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Herbsttagung der Synode der oldenburgischen Kirche mit Gottesdienst eröffnet

Im Mittelpunkt stehen das Thema Frieden sowie Beratungen zum Haushaltsgesetz für das Haushaltsjahr 2020

Mit einem Abendmahlsgottesdienst in der St.-Ulrichs-Kirche in Rastede wurde am Donnerstagmorgen, 21. November, die 12. Tagung der 48. Synode der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Oldenburg eröffnet. In seiner Predigt (zu Lukas 1,79) kritisierte Pfarrer Rüdiger Möllenberg, dass die Ärmsten auf dieser Welt schon jetzt unter den gravierenden Folgen der Erderwärmung litten, obwohl sie selbst am wenigsten dazu beigetragen hätten. Weiterhin kritisierte er die hohen und immer weiter steigenden Militärausgaben in den USA, aber auch in Deutschland. Auch habe die im Jahr 2001 ausgerufene Dekade zur Überwindung von Gewalt zu wenige Spuren hinterlassen.

 

Er sei wütend und traurig, so Möllenberg, über zu viel Ignoranz und Bequemlichkeit in dieser Welt. Angesichts der langen Zeit des Friedens in Europa seit Ende des Zweiten Weltkriegs und der vorhandenen Erfolge z.B. beim Rückgang der Säuglingssterblichkeit oder bei der Eindämmung von Hunger weltweit habe er sich die Einsicht bewahren können, dass die christliche Hoffnung noch geblieben sei. Diese Hoffnung komme aus Gott, betonte Möllenberg. Die Themen Frieden, Gerechtigkeit und Bewahrung der Schöpfung seien weiterhin die zentralen Herausforderungen, vor denen Christinnen und Christen stünden. Dies seien Aufgaben, vor die Gott die Menschen gestellt habe.

 

Im Eröffnungsgottesdienst in der St.-Ulrichs-Kirche in Rastede überreichte Moritz aus dem Waldkindergarten Rastede am Turnierplatz eine kleine Buche an Synodenpräsidentin Sabine Blütchen. Die Buche sei ein Zeichen für das Leben und für Frieden, so die Kinder aus der Gruppe "Waldis" in kleinen Wortmeldungen zu Beginn des Gottesdienstes.

 

Die rund 60 Synodalen sowie Gäste und Mitarbeitende der oldenburgischen Kirche tagen vom 21. bis 22. November im Evangelischen Bildungshaus Rastede. Am Donnerstag stehen unter anderem der Bericht des Bischofs sowie die Beratungen zum Haushaltsgesetz für das Haushaltsjahr 2020 auf der Tagesordnung.

 

Auf der Tagesordnung stehen weiterhin die Berichte aus der AG Friedenskonsultation, der AG zu Flüchtlingsfragen und der AG Synodenkultur sowie der Zwischenbericht der AG Weiterentwicklung der Verwaltungsstruktur. Darüber hinaus wird die Synode verschiedene Kirchengesetze und Änderungen in Kirchengesetzen beraten.

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Eröffnung der Synode

Mit einem Dank an die Pfarrer Rüdiger Möllenberg und Olaf Grobleben sowie an alle Mitwirkenden für den Gottesdienst in der St.-Ulrichs-Kirche in Rastede eröffnete Synodenpräsidentin Sabine Blütchen die Beratungen der 12. Tagung der 48. Synode der oldenburgischen Kirche im Evangelischen Bildungshaus Rastede.
    
Synodenpräsidentin Sabine Blütchen verpflichtete anschließend Dieter Koch als Ersatzsynodalen für den Kirchenkreis Oldenburger Münsterland.

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Bericht aus dem Gemeinsamen Kirchenausschuss

In seinem der Synode schriftlich vorgelegten Bericht aus dem Gemeinsamen Kirchenausschuss benannte Bischof Thomas Adomeit „eine Reihe von Personalangelegenheiten, die Behandlung von Eingaben sowie die Berufung von synodalen Arbeitsgruppen und deren Berichte als Schwerpunkte der Sitzungen. Durch den Wechsel in der Leitung von Dezernat I habe sich die Zusammensetzung des Gemeinsamen Kirchenausschusses verändert. Aber wie schon bisher bleibe erfreulicherweise festzuhalten: „Die Beratungen des Gemeinsamen Kirchenausschusses finden in guter und konstruktiver Atmosphäre statt“, bilanzierte der Bischof.
   
Der Gemeinsame Kirchenausschuss habe es für geboten gehalten, berichtete Adomeit weiter, im Vorfeld der im Januar 2020 sich konstituierenden 49. Synode Fragen nach der Synodenkultur in unserer Kirche „genauer zu prüfen und ggf. der neuen Synode Änderungen der Geschäftsordnung vorzuschlagen“. Dieses beträfe u.a. breite Beteiligungsrechte, das Rederecht Dritter oder die Rolle von Ausschüssen. Dabei soll die Kommunikation der Themen und damit die Akzeptanz der Entscheidungen der Synode mit in den Blick genommen werden. Die Arbeitsgruppe unter der Leitung der Synodalen Juliane Gärtig werde unter TOP 15 der 12. Tagung der 48. Synode berichten. Auch die Weiterentwicklung der Verwaltungsstruktur sei Thema einer Arbeitsgruppe gewesen und werde im Laufe der Synodentagung vorgestellt, so Adomeit.
   
