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Zweiter Verhandlungstag eröffnet

Nach einer Andacht der Synodalen Annemarie Cornelius eröffnete Synodenpräsidentin Sabine Blütchen die Verhandlung des zweiten Sitzungstages der 12. Tagung der 47. Synode der oldenburgischen Kirche. Die Synodentagung findet von Donnerstag, 21. November, bis Freitag, 22. November, in der Heimvolkshochschule Rastede statt.

 

Synode erteilt dem Oberkirchenrat Entlastung

Auf Empfehlung des Rechnungsprüfungsausschusses erteilte die Synode nach Abnahme der Jahresrechnung 2012 und Kenntnisnahme des Berichtes des Oberrechnungsamtes der EKD vom 15. Juli 2013 dem Oberkirchenrat gemäß Artikel 125 III der Kirchenordnung hinsichtlich der Haushaltsführung 2012 die Entlastung.

Berichte und Beschlüsse aus den Ausschüssen

In seinem Bericht als Vorsitzender des Ausschusses für theologische und liturgische Fragen, Mission und Ökumene berichtete Pfarrer Andreas Thibaut, dass der Ausschuss um eine Stellungnahme zur Anstellung von Personen muslimischen Glaubens gebeten worden war. Der Ausschuss empfehle, dass zunächst die Einstellung von Personen auf Mitglieder von zur Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen (ACK) gehörender Kirchen beschränkt bleiben sollte. Der Ausschuss rege aber an, einen „breit angelegten Diskussionsprozess“ in den Kirchen der niedersächsischen Konföderation zu starten.

Die Synode folgte dem Antrag des Ausschusses, dass der Auftrag „Impulse für den weiteren Ausbau einer ökumenisch-missionarischen Arbeit der Ev.-Luth. Kirche in Oldenburg“ zur Bearbeitung an den Ausschuss für theologische und liturgische Fragen, Schöpfungsverantwortung, Mission und Ökumene der 48. Synode überwiesen wird.
 
Nach dem Bericht des Rechts- und Verfassungsausschuss übertrug die Synode die Arbeitsaufträge zum Wahlrecht für Gemeindepfarrstellen und zur Änderung von Regeln zu den Gemeindekirchratswahlen auf die kommende, 48. Synode.

 

Die 47. Synode beschloss, den Ausschuss Gemeindedienst und Seelsorge der 48. Synode zu bitten, zeitnah einen Diakonenstellenplan zu entwickeln.

 

Oldenburgische Kirche stimmt verschlankter Konföderation zu

Als zweite der fünf evangelischen Landeskirchen in Niedersachsen hat die oldenburgische Kirche bei nur einer Enthaltung einer verschlankten Form der Kirchen-Konföderation zugestimmt. „Das ist ein starkes Signal aus Oldenburg“, betonte Synodenpräsidentin Sabine Blütchen nach Bekanntgabe des Abstimmungsergebnisses.
 
Der Wegfall der Konföderationssynode sei ein „schmerzlicher Verlust“, sagte zuvor Oberkirchenrat Wolfram Friedrichs, „aber die neue Konföderation ist besser, als der Wegfall“. Die Schwerfälligkeit der Konföderation habe nicht an der Synode gelegen, vielmehr habe sie die Basis repräsentiert. Positiv sei, dass der neue Konföderationsvertrag frühestens 2020 gekündigt werden könne. Dieses helfe, um in der neuen Konföderation mehr Stabilität zu erlangen, erläuterte Friedrichs.

Der Vertrag sieht für das Jahr 2023 eine Evaluation vor. Die Kirchen wollen damit herausfinden, ob sich die neue Form der Zusammenarbeit bewährt hat. Im kommenden Jahr soll ein entsprechender Vertrag mit den vier Nachbarkirchen geschlossen werden.

Die braunschweigische Landessynode hatte bereits am Donnerstag in Goslar die neue Konföderation einstimmig beschlossen. Die Parlamente der anderen Landeskirchen in Hannover, Schaumburg-Lippe und der Evangelisch-reformierten Kirche stimmen über den neuen Konföderationsvertrag in dieser und der kommenden Woche ab. Die fünf Kirchen repräsentieren zusammen rund vier Millionen Protestantinnen und Protestanten in Niedersachsen.

