Herbstsynode der oldenburgischen Kirche eröffnet
Abendmahlsfeier an einem ungewöhnlichen Ort
Mit einer Abendmahlsfeier im Neubau des Bettenhauses mit Seminarbereich in der Evangelischen Heimvolkshochschule Rastede wurde am Donnerstagmorgen, 17. November, die 8. Tagung der 47. Synode der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Oldenburg eröffnet. Die Bauarbeiten seien noch nicht abgeschlossen und gingen noch voran, doch evangelische Kirche feiere jede Woche neu Gottesdienste zur Ehre Gottes an ganz besonderen Orten, so der Synodale Pfr. Jürgen Menzel aus Hatten, in seiner Begrüßung in dem noch nicht fertig gestellten Neubau.
Menzel hob hervor, dass es ihm sehr wichtig sei, die Synodentagung mit einer Abendmahlsfeier zu beginnen. Gott lasse die Menschen zusammenkommen und eröffne ihnen Zukunft, so der Synodale. Schon vor uns hat Gott so viele Menschen begeistert. Er rief dazu auf, sich nicht von Furcht und Ängstlichkeit bestimmen zu lassen.
Die rund 60 Synodalen sowie Gäste und Mitarbeitende der oldenburgischen Kirche tagen am 17. und 18. November in der Heimvolkshochschule Rastede. Im Mittelpunkt stehen Beratungen zum Konzept für den Zukunftskongress im Juli 2012 zur Zusammenarbeit der evangelischen Kirchen in Niedersachsen, die Förderung und Begleitung Ehrenamtlicher sowie das Haushaltsgesetz für das Haushaltsjahr 2012.
Verpflichtung neuer Synodale
Zu Beginn der 8.Tagung der 47. Synode verpflichtete Synodenpräsidentin Sabine Blütchen Pfarrerin Dietgard Jacoby-Demetriades für den Kirchenkreis Oldenburg-Stadt und Pfarrerin Gitta Hoffhenke für den Kirchenkreis Oldenburg-Land als Ersatzsynodale, die erstmalig an der Synode teilnehmen. Neu ist auch Pfarrer Rüdiger Möllenberg als Synodaler dabei, der als theologisches Mitglied für den Kirchenkreis Friesland-Wilhemshaven nachgewählt wurde.
Synode stimmt Konzept für Zukunftskongress zu
EKD-Ratsvorsitzender Nikolaus Schneider hat seine Teilnahme zugesagt
Zusammen mit dem Leiter des Reformausschusses, Pastor Karsten Peuster, stellte Bischof Jan Janssen das Konzept für den am 6. und 7. Juli kommenden Jahres in der Oldenburger Weser-Ems-Halle geplanten Zukunftskongress für die Evangelisch-Lutherische Kirche vor, zu dem rund 1.000 Teilnehmende aus allen 117 Gemeinden sowie Werken und Einrichtungen wie auch Gäste erwartet werden.
"Mit diesem Kongress schaffen wir eine Form der kirchlichen Bürgerbeteiligung, die bundesweit ihresgleichen sucht", sagte Peuster. Zwar gebe es Gemeindeversammlungen und Kreiskirchentage, aber eine so bereite Beteiligung sei etwas Neues. Die Themenwünsche der Kirchenkreise, Werke und Einrichtungen würden vom Reformausschuss in der Planung berücksichtigt, versicherte er. Der Reformausschuss bündele die Anregungen, die dann in einem der rund 20 Workshops diskutiert werden sollen.
Einige Schwerpunkte seien bereits abzusehen, so Peuster. Dazu gehörten Gottesdienst und Spiritualität, das gesellschaftliche Handeln der Kirche sowie das Ehrenamt. Der Kongress werde jedoch keine Beschlüsse fassen, sondern Arbeitsaufträge erteilen. Dazu müsse der Zukunftskongress sorgfältig dokumentiert werden, damit aus der Fülle von Ideen, Beschlussvorschläge erarbeitet werden könnten.
Als ein Zeichen dafür, dass die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) aufmerksam nach Oldenburg schaue, werde deutlich, dass der Ratsvorsitzende der EKD, Präses Nikolaus Schneider, sein Kommen und seine Mitwirkung zugesagt habe, berichtet Bischof Janssen. Es sei ein "positives Zeichen", wenn die EKD in den Nordwesten schaue und "eine Strecke mitgeht, 'in ein Land das ich dir zeigen werde'", sagte Janssen in Anspielung auf das Motto der Veranstaltung.
