Zusammenfassung: 3. außerordentliche Tagung der 49. Synode der Ev.-Luth. Kirche in Oldenburg
Oldenburgische Kirche will klimaschädliche Emissionen und Gebäudekosten drastisch reduzieren
Die Synodalen der oldenburgischen Kirche haben auf ihrer 3. außerordentlichen Tagung am Samstag, 29. März, im Gemeindehaus St. Johannes in Oldenburg-Kreyenbrück nach ausführlicher Diskussion das Kirchengesetz zur Erstellung von Gebäudeeffizienzplänen (GePG) beschlossen. Das Gesetz sieht vor, dass die vorhandenen kirchlichen Gebäude effizient genutzt und zukunftsorientiert weiterentwickelt werden sollen. Als Teil der Klimaschutzstrategie der oldenburgischen Kirche sollen die Kosten der Gebäude bis zum Jahr 2030 um mindestens 30 Prozent und die Treibhausgas-Emissionen bis zum Jahr 2035 um 90 Prozent verringert werden.
Maßstab für die Berechnung der Kosten der Gebäude sind deren Betriebskosten, die gebäudebezogenen Personalkosten sowie die Instandhaltungskosten. Ausgangspunkt für die Planung zur Umsetzung der Reduktionen sind die Zahlen des Jahres 2018.
Die Synodalen beschlossen weiterhin auf Antrag des Synodalen Björn Thümler, dass zur finanziellen Bewertung des Immobilienbestandes beim Oberkirchenrat eine Arbeitsgruppe gebildet werden soll, die unabhängig von der Erstellung des Gebäudeeffizienzplanes alle betreffenden Gebäude bewertet. Weiterhin sollen vor einem Verkauf von kirchlichen Gebäuden zunächst alternative Nutzungsformen oder die Übertragung der Gebäudeträgerschaft geprüft werden. Der Oberkirchenrat wurde beauftragt, eine eigene kirchliche Immobiliengesellschaft zu errichten.
Im Mai sind drei regionale Infoveranstaltungen für alle Gemeindekirchenräte und alle Interessierten geplant. Am 14. Mai in Oldenburg, am 15. Mai in Cloppenburg und am 16. Mai in Varel. Zeitnah ist die Freischaltung einer Website der Arbeitsstelle für Umweltfragen und Klimaschutz (ASUK) mit umfangreichen Informationen zum Gebäudeprozess geplant.
Synode plant Wahl eines Oberkirchenrats für Finanzen und eines juristischen Oberkirchenrats im Angestelltenverhältnis
Auf Vorschlag des Wahlvorbereitungsausschusses haben die Synodalen mit großer Mehrheit beschlossen, künftig einen Oberkirchenrat für den Bereich Finanzen und einen weiteren juristischen Oberkirchenrat zu berufen. Beide Stellen sollen im privatrechtlichen Arbeitsverhältnis besetzt werden. Bisher wurden hauptamtliche Oberkirchenräte in ein Beamtenverhältnis berufen. Die Stelle eines hauptamtlichen Oberkirchenrates für den Bereich Finanzen soll nicht ausgeschrieben werden.
2023 hatte das Kirchenparlament beschlossen, die hauptamtliche Stelle des juristischen Oberkirchenrates befristet bis zum 18. Februar 2026 mit zwei nebenamtlichen Oberkirchenräten zu besetzen. Sebastian Groß ist seitdem als nebenamtlicher Oberkirchenrat für den Bereich Finanzen zuständig und Udo Heinen als nebenamtlicher Oberkirchenrat für den Bereich Recht. Beide hätten in den vergangenen beiden Jahren vielfältige Leitungsaufgaben übernommen, wofür ihnen großer Dank gebühre, so Synodenpräsidentin Sabine Blütchen in ihrem Bericht aus dem Wahlvorbereitungsausschuss.
Zwar seien die beiden gewählten nebenamtlichen Oberkirchenräte noch knapp ein Jahr im Amt, so Blütchen. Um jedoch eine Vakanz möglichst zu vermeiden, seien strukturelle Überlegungen und eventuell erforderliche Umsetzungsschritte frühzeitig einzuleiten.