In seiner Vorbereitung auf diese Synode habe der Gemeinsame Kirchenausschuss die Einrichtung eines Innovationsfonds beraten. Dieser soll „neue Projekte und Initiativen in Kirchengemeinden, Kirchenkreisen sowie auf gesamtkirchlicher Ebene fördern mit dem Ziel, zu kreativen Schritten zu ermutigen und Anreize zur Drittmittel-Akquise zu schaffen“. Er soll im Jahr 2020 mit einem Grundkapital von 500.000 Euro starten. Der Gemeinsame Kirchenausschuss nehme die Ideen zum Innovationsfonds zustimmend zur Kenntnis und habe den Finanz- und Personalausschuss sowie den Ausschuss für Gemeindedienst und Seelsorge um Beratung gebeten. In der Diskussion um den Haushaltsentwurf für das kommende Jahre sei deutlich geworden, „dass die mittelfristige Planung von wiederkehrenden Ausgaben und geeignete Maßnahmen einer Haushaltsüberwachung ausbaufähig“ sei, berichtete Bischof Adomeit.

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Bericht des Bischofs

Bischof Adomeit ruft zur Unterstützung der zivilen Seenotrettung auf - Oldenburgische Kirche stellt 20.000 Euro zur Verfügung

 

Unter dem biblischen Wort „Das Wort Gottes ist lebendig und kräftig und schärfer als jedes zweischneidige Schwert und dringt durch.“ aus dem Hebräerbrief hielt Bischof Thomas Adomeit erstmalig seinen Bischofsbericht vor der Synode.

   
Lebendig erlebe er viele gelingende Projekte und Veranstaltungen in den Gemeinden, in den Kirchenkreisen, in den Gremien, im übergemeindlichen Dienst. „Ich sehe mutige Ansätze, quergedachte Ideen, Versuche, die schiefgehen (und dies darf sein). Ich sehe motivierte Menschen, die sich einlassen auf den Ruf unseres Herrn: Folge mir nach… .“
   
Neue Projekte entstünden, wie der Start in den sozialen Medien im kommenden Jahr, um „uns zu positionieren und mit jungen Menschen in den Dialog zu treten.“ Eine Erfolgsgarantie gebe es nicht, aber die Freiburger Studie zur Mitgliederentwicklung habe ganz klare Handlungsfelder aufgezeigt. „Wir müssen uns um junge Männer und Frauen kümmern, die überlegen, aus der Kirche auszutreten und um werdende und junge Eltern, die sich mit der Frage beschäftigen, ob sie ihr Kinder taufen lassen.“ Das seien nur zwei Felder, „die wir langfristig in den Blick nehmen müssen. Wir sind davon überzeugt, dass hier die sozialen Medien eine ganz entscheidende Rolle spielen werden.“
    
In Bezug auf die Pfarrämter sei es wichtig, „dass wir uns Gedanken über das Profil unserer Gemeinden, Werke und Einrichtungen“ machen. Der Fachkräftemangel auch im theologischen Bereich werde dazu führen, dass sich am Ende drei Gemeinden um eine Pfarrerin, einen Pfarrer bewerben – und nicht mehr umgekehrt. Dieser Paradigmenwechsel müsse auch vor Ort gestaltet werden. Bischof Adomeit versicherte aber zugleich, „dass wir Sie im Oberkirchenrat bei diesen Fragen begleiten wollen, so gut es geht“. Diese Aufgaben ließen sich nur im Miteinander erfolgreich angehen. So könne es hoffentlich gelingen, dass beispielsweise Menschen, die eigentlich in den Ruhestand treten wollen, „doch noch etwas länger zu halten, weil wir ihnen mit einem attraktiven Stellenprofil ein Angebot machen können, das zu den Kräften und der Motivation passt und dann für alle Seiten ein Gewinn darstellt.“
    
Kräftig sei das konfessionsverbindende Selbstverständnis der oldenburgischen Kirche. Dieses zeige sich in der „besonderen Nähe“ zur Evangelisch-reformierten Kirche mit Sitz in Leer und zur Bremischen Evangelischen Kirche sowie zu den Kirchen innerhalb der Konföderation evangelischer Kirchen in Niedersachsen. Auch im Kontext der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) setze die oldenburgische Kirche Akzente, auch wenn sie zu den kleineren Kirchen zähle. Das ökumenische Miteinander mit dem katholischen Offizialat in Vechta und die intensive Partnerschaft mit den in der Norddeutschen Mission verbundenen Kirchen in Togo und Ghana passe dann wie selbstverständlich ins Bild und sei eine ganz wichtige Bereicherung für alle Seiten, betonte Adomeit. „Wir bündeln unsere Kräfte, denn eine Kirche kann sich selbst nie genug sein, sie ist immer auch Kirche mit anderen!“
   
Mit „schärfer“ titelte Bischof Adomeit den dritten Abschnitt seines Berichtes, zum Schwerpunktthema „Frieden“ der Synode. Frieden sei in unserem Land scheinbar so selbstverständlich, „dass wir ihn erwarten wie das saubere Wasser aus der Leitung oder unsere Gesundheit“, sagte Adomeit. Dabei sei Frieden kein Selbstläufer. Vielmehr sei die ganze Gesellschaft gefragt, dieses höchste Gut zu schützen. Dieses bewusst zu machen, Schritte auf diesem Weg zu gehen, das sei Aufgabe auch der Kirchen. „Ohne eine zugewandte Achtsamkeit im Zusammenleben der Menschen allerdings kann es keinen Frieden geben. Das hat uns Jesus schon vorgelebt.“ Der Einsatz für den Frieden müsse oben auf der Tagesordnung bleiben.
   