Die Synode billigte das Konzept für den Zukunftskongress, den der Reformausschuss erarbeitet hatte. Mit Blick auf die langfristig sinkenden Einnahmen der Kirche und den demografischen Wandel hatte das Kirchenparlament auf Anregung von Bischof Jan Janssen vor einem Jahr der Idee eines Kongresses zugestimmt.
Pfarrstellenplanung wird weiter beraten
Nachdem der Tagesordungspunkt der Pfarrstellenplanung aus formalen Gründen von der Tagesordnung der Synode genommen worden war, wurde das weitere Verfahren im Kirchenparlament diskutiert. In der Debatte stellte Oberkirchenrätin Annette-Christine Lenk klar, dass in dem weiteren Beratungsprozess der Pfarrstellenplanung die Pfarrervertretung, das Kollegium, der Gemeinsame Kirchenausschuss und die synodalen Ausschüsse eingebunden würden. Dazu habe man "alle Zeit der Welt", so Lenk. Gleichzeitig betonte sie, dass ein Pfarrstellenplan kein Personaleinsatzplan sei.
Oberkirchenrat Wolfram Friedrichs berichtete, dass der Gemeinsame Kirchenausschuss einen Prüfauftrag zur Frage der Möglichkeit von "abgeleiteter Fach- und Dienstaufsicht" für den Bereich der Sonderseelsorge bereits erteilt habe. Diese Frage werde dann auch in den zuständigen Ausschüssen der Synode behandelt.
Bedenken gegen eine "Föderation in der vorgelegten Form"
Bischof Janssen stellt Beschlussvorlage des Gemeinsamen Kirchenausschusses vor
In seinem Bericht als Vorsitzender des Gemeinsamen Kirchenausschusses würdigte der Bischof der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Oldenburg, Jan Janssen, die nunmehr 40jährige Konföderation Evangelischer Kirchen in Niedersachsen als eine gute Basis, die sowohl als Gegenüber zum Land Niedersachsen als auch als Kooperationsfeld der Nachbarkirchen weiterentwickelt werden sollte.
Deshalb stellte er an die Stellungnahme aus dem Adhoc-Ausschuss, die allen fünf Kirchen zur Beratung vorliege, einige "deutliche Anfragen". So komme die Stellungnahme über Forderungen von Kompetenz in Leitung, Profilierung und Stellenbesetzung sowie Aus-, Fort- und Weiterbindung und Beratung nicht hinaus. Es bleibe weiterhin offen, inwieweit die Gliedkirchen der vorgeschlagenen Föderation, die Kirche sein solle, dann auch Kirche bleiben könnten. "Gerade die auch bisher immer wieder gestellte Frage nach den Kompetenzen vor allem der beteiligten Synoden und Bischöfe, auch einer Föderationssynode bleibt höchst vage".
Ebenso bliebe die Besonderheit der oldenburgischen Kirche bisher unberücksichtigt: "wir sind deutlich vorn betont evangelisch, und milde lutherisch geprägt, stehen in selbstverständlicher Gemeinschaft mit den Reformierten und halten darum in den beiden Bünden VELKD und UEK den Gaststatus (wie Württemberg), in konstruktiver, auch innerhalb der EKD sehr geschätzter Art, um langfristig die Abgrenzung der konfessionellen Bünde zu überwinden."
Stellvertretend für die kleineren Nachbarkirchen kritisierte Janssen die Stellungnahme vom Kirchensenat der Landeskirche Hannovers, der eine "Föderation dezidiert nur als Übergangsstadium hin zu einer Evangelischen Kirche in Niedersachen (EKN)" sehe und einen ganzen Katalog von Aufgaben setze, "der zu einem Aufgehen in der größeren Einheit für uns sogenannten Partikularkirchen" führe.
Für eine eigene oldenburgische Position machten "die statistischen Daten für unsere Region Mut" zur eigenen Souveränität, betonte Janssen. So zeige die jüngste Bertelsmannstudie für die Bevölkerungsentwicklung "eine Steigerung und Beständigkeit in den Regionen Oldenburger Münsterland, Oldenburger Land und Ammerland".