Uneinheitliches Stimmungsbild zur Pfarrerbesoldung

Kein einheitliches Bild zeigte die Beratung der Synodalen bei der Pfarrerbesoldung und der Durchstufung von Pfarrerinnen und Pfarrern auf die Gehaltsstufe A 14 (ab einem Alter von 53 Jahren). Mit 18 Ja-, 17 Nein-Stimmen und einer Enthaltung empfahlen die Synodalen bei einem „Stimmungsbild“ den Mitgliedern der oldenburgischen Kirche in der Synode der Konföderation Evangelischer Kirchen in Niedersachsen, dem Kirchengesetz zur Änderung des Kirchengesetzes über die Besoldung und Versorgung der Pfarrer und Pfarrerinnen bei der Durchstufung nicht zuzustimmen. Dieses „Stimmungsbild“, bei dem die theologischen Mitglieder der Synode nicht mit abstimmten, sei aber kein verpflichtender Beschluss, erläuterte Synodenpräsidentin Sabine Blütchen.

Die einheitliche Besoldung von Pfarrerinnen und Pfarrern innerhalb der niedersächsischen Kirche wird Thema der kommenden Konföderationssynode sein, die im Frühjahr kommenden Jahres tagt. Eine Zustimmung wird durch die mögliche Befürwortung aus den anderen niedersächsischen Kirchen erwartet.

Eine Durchstufung der Pfarrergehälter hatte die Synode der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Oldenburg 1998 gestoppt, um mehr Pfarrerinnen und Pfarrer in den Dienst übernehmen zu können. Eine Wiedereinführung der Durchstufung würde die oldenburgische Kirche im Jahr rund 600.000 Euro kosten, erläuterte Oberkirchenrat Wolfram Friedrichs.

Der Finanzaufwand werde sich mittelfristig jedoch relativieren, da die Zahl der Pfarrerinnen und Pfarrer sinke werde, sagte die Synodale Sabine Arnold. Bis zum Jahr 2024 würden bei normalen Verlauf 82 Pfarrerinnen und Pfarrer in den Ruhestand verabschieden werden, erläuterte die zuständige Dezernentin, Oberkirchenrätin Annette-Christine Lenk. Dagegen stünden nur zwölf Neueinträge für das Theologiestudium, Zugewinne aus anderen Kirchen seien zwar erfreulich, „aber sie erfolgen nicht in dem Maße, wie wir es brauchen“, so Lenk.

„Wenn wir gute Pfarrerinnen und Pfarrer haben wollen, müssen wir sie auch so bezahlen, wie in anderen Bereichen auch“, plädierte der Synodale Helmut Hartig. „Wir stehen in einem Wettbewerb, das gilt für Fachkräfte genauso wie für Pfarrerinnen und Pfarrer“, betonte Oberkirchenrat Detlef Mucks-Büker. „Die Durchstufung ist eine Wertschätzung und Respekt gegenüber den Pfarrerinnen und Pfarrern“, fügte der Synodale Johann Kühme hinzu. Aus Respekt vor den jüngeren Pfarrerinnen und Pfarrern, die trotz aller Gehaltseinbußen in den vergangenen Jahrzehnten dennoch den Pfarrberuf ergriffen hätten, sei eine Durchstufung eine Anerkennung, warb Bischof Jan Janssen. Der Synodale Hanspeter Teetzmann kritisierte, dass der Gesetzesentwurf ohne vorherige Rücksprache mit den Synoden der einzelnen Kirchen entstanden sei.

 

Leitlinien zum Ehrenamtsgesetz

Die Leitlinien zum Ehrenamtsgesetz liegen im Grundsatz vor, Einzelheiten müssten dafür noch geklärt werden, berichtete der Vorsitzende des Ausschusses für Gemeindedienst und Seelsorge, Prof. Dr. Götz Strömsdörfer. Laut Beschluss des Gemeinsamen Kirchenausschusses ist vorgesehen, diesen Text als Informationsbroschüre herauszugeben. „Brechen Sie dabei die Denkverbote und beschäftigen sie sich mit der modernen Ehrenamtsforschung“, empfahl der Synodale Strömsdörfer zur Weiterarbeit.

