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Synode diskutiert Berichte des Oberkirchenrates in Kleingruppen

Über die schriftlich vorgelegten Berichte des Oberkirchenrates haben am Freitagvormittag die Synodalen intensiv in Kleingruppen diskutiert. Im Vorfeld hatten Bischof Jan Janssen, Oberkirchenrätin Annette-Christine Lenk und Oberkirchenrat Wolfram Friedrichs ihre Berichte kurz mündlich erläutert.

„Theologie und Öffentlichkeit“ seien die Pole, denen sich der Bischof im Kollegium annehme, umriss Jan Janssen sein Aufgabenfeld. Gerade in seinem Amt kämen die Innen- und Außenperspektiven zusammen und es gelte, die Kommunikation nach innen und außen zu fördern. Dabei sei die Verkündigung ein wichtiger Baustein. Janssen kündigte eine Gottesdienstreihe in allen Kirchenkreisen sowohl zum zehnjährigen Bestehen der Kirchbaustiftung in diesem Jahr als auch zur Einstimmung auf den Zukunftskongress an.

Oberkirchenrätin Annette-Christine Lenk erläuterte die integrative Personalarbeit ihres Dezernates, d.h. die Integration von Personalausbildung, Personaleinsatz, Personalentwicklung und Personalplanung aller Mitarbeitenden und der Gemeindedienste in einem gemeinsamen Dezernat. Der Vorteil solcher integrativer Personalarbeit bestehe darin, dass sie die unterschiedlichen Aspekte und Themen der Personalausbildung, -führung, -entwicklung und des Personaleinsatzes systematisch zu einem Ganzen zusammenführe und die Personal- und Stellenplanung in einer Hand konzentriere und theologisch verantworte.

„Die Arbeit im Dezernat II umfasst mehr als nur die Verwaltungsstrukturreform", betonte Oberkirchenrat Wolfram Friedrichs und verwies auf den Neubau des Betten- und Seminarhauses für das Evangelische Bildungszentrum, auf die Beratungen neuer Zuweisungsschlüssel für die Kirchengemeinden oder auf einen internationalen Workshop zum Umgang mit Verwesungsstörungen auf Friedhöfen. Über die Zukunft der evangelischen Kirchen in Niedersachsen dauerten die Beratungen an, so Friedrichs. Um als oldenburgische Kirche Position beziehen zu können, sei es notwendig, sich darüber Gedanken zu machen, „woher wir kommen und was die oldenburgische Kirche ausmacht“, mahnte Friedrichs an.

 

Synode beschließt einmalige Zuweisung in Höhe von 1,6 Millionen Euro an die Kirchengemeinden

Die oldenburgische Synode hat eine einmalige Zuweisung in Höhe von 1,6 Millionen Euro an die Kirchengemeinden beschlossen. Grundlage des Beschlusses ist ein Haushaltsplus von 4,7 Millionen Euro im Haushaltsjahr 2010. Die Höhe der Gesamtzuweisungen an die 117 oldenburgischen Gemeinden in Höhe von 13,5 Millionen Euro soll in den kommenden Jahren unverändert bleiben. Vorgesehene Kürzungen von 1,05 Millionen Euro wurden aufgehoben.

Dennoch müsse weiter gespart werden, mahnte der Vorsitzende der Arbeitsgruppe Controlling, Gerhard Eicker. Von dem Einsparziel für die Evangelisch-Lutherische Kirche in Oldenburg in Höhe von 14,1 Millionen Euro seien nur drei Millionen Euro bislang eingespart worden. Im Bereich der Leitung seien 1,2 Millionen Euro und im Bereich des Oberkirchenrates 700.000 Euro weniger ausgegeben worden. Dennoch müssten weiterhin noch elf Millionen Euro eingespart werden. Zusätzlich müsse ein Einnahmerückgang von einem Prozent pro Jahr durch den Rückgang der Mitgliederzahlen eingerechnet werden.

Auf der Suche nach weiteren Einsparmöglichkeiten hat die Arbeitsgruppe zunächst Ausgaben in Höhe von 46 Millionen Euro ausgemacht, die nicht gekürzt werden können. Bei Ausgaben von 20 Millionen Euro wäre eine Reduzierung um zehn Prozent bis zum Jahr 2017 denkbar. Eine Entscheidung darüber, welche Handlungsfelder von Einsparungen betroffen sein könnten, soll erst nach der Auswertung des Zukunftskongresses im November 2012 getroffen werden. Deshalb werde in den kommenden zwei Jahren wenig geschehen. Zu überlegen sei auch, einen Teil der Zuweisungen nicht an die Gemeinden sondern an die Kirchenkreise zu geben.

