Zusammenfassung: Samstag, 9. März 2024
Synode verpflichtet sich zur Aufarbeitung sexualisierter Gewalt und Prävention
Die Ev.-Luth. Kirche in Oldenburg wird sich an einer regionalen Aufarbeitung von sexualisierter Gewalt im Rahmen der Konföderation evangelischer Kirchen in Niedersachsens beteiligen, betonte Oberkirchenrätin Gudrun Mawick am Samstag, 9. März, auf der 2. außerordentlichen Tagung der 49. Synode der oldenburgischen Kirche in Oldenburg-Kreyenbrück. Ziel der Unabhängigen Regionalen Aufarbeitungskommission sei es, die Anzahl von Fällen sexualisierter Gewalt noch genauer zu erheben und die Strukturen zu identifizieren, die sexualisierte Gewalt ermöglichen und begünstigt haben. Weiterhin soll der verfahrensrechtliche Umgang mit Betroffenen sowie weiteren Beteiligten in den jeweiligen Landeskirchen und diakonischen Landesverbänden erleichtert werden. Wichtig sei, dass es im Bereich der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) „verlässliche und einheitliche Standards“ bei der Intervention, Prävention und Aufarbeitung gebe, so Mawick. Das Beteiligtenforum sexualisierte Gewalt der EKD habe der Kirchenkonferenz der EKD ein umfangreiches Paket mit Empfehlungen und daraus abgeleiteten Maßnahmen vorgelegt. Diese sollen der EKD-Synode in ihrer Novembersitzung zum Beschluss vorgelegt werden.
Die Ergebnisse der im Januar veröffentlichten ForuM-Studie zu sexualisierter Gewalt in der evangelischen Kirche und Diakonie müssten Folgen haben und Änderungen nach sich ziehen, betonte Mawick. Zugleich seien die Ergebnisse auch hilfreich, bereits in der oldenburgischen Kirche existierende Gesetze und Präventionsangebote besser wahrzunehmen und zu nutzen. Sie verwies dabei unter anderem auf das bereits verabschiedete Gesetz, dass bis zum 31. Dezember 2025 alle Kirchengemeinden und Einrichtungen verpflichtet, ein Schutzkonzept zu entwickeln .
Resolution zur ForuM-Studie
Auf Antrag des Synodalen Tobias Frick verabschiedete die Synode der oldenburgischen Kirche am Samstag auf ihrer Tagung eine Resolution zu den Ergebnissen der ForuM-Studie.
Die Resolution hat folgenden Wortlaut:
Synode der Ev.-Luth. Kirche in Oldenburg verpflichtet sich zur Aufarbeitung und Prävention
Die Ergebnisse der ForuM-Studie legen ein jahrzehntelanges Versagen auch der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Oldenburg offen. Betroffene Personen wurden nicht ausreichend gehört, Taten nicht aufgearbeitet, Täter geschützt und Verantwortung nicht übernommen. Sexualisierte Gewalt gehört zur Realität auch unserer Kirche. Diese Einsicht nimmt uns in die Pflicht. Wir übernehmen die Verantwortung. Das Ergebnis der ForuM-Studie macht deutlich, dass wir oft nicht betroffenenorientiert und nicht mit der nötigen Initiative vorgegangen sind. Wir werden uns in unserer Synode und vor Ort in unseren Kirchenkreisen und Gemeinden mit den Ergebnissen der ForuM-Studie und ihrer Bedeutung für unsere Kirche transparent und offen auseinandersetzen.
Betroffene erlebten in der Vergangenheit oft zu wenig Unterstützung und mangelnde Sensibilität, wenn sie bei kirchlichen Stellen Taten anzeigten. Ihre Darstellung wurde allzu oft angezweifelt, die Beschuldigten geschützt. Betroffene wurden zudem mit Wünschen nach Vergebung konfrontiert, ohne dass eine angemessene Auseinandersetzung mit der Tat stattfand. Ein Ergebnis der ForuM-Studie zeigt, wie lange kirchliche Strukturen eine Aufarbeitung verhindert haben.
Die Synode hofft, dass sich Betroffene sexualisierter Gewalt in Vertrauen auf die Ernsthaftigkeit unserer Haltung bei unseren Ansprechpersonen melden.
Die Synode der Ev.-Luth. Kirche in Oldenburg stellt unmissverständlich klar, dass unsere Kirche eine klare und transparente Haltung zur Aufarbeitung von Fällen sexualisierter Gewalt anstrebt, die sie verpflichtet, mit großem Engagement eine Kultur der Prävention zu entwickeln. Die Ev.-Luth. Kirche in Oldenburg hat sich bereits auf diesen Weg begeben, wissend, dass dies ein langer Weg ist. Dennoch weiß die oldenburgische Kirche um die Notwendigkeit dieses Prozesses.
