der oldenburgischen Kirche haben. Die Wirkung dieses Zeichen dürfe nicht unterschätzt werden und unterstütze entschieden die Nachwuchswerbung. So sei sie zuversichtlich, dass es möglich sei, im Jahr 2030 173 Pfarrstellen zu besetzen.
Gleichzeitig stelle der Rahmenpfarrstellenplan einen Perspektivenwechsel dar, wenn die Pfarrstellenbesetzung zukünftig in den Kirchenkreisen beschlossen werde. Die Entwicklung eines Stellenbesetzungskonzeptes in den Kirchenkreisen werde einen hohen Aufwand erfordern, sagte Lenk, besonders auch im Hinblick auf die Kommunikation. „Die Stimmen von kleineren und größeren Gemeinden oder Arbeitsbereichen wahrzunehmen, ihre Argumente ernst zu nehmen und mit ihnen partnerschaftlich zu einem Entwurf zu kommen, ist eine Herausforderung an alle.“ Im Herbst würden der Synode dazu Beschlussempfehlungen zum Verfahren vorliegen, kündigte sie an.
Mit dem Rahmenpfarrstellenplan soll eine größere Flexibilität im Pfarrdienst erreicht werden, betonte Lenk, gerade in Hinblick auf die Anbindung von übergemeindlichen Pfarrstellen an die Kirchenkreise. Durch das Zusammensehen der verschiedenen Pfarrdienste in den Kirchenkreisen werde die Möglichkeit gegeben, Gemeindepfarrdienst und Pfarrdienst in anderen Bereichen strukturell zu verbinden. Auch könne das Konkurrenzdenken zwischen dem Gemeindepfarrdienst und dem Pfarrdienst in anderen Arbeitsbereichen damit überwunden werden. Es habe sich bereits in den letzten Jahren gezeigt, dass die Kombination von Gemeindedienst und Pfarrdienst neben der Kirchengemeinde eine größere Attraktivität habe. Darum sollte eine Ein- und Zusammenbindung der verschiedenen Dienste, die von Pfarrpersonen geleistet werden, soweit es ginge, regional verantwortet werden.
Würden die übergemeindlichen Pfarrstellen bei der Gesamtkirche angebunden bleiben, so würde sich die Anzahl der in den Kirchenkreisen zur Verfügung stehenden Pfarrstellen deutlich verringern, mahnte Lenk. „Die Gestaltungsmöglichkeiten im Hinblick auf die Kombination von verschiedenem Pfarrdienst im Kirchenkreis werden sehr schwer ermöglicht und die Überwindung des Grabens zwischen dem Gemeindepfarrdienst und dem Pfarrdienst außerhalb der Kirchengemeinden wird schwerer sein.“
Ausdrücklich betonte Lenk am Ende ihrer Einbringungsrede, dass eine Versetzung von Pfarrerinnen oder Pfarrern gegen ihren Willen nur „die ultima ratio“ sein könne. Es müsse das Ziel sein, bei Versetzungen mit den betroffenen Pfarrpersonen Konsens herbeizuführen und Versetzungen gegen den Willen der Betroffenen möglichst zu vermeiden. „Die in unserer Kirche arbeitenden und sich engagierenden Pfarrpersonen haben bisher mit hohem Einsatz Veränderungsprozesse in unserer Kirche gestaltet. Ich habe allen Grund auf die Bereitschaft der Pfarrerschaft der oldenburgischen Kirche zu vertrauen, auch diesen Veränderungsprozess aktiv mitzugestalten, auch wenn es für die Eine oder den Anderen persönlich Veränderung bedeutet“, hob die Personaldezernentin hervor.
Beratungen und Beschlüsse zum Rahmenpfarrstellenplan
Die Synode beschloss mit großer Mehrheit, dass für den Rahmenpfarrstellenplan 2030 das einzige Kriterium die Anzahl der Gemeindeglieder sein soll. Pro Pfarrstelle wird eine Anzahl von 2.000 Gemeindegliedern zugrunde gelegt. Dieses Kriterium soll nach fünf Jahren überprüft werden.
Ebenso fand die Zielgröße von 173 Pfarrstellen im Jahr 2030 eine Mehrheit. Dabei können im Entwicklungszeitraum von 2018 – 2030 Pfarrerinnen und Pfarrer auch über den Stellenplan hinaus in den Probedienst übernommen werden, um einen Personalbestand auch über 2030 hinaus aufzubauen und sicherzustellen.
Über den Vorschlag, dass für gesamtkirchliche Aufgaben zehn Prozent der Gesamtpfarrstellen zur Verfügung gestellt werden sollen, entwickelte sich in der Synode eine engagierte Debatte, zu der mehrere Abänderungsanträge vorgelegt wurden.
