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Sonnabend, 17.11.2012

Mit einer Andacht des Synodalen Johann Kühme begann der dritte Verhandlungstag der Synode.

 

Im Anschluß daran eröffnete Synodenpräsidentin Sabine Blütchen die Sitzung. Sie übergab das Wort an Pfarrer Bernd Rüger und Diakonin Birgit Heine-Jürgens von der Gemeindeberatung, die erläuterten, wie das Verfahren zur Themenfindung für die Weiterarbeit nach dem Zukunftskongress aussehen soll. In den folgenden eineinhalb Stunden diskutierten die Synodalen in sechs Kleingruppen.

 

Nach der Gruppenphase haben die Synodalen aus den fünf Themenvorschlägen folgende drei Bereiche als vordringlich ausgewählt.
1)    Verhältnis Ortsgemeinde – Werke und Einrichtungen, andere Dienste
2)    Verhältnis von Haupt- und Ehrenamt
3)    Personalentwicklung kirchlicher Berufe.

 

Über die Besetzung der Arbeitsgruppen soll zu einem späteren Zeitpunkt der Synodentagung beraten werden.

 

Entscheidung für drei Schwerpunkte

In sechs Gruppen haben die Synodalen jetzt aus den 48 „Wegweisern“, die auf dem Zukunftskongress im Juli dieses Jahres erarbeitet worden waren, jene drei Themen ausgewählt, die vordringlich weiterverfolgt werden sollen. Fünf im Voraus von den Kirchenparlamentariern ausgewählte Themen, die für wesentlich in Bezug auf die zukunftsorientierte Entwicklung der Kirche gehalten werden, standen zunächst zur Disposition. In einer sechsten Runde bestand Raum, noch ein weiteres Thema als besonders wichtig einzubringen. Dies wurde nicht genutzt. Nach intensivem Austausch haben sich die Synodalen nun auf die Schwerpunkte „Verhältnis Ortsgemeinde – Werke und Einrichtungen, andere Dienste“, „Verhältnis von Haupt- und Ehrenamt“ und „Personalentwicklung kirchlicher Berufe“ geeinigt. Weitere Wahlmöglichkeiten waren „Die Beteiligung auf allen Ebenen sicherstellen“ und „Generationengemeinschaft“.

Um zu ermöglichen, dass jede Gruppe sich mit jedem Thema befassen konnte und zudem wusste, was die anderen Gruppen bereits erarbeitet hatten, wurden alle Themen in einem eigenen Raum diskutiert, nach einiger Zeit wechselten die Gruppen die Räume. Auf Stellwänden hatte die jeweilige Vorgängergruppe ihre Gesprächsergebnisse festgehalten. So konnten sich die Teilnehmenden zu allen sechs Bereichen auf den aktuellen Stand bringen und für sich entscheiden, welche Aspekte zu welcher Problematik möglicherweise noch wichtig sein könnte. Im Anschluss an die Beratungen konnte jeder Synodale drei für ihn besonders wichtige Themen auswählen.

Die nun festgelegten Themen werden bis zum Ende der 47. Synode Ende kommenden Jahres in Arbeitsgruppen behandelt und die Beratungsergebnisse auf der 11. und 12. Tagung Gegenstand der Diskussionen im Plenum sein. Spätestens im November 2013 wollen die Synodalen erste Umsetzungsbeschlüsse fassen.

 

Bitte um Frieden im Nahen Osten

In einem kurzen Friedensgebet am Samstagmittag rief Bischof Jan Janssen zum Frieden im Nahen Osten auf. Während die Synode tage, sei überall in der Welt der Frieden gefährdet, flammten die Konflikte auf, herrsche Krieg, so Janssen.

„Wir denken heute besonders an die Menschen in Israel und Palästina, die unter dem Irrsinn dieses nicht enden wollenden Konfliktes leiden, trauern, sterben, Schuld auf sich laden. Möge auch unser Gedenken am Volkstrauertag morgen keine Pflichtübung der Ewiggestrigen werden. Möge unser Innehalten in aufrechte Haltung, möge unser Gedenken in lebendiges Gestalten münden. Mögen die Kräfte der Deeskalation siegen“, so der Bischof der oldenburgischen Kirche.