Der Wohlstand in Europa werde in Teilen auch auf Kosten der ärmeren Länder dieser Welt aufgebaut, mahnte Adomeit. „Wir importieren Rohstoffe, exportieren unsere Überschüsse und ermöglichen z. B. den afrikanischen Ländern nur wenig Zugang zu unseren Märkten. Konflikte in den verschiedenen Regionen der Welt werden auch mit Waffen ausgetragen, die wir verkauft haben. Der Klimawandel trifft die Ärmsten – dabei ist der CO2-Ausstoß in den Industrieländern pro Person signifikant höher, macht aber an den Grenzen in Richtung Afrika und Asien nicht halt. Und wir kaufen Edelmetalle billig ein und nehmen Ausbeutung und Kinderarbeit in Kauf.“ Dass sich Menschen auf die Flucht begeben müssen, sei auch unserer Wirtschaftspolitik in Europa geschuldet.
    
Der Beschluss des Rates der EKD, das gesellschaftliche Aktionsbündnis „United 4 Rescue – Gemeinsam Retten“ zur Unterstützung der zivilen Seenotrettung und für den Kauf eines zusätzlichen Rettungsschiffes zu gründen, habe die Synode der EKD begrüßt. Die Synode habe alle Landeskirchen, Kirchenkreise, Kirchengemeinden, kirchliche Institutionen und Werke sowie zivilgesellschaftliche Akteure ermutigt, dem Bündnis zeitnah beizutreten und die Spendenaktionen des Bündnisses zu unterstützen. Der Oberkirchenrat habe daher beschlossen, das Bündnis mit 20.000 Euro zu unterstützen, berichtete Bischof Adomeit. Und nach positiven und deutlichen Rückmeldungen aus allen sechs Kirchenkreisen der oldenburgischen Kirche gehe er davon aus, dass es weitere Unterstützung geben werde. „Und ich ermutige eindringlich, sich diesem Bündnis anzuschließen“, so Adomeit.
   
Und wenn ein zusätzliches Schiff zwar auch ein politisches Signal sei: „Jedes einzelne gerettete Leben ist ein toter Mensch weniger. Viele Menschen im Nordwesten sind mit dem Meer verbunden. Unser Oldenburger Land hat eine lange Küstenlinie, das Thema Seenotrettung ist ein Besonders: Menschen in Seenot werden gerettet! Das ist nicht verhandelbar. Und aus christlicher Sicht unterstreiche ich das: Jedes Menschenleben ist unendlich wertvoll.“
   
Gleichzeitig sei auch der innere Frieden in Gefahr, mahnte Adomeit. „Wir driften als Gesellschaft auseinander“, noch dazu gebe es treibende Kräfte, die diesen Effekt verstärkten. „Es scheint, als sollte vorsätzlich ein Keil in unseren gesellschaftlichen Grundkonsens getrieben werden. Umgangsformen gehen verloren, und auch die Demokratie gerät unter Druck.“ Neue Kommunikationsformen würden das befördern, sagte der Bischof. „Reißerisches und schlechte Nachrichten verbreiten sich dabei viel schneller. Wir müssen aufpassen, dass es nicht soweit kommt, dass Menschen sich nicht mehr trauen, ihre Meinung zu sagen, aus Sorge, dass sie dann einen Shitstorm ernten.“ Das schade unserer Demokratie und schwäche unseren Zusammenhalt.
   
Vielleicht sollten wir einfach auch Kommentare zu Gelingendem absenden, regte Adomeit an. „Das wäre ein Anfang, der Hate Speech nicht den Raum zu überlassen.“ Das wiederum spiele dem Rechtsextremismus in die Hände und führe in ein Dilemma: „Ignorieren geht nicht, ein Forum bieten geht nicht, Verbieten geht nicht. Immer würde die AfD und der Rechtsextremismus daraus Kapital schlagen können.“ Unsere Sprache sei ein hohes Kulturgut, hob Bischof Adomeit hervor. Es könne uns nicht kalt lassen, wenn Worte dazu benutzt werden, das Miteinander von Menschen zu zerstören. „Und aus Worte werden Taten.“
 
In der anschließenden Aussprache unterstützte der Synodale Johann Kühme die Mahnung des Bischofs, stärker gegen Beleidigungen und Hetze gegen Menschen in den sogenannten „sozialen“ Medien vorzugehen. Immer mehr Tabus würden gebrochen, berichtete er. Deshalb sei es so wichtig, Kommentare zu Gelingendem absenden, betonte Kühme.

Der Synodale Nico Lüttke appellierte, sich nicht an den bestehenden Netzwerken zu beteiligen, da es keine Sicherheit gebe, dass Teile daraus in das Gegenteil verkehrt werden könnten. Ebenso solle sich die oldenburgische Kirche stärker in Anlegerversammlungen von Unternehmen zu Wort melden und es nicht nur der EKD zu überlassen.
   
Der Synodale Prof. Dr. Reinhard Schulz hob hervor, dass „wir uns in einer Kulturkrise befinden“, die nicht schnell aus der Welt gebracht werden könne und auch nicht einfach mit Geld zu beheben sei. Selbst ein parlamentarischer Diskurs sei vor Fake-News nicht sicher. Deshalb dürfe unter keinen Umständen die Kommunikation eingeschränkt werden. Vielmehr müsse eine breite Solidarisierung mit allen kulturellen Einrichtungen in der Gesellschaft erfolgen.

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Rahmenpfarrstellenplan 2030 - Pfarrstellen mit allgemeinem kirchlichen Auftrag

In ihrer Einbringungsrede zum Rahmenpfarrstellenplan 2030 erinnerte Oberkirchenrätin Gudrun Mawick daran, dass die Synode bereits im Herbst vergangenen Jahres beschlossen habe, dass im Jahr 2030 145,5 Pfarrstellen für gemeindliche Aufgaben (einschließlich der Stellenanteile für die Kreispfarrämter und für die Altenpflegeheimseelsorge) zur Verfügung stehen sollen. Zurzeit erarbeiten die einzelnen Kirchenkreise die entsprechenden Planungskonzepte.
   