Die Wahl beider OKR-Mitglieder soll möglichst vor der 12. Tagung (November 2025) erfolgen. Hierzu beschloss die Synode, im Herbst eine außerordentliche Tagung der Synode einzuberufen.
Kreispfarrerin Birte Wielage in den Gemeinsamen Kirchenausschuss gewählt
Als Nachfolgerin von Kreispfarrer Bertram Althausen, der im Februar dieses Jahres in den Ruhestand verabschiedet worden ist, wählte die Synode mit großer Mehrheit die Synodale Kreispfarrerin Birte Wielage als theologisches Mitglied in den Gemeinsamen Kirchenausschuss (GKA).
Der GKA ist das oberste kirchenleitende Gremium der oldenburgischen Kirche zwischen den Synodentagungen. Dem Gemeinsamen Kirchenausschuss gehören die fünf Mitglieder des Oberkirchenrates und fünf Mitglieder der oldenburgischen Synode an. Der Bischof führt den Vorsitz, der stellvertretende Vorsitz liegt bei der Präsidentin der Synode, die Kraft Amtes Mitglied ist.
Weitere Informationen sowie Fotos zur Synodentagung finden Sie unter:
https://www.kirche-oldenburg.de/kirche-kennen/struktur-gremien/synode/3-ausserordentliche-tagung-der-49-synode
Gottesdienst zur Eröffnung der Synodentagung
Gottesdienst
Mit einem Gottesdienst in der St.-Johannes-Kirche in Oldenburg-Kreyenbrück ist die 3. außerordentliche Tagung der 49. Synode der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Oldenburg am Samstagmorgen, 29. März, eröffnet worden. Die Predigt hieltPfarrer Lars Löwensen.
Musikalisch wurde der Gottesdienst von Organistin Kyno Park gestaltet.
Synodentagung eröffnet
Synodentagung eröffnet
Mit einem Dank an Pfarrer Lars Löwensen und an alle Mitwirkenden für den Gottesdienst in der St.-Johannes-Kirche in Oldenburg-Kreyenbrück eröffnete Synodenpräsidentin Sabine Blütchen die Beratungen der 3. außerordentlichen Tagung der 49. Synode der oldenburgischen Kirche. Sie begrüßte vorallen die Zuschauerinnen und Zuschauer, die die Synode per Live-Stream verfolgen.
Anschließend verpflichtete die Synodenpräsidentin als neue Synodale: Kreispfarrerin Birte Wielage (Kirchenkreis Delmenhorst/Oldenburg Land) sowie Pfarrerin Mareike Heitmann (als Ersatzsynodale für den Kirchenkreis Friesland-Wilhelmshaven).
Bericht aus dem Gemeinsamen Kirchenausschuss
Gemeinsamer Kirchenausschuss
In seinem schriftlich der Synode vorgelegten Bericht aus dem Gemeinsamen Kirchenausschuss (GKA), nannte Bischof Thomas Adomeit als Vorsitzender die Beratungen über den vorgesehenen Betriebsübergang des ekito-Verbundes in eine gGmbH zum Jahreswechsel (ekito: Verband von 22 evangelischen Kindertagesstätten in Oldenburg), die Prolongation des Liquiditätsdarlehens für die Ev. Krankenhausstiftung sowie Informationen zur Projektbeschreibung und zum Projektstrukturplan zur Neuausrichtung der Verwaltung der oldenburgischen Kirche als Schwerpunkte der Sitzungen.
Dabei dankte er den Mitgliedern des GKA für das gute Miteinander. "In guter Atmosphäre gestalten die Mitglieder in aller Rollenklarheit unsere Kirche zwischen den Tagungen der Synode – hoch engagiert und bereit, Verantwortung zu übernehmen", so Adomeit.
