Herbstsynode der oldenburgischen Kirche mit Gottesdienst eröffnet
Beratungen zum Haushaltsgesetz stehen im Mittelpunkt
Mit einem Abendmahlsgottesdienst wurde am Donnerstagmorgen, 20. November, in der St.-Ulrichs-Kirche in Rastede die 2. Tagung der 48. Synode der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Oldenburg eröffnet. In seiner Predigt (zu Genesis 23) nahm Pfarrer Nico Szameitat Bezug auf Abraham, der für seine verstorbene Frau Sara eine Grabhöhle gekauft hatte, die Höhle Machpela, ein Stück Land, das ihm verheißen war. Abraham habe seine letzten Lebensjahre gegenüber der Grabhöhle seiner Frau gelebt. Er lebt angesichts der Verheißung des Herrn, die wahr geworden ist. Die Zukunft ist sein Land, so Pfarrer Szameitat.
Christinnen und Christen lebten angesichts einer anderen Grabhöhle. Wir leben hier in Deutschland, in der oldenburgischen Kirche und schauen doch auf die Grabhöhle von Jerusalem. Wir leben angesichts des Grabes, also zugleich des Todes und der Auferstehung Jesu Christi, so Pfarrer Szameitat. Können wir es sehen, können wir es ahnen? Das Land ohne Schmerz, ohne Leid, ohne Tod. Die Hütte Gottes bei den Menschen. Das Land, in dem die Tränen abgewischt werden. Was für eine Aussicht!
Auf der heute in Rastede beginnenden Synodentagung würden Strukturen der Verwaltung, der doppische Haushalt und Stabilisierungskonzepte erörtert, sagte Szameitat. Leben und handeln wir auch da aus einer Aussicht? Oder leben wir aus der Vergangenheit?, fragte er. Über allem stehe die Verheißung, die wahr geworden sei: Das Land. Leben wir aus der Aussicht. Und diese Leben muss man uns abspüren: Brüder und Schwestern: Auf ihn schaut! Die Welt soll sehn, wem ihr vertraut!
Die rund 60 Synodalen sowie Gäste und Mitarbeitende der oldenburgischen Kirche tagen vom 20. bis 22. November im Ev. Bildungshaus Rastede. Die Herbstsynode beschäftigt sich schwerpunktmäßig mit dem Haushaltsgesetz für das Haushaltsjahr 2015. Der Haushaltsplan für das Jahr 2015 wurde erstmals nach doppischer Systematik erstellt. Auf der Tagesordnung stehen weiterhin die Beratungen zur Änderung des Kirchengesetzes über die Zuweisung von Anteilen aus dem Kirchensteueraufkommen an die Kirchengemeinden sowie zum Kirchengesetz zum Vertrag über die Bildung einer Konföderation evangelischer Kirchen in Niedersachsen. Darüber hinaus werden die synodalen Ausschüsse über ihre Arbeit berichten und die AG Diakonenstellenplan sowie die AG Kirchenbüro werden Zwischenberichte vorlegen.
Beratungen der 2. Tagung der 48. Synode eröffnet
Mit einem Dank an Pfarrer Nico Szameitat und an alle Mitwirkenden für den Gottesdienst in der St.-Ulrichs-Kirche eröffnete Synodenpräsidentin Sabine Blütchen die Beratungen der 2. Tagung der 48. Synode in der Heimvolkshochschule Rastede in Rastede-Hankhausen.
Sie verpflichtete als theologische Mitglieder der Synode Pfarrerin Petra Adomeit für den Kirchenkreis Ammerland, Pfarrerin Beatrix Konukiewitz für den Kirchenkreis Delmenhorst / Oldenburg-Land und Pfarrer Berthold Deecken für den Kirchenkreis Wesermarsch. Als Ersatzsynode verpflichtete die Synodenpräsidentin Regine Neelen (Kirchenkreis Delmenhorst/Oldenburg Land) und Manfred Nagorny (berufenes Mitglied).
Konsequenzen aus dem Prüfbericht des Oberrechnungsamtes
In seinem Bericht als Vorsitzender des Gemeinsamen Kirchenausschusses (GKA) schilderte Bischof Jan Janssen die Abläufe rund um den Rücktritt von Oberkirchenrat Wolfram Friedrichs. "Ich kann Ihnen versichern, dass jede einzelne die kurz benannte wie die breit diskutierte Entscheidung mit großer Sorgfalt vorgenommen wird und mit dem Bemühen, den Menschen ebenso gerecht zu werden wie den anstehenden Aufgabengebieten und darin auch den uns dort jeweils anvertrauten Menschen", sagte Janssen.