 

Synode beschließt Stärkung der Kindergartenarbeit

Die Synode der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Oldenburg hat eine finanzielle Stärkung und Sicherung der Evangelischen Kindergartenarbeit beschlossen. Nach einem zweijährigen Beratungsprozess hatte die Arbeitsgruppe Krippenfinanzierung vorgeschlagen, die Finanzierung von Krippen und Kindertagesstätten (KiTas) ab dem Haushaltsjahr 2012 zusammenzuführen und von 3,74 Millionen Euro auf jährlich 4,7 Millionen Euro aufzustocken.

Sollte es in den kommenden Jahren zu Überschüssen kommen, so Doris Vogel-Grunwald, Vorsitzende der AG Krippenfinanzierung, könnten Rücklagen gebildet werden. Damit soll, wenn sich eine Gelegenheit ergibt, das Angebot an Kindertagesstätten im Kirchenkreis Oldenburger Münsterland ausgebaut werden. „Dieser Kirchenkreis ist der geburtenstärkste bundesweit“, erläuterte Vogel-Grunwald. „Trotzdem sind wir im Oldenburger Münsterland nur mit drei evangelischen KiTas vertreten.“ Ein Schritt in diese Richtung wird bereits am 1. Juli gemacht, wenn in Vechta ein evangelischer Kindergarten öffnet.

Trotz einiger Bedenken von Synodalen, dass mit dieser Beschlussvorlage schon im Vorfeld des Zukunftskongresses eine Vorentscheidung getroffen werde, folgte die Synode den Anträgen der Arbeitsgruppe.

 

Gottesdienstberater sollen Qualität im Gottesdienst steigern

Im Bericht des Ausschusses für theologische und liturgische Fragen, Mission und Ökumene regte Pfarrer Andreas Thibaut an, dass die Kreissynoden und die Landessynode bei Wahlen bzw. Berufungen darauf achten sollen, dass auch Menschen in den Kirchenparlamenten vertreten sind, die sich für das Thema der weltweiten Ökumene, Entwicklungszusammenarbeit und Mission engagieren.

Eine vom Ausschuss erarbeitete Stellungnahme „Zur Qualität im Gottesdienst“ soll an alle Kirchengemeinden sowie an alle an der Gestaltung von Gottesdiensten beteiligten Berufsgruppen (Kirchenmusikerinnen und Kirchenmusiker, Küsterinnen und Küster, Lektorinnen und Lektoren sowie Pastorinnen und Pastoren) zugeleitet werden. Der Ausschuss ruft dazu auf, sich in den Dienst- und Verantwortungsgemeinschaften vor Ort mit der Stellungnahme zu beschäftigen und Verabredungen zu treffen.

Der Beauftragte für gottesdienstliche Fragen in der Ev.-Luth. Kirche in Oldenburg wurde von der Synode beauftragt, eine Qualitätscheckliste für den Gottesdienst zu erarbeiten, die dann den Gemeinden ebenfalls zur Handhabung empfohlen wird. Ebenfalls wurde der Beauftragte für gottesdienstliche Fragen damit beauftragt, die Ausbildung von Gottesdienstberaterinnen und Gottesdienstberatern zu organisieren und dafür ein Konzept zu entwickeln. Bis 2013 soll es in jedem Kirchenkreis eine Gottesdienstberaterin oder einen Gottesdienstberater geben, die oder der die Gemeinden langfristig in Gottesdienstfragen berät.

Abhängig von einer Auswertung der in diesem Zeitraum gemachten Erfahrungen soll ggf. in den Folgejahren die Zahl von Gottesdienstberaterinnen und Gottesdienstberatern auf zwei pro Kirchenkreis erhöht werden. Dafür bewilligt die Synode Sondermittel in Höhe von 12.000 Euro pro Jahr.

 

Verlängerung von bis zu 14 Verwaltungsstellen um ein Jahr möglich

Nach dem Bericht von Oberkirchenrat Wolfram Friedrichs über den Stand der Verwaltungsstrukturreform hat die Synode beschlossen, dass von den 28 befristeten Verwaltungsstellen, die zum Ende dieses Jahres auslaufen, bis zu 14 Stellen um ein Jahr verlängert werden können. Damit sollen die noch im Umbau befindlichen Verwaltungsabläufe gesichert und der Aufbau des Kirchennetzes gewährleistet werden. Begründete Anträge zur Verlängerungen soll der Oberkirchenrat bis Ende August vorlegen.

