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7./49. Synode, Mittwoch, 24.05.2023

Synodentagung mit Abendmahlsgottesdienst eröffnet 

Die 7. Tagung der 49. Synode der oldenburgischen Kirche wurde am Mittwochmorgen mit einem Abendmahlsgottesdienst in der St.-Ulrichs-Kirche in Rastede eröffnet. 

 

Im Gottesdienst stellte der Oldenburger Kreispfarrer Torsten Maes in seiner Predigt die Sakramente und das Abendmahl in den Mittelpunkt. Beide stünden in niemandes Verfügung, sondern es sei „allein die Lust Gottes an den Menschen, die sie uns feiern lässt.“ 

 

Musikalisch wurde der Gottesdienst von Popkantorin Sarina Lal, Stephania Lixfeld und dem Oldenburger Sudierenden-Pfarrer Christian Lühder gestaltet.
 

 

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Beratungen im Plenum in Rastede

Mit einem Dank an Kreispfarrer Torsten Maes und alle Mitwirkenden für den Gottesdienst in der Rasteder St.-Ulrichs-Kirche eröffnete Synodenpräsidentin Sabine Blütchen die Beratungen der 7. Tagung der 49. Synode im Evangelischen Bildungshaus Rastede. Sie begrüßte ebenfalls die Zuschauerinnen und Zuschauer, die die Synode per Live-Stream verfolgen. 
        
Anschließend verpflichtete die Synodenpräsidentin als neue Synodale: Pfarrerin Nicole Ochs-Schultz (Kirchenkreis Oldenburger Münsterland) und Frauke Uhlhorn (Kirchenkreis Wesermarsch). Ebenso dankte sie den Synodalen Kreispfarrer Lars Dede, Anke Helm-Brandau, Dörte Hobbie und Pfarrer Kai Wessels für ihre 15-jährige Mitarbeit in der Synode.

 

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5. Änderung der Geschäftsordnung für die Synode

Um Tagungen der Synode und Sitzungen der Ausschüsse alternativ auch auf elektronischem Wege zu ermöglichen, beschloss die Synode einstimmig die 5. Änderung ihrer Geschäftsordnung. So wurde in die Geschäftsordnung neu eingefügt: „Die Verhandlungen der Synode werden in Präsenz oder in der Weise durchgeführt, dass alle Synodalen an der Synode im Wege der Bild- und Tonübertragung teilnehmen und ihre Rechte auf diesem Wege ausüben können (Videokonferenz).“  
   
Von den Verhandlungen soll eine Audioaufzeichnung erstellt werden, die zusammen mit einer Niederschrift nach der Tagung allen Synodalen sowie den Mitgliedern des Oberkirchenrates auf elektronischem Wege zugänglich gemacht wird. 


Falls vor einer Wahl ein Mitglied der Synode vor der Durchführung eines Wahlgangs eine Personaldebatte wünscht, ist diese nichtöffentlich durchzuführen. Wahlen werden durch Stimmzettel oder in einem anderen Verfahren, das die Geheimhaltung gewährleistet, durchgeführt.
 

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Bericht aus dem Gemeinsamen Kirchenausschuss

Den Bericht stellte Synodenpräsidentin Sabine Blütchen ein, da sich der Vorsitzende Bischof Thomas Adomeit derzeit noch auf einer Dienstreise im Ausland befand.

 

Der Vorsitzende des Gemeinsamen Kirchenausschusses (GKA) Bischof Thomas Adomeit erklärte in seinem schriftlich vorgelegten Bericht, es seien neben vielen Einzelthemen zwei Schwerpunkte erörtert worden. Zum einen seien Eckpunkte für ein „Evangelisches Profil“ für eine gGmbH als Trägerin evangelischer Kindertagesstätten im Bereich der Ev.-Luth. Kirche in Oldenburg (ekito) erarbeitet worden.

 

Ferner sei die Interimlösung bezüglich der Leitung in Dezernat II ein zentrales Thema gewesen. Eine externe ganzheitliche Analyse der Aufgaben, Verteilung und Prozesse in den Steuerungsebenen scheine eine Voraussetzung für die Zielbildentwicklung zu sein, so Adomeit in seinem schriftlichen Bericht. 


