Monatliche Sitzung
Dem Gemeinsamen Kirchenausschuss gehören die fünf Mitglieder des Oberkirchenrates und fünf Mitglieder der oldenburgischen Synode an. Der Bischof führt den Vorsitz, der stellvertretende Vorsitz liegt bei der Präsidentin der Synode, die Kraft Amtes Mitglied ist. Die weiteren vier synodalen Vertreterinnen und Vertreter wurden von der Synode gewählt, davon sind zwei Theologinnen oder Theologen. Die nichttheologischen Synodalen stellen die kleinstmögliche Mehrheit aller synodalen Mitglieder des Gemeinsamen Kirchenausschusses.
Der GKA tagt einmal im Monat und entscheidet dabei unter anderem über die Besetzung von Pfarrstellen, insofern sie nicht durch Gemeindewahl zu besetzen sind, die Berufung der Kreispfarrerinnen und -pfarrern oder die Berufung von Arbeitsgruppen zur laufenden Bearbeitung von Aufgaben, die für das Leben der Kirche wichtig sind.
Darüber hinaus obliegt dem GKA die Vorbereitung der Synodentagungen und die Beratung der Gesetzesentwürfe, die Gesetzgebung in Eilfällen oder die Bewilligung dringender Ausgaben unabhängig von den Vorgaben des Haushaltsplans.