Der GKA habe Oberkirchenrat Friedrichs für seinen Schritt gedankt und ihm seinen Respekt für die persönliche Entscheidung zum Ausdruck gebracht. "Diesen Respekt möchte ich hier vor der Synode noch einmal unterstreichen", betonte Janssen. Der konkrete Bezug in dem von Oberkirchenrat Friedrichs selbst vorgetragenen Antrag auf die Versetzung in den vorzeitigen Ruhestand sei der Sonderprüfungsbericht des Oberrechnungsamtes (ORA) der EKD vom 9. September 2014 und die Übernahme der politischen Verantwortung. Diese Vorschrift solle sicherstellen, dass der Amtsinhaber persönlich die Verantwortung für sein Handeln und das Handeln der Behörde übernehmen könne. Dazu gehöre auch die Übernahme der Verantwortung für aufgetretene Mängel und Fehlentwicklungen.
Zur Weiterarbeit stellte Bischof Janssen drei Schritte vor:
1. Die Aufarbeitung der Problemanzeigen, Mängel und Handlungsempfehlungen die im ORA-Bericht und in den Prüfergebnissen des eigenen Rechnungsprüfungsamtes aufgezeigt wurden. Dazu gehöre vor allem die Abarbeitung des Mahnverfahrens im Bereich der Elternbeiträge für die Leistung der Kindertagesstätten. Schwerpunkte liegen hier, wenn auch mit unterschiedlichen Akzenten, in den Kirchenkreisen Oldenburg-Stadt und Ammerland.
2. Mit Hilfe eines externen Interims-Managements soll der ORA-Bericht ausgewertet und aufgearbeitet werden. Ein erstes Konzept soll dem GKA zu einer außerordentlichen Sitzung am 1. Dezember vorgelegt werden. In einem ersten Entwurf werde er einen Zeitraum von ca. zwei Jahren bis Ende 2016/ Juni 2017 umfassen und sehe die Beteiligung einer kleinen Projektgruppe und eines internen Projektleiters aus dem Haus des Oberkirchenrates vor.
Wichtig sei im Zusammenspiel von externer und interner Projektleitung, die anstehenden Entscheidungen vorzubereiten und die Umsetzungen zu begleiten, sowie die Mitarbeitenden im Bereich der Verwaltung zu stärken und auf dem Weg der Aufarbeitung des ORA-Berichtes zu beteiligen, erläuterte Janssen. "Die Entscheidung über dieses Konzept sollte dem GKA vorbehalten bleiben. Eine synodale Beteiligung an einer begrenzt großen Projektleitungsgruppe ist wünschenswert."
3. Auf einer dritten Ebene gehe es um Konsequenzen aus dem Rücktritt von Oberkirchenrat Friedrichs und die damit einhergehende Vakanz in Dezernat II. Zunächst gehe es nun für eine Übergangszeit um eine erste Aufteilung der Aufgaben aus Dezernat II unter den drei verbleibenden Kollegiumsmitgliedern, berichtete der Vorsitzende des GKA. Dies werde während der Synode schon in dem Umstand spürbar, dass die theologischen Mitglieder des Kollegiums die Einbringung der Gesetze vornehmen werden.
Falls die Synode unmittelbar auf ein Wahlverfahren zugehen sollte, wäre bereits für Mai 2015 mit einer Wahl zu rechnen. "Sollte jedoch die Synode die Situation auch nutzen, um die gesetzlichen Rahmenbedingungen im Oberkirchenratsgesetz zu aktualisieren und die Konstruktion, den Zuschnitt und die Ressourcen im Leitungsamt für Recht und Finanzen im Oberkirchenrat zu überarbeiten, müsse ggf. mit einem größeren Zeitraum geplant werden", sagte Janssen.