Ergänzend berichtete Oberkirchenrat Sebastian Groß über den Stand des sogenannten Maßnahmenkatalogs der oldenburgischen Kirche. Er betonte, dass der Maßnahmenkatalog einen sehr guten Start darstelle. Die Gesamtbetrachtung zeige, dass die im Maßnahmenkatalog dargestellten Einsparpotenziale grundsätzlich Wirkung zeigten. Anhand der Maßnahmen seien Konsolidierungsprozess angestoßen worden, der dazu geführt habe, bislang ausgeglichene Haushalte vorlegen zu können.

 

Dennoch reiche der Maßnahmenkatalog als bisheriges Steuerungsinstrument nicht aus, erläuterte Groß. Die Gesamtbetrachtung müsse regelmäßig aktualisiert werden und die Rahmenbedingungen seien entsprechend anzupassen. Vor allem könnte auch die Ertragsseite in den kommenden Jahren „einen anderen Weg einschlagen“ (beispielsweise bei der Entwicklung der Gemeindegliedzahlen usw.).

 

Benötigt werde daher ein neues inhaltliches Sparkonzept mit einer entsprechenden Prioritätensetzung, das den ursprünglichen Maßnahmenkatalog ablösen könnte, mahnte Groß an.

 

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Bestätigung der Verordnung mit Gesetzeskraft zur Zahlung einer Energiepauschale für Versorgungsbeziehende

Gemäß Art. 117 Abs. 1 der Kirchenordnung, kann der Gemeinsame Kirchenausschuss - solange die Synode nicht versammelt ist - dringende Fragen, die der Regelung durch Gesetz bedürfen, durch Verordnung regeln. Die aufgrund dieser Zuständigkeit erlassenen Verordnungen sind der Synode auf ihrer nächsten Tagung zur Bestätigung vorzulegen (Art. 117 Abs. 3). Der Gemeinsame Kirchenausschuss hatte am 6. März dieses Jahres die „Verordnung mit Gesetzeskraft zur Zahlung einer Energiepreispauschale an Versorgungsbeziehende“ beschlossen, die der Synode zur Bestätigung vorgelegt wurde.
   
Mit dem dritten Entlastungspaket hatte die Bundesregierung im vergangenen Jahr die Zahlung einer Energiepreispauschale von 300 Euro an Rentnerinnen und Rentner sowie an Versorgungsbeziehende des Bundes beschlossen. Auch das Land Niedersachsen hatte mit einer entsprechenden Verordnung dieses Vorgehen beschlossen. Damit wurde ein rechtlicher Rahmen geschaffen, auch für die landeskirchlichen Versorgungsbeziehenden die drastisch gestiegenen Energiekosten entsprechend abzufedern und eine einmalige steuerpflichtige Energiepreispauschale in Höhe von 300 Euro zu gewähren. Die Kosten dafür sind in vollem Umfang von der oldenburgischen Kirche zu tragen. Eine Refinanzierung hat das Land Niedersachsen gegenüber der Konföderation evangelischer Kirchen in Niedersachsen mit der Begründung abgelehnt, dass auch die Kommunen für ihre Versorgungsempfängerinnen und -empfänger keine Erstattung durch das Land erhielten. Die kirchliche Verordnung überträgt die für die Versorgungsbeziehenden des Landes geltenden Grundsätze wirkungsgleich auf die landeskirchlichen Versorgungsbeziehenden. 


Die Synode bestätigte mehrheitlich die Verordnung.

 

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42. Kirchengesetz zur Änderung der Kirchenordnung der Ev.-Luth. Kirche in Oldenburg

Die Synode stimmte dem Kirchengesetz zu, dass die Wertgrenze für Genehmigungserfordernisse durch den Oberkirchenrat bei baulichen Maßnahmen von 25.000 Euro auf nunmehr 50.000 Euro angehoben wird. Die Änderung der Kirchenordnung entspricht der Umsetzung eines Synodenbeschlusses.
 

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Zwischenbericht zur Nachfolgekonzeption zum Beschäftigungsfonds

Im Fortgang zum Synodenbeschluss der 6. Tagung der 49. Synode berichtete Oberkirchenrat Detlef Mucks-Bücker, dass eine Arbeitsgruppe in Absprache mit dem Oberkirchenrat die weitere Bearbeitung „vorangetrieben“ habe, sodass diese kurz vor dem Abschluss stünden.