Für die Pfarrstellen in der Kirchenleitung und für Pfarrstellen mit einem allgemeinen kirchlichen Auftrag lege nun der Oberkirchenrat ein Pfarrstellenverteilungskonzept vor. Diese Pfarrstellen umfassen die Arbeitsbereiche Schulpfarrstellen, Pfarrstellen für Seelsorge und Bildung und Pfarrstellen in der Kirchenleitung. Dafür seien 27,5 Pfarrstellen vorgesehen, refinanzierte Stellen oder Stellenteile kämen hinzu. Es sollen also 2030 insgesamt 173 Pfarrstellen in der Ev.-Luth. Kirche in Oldenburg vorgehalten werden.
   
Einige Arbeitsbereiche der Pfarrstellen in der Kirchenleitung seien jetzt anders zugeschnitten als vorher bzw. wie es für einzelne Stellen im Maßnahmenkatalog aufgeführt sei, sagte Mawick. Sie seien nun an den leitenden Handlungsfeldern Gottesdienst und Seelsorge, Bildung, Diakonie und Mission orientiert, wie sie für die oldenburgische Kirche im medialen Gesamtkommunikationskonzept formuliert worden seien.
   
Im vorliegenden Entwurf seien sieben Pfarrstellen mit allgemeinem kirchlichem Auftrag in der Kirchenleitung geplant. Neben weiteren Feldern enthalten sie die theologischen Fachreferate zu den kirchlichen Grundaufgaben „Gottesdienst“, „Seelsorge“, „Bildung“ und „Mission“. Damit korrespondierend seien 20,5 der Pfarrstellen mit allgemeinem kirchlichen Auftrag mit regionalem Bezug und für den Gesamtbereich der Ev.-Luth. Kirche in Oldenburg vorgesehen.
   
Zugleich warnte Mawick davor, dass trotz aller Werbungsbemühungen die Ev.-Luth. Kirche in Oldenburg 2030 voraussichtlich keine 173 Pfarrerinnen und Pfarrer werde einstellen können. So müsse generell gesehen werden, dass auch andere Berufsgruppen zukünftig mehr Aufgaben im Verkündigungsdienst wahrnehmen. In jedem Fall sollten demnächst auch in der oldenburgischen Kirche multiprofessionelle Modelle erprobt werden.

 

Etliche Tätigkeiten, die im Rahmenpfarrstellenplan genannt seien, könnten z.B. auch von Diakonen oder Gemeindepädagoginnen wahrgenommen werden. Andererseits sei die Breite des Pfarrberufes im Blick zu behalten. Es trüge zu seiner Attraktivität bei, wenn es auch zukünftig möglich sei, sich in Bereichen von Seelsorge oder Bildungsarbeit besonders zu spezialisieren. Vor allem jedoch würden in diesen Arbeitsfeldern Menschen erreicht, die selten mit Kirchengemeinden in Berührung kämen. Der Rahmenpfarrstellenplan werde von der Synode nach sechs Jahren überprüft.

 

Dem Antrag der Synodalen Birgit Osterloh, die Arbeit für die Lektorinnen und Lektoren mit einem Stellenumfang von 100 Prozent einer Pfarrstelle auszustatten, lehnte die Synode mit großer Mehrheit ab. Mit dem Antrag sollte es ermöglicht werden, die Aus- und Fortbildung im ehrenamtlichen Verkündigungsdienst und die kontinuierliche professionelle Begleitung der Ehrenamtlichen langfristig und qualitativ zu sichern, hieß es in dem Antrag.
    
Dem Antrag der Synodalen Pfarrerin Beate Bühler-Egdorf, die Seelsorge in Kliniken und Rehabilitationseinrichtungen sowie Psychiatrieseelsorge zusammenzufassen, stimmte die Synode mehrheitlich zu. Sie sollen nun „Seelsorge in Kliniken für Erwachsenenmedizin, für Kinder- und Jugendmedizin, für Psychiatrie und Rehabilitation“ heißen.
   
Dem Antrag des Synodalen Jost Richter, die Aufgabenbereiche Kirche im Tourismus, Seemannsmission und Telefonseelsorge den „Pfarrstellen mit allgemeinem kirchlichem  Auftrag mit regionalem Bezug“ zuzuordnen, lehnte die Synode mehrheitlich ab.

 

Nach ausführlicher Diskussion beschloss die Synode:
1. Neben den auf der 10. Tagung der 48. Synode vordringlich für gemeindliche Aufgaben beschlossenen 145,5 Pfarrstellen (einschließlich der Stellenanteile für die Kreispfarrämter) stehen im Jahr 2030 27,5 Pfarrstellen mit allgemeinem kirchlichen Auftrag zur Verfügung.
 
2. Diese unterteilen sich in sieben Pfarrstellen mit allgemeinem kirchlichen Auftrag in der Kirchenleitung sowie 20,5 Pfarrstellen mit allgemeinem kirchlichen Auftrag mit regionalem Bezug und für den Gesamtbereich der Ev.-Luth. Kirche in Oldenburg. Letztere sind diesen Arbeitsbereichen zugeordnet: Seelsorge in Kliniken für Erwachsenenmedizin, für Kinder- und Jugendmedizin, für Psychiatrie und Rehabilitation, Schulpfarrstellen (Pfarrstellen zur Erteilung evangelischen Religionsunterrichtes), Leitung des Evangelischen Bildungszentrums Rastede, Seelsorge in Justizvollzugsanstalten, Polizeiseelsorge, Gehörlosen- und Schwerhörigenseelsorge, Studierendenseelsorge, Leitung der Gemeindeberatung, Leitung der Arbeitsstelle für Religionspädagogik, konzeptionelle Konfirmandenarbeit, Ethik- und Weltanschauungsfragen, Leitung des Landesjugendpfarramtes.