Die Synodale Friederike Meyer hatte den Antrag gestellt:
- Der Oberkirchenrat wird gebeten, in Absprache mit den Kirchenkreisen und der Synode, ein Konzept für das Handlungsfeld „Kirche und Gesellschaft“ zu erarbeiten und den Einsatz in diesem Bereich zu koordinieren. Umfang und Inhalt dieser Pfarrstellen sind regelmäßig zu überprüfen und gegebenenfalls neu auszurichten.
- a) Für Pfarrstellen im Handlungsfeld Kirche und Gesellschaft (z.B. Gefängnisseelsorge, Krankenhausseelsorge, Schulpfarrstellen, Telefonseelsorge usw.) werden zehn Prozent der Gesamtpfarrstellen festgelegt.
b) Für Führungs- und Leitungsaufgaben (Pfarrstellen im Oberkirchenrat, Referentenstellen für bestimmte Fachgebiete, Kreispfarrstellen) werden zehn Prozent der Gesamtpfarrstellen festgelegt.
c) Den Kirchenkreisen werden 80 Prozent der Pfarrstellen im Verhältnis der 2030 prognostizierten Gemeindeglieder für kirchengemeindliche Aufgaben zugewiesen. - Über diese Zielgröße hinaus können Pfarrstellen in Kirchengemeinden, Kirchenkreisen und solche aus dem Handlungsfeld Kirche und Gesellschaft besetzt werden, wenn deren Refinanzierung gesichert ist.
Die Synodale Kreispfarrerin Ulrike Hoffmann stellte den Antrag:
- Der Oberkirchenrat wird beauftragt, der Synode zur 10. Tagung ein Konzept für das Handlungsfeld „Kirche und Gesellschaft“ und ein Pfarrstellenbesetzungskonzept für alle Pfarrstellen, die nicht den Kirchenkreisen zugeordnet sind, zur Beschlussfassung vorzulegen.
- Den Kirchenkreisen werden folgende Arbeitsgebiete zugeordnet: Gemeindepfarrstellen, Altenpflegeheimseelsorge, pfarramtl. Dienste im Kirchenkreis (sog. Verfügungsstellen), Citykirchenarbeit.
Der Synodale Kreispfarrer Bertram Althausen stellte als Änderungsantrag zum Antrag der Synodalen Kreispfarrerin Ulrike Hoffmann, den ersten Teil zu ändern:
Der Oberkirchenrat wird beauftragt, der Synode zur 10. Tagung ein Pfarrstellenbesetzungskonzept für das Handlungsfeld „Kirche und Gesellschaft“ und für den Bereich „Führung und Leitung“ vorzulegen, in dem alle Pfarrstellen berücksichtigt werden, die nicht den Kirchenkreisen zugeordnet werden.
Am Ende der Debatte beschloss die Synode, eine Entscheidung über die Anträge 3 und 5 der Vorlage sowie über die Änderungsanträge zu vertagen. Die Synode beauftragte die Arbeitsgruppe zum Rahmenpfarrstellenplan 2030, bis zur Herbstsynode im November eine oder mehrere Alternativen zu 3 und 5 der Vorlage zu erarbeiten, die hinsichtlich bestehender Pfarrstellen mit allgemeinem kirchlichen Auftrag eine Zuordnung zum Oberkirchenrat bzw. der Synode vorsieht. Dabei sollen die Grundgedanken der vorliegenden Änderungsanträge berücksichtigt werden.
Auch über den Beschlussvorschlag, den Kirchenkreisen die Pfarrstellen im Verhältnis der für 2030 prognostizierten Gemeindeglieder zuzuweisen, gab es eine längere Diskussion.
Kreispfarrer Michael Braun sprach sich gegen diesen Vorschlag aus. Er komme aus einem Kirchenkreis, in dem der prognostizierte Rückgang der Mitgliederzahlen sehr wahrscheinlich geringer ausfalle als im Durchschnitt der Gesamtkirche. Wenn die Zahlen nach fünf Jahren überprüft würden, mache dies für seinen Kirchenkreis vermutlich eine Abweichung von drei Pfarrstellen aus. Im Sinne einer größeren Planungsgenauigkeit sollte von Vornherein mit realistischeren Zahlen gearbeitet werden.
Der Synodale Manfred Pfaus gab zu bedenken, dass es auf Ebene der Gesamtkirche viele Kennzahlen gebe, die gesamtkirchlich betrachtet würden und nach denen auch die vorhandenen Mittel verteilt würden – in Solidarität mit schwächeren Kirchengemeinden. Er plädiert dafür, auch an dieser Stelle die solidarische Betrachtungsweise beizubehalten.
Kreispfarrer Braun erwiderte, dass dieser Vorschlag nichts mit Solidarität zu tun habe, da der Kirchenkreis nichts dauerhaft abgeben müsse, sondern es allein um eine verlässliche Berechnungsmethode gehe, da die Pfarrstellen ja am Ende ohnehin nach den realen Zahlen verteilt würden.
Nach eingehender Diskussion beschloss die Synode, dass den Kirchenkreisen die Pfarrstellen im Verhältnis der für die jeweiligen Kirchenkreise für 2030 prognostizierten Gemeindeglieder zugewiesen werden sollen.