   
Dazu gehöre die Förderung von Maßnahmen der Personalentwicklung für Mitarbeitende, die im Sinne eines besonderen Kompetenzzuwachses über die üblichen Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen hinausgehen. Ebenso sollen Maßnahmen der Personalgewinnung und –bindung gefördert werden, die nicht aus dafür vorgesehenen Haushaltsmitteln finanziert werden können, z.B. Einarbeitungszeiten, Überbrückungszeiten. Es gehe u.a. darum, neue Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu gewinnen oder bereits beschäftigte Personen für die Übernahme qualifizierter Aufgaben vorzubereiten. Dabei sollen Ziele wie strukturelle, qualitative oder wirtschaftliche Verbesserungen z.B. aufgrund von Synergien in den Blick genommen werden, so Mucks-Bücker.   


Unter der Überschrift „Attraktives Gemeindebüro“ werde aktuell an einem ersten Konzept zur Entwicklung und Förderung des Arbeitsfeldes Gemeindebüro gearbeitet. Aufgrund längst begonnener oder demnächst anstehender Gemeindeentwicklungen (Erprobungs- und Kooperationsräume, Zusammenschlüsse, Interprofessionelle Teams usw.) entstünden im administrativen Bereich von Kirchengemeinden vielfach Bedarfe an Schulung und Qualifizierung, auch von neuen Mitarbeitenden.
 

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6. Kirchengesetz zur Änderung des Beschäftigungsfondsgesetzes

Entsprechend dem Synodenbeschluss der 6. Tagung der 49. Synode beschloss die 7. Tagung der 49. Synode, dass 1,5 Mio. Euro aus dem Sondervermögen des Beschäftigungsfonds für die Umsetzung von Klimaschutz-Maßnahmen in den Kirchengemeinden und kirchlichen Einrichtungen verwenden werden soll. Dafür beauftragte die Synode die Lenkungsgruppe „Klimaschutzgesetz“ einen Vorschlag zu erarbeiten, wie dieser Betrag eingesetzt werden soll.

 

Für die verbleibenden Mittel beauftragte die Synode den Oberkirchenrat ein Konzept mit Kriterien zur zukünftigen Verwendung für Personalmaßnahmen zu entwickeln. 

 

Ergänzend beschloss die Synode, dass der Oberkirchenrat der Synode jährlich über die Arbeit und die Verwendung der  bereitgestellten Mittel berichtet.

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Kirchengesetz über die Änderung des Kirchengesetzes zur Verwaltung des Pfarrfonds

Mit der Änderung des Kirchengesetzes zur Verwaltung des Pfarrfonds der oldenburgischen Kirche wird rechtlich klargestellt, dass Grundstücke, die mit einem Erbbaurecht belastet sind, als unbebaute Grundstücke gelten.

 
Diese Klarstellung entspreche auch der Intention des Gesetzes, heißt es in der Begründung. Es sei zu keinem Zeitpunkt beabsichtigt gewesen, dass Grundstücke, die dem Pfarrfonds gewidmet und mit einem Erbbaurecht belastet seien und somit eine Kirchengemeinde wirtschaftlich nicht belasten, aus dem Pfarrfonds ausscheiden könnten. 

 

Diese Grundstücke seien vergleichbar mit Grünlandflurstücken, nur dass anstelle der Erträge aus der Pacht die Erträge aus dem Erbbauzins erwirtschaftet werden. Mit der Änderung werde Rechtssicherheit im Umgang mit den dem Pfarrfonds gewidmeten Grundstücken, die mit einem Erbbaurecht belastet sind, geschaffen.

 

Die Synode stimmte der Änderung des Kirchengesetzes mehrheitlich zu.

 

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Kirchengesetz über die Bildung der Ev.-luth. Kirchengemeinde Ganderkesee und Schönemoor

Oberkirchenrat Udo Heinen stellte das Kirchengesetz über die Bildung der Ev.-luth. Kirchengemeinde Ganderkesee und Schönemoor vor. Das Gesetz besage, dass die Ev.-luth. Kirchengemeinden Ganderkesee und Schönemoor zu einer Kirchengemeinde zusammengelegt würde. Diese trage den Namen „Ev.-luth. Kirchengemeinde Ganderkesee und Schönemoor“. Sie sei Rechtsnachfolgerin der beiden bisherigen Ev.-luth. Kirchengemeinden Ganderkesee und Schönemoor. Die Synode nahm das Gesetz in erster Lesung an. 