 

Konzept für Kirchenmusik

In seinem Bericht für die Arbeitsgruppe Kirchenmusik erläuterte Prof. Dr. Götz Strömsdörfer das „Konzept für Kirchenmusik in der oldenburgischen Kirche“. Darin sind für jeden Kirchenkreis drei hauptamtliche Kirchenmusikerstellen (1 A-, 2 B-Musiker) vorgesehen, deren Stelleninhaber beim Kirchenkreis angestellt sind, die bei Besetzung durch Zuweisungen der Oldenburger Synode an die jeweiligen Kreishaushalte bezahlt werden und für die von den Kirchenkreisen 10.000 Euro pro besetzte Vollzeitstelle an den landeskirchlichen Haushalt bezahlt werden sollen.

Im Vergleich zu den anderen Kirchen innerhalb der EKD sei die Ausstattung der Kirchenkreise mit hauptamtlichen Kirchenmusikern mehr als dürftig, erläuterte Strömsdörfer. So komme die oldenburgische Kirche insgesamt auf 13,5 Stellen hauptamtlicher Kirchenmusiker. Nehme man die Zahl der Gemeindeglieder unserer Kirche (443.000) und teilt diese durch die Zahl der hauptamtlichen Kirchenmusiker (13,5), so erhalte man die Zahl von knapp 33.000 Gemeindeglieder / hauptamtlicher Kirchenmusikerstelle.

 

Der Mittelwert der EKD-Kirchen (außer Reformierter Kirche und Lippe-Detmold) liege bei 14.445 Gemeindegliedern/hauptamtlicher Kirchenmusikerstelle. Diesen Wert hat etwa die Kirche von Hessen-Nassau. Um diesen Wert zu erreichen, müsste unsere Kirche zusätzliche 18 hauptamtliche Kirchenmusikerstellen schaffen, rechte Strömsdörfer vor. Der Mangel an Stellen führe zu unzureichender C-Musiker-Ausbildung sowie zu einer „einzelkämpferischen Arbeit“ der Kantoren.

 

Die Stärkung der Kirchenkreise bringe auch die Notwendigkeit mit sich, die Kirchenkreise in die Lage zu versetzen, bestimmte Aufgaben auszuführen. Aus diesem Grund hält es Arbeitsgruppe Kirchenmusik für nötig, dass die Synode im landeskirchlichen Haushalt Positionen zur Speisung der kreiskirchlichen Haushalte vorhält. Diese Haushaltspositionen enthalten die Gehälter für besetzte Kantorenstellen in den Kirchenkreisen. Das Konzept der Arbeitsgruppe Kirchenmusik sieht im Einzelnen eine Reduzierung der A-Musikerstellen um 1,5 Stellen und eine Erhöhung der B-Musikerstellen um acht Stellen vor, was nach Abzug der Beiträge der Kirchenkreise (180.000 Euro) einen Mehraufwand der Ev.-Luth. Kirche in Oldenburg von 187.500 Euro pro Jahr mit sich bringen werde.


Der Eigenanteil der Kirchengemeinden, die einen Kreiskantor angestellt haben, war der Auslöser für die Einsetzung der Arbeitsgruppe Kirchenmusik. Für den Eigenanteil der Kirchengemeinden, die einen Kreiskantor angestellt haben, zeige sich keine Lösung, die für alle sechs Kirchenkreise tragfähig wäre, so Strömsdörfer, da die Verhältnisse bei jeder Gemeinde anders lägen. Aus diesen Gründen und weil im Konzept der Arbeitsgruppe der Kirchenkreis den entscheidenden Einfluss auf die Gestaltung der Arbeitsverhältnisse besitzt, schlage die Arbeitsgruppe vor, den Betrag von 10.000 Euro pro besetzter Vollzeitstelle den Kirchenkreisen in Rechnung zu stellen. Je nach Situation in den Kirchenkreisen haben diese folgende Möglichkeiten:
• den Betrag (30.000 Euro bei drei besetzten Vollzeitstellen) durch Kreisumlage zu erheben,
• den Betrag zum Teil von den Spielstättengemeinden und zum Teil durch Kreisumlage zu erheben,
• den Betrag zum Teil durch Kreisumlage und zum Teil von mehreren auf dem Gebiet der Kirchenmusik kooperierenden Gemeinden zu erheben oder
• den Betrag ganz von den Spielstättengemeinden zu erheben.
Insgesamt gesehen ändere sich bei der Erstattung der Kirchenkreise wenig gegenüber der früheren Erstattung durch die Anstellungsgemeinden.

 

Der Anteil der Arbeit des Kreiskantors/der Kreiskantorin soll bei 60 Prozent liegen.