Bericht aus der AG Zukunftsstrategien für Gebäudebestand
AG Zukunftsstrategien für Gebäudebestand
In ihrem schriftlich der Synode vorgelegten Bericht aus der AG Zukunftsstrategien für Gebäudebestand, erinnerte Kreispfarrerin Christiane Geerken-Thomas als Vorsitzende an die Beschlüsse der Synode im November vergangenen Jahres, dass sowohl die klimaschädlichen Emissionen als auch die Kosten der kirchlichen Gebäude drastisch gesenkt werden sollen. Bis zum Jahr 2035 soll der CO2-Ausstoß um 90 Prozent und die Kosten der Gebäude um 30 Prozent verringert werden. Dieses gelte für alle Gebäude, die für die kirchliche Arbeit genutzt würden. Dazu zählten Gemeindehäuser, Pfarrhäuser, Verwaltungsgebäude und Kirchen.
Zur Umsetzung liege der Synode nun ein Gesetzesentwurf vor. Die Arbeitsgruppe habe sich zudem vorrangig mit den Modalitäten des Prozesses beschäftigt, berichtete Geerken-Thomas. Unter dem Motto „GlaubensRäume gestalten“ seien folgende Schritte geplant, bevor die Umsetzung des Gesetzes – sofern seitens der Synode beschlossen – beginne:
Regionale Infoveranstaltungen für alle Gemeindekirchenräte und alle Interessierten
14. Mai, 18:30 bis 21:30 Uhr, St. Johannes Kirche, Oldenburg
15. Mai, 18:30 bis 21:30 Uhr, Clemens-August-Gymnasium, Cloppenburg
16. Mai, 17 bis 20 Uhr, Oberschule Varel, Varel
- Freischaltung der Website der Arbeitsstelle für Umweltfragen und Klimaschutz (ASUK) mit umfangreichen Informationen zum Gebäudeprozess
- Finale Erstellung der Datenliste für jedes Gebäude in kirchlicher Nutzung; Füllen der Datenliste durch ASUK, Bauabteilung und Regionalen Dienststellen
- Juni: Beginn des Prozesses in den Kirchenkreisen (Kreissynoden)
- Aug./Sept.: Beginn des Prozesses in den Kirchengemeinden.
Die Synodalen der oldenburgischen Kirche haben auf ihrer 3. außerordentlichen Tagung nach ausführlicher Diskussion der eingebrachten Vorlage des Kirchengesetzes zur Erstellung von Gebäudeeffizienzplänen (GePG) zugestimmt. Das Gesetz sieht vor, dass die vorhandenen kirchlichen Gebäude effizient genutzt und zukunftsorientiert weiterentwickelt werden sollen. Als Teil der Klimaschutzstrategie der oldenburgischen Kirche sollen die Kosten der Gebäude bis zum Jahr 2030 um mindestens 30 Prozent und die Treibhausgas-Emissionen bis zum Jahr 2035 um 90 Prozent verringert werden.
Maßstab für die Berechnung der Kosten der Gebäude sind deren Betriebskosten, die gebäudebezogenen Personalkosten sowie die Instandhaltungskosten. Ausgangspunkt für die Planung zur Umsetzung der Reduktionen sind die Zahlen des Jahres 2018.
Die Synodalen beschlossen weiterhin auf Antrag des Synodalen Björn Thümler, dass zur finanziellen Bewertung des Immobilienbestandes beim Oberkirchenrat eine Arbeitsgruppe gebildet werden soll, die unabhängig von der Erstellung des Gebäudeeffizienzplanes alle betreffenden Gebäude bewertet. Weiterhin sollen vor einem Verkauf von kirchlichen Gebäuden zunächst alternative Nutzungsformen oder die Übertragung der Gebäudeträgerschaft geprüft werden. Der Oberkirchenrat wurde beauftragt, eine eigene kirchliche Immobiliengesellschaft (Rechtsform offen) zu errichten.
Oberkirchenrat Udo Heinen betonte in seiner Einbringung des Gesetzes, Ziel sei es, innerhalb kurzer Zeit für jedes kirchliche Gebäude einen Plan zu erarbeiten, ob und wie es zukünftig effizient genutzt werden könneund solle. Die Gebäudeeffizienzpläne sollen auf der Ebene der Kirchenkreise nach Vorgaben von Gebäudeplanungsteams (GPT) erarbeitet werden. Der Oberkirchenrat werde den Plan für die gesamtkirchlichen Gebäude entwickeln.