 

Weiterarbeit an den Impulsen des Zukunftskongresses

Die 47. Synode hat ihre Arbeitsergebnisse am Projekt „auf dem Weg ins Jahr 2030“ an die 48. Synode weitergereicht. Die Arbeit noch sei längst nicht abgeschlossen, hob Synodenpräsidentin Sabine Blütchen hervor. Das würden die konkreten Anregungen zeigen, die diese Synode zur Weiterarbeit an den drei bisher bearbeiteten Themen gibt. Die kommenden Jahre würden die oldenburgische Kirche immer wieder vor neue, große Herausforderungen stellen. Zu diesen gehörten die erheblich wachsende Zahl älterer Menschen in den Gemeinden und der prognostizierte Rückgang der Einnahmen. Entwicklungen in beiden Bereichen könnten aber auch ganz andere Dimensionen haben. Der Evangelisch-Lutherische Kirche in Oldenburg werde eine Mischung aus Selbstbewusstsein, Beweglichkeit und Einsatzbereitschaft gut tun, „um jeweils neu zu prüfen, welche Richtung einzuschlagen ist, um dem Land, das Gott uns zeigen will, näher zu kommen“, so die Synodenpräsidentin. 

In einem theologischen Impuls formulierte Bischof Jan Janssen drei biblisch-theologische Leitmotive für die Weiterarbeit.

1. Die Weggemeinschaft und die Orte der Gottesbegegnung
„Die Gemeinschaftsformen des biblischen Gottesvolkes stehen im Hintergrund unseres heutigen Gemeindeverständnisses. Gottes Volk ist unterwegs und macht Station. Doch selbst wenn es sich niederlässt, siedelt und sogar Städte baut, bricht es doch von Zeit zu Zeit neu auf.“ Die Ortsbindung im Gemeindeverständnis der oldenburgischen Kirchenordnung sei von einer gewachsenen Einheit von Kommune und Kirchengemeinde geprägt, „die sich nach einem langen Zeitraum der Festigung seit den Zeiten des Kirchbaus nun im 21. Jahrhundert weiter lockern wird. Dazu tragen schon seit geraumer Zeit gesellschaftliche Phänomene wie Mobilität, mediale Vernetzung und wirtschaftlich-kulturelle Globalisierung bei, die nicht an den Kirchentüren Halt machen. Sie ermöglichen aber zugleich auch neue Formen der Zusammengehörigkeit und des gemeinsamen Wirkens über gewachsene Ortsgrenzen hinaus.“

In der Kirchenordnung sei die inzwischen weit vorangeschrittene Ausdifferenzierung über ein kommunal verortetes Gemeindeverständnis hinaus noch nicht hinreichend abgebildet, betont Janssen. „Möglicherweise wird sich ja die neue Synode dieser Aufgabe im Rahmen der Weiterentwicklung unserer Ordnungen annehmen.“

2. Das Priestertum aller Getauften und die Freistellung zum Amt
Der „Weg des vollen Einsatzes“ für die Sendung Gottes „lässt sich haupt- und ehrenamtlich beschreiten“. Die Freistellung zum Amt und Freizeitengagement dürfe nicht gegeneinander ausgespielt werden, sollten sogar aufeinander bezogen sein, hob Janssen hervor. „Beide, Haupt- und Ehrenamt, können Professionalität bieten, beide verdienen nicht nur Respekt, sondern brauchen Qualifikation und Reflexion. Darum sind die Beschreibungen von Rahmenbedingungen und Regelwerken dringend nötig – nicht nur für das Pfarramt, auch für weitere Haupt- und Nebenämter und für das Ehrenamt (zu denen unsere Kirchenordnung übrigens auch kaum etwas sagt). Hier wird es noch viel einzuüben, an der Praxis zu überprüfen und künftig weiterzuentwickeln geben.“

3. Der Ruf in die Nachfolge und die Haushalterschaft für die Gaben
„Das biblische Bild der kirchlichen Berufsbilder ist nicht einheitlich, Apostel, Propheten, Evangelisten, Hirten, Lehrer, sogar Wundertäter u.a. werden genannt. Daraus lässt sich nicht unmittelbar eine Personalentwicklungsstrategie entwickeln. Umso deutlicher ist das gemeinsame Ziel, das hinter diesen ersten ‚Organigrammen’ oder ‚Stellenbeschreibungen’ zu stehen scheint: Dadurch soll der Leib Christi erbaut werden (Eph 4,12). Und: Dient einander, ein jeder mit der Gabe, die er empfangen hat, als die guten Haushalter der mancherlei Gnade Gottes (1.Petr 4,10).“

