Meldung an Meldestelle der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Oldenburg
Wann eine Meldung erfolgen soll, ist durch das entsprechende Kirchengesetz geregelt. 4.370 Kirchengesetz der Ev.-Luth. Kirche in Oldenburg zum Schutz vor sexualisierter Gewalt (Kirchengesetz zum Schutz v. sex. Gewalt) - Kirchenrecht Online-Nachschlagewerk (kirchenrecht-oldenburg.de) Mitarbeitende der Ev.-Luth. Kirche in Oldenburg sind durch § 12 des Kirchengesetzes zum Schutz vor sexualisierter Gewalt zur Meldung verpflichtet: „Liegt ein begründeter Verdacht vor, haben Mitarbeitende Vorfälle sexualisierter Gewalt oder Verstöße gegen das Abstinenzgebot, die ihnen im Rahmen ihrer Tätigkeit zur Kenntnis gelangen, unverzüglich der Meldestelle zu melden oder die Meldung zu veranlassen (Meldepflicht) (…).“. Nach § 9 des Gesetzes wurde eine Meldestelle eingerichtet, die Herr Oberkirchenrat Udo Heinen inne hat. „Die Meldestelle nimmt Meldungen entgegen. Sie schützt Betroffene. Die Meldebeauftragten vertreten das gesamtkirchliche Interesse des Gewaltschutzes (…).“
Bitte beschreiben Sie Ihre Wahrnehmungen sorgfältig, genau und ausführlich. Wenn Sie das digitale Formular ausfüllen, erhalten Sie als Meldende*r eine Kopie der Meldung per E-Mail. Sie können die Meldung auch postalisch an die Meldestelle senden. Hierzu laden Sie den Meldebogen herunter und senden den ausgefüllten Meldebogen an Ev.-Luth. Kirche in Oldenburg, Meldestelle - Dezernat 1, Philosophenweg 1, 26 121 Oldenburg“. Sie können den Meldebogen auch scannen und als PDF per E-Mail an Meldestelle@kirche-oldenburg.de senden.