Übergeordnete Ziele seien sowohl die Verringerung der Gebäudekosten als auch der Treibhausgas-Emissionen. Beides hänge unmittelbar zusammen. Die Energiefrage sei immer auch an die Gebäudefrage und mögliche Klimaschutzmaßnahmen oder energetische Investitionen an die Frage der zukünftigen Gebäudenutzung gekoppelt.
Nach einer sehr sorgfältigen Analyse der Gebäude, ihrer Betriebskosten und der Nutzungsmöglichkeiten erfolge eine Klassifizierung der Gebäude in drei Kategorien, abhängig von der zukünftigen geplanten Nutzung für die kirchliche Arbeit, erläuterte Heinen. Diese Klassifizierung habe Auswirkungen auf die zukünftige Finanzierung der Gebäudekosten aus kirchensteuerlichen Finanzmitteln. Gebäude, die weiterhin für die kirchliche Arbeit genutzt werden, erhalten auch weiterhin kirchliche Zuweisungen; Gebäude, die zukünftig nur noch eingeschränkt oder befristet für die kirchliche Arbeit genutzt werden nur noch sehr einschränkt und Gebäude, die nach der Kategorisierung im GeP zukünftig nicht mehr für die kirchliche Arbeit genutzt werden, werden mehr baulich nicht mehr gefördert oder unterhalten.
Bei den Planungen werde eine größtmögliche Transparenz und die Beteiligung der Kirchengemeinden angestrebt. Eine zwangsweise Aufgabe oder Umnutzung von Gebäuden einer Kirchengemeinde werde durch dieses Gesetz nicht normiert, hob Heinen hervor. Es sollen vielmehr auf der Ebene eines Kirchenkreises die freiwilligen Bestrebungen gefördert werden, die Zusammenarbeit zu intensivieren und die Gebäudekosten zu reduzieren.
In seinem der Synode schriftlich vorliegenden Bericht über die Neustrukturierung der Verwaltung betonte Oberkirchenrat Sebastian Groß, dass das Organigramm der zukünftigen Gemeinsamen Kirchenverwaltung (GKV) "mit großen Schritten" vorankomme. Bei diesem Prozess werde das Ziel verfolgt, möglichst viele Beteiligte in die Überlegungen einzubeziehen. Dieses sei bislang gut gelungen.
Wie bereits im Synodenbeschluss vom November vergangenen Jahres skizziert, werde die GKV in Zukunft als unselbstständige Einrichtung in die bestehenden Strukturen der Ev.-Luth. Kirche in Oldenburg eingebettet sein. Ziel sei es, eine Grundlage zu schaffen, die Stelle der GKV-Leitung zeitnah ausschreiben und besetzen zu können.
Das Verfahren für die Aufgaben- und Stellenwechsel werde in einem eigenen Teilprojekt entwickelt, berichtete Groß weiter. Die Überarbeitung des Kirchenverwaltungsgesetzes werde ebenfalls im Blick behalten. Dieses werde derzeit im Projekt parallel mit entwickelt, damit es rechtzeitig im Rechts- und Verfassungsausschuss beraten werden könne.
Oberkirchenrat Groß betonte, dass es ein wichtiges Anliegen sei, das Vorgehen und die Inhalte in diesem Projekt so transparent wie möglich zu gestalten. Neben den regelmäßigen und sachstandsbezogenen Informationen, die via E-Mail versendet würden, sei im Januar ein weiterer Kanal für die Partizipation über das Mailpostfach mitdenken@kirche-oldenburg.de eingerichtet worden. Hier habe die Arbeitsgruppe bereits einige wichtige Anregungen für die Neustrukturierung der Verwaltung erhalten.
Bericht aus dem Wahlvorbereitungsausschuss
Wahlvorbereitungsausschuss
Als Vorsitzende des Wahlvorbereitungsausschusses berichtete Synodenpräsidentin Sabine Blütchen, dass das Kirchenparlament im Jahr 2023 beschlossen hatte, die hauptamtliche Stelle des juristischen Oberkirchenrates befristet bis zum 18. Februar 2026 mit zwei nebenamtlichen Oberkirchenräten (s. § 10 ff OKRG) zu besetzen.