Weiter beschloss die Synode, dass über die Zielgröße hinaus Pfarrstellen besetzt werden können, wenn deren Refinanzierung gesichert ist.
Ebenso nahm die Synode die Vorlage der Arbeitsgruppe an, dass neben den als Zielgröße berechneten Pfarrstellen fünf Pfarrstellen für Personalbewirtschaftung errichtet werden können. Diese Pfarrstellen dürfen für einen Zeitraum von höchstens zwei Jahren besetzt werden. Über die Besetzung entscheidet der Gemeinsame Kirchenausschuss. Für die Dauer der vorgesehenen Besetzung ist eine Finanzierung nachzuweisen. Mit der Besetzung einer Pfarrstelle für Personalbewirtschaftung sind weiterhin die wahrzunehmenden Aufgaben zu definieren.
Bericht aus der Steuerungsgruppe
Für die Steuerungsgruppe brachte Oberkirchenrat Detlef Mucks-Büker die Ergebnisse und die Beschlussvorlagen zum Thema „Arbeit mit Kindern und Jugendlichen“ ein. In der Vorbereitung ergab sich ein deutliches Spannungsfeld zwischen den Anliegen von verschiedenen Eingaben an die Synode, keine Kürzungen in diesem Bereich vorzunehmen, dem Fazit der Evaluation und den Vorgaben des Oberkirchenrates, wie sie im Maßnahmenkatalog zur Haushaltskonsolidierung vorgeschlagen werden. Es gehe um eine Abwägung, darum habe sich die Steuerungsgruppe entschlossen, keine Empfehlung auszusprechen, so Mucks-Büker.
Die Mitglieder der Steuerungsgruppe, die Synodalen Hanspeter Teetzmann und Rüdiger Schaarschmidt sowie Pfarrer Oliver Dürr und Kreispfarrer Michael Braun, stellten der Synode in einem Dialog die Argumente für die unterschiedlichen Modelle vor. Dabei wurde betont, dass die Entscheidung für eines der beiden Modelle damit auch eine Entscheidung für oder gegen die personelle Ausstattung anderer Arbeitsbereiche der Kirche sei, und diese Entscheidung könne nur von der Synode selbst getroffen werden. Wenn die Synode sich für eines der vorgeschlagenen Modelle entschieden habe, seien die sich daraus ergebenden Konsequenzen im Einzelnen zu erarbeiten. Das betreffe sowohl die rechtlichen Voraussetzungen für die Umsetzung der strukturellen und personellen Veränderungen als auch die dann erforderliche Anpassung der Konzepte für die inhaltliche Arbeit mit Kindern und Jugendlichen.
Das Modell 1 geht davon aus, dass alle Diakoninnen und Diakone im Bereich der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen eingesetzt werden und über die Stärkung der Kreisjugendausschüsse das Handlungsfeld stärker auf der Kreisebene und damit näher an den Kirchengemeinden verortet werde.
Das Modell 2 geht davon aus, dass lediglich 25 Diakoninnen und Diakone im Bereich der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen eingesetzt werden und das Handlungsfeld insgesamt damit zentralisiert werde, also eine Steuerung durch das Landesjugendpfarramt ohne unmittelbare Beteiligung der Kreis- und Gemeindeebene erfolgt. Weitere 15 Diakoninnen und Diakone könnten in anderen Arbeitsfeldern eingesetzt werden.
In geheimer Abstimmung lehnte die Synode den Antrag des Jugendsynodalen Söhnke Carstens ab, die derzeitigen Strukturen und Stellenanteile in der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen beizubehalten.
Dagegen fand der Antrag von Kreispfarrer Bertram Althausen, dem Struktur-Modell für die zukünftige Arbeit mit Kindern und Jugendlichen das vorgelegte Modell 1 zu zustimmen mit der Abänderung, dass die Dienst- und Fachaufsicht für den Kreisjugenddienst nicht zuerst beim Kreisjugendausschuss liegt, sondern noch zu klären ist.
Die Synode setzte dazu eine Arbeitsgruppe aus acht Mitgliedern ein, die die genauen Regelungen für das Modell 1 (inkl. Dienst- und Fachaufsicht für den Kreisjugenddienst) entwickeln und der Synode spätestens im Frühjahr 2019 zur Beschlussfassung vorlegen soll. In der Arbeitsgruppe arbeiten eine Regionaljugendreferentin oder ein -referent, eine Vertreterin oder ein Vertreter der Evangelischen Jugend Oldenburg (ejo), eine Kreisjugendpfarrerin oder ein -jugendpfarrer sowie eine Kreispfarrerin oder ein Kreispfarrer mit sowie vier Synodale.
Abschluss des ersten Verhandlungstages
Nach Lied, Gebet und Segen durch Oberkirchenrat Thomas Adomeit schloss Synodenpräsidentin Sabine Blütchen den ersten Verhandlungstag.