Die EKD-Statistik schreibe zudem "der oldenburgischen Kirche als einziger im norddeutschen Raum die gleiche positive Prognose zu wie den süddeutschen Kirchen in Bayern und Baden-Württemberg."
"Die finanziellen Ressourcen haben wir schon seit längerem, nicht zuletzt durch die Arbeit unserer Controlling AG fest im Blick. In allem, was unsere Synode zuletzt entschieden hat, zeigt sich beides: wo nötig Verantwortung, wo möglich Mut zur Investition. Nicht zuletzt steht anderswo in Niedersachsen eine Verwaltungsstrukturreform bei aller Mühe erst noch an."
Auch wenn es keine "rosigen Zeiten" seien, "mit dem Rückenwind, der derzeit strukturell und inhaltlich allein schon in Richtung auf unseren Zukunftskongress zu spüren ist, kann diese Generation evangelische Kirche im Oldenburger Land gestalten. Darum wollen wir ihre besondere Prägungen und Gaben, und das kostbare Pfund der Nähe zu den Menschen nicht aufgeben und zwischen Ebenen und Instanzen unsere Kirche weiter pflegen", so Janssen.
Mit einer solchen Portion an Selbstbewusstsein warb Bischof Janssen für die Beschlussvorlage des Gemeinsamen Kirchenausschusses. Darin wird vorgeschlagen, dass die Synode die Konföderation "als seinerzeit fortschrittlichstes Modell gliedkirchlicher Zusammenarbeit" würdigt und "das Erfordernis einer institutionellen Reform" anerkennt. Gleichzeitig solle die Synode eine Föderation "in der jetzt vorgeschlagenen Form" ablehnen. "Sollten die andern Kirchen diese Föderation eingehen, kann die Evangelisch-Lutherische Kirche in Oldenburg einen assoziierten Status anstreben. Die Synode sieht jedoch keine gangbaren Wege hin zu einer Evangelisch-lutherischen Kirche in Niedersachsen." Weiterhin enthält der Beschlussvorschlag die Forderung, dass die Synode die Konföderation auffordert, den begonnenen Beratungsprozess auf dieser Grundlage fortzusetzen.
Eine Entscheidung des Kirchenparlaments über die Beschlussvorlage wird erst am morgigen Freitag erwartet, um während der Synodentagung genügend Raum für Diskussionen zu haben.
Fortführung der Gespräche auf Augenhöhe
Synodale beraten über Vorlage zur Föderation
In einer ersten Diskussionsrunde gab der Synodale Hanspeter Teetzmann, der selber im Adhoc-Ausschuss mitarbeitet, zu bedenken, dass ein "assoziierter Status" für Oldenburg das Ende des Beratungsprozesses bedeuten könne. Dennoch müsse die Föderation als Gedanke weiterverfolgt werden, bei dem auch für ihn eine Eigenständigkeit der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Oldenburg unaufgebbar sei.
Der Synodale Prof. Hans-Herrmann Heuer forderte eine offene, gleichberechtigte Diskussion auf Augenhöhe, trotz geringerer Mitgliederzahlen. "Die Hannoveraner brauchen uns, auch wenn sie es vielleicht zurzeit noch gar nicht wissen." Dabei dürfe man sich nicht unter Zeitdruck setzen lassen. Forderungen und Androhungen von Kündigungen seien da nicht hilfreich.
Oberkirchenrat Wolfram Friedrichs betonte, dass ein solcher Beschluss keine zugeschlagene Tür bedeute, auch wenn er so verstanden werden könne. Es müssen neue Formen der Zusammenarbeit gefunden werden, die allseits akzeptiert werden. "Wir können nicht alles alleine und benötigen eine Zusammenarbeit." So seien beispielsweise die Arbeits- und Dienstrechtliche Kommission, die Evangelische Erwachsenenbildung, die Polizeiseelsorge oder der Religionsunterricht an den Schulen wichtige Felder der Zusammenarbeit, die "wir fortführen wollen." Darum sei es wichtig, das Gesprächsangebot aufrechtzuerhalten, aber unter Beibehaltung der oldenburgischen Kirche als eigene Körperschaft.