 

Pfr. Andreas Thibaut in Gemeinsamen Kirchenausschuss gewählt

Der Synodale Pfr. Andreas Thibaut aus Oldenburg ist als theologisches Mitglied in den Gemeinsamen Kirchenausschuss (GKA) gewählt worden. Er ist damit Nachfolger von Pfarrerin Ulrike Fendler, die aus persönlichen Gründen aus dem kirchenleitenden Gremium ausschied.

 

Pfarrer Kai Wessels wird stellvertretendes Mitglied des GKA

Zum Stellvertreter von Kreispfarrer Michael Braun als Mitglied des Gemeinsamen Kirchenausschusses wurde Pfarrer Kai Wessels aus Wilhelmshaven gewählt. Er ist Nachfolger von Pfarrer Dr. Sven Evers, der mit Übernahme des Amtes des Landesjugendpfarrers ebenfalls aus diesem Gremium ausgeschieden ist.

 

Weitere Beschlüsse

- Für die Jahre 2008 bis 2015 erhält die Trägerversammlung der Evangelischen Familien- und Erwachsenenbildung jährlich 50 Prozent (8.000 Euro) zum Ausgleich der personellen Mehrkosten.

- Die Entwicklung der Finanzmärkte in den letzten Monaten habe gezeigt, so der Vorsitzende des Finanzausschusses, Gerhard Eicker, dass hinsichtlich der Sicherheit Aktien und Unternehmensanleihen oft besser als einige Staatsanleihen benotet würden. Vor diesem Hintergrund hat der Finanz- und Personalausschuss beschlossen, folgende Ergänzung der Anlagegrundsätze der Synode zur Annahme zu empfehlen: „Nur innerhalb von Vermögensverwaltungen und Fonds ist eine risikokontrollierte Beimischung von Aktien und Unternehmensanleihen mit hoher Bonität (entsprechen A+) bis zu 15 % des Wertes der Vermögensverwaltungen oder Fonds zulässig. Die Anteile an den Fonds müssen kurzfristig liquidierbar sein.“ Die Synode folgte diesem Antrag.

- Der Oberkirchenrat wurde gebeten zur Herbstsynode 2011 eine klare und verbindliche Aufstellung aller vom Diakonischen Werk Oldenburg für die Evangelisch-Lutherische Kirche in Oldenburg durchzuführenden Aufgaben und die sich daraus ergebenden Kosten beschlussreif vorzulegen.

 

Oberkirchenrat Olaf Grobleben von Synode verabschiedet

„Einen bunten Strauß an Arbeitsfeldern im Bereich der Bildung und Diakonie“ habe Oberkirchenrat Olaf Grobleben zu bearbeiten gehabt, betonte Synodenpräsidentin Sabine Blütchen am Freitagabend vor der Synode der oldenburgischen Kirche zu seiner Verabschiedung. Dank auch seines persönlichen Einsatzes hätten sich viele Bereiche wie beispielsweise die Krippen- und Kindergartenarbeit profiliert. Das Evangelische Bildungszentrum sei entstanden und für die Diakonie habe er sich sehr eingesetzt. Blütchen dankte Grobleben für sein Engagement, für die Synode sei er ein verlässlicher Partner gewesen.

In einer persönlichen Stellungnahme kritisierte der scheidende Oberkirchenrat, dass er im Vorfeld der Entscheidung des Wahlausschuss, seine auf zehn Jahre befristete Stelle auszuschreiben, nicht einbezogen gewesen sei. Er habe gern für die oldenburgische Kirche gearbeitet und für die Menschen, die sich ihr verbunden fühlen. Manches sei gelungen, einiges nicht, weiteres müsse noch vollendet werden, so Grobleben. Zu danken habe er den Synodalen für ihr Engagement und die konstruktiv-kritische Begleitung.

Am Sonnabend, 14. Mai, steht die Wahl eines neuen theologischen Mitglieds des Oberkirchenrates an. Nach der Entscheidung des Wahlausschusses, die Stelle auszuschreiben, hatte Oberkirchenrat Olaf Grobleben im Mai letzen Jahres erklärt, nicht für eine zweite Amtszeit zur Verfügung zu stehen. Er wird Ende September dieses Jahres aus dem Dienst als Oberkirchenrat ausscheiden.