Analog zur Personalsituation auf theologischem Gebiet sei die Anzahl der in akademischer Ausbildung befindlichen Kirchenmusiker gegenüber 2003 um fast 20 Prozent zurückgegangen, sodass davon ausgegangen werden müsse, dass der Bedarf für die gesamte EKD nicht mehr gedeckt werden kann, mahnte Strömsdörfer. Es werde also in steigendem Maß zu einer Konkurrenzsituation zwischen den Kirchen kommen, in der es auch um einen guten Ruf der betreffenden Kirche auf kirchenmusikalischem Gebiet gehe. Vielfach gingen heute schon Absolventen einer kirchenmusikalischen Ausbildung in ein Beschäftigungsverhältnis in der Schulmusik.

 

Kirchenmusik sei nicht zum Nulltarif zu haben, schloss Strömsdörfer. Die Arbeitsgruppe sei sich jedoch sicher, dass mit einigem guten Willen der Mehraufwand tragbar sein dürfte und hoffe, dass der Ernst der Situation klar geworden sei.

 

In der Aussprache erinnerte Oberkirchenrat Wolfram Friedrichs daran, dass eine Ausweitung der Kirchenmusikerstellen im Widerspruch zu den Einsparzielen stehe, die die 46. Synode beschlossen hatte. Durch die Verringerung der Kirchenkreise von elf auf sechs, seien die Kreiskantoren bewusst nicht verringert worden. Die Kreiskantoren müssten per Umlage über die Kirchenkreise finanziert werden, dabei könnten auch Ungerechtigkeiten hinsichtlich der Spielstätten entstehen, mahnte der Synodale Hanspeter Teetzmann. Der Vorsitzende des Finanzausschusses Gerhard Eicker schlug vor, die kirchenmusikalischen Stellen zeitlich zu befristen, um gegebenenfalls flexibeler auf sich verändernde Finanz- und Gemeindesituationen reagieren zu können. Zur Zukunftsfähigkeit der Kirche gehöre auch die Wahrnehmbarkeit von Kirche durch die Kirchenmusik, die damit neben dem Verkündigungsauftrag auch einen kulturellen Auftrag erfüllt, sagte Oberkirchenrat Detlef Mucks-Büker.

 

Die Synode stimmte schließlich der Vorlage der Arbeitsgruppe Kirchenmusik inhaltlich zu mit folgenden Maßgaben
1. Die Mehrkosten werden durch den landeskirchlichen Haushalt getragen.
2. Gemeinden mit ausreichenden Eigenmitteln bekommen die Möglichkeit, die durch das Konzept genannten B-Stellen auf eigene Kosten auf A-Stellen aufzustocken.
3. Geringfügige Modifikationen des Konzeptes, die sich im Verlauf der Gesetzesberatung als unabweisbar herausstellen sollten, sind Teil des Konzeptes.

Der Oberkirchenrat wird gebeten, auf der Grundlage der Vorlage der Arbeitsgruppe Kirchenmusik einen Gesetzentwurf dem Rechts- und Verfassungsausschuss vorzulegen; mitberatend sind der Ausschuss für Gemeindedienst und Seelsorge sowie der Finanz- und Personalausschuss. Der Synode soll das Gesetz auf der 11. Tagung im Mai 2013 vorlegt werden.

"Das ist ein guter Beschluss im Jahr der Kirchenmusik", betonte der Vorsitzende der Arbeitsgruppe, Prof. Dr. Götz Strömsdörfer, abschließend.

 

Ephoralzulage genehmigt

Die Synode hat beschlossen, mit dem Kirchengesetz zur Stärkung der Mittleren Ebene eine "Ephoralzulage" für Kreispfarrerinnen und Kreispfarrer einzuführen. Da die Regelung dieser Gesetzesmaterie der Konföderation evangelischer Kirchen in Niedersachsen obliegt, soll diese Kreispfarramtszulage in die oldenburgischen Besoldungsregelungen aufgenommen werden.

Die Kreispfarrerinnen und Kreispfarrer erhalten für die Dauer der Wahrnehmung dieser Ämter eine ruhegehaltsfähige Zulage in Höhe des Unterschiedsbetrages zwischen dem jeweiligen Endgrundgehalt der Besoldungsgruppe A 13 und dem jeweiligen Endgrundgehalt nach der Besoldungsgruppe A 14.

