Freitag, 16.11.2012
Mit einer Andacht von der Synodalen Friederike Meyer über den Lehrtext des heutigen Tages begann die zweite Verhandlungstag der Synode.
Im Anschluß daran eröffnete Synodelpräsidentin Sabine Blütchen die Sitzung und verpflichtete Bernd Janßen, der als Ersatzsynodaler aus dem Kirchenkreis Ammerland erstmalig an der Synode teilnimmt.
Anträge zum Haushalt
Bevor der Haushaltsplan für das kommende Jahr eingebracht wurde, beschäftigte sich die Synode mit mehreren Anträgen zum Haushaltsplan.
Kirchbaustiftung aufgestockt
So beschloss die Synode im Haushaltsjahr 2013, der Kirchbaustiftung der oldenburgischen Kirche einen Betrag in Höhe von drei Millionen Euro zur Aufstockung des Stiftungskapitals zur Verfügung zu stellen. Die Finanzierung soll aus der "Rücklage für Notmaßnahmen zur Substanzerhaltung bei Kirchengemeinden" erfolgen.
Damit erhöht sich das Stiftungskapital der Kirchbaustiftung auf insgesamt 4,8 Millionen Euro. Mit den Zinserträgen können so mehr Maßnahmen in den Kirchengemeinden zur Pflege, Unterhaltung, Veränderung sowie Neuerrichtung von Kirchengebäuden einschließlich ihrer Ausstattung wie Altären, Kanzeln, Taufsteinen, Orgeln und Glocken erfolgen.
Beratungsstellen in der oldenburgischen Kirche
Der Gemeinsame Kirchenausschuss wird gebeten, eine konzeptionelle Weiterarbeit für die evangelische Beratungsarbeit in der oldenburgischen Kirche in Auftrag zu geben. Zur Erarbeitung der Konzeption wird eine Arbeitsgruppe eingesetzt, an der Vertreterinnen und Vertreter der Evangelischen Akteure der Beratungsstelle in der Stadt Oldenburg, der Evangelischen Beratungsstellen in Delmenhorst und Wilhelmshaven, der beteiligten Kirchenkreise, des Ausschusses für Jugend und Bildung, kirchliche Werke, Einrichtungen und Öffentlichkeitsarbeit, des Oberkirchenrates und des Diakonischen Werkes der oldenburgischen Kirche teilnehmen.
Folgende Aspekte sollen dabei einbezogen werden:
- Stärken-/Schwächen Analyse
- Marktanalyse
- Trägerschaften
- Rechtsform
- Kooperationsmodelle
Dem GKA soll sobald wie möglich ein entscheidungsreifer Konzeptionsentwurf vorgelegt werden. Anschließend soll die Synode einen Bericht erhalten.
Bis zur Vorlage der Konzeption sollen der Beratungsarbeit weiterhin die Gelder in der bisherigen Höhe zur Verfügung gestellt werden.
Evangelisches Bildungswerk Ammerland
Der landeskirchliche Zuschuss für das Evangelische Bildungswerk Ammerland in Höhe von jährlich 30.000 Euro wird über das Jahr 2013 hinaus, ohne zeitliche Einschränkung, zur Verfügung gestellt.
Diakonie-Sozialstationen
Es soll eine Arbeitsgruppe gebildet werden, um die Weiterführung aller Diakonie-Sozialstationen - in der bisherigen oder in einer anderen Form - zu untersuchen. Diese Arbeitsgruppe soll der Herbst-Synode 2013 Vorschläge unterbreiten.
Bis dahin können sich die Diakonie-Sozialstationen für die Jahre 2014 und 2015 jeweils 50 Prozent der tariflichen Jahressonderzahlung durch die Ev.-Luth. Kirche Oldenburg - bei Nachweis der Zahlung an die Beschäftigten - erstatten lassen. Der Oberkirchenrat wurde beauftragt, geeignete Berechnungen für die "Auskehrung" zu entwickeln und dem Finanz- und Personalausschuss bis 31.10.2013 vorzulegen.