"In diesem Falle empfiehlt der GKA der Synode, den Rechts- und Verfassungsausschuss gemeinsam mit dem Oberkirchenrat zu beauftragen, mögliche Änderungen des OKRG anzugehen. Zu überprüfen wären dann u.a. Amtsdauer, dienstrechtliche Bestimmungen und organisationsrechtliche Bestimmungen (Anbindung und Vertretungsregelung). Auch das Miteinander der kirchenleitenden Organe wäre ggf. davon berührt." Das überarbeitete Gesetz könne möglicherweise durchaus im Mai 2015 verabschiedet werden, eine Ausschreibung unter Vorbehalt noch anstehender Gesetzesänderungen wäre zu bedenken.
In jedem Fall sei es sinnvoll, sich auch hier für eine Übergangszeit kirchenrechtliche Beratung und Hilfestellung zu organisieren. Dazu habe er ein erstes Gespräch geführt, dem nach der Synode ab Anfang Dezember weitere folgen werden, kündigte Janssen an.
In der anschließenden Aussprache wurde intensiv über die Weiterarbeit diskutiert.
Aussprache und Beschlüsse zum Bericht des Gemeinsamen Kirchenausschusses
Die Synode dankte einstimmig dem GKA für seine verantwortlichen und lösungsorientierten Beratungen und Entscheidungen zu den Konsequenzen des Sonderprüfberichtes aus dem Oberrechnungsamt der EKD. Sie unterstützt den GKA und befürwortet:
- die weitere konsequente Auswertung und Aufarbeitung der komplexen Handlungsempfehlungen des ORA-Berichtes
- die Stärkung und Beteiligung der Mitarbeitenden in der Verwaltung
- die Klärung der Einsetzung eines Interims-Managements und
- die Inanspruchnahme von verbindlicher synodaler Beteiligung bei der Entscheidung und eventuellen Durchführung des Projektes.
Auf Antrag des Synodalen Jost Richter beschloss die Synode den Rechts- und Verfassungsausschuss zu bitten, die Paragrafen 5, und 5a des OKR-Gesetzes dahingehend zu überprüfen, ob die Berufung in ein öffentlich rechtliches Dienst- und Treueverhältnis auf Zeit (Dauer zehn Jahre) für Oberkirchenräte / Oberkirchenrätinnen als Regelfall festgeschrieben wird. Gleichfalls bittet die Synode den Rechts- und Verfassungsausschuss Fragen in der Geschäftsordnung des OKR gemäß Art. 104 I KO und der Vertretungsregelungen der Oberkirchenrätinnen und Oberkirchenräte zu klären und der Synode entsprechende Vorschläge zu unterbreiten.
Der Synodale Bernd Janßen warnte vor einer weiteren Zentralisierung der Verwaltung. Gleichzeitig müsse vollständig geklärt werden, ob es nicht noch weitere Mängel und Fehlstände in der Verwaltung gebe, sagte der Synodale Nico Lüttke. Dieses geschehe zur eigenen Sicherheit. Dabei gehe es weniger um persönliche Fehler, sondern vielmehr um die Frage, an welcher Stelle Kontrollen nicht funktioniert hätten. Der Antrag um vollständige Aufklärung der einzelnen Ursachen zu den von dem Oberrechnungssamtes festgestellten Mängeln sowie des konkreten Schadens unter Einbeziehung der Synode wurde an die zuständigen synodalen Ausschüsse verwiesen.
Bericht des Unterausschusses Controlling
Der Ausschuss hat sich ausführlich mit der demographischen Entwicklung, der EKD-Erhebung über die Kirchenmitgliedschaft und mit der Entwicklung der Pfarrstellenbesetzung auseinandergesetzt. Aufgrund prozentualer Steigerungen/Reduzierungen der genaueren Entwicklungsdaten wie z.B. des Kirchensteuersatzes, der Mitgliederentwicklung usw. ergibt sich gegenüber den Vorjahren eine verlangsamte Abschmelzung der Rücklagen der oldenburgischen Kirche in unterschiedlichen Verläufen.
Die Prognose der Vorjahre bleibe jedoch bestehen, dass Mitte der 2020er Jahre die Rücklagen vollständig abgeschmolzen sein werden, wenn nicht Einsparungen und/oder Strukturverbesserungsmaßnahmen vorgenommen würden. Es sei eine leichte Verschiebung um drei Jahre, sagte die Vorsitzende Friederike Meyer, aber die Prognose sei dennoch ernst.