 

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Kirchengesetz über die Bildung der Ev.-luth. Kirchengemeinde Havenkirche

Oberkirchenrat Udo Heinen stellte das Kirchengesetz über die Bildung der Ev.-luth. Kirchengemeinde Havenkirche vor. Das Kirchengesetz sehe vor, dass die Ev.-luth. Kirchengemeinden Heppens, Wilhelmshaven (Christus und Garnisonkirche) und Lutherkirche zu einer Kirchengemeinde zusammengelegt werden. Diese trage den Namen „Ev.-luth. Kirchengemeinde Havenkirche“ und sei Rechtsnachfolgerin der bisherigen Ev.-luth. Kirchengemeinden Heppens, Wilhelmshaven (Christus und Garnisonkirche) und Lutherkirche, so Heinen.

 

Am 1. Januar 2024 wird die Havenkirche die drei Gemeinden ablösen.

 

Die Synode stimmte dem Gesetz in erster Lesung zu.

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Kirchengesetz zur elektronischen Kommunikation und Aktenführung bei den Kirchengerichten der Konföderation ev. Kirchen in Niedersachsen

Die an den Kirchengerichten der Konföderation beteiligten Kirchen haben sich im Grundsatz dafür ausgesprochen, langfristig den elektronischen Rechtsverkehr einzuführen. Zum jetzigen Zeitpunkt sei jedoch nicht absehbar, ob und wann eine vollständige elektronische Aktenführung bei den Kirchengerichten umgesetzt werden könne, heißt es in der Begrüdung zum Kirchengesetz.

 

Deshalb räumt das Kirchengesetz die Möglichkeit ein, Regelungen zur elektronischen Dokumentenübermittlung und Aktenführung sowie zum elektronischen Formularwesen zu erlassen. Da der Rechtshof eine Einrichtung der Konföderation evangelischer Kirchen in Niedersachsen ist und daher auf einer einheitlichen Verfahrensordnung für alle vier Kirchen tätig werden muss, ist es erforderlich, dass dieses Kirchengesetz in den drei übrigen beteiligten Kirchen gleichlautend beschlossen wird.
   
Darüber hinaus wird gegenüber der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) signalisiert, zu prüfen, ob eine Gesamtlösung für alle Kirchengerichte innerhalb der Gliedkirchen der EKD gefunden werden könne. Da die technischen Voraussetzungen für die vollständige Eröffnung des elektronischen Rechtsverkehrs bei den Kirchengerichten derzeit nicht gegeben sind, besteht Handlungsbedarf, um schnellstmöglich für Rechtssicherheit und Rechtsklarheit zu sorgen.

 

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Bericht aus dem Beirat zur Prävention von und Intervention bei sexualisierter Gewalt

Die Synodale Ute Kohring stellte der Synode den Bericht aus dem Beirat zur Prävention von und Intervention bei sexualisierter Gewalt vor. Diakon Björn Kraemer, Sprecher des Beirats, hatte erstmals der Synode einen schriflichen Bericht vorgelegt. Der Beirat hat sich 2022 konstituiert, um sich über den aktuellen Stand in der Arbeit rund um das Kirchengesetz zum Schutz vor sexualisierter Gewalt und über das Rahmenschutzkonzept der oldenburgischen Kirche auszutauschen.

 

Von der Synode in den Beirat berufen wurden: Meike Bruns, Stefan Depta, Dörte Hobbie, Ute Kohring, Diakon Björn Kraemer und Pfarrer Nico Szameitat. 
   
Eine Umfrage (Stand 31.12.2022) an die Einrichtungen und Kirchengemeinden in den Kirchenkreisen zum Stand der Erstellung von Schutzkonzepten hat ergeben, dass 80 Prozent der Befragten die Arbeit noch nicht aufgenommen hatten. Dennoch wurde diese Umfrage aus Impuls verstanden, sich an die Notwendigkeit der Erarbeitung eines Schutzkonzepts zu erinnern, so Kraemer. 
   