Freiwillige refinanzierte Stellen
Die Möglichkeit der Einrichtung von befristeten Stellen nach dem von der AG Verwaltungsstrukturreform vorgeschlagenen Verfahren für freiwillige refinanzierte Aufgaben wurde beschlossen. Der IST-Stand der refinanzierten Stellen ist einschließlich der Refinanzierungszusagen mit dem nächsten Haushalt vorzulegen. Beabsichtigte Stellenplanerweiterungen sollen dem Unterausschuss Personal rechtzeitig vor Beschluss im Gemeinsamen Kirchenausschuss bekanntgegeben werden.
Rücklagen für die Altersteilzeit
Die Rücklagen Risiko und Personalkosten Verwaltungsstrukturreform werden unter der neuen Bezeichnung Kosten Altersteilzeit Oberkirchenrat und Gemeinsame Kirchenverwaltung zusammengeführt. Die Rücklage soll die Funktion von den aus der kaufmännischen Buchführung bekannten Rückstellungen übernehmen. Die Höhe ist nach den Grundsätzen der kaufmännischen Buchführung zu überprüfen. Ab dem Haushaltsjahr 2014 sind entsprechende Rückstellungen als Zuführung an diese Rücklage ebenso zu kalkulieren, wie die Entnahme zur Finanzierung laufender Altersteilzeitmaßnahmen. Eine entsprechende Übernahme vom kameralen in den doppischen Haushalt ist zu gewährleisten.
Informations- und Kommunikationszentrum Markt 17 und die "Citykirchen"
Die Synode hat den Oberkirchenrat beauftragt, eine Arbeitsgruppe mit synodaler Beteiligung zum Informations- und Kommunikationszentrum Markt 17 in der Stadt Oldenburg und zu den "Citykirchen" in der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Oldenburg einzusetzen, welche der Herbst-Synode 2013 ein Konzept vorlegen soll.
Das Augenmerk liegt auf den Kirchengemeinden
Der Haushalt 2013, den Oberkirchenrat Wolfram Friedrichs vor der Synode einbrachte, hat im Plan ein Volumen von rund 80,3 Millionen Euro. Er liegt leicht über dem Ansatz für das laufende Haushaltsjahr, das bei rund 79,5 Millionen Euro liegt. Andererseits sei das Niveau des Haushaltsplanes 2010 (80,8 Millionen Euro) nicht erreicht, so Friedrichs.
"Wichtigste Einnahmequelle ist nach wie vor die Kirchensteuer, die wir nun entsprechend den Vorgaben des Finanz- und Personalausschusses mit 59,5 Millionen Euro planen", erläuterte Friedrichs. "Sie ist verlässlich und solidarisch." In der Summe seien geplante Erstattungen aus dem Clearingverfahren in Höhe von 7,6 Millionen Euro enthalten. Dies decke sich auch mit den Ende Oktober veröffentlichten Steuerschätzungen des Bundes.
Allerdings sei darauf hinzuweisen, dass der Bund sein Einnahmehoch vor allem den indirekten Verbrauchssteuern verdanke. Diese seien für die Entwicklung der Kirchensteuer irrelevant. Erstmals werde die Ev.-Luth. Kirche in Oldenburg nach sechs Jahren als Empfängerkirche wieder in den EKD-Finanzausgleich einzahlen. Den bisherigen Einnahmen von zuletzt 363.710 Euro stehen nun Ausgaben in Höhe von 121.598 Euro gegenüber.
Der Haushalt werde derzeit trotz der hohen Kirchensteuereinnahmen mit einer Rücklagenentnahme von rund 5,6 Millionen Euro zur Deckung gebracht, berichtete Oberkirchenrat Friedrichs. Dies sei deutlich mehr als im Vorjahr. Dort wurde mit rund drei Millionen Euro geplant.
Die Erwartung von Zinseinnahmen wurde bei der Finanzplanung deutlich nach unten korrigiert. "Wir gehen im Haushaltsjahr 2013 von einem durchschnittlichen Zinsniveau von 2,5 Prozent aus." Dies beziehe sich weniger auf Neuanlagen, hier könnten regelmäßig nur noch Zinseinnahmen unter zwei Prozent erreicht werden. Bleibe das Zinsniveau weiterhin niedrig was zu erwarten ist finde hier also bei einer Inflationsrate von derzeit 2,0 Prozent auf Dauer ein Vermögensverzehr statt, so Friedrichs.