Über diese Zulage hat es intensive Diskussionen gegeben. Pfarrerinnen und Pfarrer sprachen sich zum Teil dagegen aus, da damit die "geschwisterliche Dienstgemeinschaft" gefährdet sein könne. Auch könne die Wertigkeit des pastoralen Dienstes nicht unterschiedlich bewertet werden. Andere Synodale betonten, dass es durchaus Unterschiede und Qualifikationen gebe, die auch eine andere Besoldung bzw. Zulagen begründen könnten. Die Zulage könne als eine Aufwandsentschädigung verstanden werden, die zudem die Attraktivität für dieses Amt leicht erhöhen könne.

 

Neuer Pfarrstellenplan in Auftrag gegeben

Der Oberkirchenrat wurde von der Synode beauftragt, einen neuen Pfarrstellenplan für die Ev.-Luth. Kirche in Oldenburg zu erstellen. Der neue Pfarrstellenplan soll konzeptionell ausgerichtet und begründet sein und ggf. Anregungen des Zukunftskongresses aufnehmen.

Der neue Pfarrstellenplan soll Auskunft geben über die Pfarrstellen die schon lange nicht mehr besetzt worden sind und deshalb aufgehoben werden können.


An der Erstellung ist die synodale Arbeitsgruppe zu beteiligen, in die aus allen synodalen Ausschüssen je eine Vertreterin / ein Vertreter entsandt wird. Die synodale Arbeitsgruppe soll in ihrer Zusammensetzung 2/3 Nichttheologen, 1/3 Theologen abbilden.

 

Die Pfarrervertretung ist an die Beratungen rechtzeitig zu beteiligen.

Der Pfarrstellenplan soll der 47. Synode rechtzeitig vor ihrer letzten Sitzung im November 2013 zur Beschlussfassung vorgelegt werden.

 

Besetzung der Arbeitsgruppen zum Zukunftskongress

Für die Arbeitsgruppen zum Zukunftskongress wurden folgende Synodale gewählt:

  1. Verhältnis Ortsgemeinde – Werke und Einrichtungen, andere Dienste: Annika Freundt, Anke Helm-Brandau, Jost Richter, Dagmar Scholz
  2. Verhältnis von Haupt- und Ehrenamt: Gerhard Eicker, Hildegard Noack, Ulrich Schwalfenberg, Jutta Wilhelms
  3. Personalentwicklung kirchlicher Berufe:  Wiebke Perzul, Rüdiger Schaarschmidt, Doris Vogel-Grunwald, Kai Wessels.

Des Weiteren wurde eine sogenannte "Lotsengruppe" benannt, die die Koordination zwischen den Arbeitsgruppen herstellen und einen Übergabebericht an die 48. Synode vorbereiten soll. Dieser Gruppe gehören an: Bischof Jan Janssen, Synodenpräsidentin Sabine Blütchen und die Synodalen Christiane Geerken-Thomas, Friederike Meyer, Hanspeter Teetzmann.


Entsendung in die Diakonischen Konferenz

In die neue Legislaturperiode der Diakonischen Konferenz wurden die Synodalen Helmut Hartig, Carsten Homann und Birgit Osterloh berufen.

 

Gesetze in zweiter Lesung beschlossen

Die am Vortag in erster Lesung beratenen und beschlossenen Gesetze wurde nun ebenfalls in zweiter Lesung genehmigt.

 

Mitarbeit

Das neue Synodenmitglied Prof. Dr. Reinhard Schulz hat seine Mitarbeit im Ausschuss für Jugend und Bildung, kirchliche Werke, Einrichtungen und Öffentlichkeitsarbeit erklärt.

 

Besetzung der Arbeitsgruppe zu den Diakonie-Sozialstationen

In der synodalen Arbeitsgruppe zu den Diakonie-Sozialstationen arbeiten die Synodalen Birgit Osterloh, Jürgen Otzen, Claus Schlaack und Oberkirchenrat Detlef Mucks-Büker.

 

Regelung für Eingaben und Petitionen

Der Rechts- und Verfassungsausschuss wurde gebeten, die Geschäftsordnung der Synode insbesondere bezüglich der Regelung über Eingaben und Petitionen zu überprüfen und einen Vorschlag zu entwickeln, sowie die Verankerung und Beteiligung u.a. von Kirchengemeinden und Kirchenkreisen zu entwickeln.

 

Vorlagen und Eingaben

Die Vorlagen und Eingaben wurden zur Weiterarbeit in Ausschüsse verwiesen.

 

Die 11. Tagung der 47. Synode wird vom 23. bis 25. Mai 2013 in der Heimvolkshochschule Rastede stattfinden.

Von der Synode berichteten: Sabine Schlösser, Anke Brockmeyer, Pfr. Hans-Werner Kögel und Dirk-Michael Grötzsch.