Strategieskizze zur Haushaltsstabilisierung
Um längerfristig den Haushalt zu stabilisieren, stellte Bischof Jan Janssen eine Strategieskizze zur Haushaltsstabilisierung vor, um die Handlungsfähigkeit der oldenburgischen Kirche in ihrer Eigenständigkeit zu erhalten. Dabei dürfe es sich nicht um eine reine Verwaltungsangelegenheit handeln, betonte Janssen. Eine Haushaltskonsolidierung könne nicht ohne eine theologische Begründung und die Beteiligung der Gemeinden vollzogen werden. Als ein Instrument werden die Budgetierung von Handlungsfeldern und die damit notwendige Definition von Zuständigkeiten vorgeschlagen.
Eine Kontroll- und Steuerungsgruppe soll diesen Schritt vorbereiten. Angesichts des anstehenden Aufgabenvolumens und der Vakanz im Dezernat Recht und Finanzen soll die weitere Ausarbeitung und Beratung jedoch auf der Herbstsynode 2015 erfolgen unter Einschluss eines Zwischenberichtes im Mai 2015. Ein Konzept soll dann für den Haushalt 2017 erarbeitet werden.
Die Synode nahm die Strategieskizze zustimmend zur Kenntnis und gewährte mehrheitlich die vorgeschlagene Verschiebung um ein Jahr, da die Umstellung der Haushaltssystematik in einem Jahr verlässlichere Zahlen liefern könne und auch eine Beteiligung der Gemeinden in diesem Jahr möglich sei. Die Synode beschloss mit 28 Ja- und 26-Nein Stimmen für eine Phase zunächst bis zum Jahre 2017 nicht in neue Projekte zu investieren, die über die bisherigen begonnen hinausgehen, bis ein Gesamtkonzept zur Haushaltskonsolidierung vorliegt.
Bericht des Kirchensteuerbeirates
"Die Arbeit im Kirchensteuerbeirat ist geprägt von der Aufgabe, den Kirchengemeinden die für ihre Arbeit notwendigen Mittel zuzuweisen", sagte der Beiratsvorsitzende Jost Richter. "Dies soll gerecht und nach Möglichkeit nach einem einheitlichen Schlüssel erfolgen. Durch die unterschiedliche Struktur in der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Oldenburg sind aber einheitliche Entscheidungen nicht immer möglich."
Er merkte allerdings an, dass die im Haushalt eingeplanten Mittel in Höhe von 1,1 Millionen Euro im Blick auf Baumaßnahmen für den Kirchensteuerbeirat recht knapp bemessen seien. Der Ausschuss und seine Unterausschüsse beschließen sowohl die Ausgleichsgelder der Verfügungsmittel für die Gemeinden, die bei der Zuweisung der Kirchensteuermittel Unterstützung benötigen, als auch Unterstützungsgelder für die Bauliste.
Gesetz regelt die Aufgaben des Kirchensteuerbeirates
Das Oberrechnungsamt der EKD hatte die Frage nach der Verortung des Kirchensteuerbeirates innerhalb der kirchlichen Gremien der oldenburgischen Kirche gestellt. Diese sei nun in Form eines neuen Gesetzes geschehen, sagte Oberkirchenrat Detlef Mucks-Büker in seiner Einbringungsrede im Auftrag des Oberkirchenrates. In dem "Kirchengesetz zur Änderung des Kirchengesetzes über die Zuweisung von Anteilen aus dem Landeskirchensteueraufkommen an die Kirchengemeinden" sei der Kirchensteuerbeirat nun als ein Teilorgan der Synode beschrieben und seine Aufgaben seien in diesem Gesetz ausdrücklich aufgeführt worden, so Hanspeter Teetzmann, Vorsitzender des Rechts- und Verfassungsausschusses.
Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses
In seinem Bericht als Vorsitzender des Rechnungsprüfungsausschusses schilderte Claus Schlaack die Arbeit des Ausschusses. Da die Ergebnisse des Prüfberichtes des Oberrechnungsberichtes der EKD noch bearbeitet würden, so Schlaack, müsse diese Arbeit fortgesetzt werden. Er betonte, dass das Prüfungsamt der oldenburgischen Kirche korrekt arbeite. Das habe auch der ORA-Bericht bestätigt.