 

3. Von diesen 20,5 Pfarrstellen mit allgemeinem kirchlichen Auftrag mit regionalem Bezug und für den Gesamtbereich der Ev.-Luth. Kirche in Oldenburg stehen bis zu drei Pfarrstellen für die Bereiche Telefonseelsorge, Kirche im Tourismus, Seemannsmission sowie weitere Arbeitsfelder zur Verfügung. Ihre Aufgaben werden vom Oberkirchenrat definiert und vom Gemeinsamen Kirchenausschuss genehmigt.

 

4. Jede Pfarrstelle mit einem allgemeinen kirchlichen Auftrag wird für einen befristeten Zeitraum besetzt.

 

5. Für freie Pfarrstellen mit einem allgemeinen kirchlichen Auftrag mit regionalem Bezug ist vor der Ausschreibung der jeweilige Kreiskirchenrat anzuhören.
   

 

Abnahme der Jahresrechnung 2018 und Entlastung

Der Synodale Jost Richter beantragte die Entlastung des Rechnungsprüfungsausschusses.  In einer engagierten Aussprache wurde das Thema Berechnungszins kontrovers diskutiert. 

 

Die Synode hat abschließend die Ergebnisse des Rechnungsprüfungsausschusses abgenommen. Die Beteiligten für die Haushalts- und Kassenführung sowie die Rechnungslegung des Kernhaushaltes und der Sonderrechnungen im Haushaltsjahr 2018 wurden uneingeschränkt entlastet.

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Abschlussbericht aus der Arbeitsgruppe Kirchenbüro

Es zeigt sich, dass das Kirchenbüro die kleinste Verwaltungseinheit der Kirche sei. Das Kirchenbüro sei die Schnittstelle zwischen Pfarramt, Angestellten der Gemeinde, Gemeindegliedern, Ehrenamt, Gemeinsamer Kirchenverwaltung und Regionaler Dienststelle. So fasste der Synodale Pfarrer Kai Wessels die Bedeutung der Kirchenbüros zusammen.

 

In seinem ausführlichen Abschlussbericht beschrieb Wessels die Tätigkeiten der Arbeitsgruppe Kirchenbüro. Diese basierten auf der Analyse der Aufgaben in den Kirchenbüros. Auf der Basis sei ein Schlüssel ermittelt worden, mit dem die Aufwände in den Kirchenbüros ermittelt worden sei. Diese lägen mindestens bei 13 Wochenstunden pro 3.000 Gemeindemitglieder, berichtete Wessels.

Es wurden Maßnahmen zur Optimierung der Abläufe in den Kirchenbüros getroffen. Neben der Einführung einer guten Infrastruktur sei die Beratung vor Ort ein gutes Instrument. Durch die konkrete Beratung in den Gemeinden seien Abläufe und Prozesse in den teilnehmenden Pilotgemeinden deutlich verbessert worden.

 

Aufgrund der positiven Ergebnisse und Bewertungen der Beratungen vor Ort in den Gemeinden, soll die Beratung auch zukünftig erfolgen. Insbesondere unter der Berücksichtigung der zusätzlichen Aufgaben durch das Haushaltssicherungskonzept und die Umsetzung des Rahmenpfarrstellenplanes sei dies erforderlich.

 

Es gelte zu klären, wie die Beratung auch zukünftig sichergestellt werden könne, wenn die vor Ort Beratung ausläuft.

 

Folgende Beschlussvorlagen wurden der Synode zur Abstimmung unterbreitet:

 

1. Die 48. Synode nimmt das neue Bemessungsverfahren auf Grundlage des
überarbeiteten Aufgaben – und Leistungskataloges (Exceltabelle) für die
Stundenbemessung der Kirchenbüros zustimmend zu Kenntnis. Es ist bei der künftigen Stellenbemessung in den Kirchenbüros verpflichtend anzuwenden; spätestens bei Neueinstellungen. Darüber hinaus findet es Anwendung bei der Aufstellung von Haushaltssicherungskonzepten.

 

2. Bis zur Anwendung des Verfahrens im jeweiligen Kirchenbüro werden die
Stundenkontingente auf der Basis von 13 Wochenstunden pro 3.000 Gemeindeglieder festgelegt, so dass die ggf. bisher befristeten Stundenanteile entfristet werden können.

 

3. Das neue Bemessungsverfahren (Exceltabelle) ist Grundlage für die künftige Arbeit der Trägerberatung Kirchenbüro. Um diese Beratung zu gewährleisten wird die von der 2.Tagung der 48.Synode eingerichtete 0,5 Stelle Trägerberatung um drei Jahre bis zum 31.12.2022 verlängert.

 

Nach einer kurzen Aussprache wurden die Beschlüsse von der Synode verabschiedet.

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Synode liegt ausgeglichener Haushalt für das Jahr 2020 vor

Das Volumen des Haushalts der oldenburgischen Kirche für das Jahr 2020 soll 96,9 Millionen Euro umfassen und drei Millionen Euro höher sein als im Vorjahr, sagte Oberkirchenrätin Dr. Susanne Teichmanis als Leiterin des Dezernats für Recht und Finanzen. Der wesentliche Grund für die Ausgleichsfähigkeit des Haushaltsplanes sei vor allem der guten Entwicklung bei den Einnahmen aus der Kirchensteuer zu verdanken, die um 3,2 Millionen Euro höher lägen. Dagegen stünden die „kläglichen“ Finanzerträge.
   
Dass es keinen höheren Haushaltsüberschuss gebe, liege im Wesentlichen an der Tatsache, dass die Aufwendungen - insbesondere für das Personal - auch im Jahr 2020 um 3,2 Prozent deutlich ansteigen würden. „Trotzdem haben wir die Personalkosten wieder gedeckelt und um 406.000 Euro niedriger geplant, als es eine vollständige Ausschöpfung des Stellenplans bräuchte“, sagte Teichmais in ihrer Einbringungsrede zum Haushalt. Das entspräche den geplanten Reduzierungen im Maßnahmenkatalog.