Bericht des Kirchensteuerbeirates
Der Kirchensteuerbeirat hat die Zuweisungsstruktur der Finanzmittel für die Gemeinden verändert. Damit werde die Entscheidungskompetenz in den Gemeinden gestärkt und den Gemeinden mehr Entscheidungsfreiheit gegeben, sagte der Vorsitzende des Kirchensteuerbeirates, Dr. Jobst Seeber.
So wurde die bisher bestehende Pfarrstellenpauschale aufgehoben. Der eingesparte Betrag wurde der Gesamtzuweisung zugeschlagen, so dass sich der Zuweisungsbetrag pro Gemeindeglied auf 15,32 Euro erhöhte gleichzeitig wurde der Sockelbetrag auf 11.700 Euro festgelegt. Ziel der Überlegungen des Kirchensteuerbeirates ist es, auch den kleineren Gemeinden einen Mindestbetrag zuzuweisen, der ein regelmäßiges Gottesdienstangebot sichert.
Der Kirchensteuerbeirat sei sich bewusst, dass es bei der Veränderung des Zuweisungsschlüssels Gewinner und Verlierer gebe, so Seeber. So erhalten Gemeinden mit vielen Gemeindegliedern und wenig Pfarrstellen mehr Geld. Gemeinden mit wenig Mitgliedern und relativ vielen Pfarrstellen werden weniger Geld erhalten.
Seeber bedauerte, dass Kooperationsmittel für die Zusammenarbeit zwischen den Gemeinden nicht in dem Maße abgerufen würden, wie es sich der Kirchensteuerbeirat erhofft habe. Damit verschenkten die Gemeinden finanzielle Unterstützung.
Mehr Ausgabendisziplin
In seinem Bericht für die Arbeitsgruppe "Controlling" berichtete Gerhard Eicker, dass zum Ausgleich der kirchlichen Haushalte eine immer größere Entnahme aus den Rücklagen notwendig werde. Bis zum Jahr 2017 würde die Summe 32 Millionen Euro betragen. Diese Entwicklung müsse gebremst werden, so Eicker.
Grundlage dieser Berechnungen sind sinkende Einnahmen und steigende Ausgaben. So wurde ab 2013 eine jährliche Kürzung der Kirchensteuereinnahmen von einem Prozent veranschlagt. Bei den Ausgaben hat die Arbeitsgruppe eine Personalkosten-Steigerung für 2013 mit drei Prozent und für die Folgejahre 2014 bis 2017 mit je 2,5 Prozent angenommen. Bei den Sachkosten wurde durchgängig mit einer jährlichen Erhöhung von 2,5 Prozent gerechnet.
Vor diesem Hintergrund beschloss die Synode:
1. Einhaltung straffer Ausgabendisziplin für alle Maßnahmen und Projekte, ab dem 1.1.2012 keine Erhöhung der geplanten Personal- und Sachkosten, außerplanmäßige Ausgaben höchstens bis zur Höhe der Haushaltsverstärkungsmittel mit Nachweis der Erfordernisse.
2. Keine Aufstockung der beschlossenen Personalstellenpläne, weder bei den Pfarrstellen noch im Bereich von Oberkirchenrat und Gemeinsamer Kirchenverwaltung. Ebenso entfallen die 14 Überbrückungsstellen (k.w.-Stellen) ab 1.1.2013 ersatzlos. In begründeten Fällen kann die Synode eine Ausnahmeregelung zulassen.
Gleichzeitig nahm die Synode den Evaluationsbericht zur Verwaltungsstrukturreform zustimmend zur Kenntnis. Sie beauftragte den Oberkirchenrat, der Synode zur Frühjahrstagung und zur Herbsttagung kommenden Jahres einen Bericht der Gemeinsamen Kirchenverwaltung über die Ergebnisse der zu untersuchenden Strukturvorschläge vorzulegen. Die bis zum 31.12.2012 verlängerten zwei Stellen für IT-Aufgaben werden in unbefristete Stellen umgewandelt. Die Handlungsempfehlungen sind durch den Oberkirchenrat zur Frühjahrstagung der 47. Synode im Jahr 2012 einschließlich der Zeitplanung zu konkretisieren. Soweit möglich, soll mit der Umsetzung begonnen werden. Die Handlungsempfehlungen hinsichtlich der Kirchenbüros sind seitens der Gemeinsamen Kirchenverwaltung in Bezug auf den Fortbildungsbedarf und die Fortbildungskosten betreffend die Mitarbeitenden in den Kirchenbüros zu ergänzen.