Die Kirchengemeinden erhalten durch die Herausnahme von Verrechnungsposten ab diesem Jahr eine um rund eine Million Euro höhere jährliche Netto-Zuweisung. Insgesamt komme rund die Hälfte des Gesamthaushalts den Kirchengemeinden und ihren Einrichtungen wie Kindergärten und Kirchenbüros zugute, hob Friedrichs hervor. Darin seien 13,2 Millionen Euro an Zuweisungen für die Kirchengemeinden, 18 Millionen an Besoldung und Versorgung der Gemeindepfarrerinnen und -pfarrer und 4,9 Millionen Euro an Zuschüssen für die Kindergärten die größten Finanzposten. Damit werde deutlich, "dass das Hauptaugenmerk der kirchlichen Arbeit auch hinsichtlich ihres Anteils am Haushalt 2013 eindeutig auf den Kirchengemeinden liegt", sagte Friedrichs.
Die Arbeit des Diakonischen Werkes der Ev.-Luth. Kirche in Oldenburg wird in diesem Jahr mit einem Zuschuss von rund 2,2 Millionen Euro unterstützt.
Unsere wichtigste und kostbarste Ressource
In Ergänzung zum Haushaltsentwurf erläuterte Oberkirchenrätin Annette-Christine Lenk den Pfarrstellenplan der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Oldenburg. Nach dem bestehen in der oldenburgischen Kirche derzeit 198 Gemeindepfarrstellen. Das sind Pfarrstellen im uneingeschränkten und eingeschränkten Dienstumfang. In der Gesamtsumme ergibt sich ein Sollumfang von 165,5 Gemeindepfarrstellen.
Hinzu kommen zehn Überbrückungspfarrstellen, die als Zwischenlösung für Pfarrerinnen und Pfarrer dienen, die eine wegfallende Gemeindepfarrstelle frei machen. Es sei wichtig, ihnen eine Pfarrstelle zu bieten, denn zu den Pfarrerinnen und Pfarrern unserer Kirche besteht ein lebenslanges Dienst- und Treueverhältnis, erläuterte Lenk. Diese Stellen sind bis zum 31. Dezember 2016 befristet. Derzeit sind von den zehn Überbrückungspfarrstellen sieben besetzt.
Zu den Gemeindepfarrstellen kommen sechs Kreispfarrstellen und 55 Landeskirchliche Pfarrstellen. Um einen möglichen Beschluss, den die Synode beim Kirchengesetz zur Stärkung der mittleren Ebene möglicherweise fasst, umsetzen zu können, sind die Kreispfarrstellen im Stellenplan für jeden Kirchenkreis im uneingeschränkten Umfang eingeplant.
Unter dem Begriff Landeskirchliche Pfarrstellen sind alle Pfarrstellen aufgeführt, die nicht in einer Kirchengemeinde angesiedelt sind. 55 Pfarrstellen sind durch Gesetze zu verschiedenen Zeiten errichtet worden. Es sind Stellen, in denen entweder ein besonderer Dienst in einem Kirchenkreis oder speziellen Regionen getan wird oder in denen gesamtkirchliche Aufgaben wahrgenommen werden. Von den 55 Landeskirchlichen Pfarrstellen sind derzeit 13 Stellen nicht besetzt.
Da die pfarramtlichen Aufgaben in den Kirchengemeinden unserer Kirche durch Vakanzen, Mutterschutz oder längere Krankheitszeiten aufgefangen werden müssen, werden die Stellenprofile der Pfarrstellen für besondere Dienste oder auch Überbrückungspfarrstellen so beschrieben, dass diese Pfarrstelleninhaberinnen und -inhaber Dienste in den Gemeinden und Kirchenkreisen tun. Selbstverständlich dienen diese Stellen auch einer verantwortlichen Personalwirtschaft, erläuterte Lenk.
Da einige Bereiche der Sonderseelsorge derzeit nicht mit ausgewiesenen Stellen abgedeckt werden können, in Sonderheit Altenheimseelsorge und Polizeiseelsorge, werde der entsprechende Bedarf aus diesen Stellen mit abgedeckt, fügte die Personaldezernentin hinzu.