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Bericht aus dem Finanz- und Personalausschuss

Der Synodale Manfred Pfaus berichtet, der Finanz- und Personalausschuss habe sich mit folgenden Punkten beschäftigt:
 

1.) Eingaben aus der Synode
2.) Haushaltsgesetzt und Haushaltsplan 2020
3.) Mittelfristige Finanzplanung
4.) Jahresrechnung 2018
5.) Finanzanlagen
6.) Neues Zuweisungssystem
7.) Bericht des OKR zum Pensionsfond
 

Der folgende angepasste Antrag wurde von der Synode beschlossen.

 

Der Finanz und Personal Ausschuss empfiehlt der Synode/dem GKA folgenden
Beschluss zu fassen. Für die Jahre 2020 bis 2024 werden die jährlichen Zuschüsse von 1.020.930 € wie folgt an die Kirchenkreise verteilt.

 

Ammerland 146.542,26 €
Delmenhorst/Oldenburg Land 191.499,61 €
Friesland-Wilhelmshaven 189.945,91 €
Oldburger Münsterland 190.162,36 €
Oldburg Stadt 140.702,43 €
Wesermarsch 162.077,44 €

 

Davon führen die Kirchenkreise jeweils einen Betrag in Höhe von 3.500 Euro p.a. an das Diakonische Werk Oldenburg ab, zur Mitfinanzierung der Fachberatung des DW für die Kreisdiakonischen Werke.

 

Die Verteilung trägt der Umstellungsanpassung Rechnung und ist deshalb im Jahr 2024 zu überprüfen und gegebenenfalls neu zu regeln.

 

Neu im Haushalt eingestellt sind Gelder in Höhe von insgesamt 500.000 Euro für einen Fond zur Förderung innovativer Projekte in der oldenburgischen Kirche. Diese Summe soll aus Restmitteln und Haushaltsüberschüsse finanziert werden.

 

Ferner wurden diverse Beschlussvorlagen aus dem Bericht des Finanz- und Personalausschuss vorgestellt. Die Beschlüsse seien bereits in den Haushaltsplan eingearbeitet. Diesen Beschlüssen stimmte die Synode zu.

 

Der Finanz- und Personalausschuss empfiehlt der Synode dem Haushaltsplan 2020, bestehend aus dem Haushaltsgesetz, dem Haushaltsplan, dem Stellenplan und dem Investitionsplan, in der am 23.10 2019 vorgelegten Ausführung zuzustimmen. 

 

Der Haushaltsplan 2020 inklusive der zuvor beschlossenen Änderungen und das dazugehörige Gesetz wurde von der Synode in erster Lesung verabschiedet.

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Zwischenbericht der Arbeitsgruppe zur Weiterentwicklung der Verwaltungsstruktur

In seinem Zwischenbericht aus der Arbeitsgruppe zur Weiterentwicklung der Verwaltungsstruktur betonte ihr Vorsitzender Hanspeter Teetzmann, dass es weniger um eine Überarbeitung der Verwaltungsstruktur gehe, sondern vielmehr um „Probleme klar zu benennen und konkrete Lösungen zu erarbeiten“. Dieses sei bei neun Themenfeldern begonnen worden, zu denen u.a. die Bau- und Liegenschaftsverwaltung, die Doppik, die Leitungsstruktur der Gemeinsamen Kirchenverwaltung, die Regionale Dienststelle Oldenburg und das Verhältnis zwischen Synode und Verwaltung zählen.
   
Der Synodale Teetzmann warb darum, der von der Synode einst entwickelten und dem Oberkirchenrat mitgetragenen Verwaltungsstruktur „noch eine Chance zu geben“. „Die aktive Mitarbeit vieler derzeitiger Leitungskräfte im Verwaltungsbereich an den Arbeitsgruppen und Unterarbeitsgruppen zeige eine große Bereitschaft, das „Schiff Verwaltung“ in das richtige Fahrwasser zu bringen, so Teetzmann. Dazu gebe es Rahmenbedingungen, die die Synode selber gesetzt habe, wie die Einführung der Doppik, bei welcher Verwaltungsfachleute schon frühzeitig auf den hohen entstehenden Verwaltungsaufwand, nicht nur in der Übergangszeit, sondern auch im gewissen Umfang dauerhaft, hingewiesen und die zu Erschwernissen in den Abläufen geführt hätten.
   
Eine Begleitung der Entwicklung der gemeinsamen Kirchenverwaltung durch die Synode, durch die betroffenen Kirchengemeinden und Kirchenkreise in Form einer dauerhaft tätigen von der Synode ausgesuchten kleinen Gruppe von Personen könne zukünftig ein sinnvoller Weg sein. Gegebenenfalls könne diese Gruppe auch „Alarm schlagen“, wenn nach ihrer Auffassung „das Schiff Verwaltung“ drohe, auf ein Riff zu geraten oder im Sturm zu kentern. Dann sei auch sehr schnell die Frage zu klären, ob eine eigenständige Kirchenverwaltung in der bisherigen Struktur dauerhaft noch einen Sinn habe.
   
Unabhängig davon, ob und wie die nächste Synode sich mit dieser Thematik befassen wolle, habe sie – aus juristischer Sicht – auch das Kirchenverwaltungsgesetz weiter zu reformieren. Ebenso werde die nächste Synode hinsichtlich der jetzt erarbeiteten konkreten Vorschläge zu überlegen haben, wie sie deren Umsetzung begleiten wolle. Vielleicht biete es sich an, den als Gedanken entwickelten Beirat mit dieser Aufgabe zu betrauen, regte Teetzmann an.
   