Darüber hinaus haben in 2022 und 2023 vielfältige Veranstaltungen zum Kindeswohl und zur Prävention von sexualisierter Gewalt stattgefunden. Neben Fachtagen zur Basissensibilisierung sowohl für Pfarrerinnen und Pfarrer als auch für weitere haupt- und ehrenamtlich Interessierte gab und gebe es weiterführende Veranstaltungen, bspw. Informationen zur Schutzkonzepterstellung u.a. bei Info-Abenden und in den Pfarrkonventen.

 

Weitere Informationen sind auf der Seite des Landesjugendpfarramtes unter www.landesjugendpfarramt-oldenburg.de abrufbar.

 

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Bericht aus der Steuerungsgruppe Klimaschutz

Als Einstimmung in das Thema Klimaschutz motivierte der Klimapsychologe Fabian Hirt die Synodalen, sich der Herausforderung für einen schnellen und ambitionierten Klimaschutz zu stellen.    

 

In verschiedenen Arbeitsschritten verdeutlichte Hirt, dass selbst wenn die personellen und finanziellen Hürden als hoch eingeschätzt würden, die Vorteile nicht nur für die Bewahrung der Schöpfung, sondern auch für Frieden und Gerechtigkeit lokal und global nicht hoch genug zu bewerten seien. Es fördere eine positive Wahrnehmung von Kirche und Mitarbeitende ließen sich leichter gewinnen und motivieren. Ebenso könnten auch finanzielle Vorteile (wie beim Erzeugen von erneuerbaren Energien) geschaffen werden. Dafür sollten die individuellen Stärken von allen Beteiligten genutzt werden. 
   
Im Anschluss an das Impulsreferat von Fabian Hirt stellte der Synodale Klaus Flaake den Bericht der Steuerungsgruppe Klimaschutz vor. 

 

Es werde derzeit eine Kostenanalyse für die energetische Sanierung in der Pilot-Gemeinde Hude durchgeführt, so Flaake. Die daraus resultierenden Erkenntnisse würden als Grundlage für die Hochrechnungen für die Gemeinden der oldenburgischen Kirche verwendet. Im Herbst soll der Synode das Gesetz zum Beschluss vorgelegt werden.

 

Die Steuerungsgruppe habe sich zudem mit möglichen Lösungen für kircheneigene Energieparks (Photovoltaik, Windkraft) beschäftigt, so der Synodale Klaus Flaake. Er regte an, Genossenschaften zu gründen oder sich an bestehenden Genossenschaften zu beteiligen, um eigene Energieparks zu betreiben. Denkbar seien Photovoltaik- und Windkraftanlagen, die auf kircheneigenem Grund errichtet werden könnten. 

 

Dennoch sei es zwingend notwendig, dass für die oldenburgische Kirche ein Gesamtkonzept erstellt werde, betonte Kreispfarrerin Christiane Geerken-Thomas. Viele kleinere Kirchengemeinden seien allein mit den Klimaschutzmaßnahmen überfordert. Sie benötigten professionelle Unterstützung. „Wir brauchen einen Plan, um entscheiden zu können, was wir erhalten wollen und wie wir dies finanzieren können.“

 

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Finanzdeckung von Rücklagen

In einem Zwischenbericht stellt Oberkirchenrat Sebastian Groß Pläne für die Finanzdeckung von Rücklagen vor. Aufgrund der doppischen Haushaltsführung seien noch verschiedenen Aspekte zu bedenken, die in die künftigen Haushaltsplanungen zu berücksichtigen sind. 

   

Da die Kirchengemeinden auf die abschliessende Klärung im Umgang mit den Rücklagen warten, stimmte die Synode dem Antrag mehrheitlich zu, dass die von Oberkirchenrat Sebastian Groß vorgestellte Lösungen bezüglich der Budget-Rücklage ohne Finanzdeckung, der Pflicht-Rücklage mit Finanzdeckung und der Änderung der Substanzerhaltungsrücklage umgesetzt werden sollen. Sie bittet, die notwendigen Regelungen in der November-Synode zur abschliessenden Beratung und Beschlussfassung vorzulegen.