Änderung im Kirchenmusikgesetz
Im Kirchenmusikgesetz war bislang nur die kirchenmusikalische Fachaufsicht über die Kantorinnen und Kantoren durch die Landeskirchenmusikdirektorin geregelt. Nicht ausreichend berücksichtigt war dabei die Organisations- und Entscheidungsstruktur der Posaunenarbeit. In der Posaunenarbeit sind Ehrenamtliche im und durch den Landesposaunenrat eingebunden und an Entscheidungen beteiligt.
In dem geänderten Kirchenmusikgesetz wird nun die Fachaufsicht über die Posaunenarbeit durch die Landesposaunenwartin bzw. den Landesposaunenwart "nach Maßgabe der Richtlinien und des Arbeitsplanes des Landesposaunenrates wahrgenommen." Im Konfliktfall kann sich der Landesposaunenrat an den Oberkirchenrat wenden. Sind sowohl der juristische Oberkirchenrat / Oberkirchenrätin als auch der Leiter/ die Leiterin verhindert, wird die Vertretung durch eine Verordnung des Oberkirchenrates geregelt.
Zwischenbericht der AG Diakonenstellenplan
In seiner Vorstellung des Zwischenberichtes der AG Diakonenstellenplan sagte Oberkirchenrat Detlef Mucks-Büker, das Projekt eines Diakonenstellenplans nähere sich einer halbwegs realistisch erscheinenden Größenordnung an.
Dabei geht die Arbeitsgruppe von folgenden Annahmen aus:
1. Kinder- und Jugendarbeit Kreisjugenddienste und Landesjugendpfarramt: 40 Stellen (festgeschrieben durch Synodenbeschluss)
2. weitere zukunftsorientierte Aufgaben Kirchenkreise/Gemeinden und Gesamtkirche: 20 Stellen (hypothetische Annahme der AG Diakonenstellenplan)
Für die 20 Stellen unter 2. weitere zukunftsorientierte Aufgaben erscheint der AG Diakonenstellenplan folgender Verteilungsschlüssel als sinnvoll:
2.1 weitere zukunftsorientierte Aufgaben in Kirchenkreisen und Gemeinden mit zwölf Stellen (zwei Stellen pro Kirchenkreis)
2.2 weitere zukunftsorientierte Aufgaben in der Gesamtkirche mit acht Stellen.
"Alle ausgeführten Angaben dienen allein dem Einstieg in die Entwicklung einer sinnvollen etwaigen Planungsgrundlage, auf die ein Diakonenstellenplan gegründet sein sollte", betonte Mucks-Büker. Die zugrunde gelegten Größenordnungen seien selbstverständlich hypothetisch und veränderbar. Eine Vorlage soll der Synode zu ihrer nächsten Tagung im Mai kommenden Jahres zur Beratung vorgelegt werden. In der Aussprache diskutierte die Synode die vorgesehene Stellenzahl bereits kontrovers.
Kirchengesetz über die Konföderation beschlossen
In der Neuordnung der Konföderation evangelischer Kirchen in Niedersachsen war ein geändertes Kirchengesetz notwendig. "Es ist ein Einschnitt und ein Neuanfang", sagte Bischof Jan Janssen. Dieses Gesetz liegt nun allen Kirchen der Konföderation zur Entscheidung vor. Die Synode stimmte diesem Gesetz zu.
Theologische Grundlage zur Bestattungskultur und zu Friedhöfen verabschiedet
Der Theologische Ausschuss der Synode hat eine Theologische Orientierung: Perspektiven für kirchliche Bestattungskultur und Friedhöfe in der Ev.-Luth. Kirche in Oldenburg erarbeitet. Es sei eine hilfreiche Grundlage zur Bestattungskultur hieß es aus der Synode. Bischof Janssen bezeichnete sie als "eine gute Fundierung".
Die Synode nahm die Theologische Orientierung an und bittet den Oberkirchenrat um Weiterleitung der Empfehlung an die Gemeindekirchenräte und insbesondere an Friedhofsausschüsse. Der Oberkirchenrat wird gebeten zu prüfen, ob sich Handlungsbedarf durch die Orientierung einstellen könnte.
Es folgten weitere Berichte aus den Ausschüssen und ein Bericht über die 7. Tagung der 11. Synode der EKD.
Abschluss des ersten Verhandlungstages
Mit Lesung, Gebet und Segen schloss Bischof Jan Janssen den ersten Verhandlungstag.