Stellvertretend für das Kollegium des Oberkirchenrates sprach Oberkirchenrätin Lenk den Pfarrerinnen und Pfarrern großen Respekt und Anerkennung für ihre Arbeit aus. Die Pfarrerinnen und Pfarrer arbeiten in den Pfarrstellen unserer Kirche sehr motiviert, oft bis an den Rand ihrer Kräfte. Die Pfarrerinnen und Pfarrer, dazu alle hauptamtlich Mitarbeitenden sind unsere wichtigste und kostbarste Ressource.
Integrierter Klimaschutz
Die Synode beschloss, 250.000 Euro pro Jahr (mit Sperrvermerk) für die Arbeit der Beauftragten für Umwelt, Klimaschutz und Energie der oldenburgischen Kirche zu bewilligen. Weitere Stellen sollen vorerst nicht eingerichtet werden. Es soll jedoch eine Konzeption in Zusammenarbeit mit dem synodalen Beirat Umwelt, Klimaschutz, Energie erarbeitet werden, aus der Prioritäten und Kriterien zu den Handlungsfeldern für den integrierten Klimaschutz ersichtlich werden. Letzteres soll der Synode im Mai 2013 vorgelegt werden.
Ein weiterführender Antrag, der bereits Personalstellen und Zuordnungen beinhaltete, fand keine Mehrheit.
Keine Besoldungsrücklage
Keine Mehrheit fand der Antrag der Synodalen Doris Fangmann, alle Haushaltsmittel, die für die Besoldung von Pfarrerinnen und Pfarrern in den landeskirchlichen Haushalt eingestellt sind und bis zum Ende eines Haushaltsjahres durch Vakanzen und nicht besetzte Pfarrstellen nicht abgerufen worden sind, einer neu einzurichtenden Besoldungsrücklage zuzuführen.
Zuvor sollte der Pfarrstellenplan überarbeitet werden. In der Aussprache betonte Oberkirchenrätin Annette-Christine Lenk, dass es sinnvoll sei, die Personalkostenrücklage für Angestellte und Pfarrerinnen und Pfarrer enstprechend zu trennen.
Berechnungen zur höheren Eingruppierung beauftragt
Die Synode hat den Oberkirchenrat beauftragt, zur kommenden Synodentagung im Mai 2013 Berechnungen vorzulegen hinsichtlich der entstehenden Kosten einer sofortigen Eingruppierung aller Pfarrerinnen und Pfarrer in die Besoldungsgruppe A 14 mit zehn und mehr Dienstjahren.
Haushaltsplan in erster Lesung genehmigt
Die Synodalen haben den Entwurf des Haushaltsgesetzes mit dem Haushaltsplan 2013 in erster Lesung beschlossen. Der Entwurf enthält die zuvor abgestimmten Änderungen zum Blockhaus Ahlhorn und zum integrierten Klimaschutzkonzept. Ebenso wurden die dem Haushaltsplan beigelegten Stellenpläne genehmigt.
Kirchengesetz zur Stärkung der mittleren Ebene
Auf die Beratungen der vergangenen Tagung der 47. Synode geht das Kirchengesetz zur Stärkung der mittleren Ebene zurück. Darin wird nun die zukünftige Wahl der Kreispfarrer oder der Kreispfarrerinnen durch die Kreissynode und die Aufgaben und Befugnisse der Kreissynoden und die des Kreispfarramts neu geregelt.
In dem neuen Gesetz sind die Kreispfarrstellen nun 100%-Pfarrstellen. Dabei übernehmen die Kreispfarrerinnen und Kreispfarrer kirchengemeindliche Aufgaben im Kirchenkreis mit einem Dienstumfang von 25 Prozent. Der Dienstumfang der Kreispfarrerin oder des Kreispfarrers für kreispfarramtliche Aufgaben beträgt 75 Prozent.
Gegenüber den Pfarrerinnen und Pfarrern haben die Kreispfarrerinnen und Kreispfarrer allerdings keine dienstrechtlichen Befugnisse erhalten, sondern übernehmen lediglich die Regelung von Urlaubs-, Krankheits- und Vakanzvertretungen im Kirchenkreis.
