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Zusammenfassung: 3. außerordentliche Tagung der 49. Synode der Ev.-Luth. Kirche in Oldenburg

Die Synodalen der oldenburgischen Kirche haben auf ihrer 3. außerordentlichen Tagung am Samstag, 29. März, im Gemeindehaus St. Johannes in Oldenburg-Kreyenbrück nach ausführlicher Diskussion das Kirchengesetz zur Erstellung von Gebäudeeffizienzplänen (GePG) beschlossen. Das Gesetz sieht vor, dass die vorhandenen kirchlichen Gebäude effizient genutzt und zukunftsorientiert weiterentwickelt werden sollen. Als Teil der Klimaschutzstrategie der oldenburgischen Kirche sollen die Kosten der Gebäude bis zum Jahr 2030 um mindestens 30 Prozent und die Treibhausgas-Emissionen bis zum Jahr 2035 um 90 Prozent verringert werden.

Maßstab für die Berechnung der Kosten der Gebäude sind deren Betriebskosten, die gebäudebezogenen Personalkosten sowie die Instandhaltungskosten. Ausgangspunkt für die Planung zur Umsetzung der Reduktionen sind die Zahlen des Jahres 2018.

Die Synodalen beschlossen weiterhin auf Antrag des Synodalen Björn Thümler, dass zur finanziellen Bewertung des Immobilienbestandes beim Oberkirchenrat eine Arbeitsgruppe gebildet werden soll, die unabhängig von der Erstellung des Gebäudeeffizienzplanes alle betreffenden Gebäude bewertet. Weiterhin sollen vor einem Verkauf von kirchlichen Gebäuden zunächst alternative Nutzungsformen oder die Übertragung der Gebäudeträgerschaft geprüft werden. Der Oberkirchenrat wurde beauftragt, eine eigene kirchliche Immobiliengesellschaft zu errichten.

Im Mai sind drei regionale Infoveranstaltungen für alle Gemeindekirchenräte und alle Interessierten geplant. Am 14. Mai in Oldenburg, am 15. Mai in Cloppenburg und am 16. Mai in Varel. Zeitnah ist die Freischaltung einer Website der Arbeitsstelle für Umweltfragen und Klimaschutz (ASUK) mit umfangreichen Informationen zum Gebäudeprozess geplant.

Synode plant Wahl eines Oberkirchenrats für Finanzen und eines juristischen Oberkirchenrats im Angestelltenverhältnis
Auf Vorschlag des Wahlvorbereitungsausschusses haben die Synodalen mit großer Mehrheit beschlossen, künftig einen Oberkirchenrat für den Bereich Finanzen und einen weiteren juristischen Oberkirchenrat zu berufen. Beide Stellen sollen im privatrechtlichen Arbeitsverhältnis besetzt werden. Bisher wurden hauptamtliche Oberkirchenräte in ein Beamtenverhältnis berufen. Die Stelle eines hauptamtlichen Oberkirchenrates für den Bereich Finanzen soll nicht ausgeschrieben werden. 

2023 hatte das Kirchenparlament beschlossen, die hauptamtliche Stelle des juristischen Oberkirchenrates befristet bis zum 18. Februar 2026 mit zwei nebenamtlichen Oberkirchenräten zu besetzen. Sebastian Groß ist seitdem als nebenamtlicher Oberkirchenrat für den Bereich Finanzen zuständig und Udo Heinen als nebenamtlicher Oberkirchenrat für den Bereich Recht. Beide hätten in den vergangenen beiden Jahren vielfältige Leitungsaufgaben übernommen, wofür ihnen großer Dank gebühre, so Synodenpräsidentin Sabine Blütchen in ihrem Bericht aus dem Wahlvorbereitungsausschuss.

Zwar seien die beiden gewählten nebenamtlichen Oberkirchenräte noch knapp ein Jahr im Amt, so Blütchen. Um jedoch eine Vakanz möglichst zu vermeiden, seien strukturelle Überlegungen und eventuell erforderliche Umsetzungsschritte frühzeitig einzuleiten.

Die Wahl beider OKR-Mitglieder soll möglichst vor der 12. Tagung (November 2025) erfolgen. Hierzu beschloss die Synode, im Herbst eine außerordentliche Tagung der Synode einzuberufen.

Kreispfarrerin Birte Wielage in den Gemeinsamen Kirchenausschuss gewählt
Als Nachfolgerin von Kreispfarrer Bertram Althausen, der im Februar dieses Jahres in den Ruhestand verabschiedet worden ist, wählte die Synode mit großer Mehrheit die Synodale Kreispfarrerin Birte Wielage als theologisches Mitglied in den Gemeinsamen Kirchenausschuss (GKA). 

Der GKA ist das oberste kirchenleitende Gremium der oldenburgischen Kirche zwischen den Synodentagungen. Dem Gemeinsamen Kirchenausschuss gehören die fünf Mitglieder des Oberkirchenrates und fünf Mitglieder der oldenburgischen Synode an. Der Bischof führt den Vorsitz, der stellvertretende Vorsitz liegt bei der Präsidentin der Synode, die Kraft Amtes Mitglied ist. 

Hier finden Sie weitere Informationen sowie Fotos zur 3. außerordentlichen Synodentagung

 3. außerordentliche Tagung der 49. Synode im Gemeindehaus St. Johannes in Oldenburg-Kreyenbrück
3. außerordentliche Tagung der 49. Synode im Gemeindehaus St. Johannes in Oldenburg-Kreyenbrück