Entscheidung zur Neuausrichtung der Verwaltung in der oldenburgischen Kirche vertagt
Die Entscheidung zur Neuausrichtung der Verwaltung, ein weiterer Tagesordnungspunkt der 2. außerordentlichen Synodentagung, wurde auf Antrag des Synodalen Björn Thümler auf die 10. Tagung der Synode im November 2024 vertagt. Nach intensiver Diskussion wurde der Oberkirchenrat beauftragt, Stellungnahmen einzuholen und diese dem Gemeinsamen Kirchenausschuss und dem Beirat der Gemeinsamen Kirchenverwaltung (GKV) bis zum 15. September 2024 zuzuleiten.
Zur Diskussion standen zwei Anträge zur Neuausrichtung der Verwaltung. Ein Antrag des Gemeinsamen Kirchenausschusses (GKA) sieht vor, die Verwaltungsarbeit für die Kirchengemeinden und Kirchenkreise zukünftig an einem zentralen Ort unter einer Leitung zu bündeln. Zur effektiven und zeitgemäßen Aufgabenerledigung bei weiter sinkenden Mitgliederzahlen und Finanzmitteln sollen Kompetenzen gebündelt und Kosten reduziert werden. Neben der Kernverwaltung an einem zentralen Ort sollen gut ausgestattete Kirchenbüros die Verwaltungsarbeiten in den Kirchengemeinden und den Kirchenkreisen besser unterstützen. Damit sollen die Haupt- und Ehrenamtlichen von kleinteiligen Verwaltungsaufgaben entlastet und die Möglichkeit für eine Präsenz „vor Ort“ geschaffen werden.
In der Vergangenheit seien die Abläufe in der Kirchenverwaltung immer wieder kritisiert worden. In der Wahrnehmung vieler Kirchengemeinden würden Anliegen nicht wie erwartet bearbeitet, berichtete Bischof Thomas Adomeit in seiner Einbringung. Sowohl die Zeitabläufe als auch die Qualität der Ergebnisse seien verbesserungswürdig. Gleichzeitig kämen Mitarbeitende in der Verwaltung „durch Aufgabenveränderung, Aufgabenzuwachs und manche Uneindeutigkeiten in ihrem Tun aber oft ihre Grenzen“. Um diese Situation zu verbessern, habe die Kirchenleitung den in Verwaltungsfragen sehr erfahrenen Oberkirchenrat i.R. Detlev Fey gebeten, Handlungsempfehlungen zur Neuausrichtung der Verwaltung der Ev.-Luth. Kirche in Oldenburg zu erstellen. Diese Ergebnisse hätten sich der Oberkirchenrat (OKR) und der GKA zu eigen gemacht und würden der Synode nun empfehlen, den Vorschlägen des Gutachtens zu folgen. Es sei „eine Richtungsentscheidung, kein fertiges Konzept“, so Bischof Adomeit.
Der Beirat der GKV empfahl hingegen, dass drei Kirchenverwaltungsverbände mit je einem Kirchenkreisamt (für jeweils zwei Kirchenkreise und die jeweiligen Kirchengemeinden und Einrichtungen) und eine eigenständige Verwaltung des OKR gebildet werden. Bei der Neuausrichtung sollen Verwaltungsstrukturkonzeptionen anderer Landeskirchen, insbesondere der Ev.-luth. Landeskirche Hannovers, mit zu Rate gezogen werden.
Der konkrete Vorschlag des Beirats sei, so der Synodale Jost Richter, drei regionale Kirchenkreisämter (Verwaltung der Kirchengemeinden und Kirchenkreise) sowie eine gesamtkirchliche Verwaltung (strategische Aufgaben, Verwaltung des OKR) zu bilden. Die Verwaltungsstruktur der Kirchenkreisämter habe sich in der hannoverschen Kirche und in den anderen Landeskirchen bewährt und sei dort kontinuierlich weiterentwickelt worden. Sie entspreche „dem Geist unserer Kirchenordnung und unserer kirchlichen Struktur. Dabei ist der große Vorteil dieser Lösung, dass sie bei uns auf gewachsene Strukturen aufsetzen kann.“ Gesetzliche Grundlagen, die Kennzahlen und die Zuständigkeitsverordnungen könnten von der hannoverschen Kirche oder anderer Kirchen weitestgehend übernommen werden.
Die Bildung von drei Kirchenverwaltungsverbänden – wie vom Beirat der GKV empfohlen – hatte OKR i.R. Fey als „Übergangslösung“ verworfen, da sie „zu sehr vom Status Quo inspiriert“ sei und „nach Jahren eine weitere Konzentration der Verwaltung zur Folge haben dürfte“.