Sebastian Groß sei als nebenamtlicher Oberkirchenrat für den Bereich Finanzen zuständig und Udo Heinen als nebenamtlicher Oberkirchenrat für den Bereich Recht. Beide hätten in den vergangenen beiden Jahren vielfältige Leitungsaufgaben übernommen, wofür ihnen großer Dank gebühre, so Blütchen.
Zwar seien die beiden gewählten nebenamtlichen Oberkirchenräte noch knapp ein Jahr im Amt. Um jedoch eine Vakanz möglichst zu vermeiden, seien strukturelle Überlegungen und eventuell erforderliche Umsetzungsschritte frühzeitig einzuleiten.
Auf Vorschlag des Wahlvorbereitungsausschusses beschloss die Synode mit großer Mehrheit:
1. Die Stelle eines hauptamtlichen Oberkirchenrates für den Bereich Finanzen soll nicht ausgeschrieben werden. Die Stelle ist im privatrechtlichen Arbeitsverhältnis zu besetzen.
2. Die Stelle eines hauptamtlichen juristischen Mitglieds des Oberkirchenrates soll als volle Stelle im privatrechtlichen Anstellungsverhältnis ausgeschrieben werden.
Da § 5 OKR-Gesetz als Regel die Berufung in ein öffentlich-rechtliches Treueverhältnis vorsieht, stellt die Besetzung der Stellen im privatrechtlich Anstellungsverhältnis eine Ausnahme dar, die von der Synode zu beschließen war.
Die Wahl beider OKR-Mitglieder soll möglichst vor der 12. Tagung (November 2025) erfolgen. Da dafür dann eine außerordentliche Tagung der Synode erforderlich ist, hat die Synode beschlossen, im Herbst zur Wahl eines Oberkirchenratsmitglieds für Recht und eines Oberkirchenratsmitglieds für Finanzen eine außerordentliche Tagung der Synode einzuberufen.
Nach Eintritten in den Ruhestand beziehungsweise durch einen Wechsel in das Amt des Oberkirchenrates waren Nachwahlen in den Geschäftsausschuss erforderlich.
Die Synode wählte für die Kirchenkreise:
Ammerland: die Synodale Pfarrerin Wiebke Perzul
Delmenhorst/Oldenburg Land: die Synodale Kreispfarrerin Birte Wielage
Friesland-Wilhelmshaven: den Synodalen Rüdiger Schaarschmidt
Als Nachfolgerin von Kreispfarrer Bertram Althausen, der im Februar dieses Jahres in den Ruhestand verabschiedet worden ist, wählte die Synode mit großer Mehrheit die Synodale Kreispfarrerin Birte Wielage als theologisches Mitglied in den Gemeinsamen Kirchenausschuss.
Aus dem Kirchenkreis Delmenhorst/Oldenburg Land ist Bertram Althausen aus der Synode ausgeschieden. Althausen war ebenfalls Mitglied im Kirchensteuerbeirat.
Für ihn wurde als neues Mitglied Kreispfarrerin Birte Wielage in die Synode gewählt. Sie wird zukünftig im Kirchensteuerbeirat mitarbeiten.
Die Eingaben an die Synode wurden zur Weiterarbeit in die Ausschüsse beziehungsweise an den Gemeinsamen Kirchenausschuss verwiesen.
Der Synodale Jost Richter dankte Synodenpräsidentin Sabine Blütchen für die Leitung der Synode.
Nach Gebet und Segen durch Bischof Thomas Adomeit schloss Synodenpräsidentin Sabine Blütchen die Verhandlungen der 3. außerordentliche Tagung der 49. Synode.
Die reguläre 11. Tagung findet wird vom 22. – 24. Mai im Evangelischen Bildungshaus Rastede statt.
Von der Synodentagung berichteten Luise Pahl, Sabine Schlösser, Esben Fest, Dirk-Michael Grötzsch, Pfarrer Hans-Werner Kögel und Lucas Söker.
Bilder der 3. außerordentlichen Tagung der 49. Synode
Alle Fotos: D.-M. Grötzsch