 

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Ausschuss für theologische u. liturgische Fragen, Schöpfungsverantwortung, Mission und Ökumene

Pfarrer Dr. Oliver Dürr berichtetete aus dem Ausschuss für theologische u. liturgische Fragen, Schöpfungsverantwortung, Mission und Ökumene.

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Rechts- und Verfassungsausschuss

Der Synodale Dr. Ivo Joswig stellte den Bericht aus dem Rechts- und Verfassungsausschuss vor. Es wurde eine Beschlussvorlage eingereicht, der die Synode zugestimmt hat.

 

1.) Art. 79 Kirchenordnung ist im Hinblick auf die Zusammensetzung der Synode zu
überprüfen. Dabei ist sowohl die Größe insgesamt als auch die zahlenmäßige Verteilung
auf die Kirchenkreise und die Pfarrkonvente in den Blick zu nehmen sowie auch das
Berufungsverfahren gem. Abs. 1 Ziff. 3. Ein Änderungsvorschlag ist der Synode spätestens
auf der 10. Tagung vorzulegen.

2.) Das Kirchenkreisgesetz ist zu überprüfen und ein Änderungsvorschlag zur 9. Tagung der 49. Synode vorzulegen.

3.) Der Gemeinsame Kirchenausschuss wird gebeten, kurzfristig eine Arbeitsgruppe zu diesem Thema zu berufen, die wie folgt besetzt ist:

  • zwei Mitglieder aus dem OKR bzw. der GKV,
  • drei Mitglieder aus dem Rechts- und Verfassungsausschuss,
  • die Präsidentin/der Präsident der Synode,
  • je ein Vertreter aus jedem Kirchenkreis.

Bei der Besetzung soll in die Beratungen auch die Beteiligung von Pfarrstellen mit allgemein-kirchlichen Auftrag mit bedacht werden.

Die Synode stimmte dem Antrag zu.

 

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Finanz- und Personalausschuss

Den Bericht aus dem Finanz- und Personalausschuss stellte Birgit Osterloh vor. 

 

Die Synode folgte dem Antrag mehrheitlich, dass die beantragte Freistellung für den Gesamtausschuss in Höhe von 1,25 Stellen unbefristet genehmigt wird.

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Ausschuss für Gemeindedienst, Seelsorge und Diakonie

Den Bericht aus dem Ausschuss für Gemeindedienst, Seelsorge und Diakonie stellt Birgit Osterloh vor.

   

Für den Ausschuss für Gemeindedienst, Seelsorge und Diakonie stellte die Synodale Birgit Osterloh den Antrag, dass der kw-Vermerk für die Referentenstelle der Gemeindeberatung - vorbehaltlich der Zustimmung des Finanz- und Personalausschusses - gestrichen wird.

Die Synode unterstützte mehrheitlich diesen Antrag.

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Ausschuss für Jugend, Bildung und Öffentlichkeitsarbeit

Ute Kohring berichtete aus dem Ausschuss für Jugend, Bildung und Öffentlichkeitsarbeit.

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Rechnungsprüfungsausschuss

Den Bericht aus dem Rechnungsprüfungsausschuss stellte die Synodale Dörte Hobbie vor. 

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Bericht aus dem Kirchensteuerbeirat

Kreispfarrer Lars Dede berichtete aus dem Kirchensteuerbeirat.

 

Der Kirchensteuerbeirat stellte den Antrag, die Anwendung der Defizitausgleichsrichtlinie bis auf weiteres auszusetzen. Eine Anwendung sei aufgrund der ausstehenden Jahresabschlüsse nicht möglich, hieß es in der Begründung. Bei Wiederaufnahme des Defizitausgleichsverfahrens solle den Kirchengemeinden die Möglichkeit eröffnet werden, Anträge für die Jahre 2022 ff. zu stellen.
Die Synode folgte dem Antrag mehrheitlich.

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Bericht aus dem Beirat für Kirchenmusik

Den Bericht aus dem Bericht aus dem Beirat für Kirchenmusik stellte Pfarrer Nico Szameitat vor.

 

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Abschluss des ersten Verhandlungstages

Nach Lesung, Gebet und Segen durch Oberkirchenrat Detlev Mucks-Büker schloss Synodenpräsidentin Sabine Blütchen den ersten Verhandlungstag.

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