Die Synode folgte dem Antrag des Synodalen Teetzmann, die 49. Synode zu bitten, die Einrichtung von Verwaltungsausschüssen und/oder Beiräten sowie deren Befugnisse zur Begleitung der Arbeit in der gemeinsamen Kirchenverwaltung, insbesondere den regionalen Dienststellen, zu prüfen.

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Kirchenverwaltungsgesetz

Das Kirchengesetz über die Bildung einer Gemeinsamen Kirchenverwaltung bildet die Organisationseinheiten Oberkirchenrat und Gemeinsame Kirchenverwaltung ab. Dabei wird die Gemeinsame Kirchenverwaltung als unselbstständige Einrichtung des Oberkirchenrates beschrieben. Verändert wurde die Formulierung, wonach die Gemeinsame Kirchenverwaltung unter der Aufsicht des Oberkirchenrats steht.

 

An die Stelle dieser Formulierung tritt nun die Bestimmung, dass der Oberkirchenrat gegenüber der Leitung weisungsbefugt ist. Diese Veränderung behebt die Unschärfe, wie der Begriff der Aufsicht zu verstehen ist. Ebenso wird die Verantwortung zwischen Gemeinsamer Kirchenverwaltung und Oberkirchenrat klar abgegrenzt. „Die Leitung der Gemeinsamen Kirchenverwaltung hat sowohl die Pflicht als auch die Macht, im Rahmen der geltenden Gesetze Organisations-, Personal- und fachliche Entscheidungen für die Behörde zu treffen“, heißt es in der Begründung.

  

Nach einem Änderungsantrag wurde dem Kreiskirchenrat auch die Mitwirkung bei einer möglichen Verlagerung von Aufgaben von der Regionalendienststelle (RDS) in die Zentrale Dienststelle (ZDS) als weiterer Aufgabenbereich eingeräumt.
   

Die Synode stimmte dem Kirchenverwaltungsgesetz in erster Lesung zu.

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Bericht aus der Arbeitsgruppe Zuweisung

Unter der Leitung des Vorsitzenden des Finanzausschusses, Manfred Pfaus, hat die Arbeitsgruppe Zuweisung ein neues mehrstufiges Zuweisungssystem erarbeit. Es bestehe aus sieben Schritten, erläuterte Pfaus:


1. Kirchensteuer (Netto): Die tatsächlich zur Verfügung stehenden Erträge aus Kirchensteuern werden ermittelt.


2. Vorwegabzüge: Die unabweisbaren Zahlungsverpflichtungen vor allem die Besoldung der Pfarrer/Innen und die Pensionsverpflichtungen sind durch Vorwegabzug zu sichern.


3. Zuweisungsbetrag: Kirchensteuer Netto minus Vorwegabzüge ergeben den tatsächlichen zur Verteilung an die drei Leistungsempfängerebenen zur Verfügung stehenden Betrag.


4. Feste Verteilquote zum Zuweisungsbetrag: Auf Basis einer 7. Jahresrechnung der Ist Ergebnisse und Planergebnisse der Ev.-Luth. Kirche in Oldenburg ist die, sich aus dem Zuweisungsbetrag ergebenen, Verteilquote ermittelt worden: für die Kirchengemeinden 43,5 Prozent; für die Kirchenkreise 1,8 Prozent; für die Ev.-Luth. Kirche in Oldenburg 54,7 Prozent.

 

5. Verteilung an die Kirchengemeinden: Die Verteilung an die Kirchengemeinden erfolgt nach dem bisherigen Verfahren.

 

6. Verteilung an die Kirchenkreise mit neuem Zuweisungsmodell: Die Verteilung erfolgt nach einem neuen Zuweisungsmodell für die Kirchenkreise. Es sichert den Kirchenkreisen zum Start im Wesentlichen die bisherigen Erträge. Auf eine Kirchenkreisumlage über die Kirchengemeinden kann auf Grund der großen Unterschiede in den Kirchenkreisen leider nicht verzichtet werden.

 

7. Verteilung an die Ev.-Luth. Kirche in Oldenburg: Die Zuordnung zu den Handlungsfeldern erfolgt nach dem gültigen Haushaltsplan.
   
Die Wirkung des neuen Zuweisungs-Systems sei, so Pfaus, dass bei höheren Erträgen aus der Kirchensteuer auch der Prozentanteil, z B. für die Kirchengemeinden, an der Gesamtsumme steige. Verminderten sich die Kirchensteuererträge, sei der Prozentanteil, z. B. der Kirchengemeinden, an der Gesamtsumme ebenfalls niedriger. Veränderungen würden dabei zeitversetzt weitergegeben, um Anpassungen zu ermöglichen.

 

Festlegungen aus dem Maßnahmenkatalog zur Haushaltskonsolidierung würden auf den Zuweisungsebenen vor der Zuweisung verrechnet. Die Verteilquote sollte nach einem angemessenen Anwendungszeitraum, z.B. fünf Jahre, überprüft werden.
   
Der Prozent-Anteil der einzelnen Ebenen an der Kirchensteuer sei dabei in der tatsächlichen Nutzung (z.B. unter Beachtung der Tätigkeit der Pfarrer/Innen in den Kirchengemeinden) orientiert: Demnach würden die Kirchengemeinden mindestens 58,5 Prozent, die Kirchenkreise mindestens 3,6 Prozent und die Ev.-Luth. Kirche in Oldenburg 37,9 Prozent erhalten.
   