Für das Wahlkollegium des Kirchenkreises, dass die Kandidatinnen und Kandidaten für das Kreispfarramt benennen soll, wurde in Abänderung der Gesetzesvorlage vorgeschlagen, dass auch ein theologisches Mitglied, das vom Kreispfarrkonvent vorgeschlagen wird, in das Gremium aufgenommen werden soll. Um den Proporz beizubehalten, soll die Zahl der nichttheologischen Mitglieder der Kreissynode von zwei auf drei erhöht werden. Dieser Vorschlag wurde nach einer Aussprache mit knapper Mehrheit angenommen.
Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses
Nach dem Bericht des Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschusses, Claus Schlaack, beschloss die Synode die Abnahme der Jahresrechnung 2010 und erteilte dem Oberkirchenrat hinsichtlich der Haushaltsführung 2011 die Entlastung.
Gemeinsame Agende beschlossen
Die Gemeinsame Agende Berufung Einführung Verabschiedung wird in den Gebrauch der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Oldenburg übernommen und in der vorgelegten Fassung freigegeben. Die Synode empfiehlt den Gemeinden, Werken und Einrichtungen den Gebrauch der EKD-weit beschlossenen Agende.
An die Stelle des in der Gemeinsamen Agende vorgesehenen Ordinationsversprechens bzw. Ordinationsvorhalts tritt der Wortlaut des in der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Oldenburg bisher geltenden Ordinationsversprechens. Auf diese Abweichung sollen die Pfarrerinnen und Pfarrer, die Gemeinden und insbesondere alle an Ordinationen beteiligten Amtsträgerinnen und Amtsträger in geeigneter Weise hingewiesen werden, betonte der Vorsitzende des Ausschusses für theologische und liturgische Fragen, Mission und Ökumene, Andreas Thibaut.
Die bisherigen Ordnungen und Handreichungen zur Ordination und zur Einführung von Pfarrerinnen und Pfarrern, Kirchenältesten und kirchlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern werden somit nicht mehr zur Verwendung empfohlen.
Pfarrdienstgesetz der EKD übernommen
Die Übernahme des Pfarrdienstgesetzes der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) ist zwar eine trockene Materie, aber für die oldenburgische Kirche von Bedeutung, sagte der Vorsitzende des Rechts- und Verfassungsausschusses, Hanspeter Teetzmann. Einige oldenburgische Besonderheiten würden aber erhalten bleiben, erläuterte Teetzmann.
So werde die Ordinationsformel der oldenburgischen Kirche beibehalten und in die Kirchenordnung übernommen. In dem Ordinationsversprechen berufen sich die Pfarrerinnen und Pfarrer auf die Bekenntnisschriften, nicht aber auf eine kirchliche, institutionelle Ordnung. Zudem bleibe die Schaffung der Pfarrstellen über eine gesetzliche Regelung durch die Synode erhalten und geschehe nicht über den Verwaltungsweg. Auch bestehe keine Pflicht zur Erteilung des Religionsunterrichts, wie es andere Kirchen vorschreiben.
Ergänzt wurde das Pfarrdienstgesetz mit der rechtlichen Regelung zur Übernahme der theologischen Mitglieder des Oberkirchenrates in ein lebenslanges Dienstverhältnis. Da diese Regelung auch für Kreispfarrerinnen und Kreispfarrer gilt, die zukünftig auch aus anderen evangelischen Landeskirchen stammen können, musste diese Ausführung noch kurzfristig aufgenommen werden.
Kirchengesetz über die Veräußerung von Grundvermögen
Die Synode beschloss das Kirchengesetz über die Veräußerung von Grundvermögen, mit dem die Kirchengemeinden grundsätzlich einen Anspruch auf Erteilung einer Genehmigung für die Veräußerung von Grundvermögen erhalten sollen, wenn sie bestimmte Erlösverteilungsvorgaben einhalten. Das Gesetz bleibt für zunächst fünf Jahre in Kraft. Land- und forstwirtschaftlich genutztes Grundvermögen bleibt von dieser Regelung ausgeschlossen.
-- Mit Gebet und Segen endete der zweite Verhandlungstag. --