Es sei Teil des biblischen Auftrags, eben als gute Ökonomen die kirchlichen Berufsfelder unter diesen Perspektiven weiterzuentwickeln, betonte Janssen: „Würdigung der verschiedenen Gaben, Koordination des einander hilfreichen Einsatzes und Zusammenwirken der einzelnen Glieder zum Wohl des Leibes Christi. Dieser Aufgabe, die sich auch zugunsten des Miteinanders der Menschen stellt, kommt gerade angesichts zurückgehender materieller Ressourcen größere Bedeutung zu, damit wir weder Gaben verschwenden noch Menschen überfordern.“

Zweite Lesung der Kirchengesetze

Die am Vortag in erster Lesung beschlossenen Kirchengesetze wurden in zweiter Lesung durch die Synode bestätigt.

 

Dies betrifft das Haushaltsgesetz für das Haushaltsjahr 2014 in Höhe von 86,1 Millionen Euro sowie den Nachtragshaushalt für das Haushaltsjahr 2013 in Höhe von 26,5 Millionen Euro, zu dessen Deckung 20 Millionen Euro aus den Rücklagen entnommen werden sollen.

 

In zweiter Lesung wurde weiterhin das Kirchengesetz über die Errichtung und Aufhebung von Pfarrstellen zur Umsetzung des Pfarrstellenplans ab dem Jahr 2014 verabschiedet.

 

Zur Verwaltungsstrukturreform

Bei der Verwaltungsstrukturreform habe die oldenburgische Kirche einen verwaltungstechnischen Fortschritt geleistet und sei gut vorangekommen, lobte der Synodale Prof. Hans-Hermann Heuer. 

In der Fortschreibung bereits bestehender Arbeitsaufträge beschloss die Synode:
Die Arbeit der Anwendergruppe MEWIS NT wird bis zum 31.12.2014 verlängert. Die hierbei anfallenden Personalkosten in Höhe von voraussichtlich 12.000 Euro werden zentral aus dem gesamtkirchlichen Haushalt bestritten.

 

Die Regelung zu den City-Kirchen Wilhelmshaven, Oldenburg und Delmenhorst (zusätzlich 6,5 Wo.- Std.) wird bis zum 31.12.2014 verlängert. Die Kosten in Höhe von voraussichtlich 20.000 Euro werden zentral aus dem gesamtkirchlichen Haushalt bestritten.

 

Die Delegation der Anordnungsbefugnis auf die Gemeinsame Kirchenverwaltung ist eine Option für die Kirchengemeinden und damit kostenpflichtig im Sinne von § 1 Abs. 3 Satz 2 KiVwG.

 

Die 47. Synode bittet die 48. Synode das Thema „Musterkirchenbüro“ und „Perspektiven für die Kirchenbüros“ in einen Ausschuss oder eine Arbeitsgruppe der 48. Synode zu verweisen.
 

Alle Eingaben an die Synode wurden zur Weiterarbeit an den Oberkirchenrat und an den Gemeinsamen Kirchenausschuss übergeben, um sie an die Ausschüsse der 48. Synode zu verweisen.

 

48. Synode konstituiert sich im Januar 2014

Mit dem Segen schloss Bischof Jan Janssen die Verhandlungen des zweiten und letzten Sitzungstages der 12. Tagung.

 

Zum Ende der 12. Tagung dankten die Synodalen mit stehendem Applaus Synodenpräsidentin Sabine Blütchen für ihre sechsjährige Amtszeit. Der Synodale Jost Richter würdigte ihren außerordentlichen ehrenamtlichen Einsatz.

 

Die neue, 48. Synode wird sich am 15. Januar 2014 konstituieren und vom 22. bis 24. Mai 2014 zu ihrer 1. Tagung in der Evangelischen Heimvolkshochschule Rastede zusammenkommen.

Von der Synodentagung berichteten Sabine Schlösser, Dirk-Michael Grötzsch und Hans-Werner Kögel.