Damit dieses Modell greifen könne, müsse der Zuweisungsschlüssel um die Zuweisungsebene „Kirchenkreis“ ergänzt werden. Die Basis für die Berechnung sei die Gemeindegliederzahl plus einem Sockelbetrag für Telefonseelsorge und Familienbildungsstätten, erläuterte Manfred Pfaus.

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Zuweisungsgesetz

Ziel dieses Änderungsgesetzes sei es, die Kirchenkreise in das Zuweisungssystem zu integrieren und, ebenso wie die Kirchengemeinden, an der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung zu beteiligen, sagte Oberkirchenrätin Dr. Susanne Teichmanis in ihrer Einbringungsrede. Nach den bisherigen Regelungen erhielten die Kirchenkreise lediglich zweckgebundene Einzelzuweisungen. Durch das neue System werden die Kirchenkreise in die Verteilung mit einbezogen.

 

Dem Kirchensteuerbeirat werde als neue Aufgabe auch die Festlegung eines Schlüssels für die Zuweisung an Kirchenkreise übertragen. Nach dem neuen Zuweisungssystem sollen die Kirchenkreise eine Zuweisung auf Basis der Gemeindegliederzahlen unter Berücksichtigung eines Sockelbetrages für die Telefonseelsorge und die Familienbildungsstätten erhalten.
   
Die Synode stimmte dem Zuweisungsgesetz in erster Lesung zu.

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Neufassung des bestehenden Kirchengesetzes über die Rechtsstellung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern

Anlass für die Überarbeitung des „Mitarbeitendengesetz“ war die Neufassung der Richtlinie über kirchliche Anforderungen der beruflichen Mitarbeit in der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) und ihrer Diakonie durch den EKD-Rat. Die Regelungen der sog. Loyalitätsrichtlinie, die am 1. Januar 2017 in Kraft getreten waren, wurden in der Neufassung inhaltlich aufgegriffen und für die Praxis konkretisiert.

 

Dabei wurden folgende Regelungen aus der Loyalitätsrichtlinie der EKD übernommen:
• Es wird daran festgehalten, dass Arbeitsplätze grundsätzlich mit evangelischen Christinnen und Christen besetzt werden sollen; damit bleibt das bisherige Regel-Ausnahme-Prinzip erhalten.
• Arbeitsplätze, die nicht schwerpunktmäßig zu den Bereichen Verkündigung, Seelsorge und evangelische Bildung gehören, werden stärker zugunsten von Christinnen und Christen aus anderen Kirchen geöffnet.
• Darüber hinaus werden Arbeitsplätze auch stärker zugunsten von Menschen geöffnet, die keiner christlichen Kirche angehören.
• Alle Mitarbeitenden sind unabhängig von ihrer Religionszugehörigkeit verpflichtet, sich gegenüber der evangelischen Kirche loyal zu verhalten und den kirchlichen Auftrag in ihrem beruflichen Handeln zu beachten und zu fördern.
• Zur stärkeren Verantwortung der Anstellungsträger für die evangelische Prägung der Dienststelle gehört es auch, dass alle Mitarbeitenden mehr als bisher mit der Bedeutung und den wesentlichen Inhalten des kirchlichen Auftrags durch Fortbildungen und andere Bildungsangebote vertraut gemacht werden sollen.
   
Weiterhin seien aber alle Mitarbeitenden, unabhängig von ihrer Religionszugehörigkeit, verpflichtet, sich loyal gegenüber der evangelischen Kirche zu verhalten, erläuterte Oberkirchenrätin Dr. Susanne Teichmanis in ihrer Einbringungsrede. Angesichts der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs und des Bundesarbeitsgerichts sei dieser Bereich des kirchlichen Arbeitsrechts im Umbruch. „Der Gesetzesentwurf ist der Versuch, die Grundsätze des Loyalitätsrecht im Lichte der staatlichen Rechtsprechung weiterzuentwickeln, ohne ihre Essenz aufzugeben.“ Eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts in dieser Frage werde im nächsten Jahr erwartet. „Wir werden sehen, ob dann noch einmal nachgesteuert werden muss“, sagte die Kirchenjuristin.
     
Die Synode stimmte dem Mitarbeitendengesetz in erster Lesung zu.

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Kirchengesetz zur Neuordnung des Mitarbeitervertretungsrechts und der Gerichtsbarkeit in mitarbeitervertretungsrechtlichen Streitigkeiten

Da für die niedersächsischen Kirchen seit dem 1. Januar 2015 keine gemeinsame Synode mehr besteht, liegt seitdem die Gesetzgebungskompetenz für ein solches Anwendungsgesetz bei den einzelnen Landessynoden. Gleichzeitig war vereinbart worden, dass bei einer Zustimmung zum Mitarbeitervertretungsrecht der EKD möglichst auf gleichlautende Bestimmungen zuzugehen sei. Im Bereich der Gerichtsbarkeit, in der ein gemeinsamer Spruchkörper besteht, seien gleichlautende Bestimmungen zwingend. Das Kirchengesetz übernimmt hiermit nun das Mitarbeitervertretungsrecht der EKD in seiner jüngsten Fassung. In seinem Bericht aus dem Rechts- und Verfassungsausschuss hatte zuvor der Synodale Hanspeter Teetzmann ausdrücklich der Mitarbeitervertretung für Hinweise gedankt, mit denen „für die Oldenburger Verhältnisse nachteilige Vorschläge für Verfahrensweisen abgewendet werden“ konnten. Diesem Dank schloss sich Oberkirchenrätin Dr. Susanne Teichmanis in ihrer Einredungsrede an.
   
Die Synode stimmt dem Gesetz zur Neuordnung des Mitarbeitervertretungsrechts in erster Lesung zu.
   

 

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Abschluss des ersten Verhandlungstages

Mit Lesung, Gebet und Segen schloss Bischof Thomas Adomeit den ersten Verhandlungstag.

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