 

Laut Oberkirchenrat Wolfram Friedrichs steht dem scheidenen Oberkirchenrat eine Pfarrstelle innerhalb der oldenburgischen Kirche zu, dies habe Grobleben auch bereits schriftlich beantragt.

 

Sonderausschuss soll Grundlage für mittlere Ebene erarbeiten

Auf Vorschlag des Vorsitzenden des Ausschusses für Gemeindedienst und Seelsorge, Prof. Dr. Götz Strömsdörfer, hat die Synode mit knapper Mehrheit beschlossen, einen Sonderausschuss „Kirchenkreis“ zu bilden, der die gesetzlichen Grundlagen für eine mittlere Ebene schaffen beziehungsweise weiterentwickeln soll. Dieser Ausschuss wird beauftragt, möglichst bis zur 8. Tagung der 47. Synode im November dieses Jahres konkrete Vorschläge für die Stärkung der mittleren Ebene vorzulegen. Gesetzliche und/oder haushaltsrechtliche Änderungen sollen nach positiver Beschlusslage der Herbstsynode in den Fachausschüssen erarbeitet werden.


In der Diskussion waren sich die Synodalen einig, dass die Kreispfarrerin bzw. der Kreispfarrer bereits schon jetzt viele Aufgaben übertragen bekommen hätten, sodass bereits von einer mittleren Ebene gesprochen werden könne. Deshalb müsse es jetzt um die Ausgestaltung dieser mittleren Ebene gehen.

 

Dem Ausschuss sollen zwei Mitglieder des Ausschusses für Gemeindedienst und Seelsorge, zwei Mitglieder des Rechts- und Verfassungsausschusses, zwei Mitglieder des Finanzausschusses, zwei Mitglieder des Kirchensteuerbeirates, eine Vorsitzende bzw. ein Vorsitzender eines Gemeindekirchenrates, ein Kreispfarrer sowie ein Mitlied der Pfarrervertretung angehören.

 

Synode sichert Blockhaus Ahlhorn ab

Die Synodalen haben am Freitagabend beschlossen, den Betrieb des Blockhauses Ahlhorn unter stringenter Umsetzung des Konzeptes der Beratungsfirma Krause und Böttcher zur wirtschaftlichen und konzeptionellen Neuausrichtung der Einrichtung fortzusetzen. Verhandlungen mit den Mitarbeitenden im Blockhaus Ahlhorn hätten bei allen Personalstellen zu einer Kürzung der Arbeitszeit um 15 Prozent geführt. Zusätzlich zu den bisherigen Zuschüssen müssen in diesem Jahr weitere 200.000 Euro zur Verfügung gestellt werden.

Im Blick auf die Höhe der Einnahmen des Hauses und der kirchlichen Zuschüsse stellte Oberkirchenrat Wolfram Friedrichs fest, dass es zurzeit nicht möglich sei, die Personalkosten der Einrichtung zu refinanzieren. Eine Schließung komme aber ebenso wenig infrage wie die Defizite auf Dauer zu tragen.

Nach Berechnung externer Gutachter sei eine Verbesserung der wirtschaftlichen Situation um bis zu 500.000 Euro in einem Zeitraum bis Ende 2012 realistisch und bei vorsichtiger Planung auch umsetzbar. Eine ständige Kostenkontrolle und Kostensteuerung sei hierfür neben der Umsetzung aller anderen Maßnahmen die Grundlage, so Friedrichs.

 

Um die Belegungszahlen zu erhöhen, soll ein neues inhaltliches Konzept für den Betrieb des Blockhauses Ahlhorn unter Berücksichtigung der bereits erfolgten Überlegungen zur Erschließung neuer Zielgruppen (Schulklassenfahrten) erstellt werden. Sollte bis Ende 2012 nicht eine deutliche wirtschaftliche Verbesserung gemäß den Vorgaben des Konzeptes der Firma Krause und Böttcher erreicht werden, müsse grundsätzlich über den Fortbestand des Blockhauses Ahlhorn in seiner jetzigen Form durch die Synode entschieden werden.


Der Oberkirchenrat soll zur Herbstsynode 2011 und zur Frühjahrssynode 2012 zur wirtschaftlichen und inhaltlichen Entwicklung des Blockhauses Ahlhorn jeweils einen Zwischenbericht geben.