Ehrenamtlicher Einsatz ist kostbar
Pfarrer Andreas Thibaut stellte den Synodalen den Abschlussbericht der Arbeitsgruppe Förderung und Begleitung von Ehrenamtlichen vor. Allein in der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Oldenburg bieten 14.000 Jugendliche und Erwachsene ihre Zeit unentgeltlich an. Ehrenamtliche sind ein Schatz unserer Kirche, betonte Thibaut. Schon 2009 war die Erarbeitung eines Ehrenamtsgesetzes auf der Synode beschlossen worden.
Die Arbeitsgruppe hat nun Empfehlungen zusammengefasst, die von den Synodalen eingehend beraten wurden. Im Zentrum steht eine verbindliche Regelung im Umgang mit Ehrenamtlichen, in der unter anderem die Dauer eines Ehrenamtes, Kommunikation und Dienstwege festgelegt werden sollen, um sowohl den ehrenamtlichen Kräften als auch leitenden Mitarbeitenden mehr Sicherheit und verlässliche Strukturen in diesem Bereich an die Hand geben zu können.
Bis eine Kultur des Ehrenamt entstanden sei, so Thibaut, bedürfe es einer hauptamtlichen Begleitung von Ehrenamtlichen. Die Hauptaufgabe eines Koordinators oder einer Koordinatorin sei die Umsetzung der vorgelegten Konzeption für das Ehrenamt, die werbende Begleitung und Beratung von Gemeinden und Einrichtungen bei der Umsetzung des Ehrenamts-Gesetzes sowie die Herausgabe der Handreichung in Aus- und Fortbildung. Die Fortbildungen der Ehrenamtlich sollen kostenfrei sein. Anfallende Kosten sollen über die Fachstellen und Gemeindedienste abgerechnet werden. Dazu soll eine Haushaltsstelle Fortbildungsmaßnahmen eingerichtet werden.
Mit knapper Mehrheit wurden die Beschlussvorschläge an den Ausschuss Gemeindedienst und Seelsorge verwiesen unter Mitberatung durch weitere Synodalausschüsse.
Finanzielle Unterstützungen für die Diakonie
Auf Antrag des Finanzausschusses der Synode beschlossen die Synodalen, eine Zuweisung an das Diakonische Werk der oldenburgischen Kirche für die Kreisdiakonischen Werke mit einem Betrag in Höhe von 954.000 Euro in den Haushalt für das kommende Jahr einzustellen.
Diskussionen gab es im Blick auf die Zuweisung an das Diakonische Werk für den Landesverband in Höhe von 895.000 Euro. Der Synodale Klaus Puschmann hatte den Gegenantrag gestellt, den Betrag auf 750.000 Euro als "auskömmlichen Zuschuss" zu begrenzen, zumal das Diakonische Werk selbst für dieses Jahr einen Überschuss von 400.000 Euro vermeldet habe. Diese Überschüsse würden aber eingesetzt, um den Investitionsstau der vergangenen Jahre in Teilen auszugleichen, entgegnete der Synodale Ulrich Schwalfenberg. Letztendlich stimmte die Synode mit knapper Mehrheit für den höheren Zuschussbetrag.
Ebenfalls genehmigte die Synode einen Zuschuss für das kommende Jahr in Höhe von 218.000 Euro für besondere diakonische Arbeitsfelder, wie die Straffälligenhilfe, die Fachstelle Sucht, die Bahnhofs- oder Seemannsmission.
Schließlich beschloss die Synode, für drei Projektstellen (jeweils eine halbe Stelle für jedes Kreisdiakonische Werk) ab dem Haushaltsjahr 2012 befristet für drei Jahre pro Jahr 180.000 Euro bereitzustellen.
Ökofonds wird wegen großer Nachfrage aufgestockt
Die für 2011 in den Haushalt eingestellten Mittel für den Ökofonds zur Sanierung von kirchlichen Gebäuden unter ökologischen und energetischen Gesichtspunkten seien schon weit vor Ende den Jahres verbraucht gewesen, berichtete der Synodale Jobst Seeber. Im vergangenen Jahr hatte die Synode die Einrichtung eines Ökofonds beschlossen, der mit 250.000 Euro pro Jahr ausgestattet worden war. Außerdem war für entsprechende Maßnahmen aus dem Landeskirchenfonds ein Beitrag von 100.000 Euro pro Jahr zur Verfügung gestellt worden, der für die Vergabe von Darlehen bestimmt war.
Seit dem Frühjahr 2011 seien 26 Anträge aus den Kirchengemeinden bewilligt und umgesetzt worden, so Seeber. Damit seien insgesamt 860.000 Euro "bewegt worden". Das zeige, dass auch die Gemeinden selber aktiv geworden seien. Mit den Sanierungsmaßnahmen seien zudem fast ausschließlich mittelständische Betriebe aus der Region beauftragt worden.
Um im nächsten Jahr sowohl die nicht mehr bezuschussten Anträge dieses Jahres als auch neue Anträge der Gemeinden für energiespraende Maßnahmen im kommenden Jahr genehmigen zu können, beschloss die Synode, die Mittel für den Ökofonds für 2012 auf 350.00 Euro und die Darlehenssumme für 2012 auf 150.000 Euro zu erhöhen.
Synode berät Haushalt in erster Lesung
Mit 80,5 Millionen Euro ist die Höhe des Etats der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Oldenburg nahezu identisch zum Haushaltsansatz des Vorjahres. Trotz der fast gleichen Gesamtsumme beinhalte der neue Etat deutliche Veränderungen, "einen Paradigmawechsel", so Oberkirchenrat Wolfram Friedrichs bei seiner Einbringungsrede.
So stünden gegenüber den Vorjahren höher veranschlagte Kirchensteuereinnahmen mit einem Volumen in Höhe von 50,9 Millionen Euro zu Buche. Eine ähnliche Summe werde durch die gute wirtschaftliche Konjunktur für das Jahr 2011 erwartet. Angesichts der Schuldenkrise in den EU-Ländern und den damit verbundenen Risiken sei die weitere wirtschaftliche und finanzielle Entwicklung nur schwer einschätzbar.
Zur Deckung des Haushalts seien allerdings Entnahmen aus den Rücklagen in Höhe von rund vier Millionen Euro notwendig. Gründe für die Mehrausgaben seien unter anderem die auf der Synode im Mai 2011 beschlossenen Zuweisungen an die Kirchengemeinden mit einem Betrag von 13,2 Millionen Euro und Zuweisungen für Kindertageseinrichtungen in Höhe von 4,7 Millionen Euro. Gleichzeitig sei im Haushaltsentwurf ein Zuschuss an das Diakonische Werk in Höhe von rund 650.000 Euro vorgesehen. Die Personalkosten dagegen konnten um rund 1,5 Millionen Euro auf 36,75 Millionen Euro reduziert werden. Weitere Stellen würden in den kommenden Jahren gestrichen, insgesamt werde der Soll-Stellenplan 20 Stellen weniger ausweisen.
Die Synode beschloss, bei der Pfarrerbesoldung eine Haushaltsstelle mit einem Sperrvermerk in Höhe von 200.000 Euro zu belegen, da es in der Vorlage für neun Pfarrstellen zu Mißverständissen zwischen der Finanz- und Personalverwaltung gekommen war.
Die Möglichkeit, Altersteilzeitregelungen in den Kirchengemeinden einzuführen, hob die Synode auf. "Das Modell der Altersteilzeit als Möglichkeit der Stellenreduzierung sei generell ein auslaufendes Modell", betonte der Synodale Jost Richter. Zudem sei bisher keine Kirchengemeinde der oldenburgischen Kirche der Dienstvereinbarung zur Altersteilzeit beigetreten. Die bislang im Haushalt eingesetzten Mittel in Höhe von 150.000 Euro seien von keiner Kirchengemeinde abgerufen worden, berichtete Oberkirchenrat Friedrichs. Die Altersteilzeitregelung in den Kirchengemeinden war im Haushaltsentwurf für das kommende Jahr mit insgesamt 940.000 Euro veranschlagt gewesen.