Landesjugendpfarramt überarbeitet Zuschussrichtlinien und führt digitales Antragsverfahren ein. Für die Jahre 2023 und 2024 wird ein zusätzlicher Sonderzuschuss für Maßnahmen im Blockhaus Ahlhorn eingeführt.
Das Landesjugendpfarramt unterstützt und fördert Maßnahmen für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene mit unterschiedlichen Zuschüssen. Dabei werden neben kirchlichen Geldern auch Landesmittel ausgezahlt und abgerechnet.
Durch die sich verändernden Gegebenheiten wurden alle Richtlinien des Landesjugendpfarramts auf den Prüfstand gestellt und überarbeitet. So werden beispielsweise ab dem kommenden Jahr neben hybriden Veranstaltungen auch Familienfreizeiten durch gesamtkirchliche Zuschüsse unterstützt.
Anpassung von Zuschüssen und Sonderzuschuss Blockhaus Ahlhorn
Auf Grundlage der vergangenen Jahre wurden außerdem die Zuschüsse für Freizeiten, Juleica-Schulungen und Bildungsmaßnahmen überarbeitet und angepasst. Die Details dazu finden sich in den jeweiligen Richtlinien.
Außerdem hat der Oberkirchenrat der Ev.-Luth. Kirche in Oldenburg einen Sonderzuschuss für Maßnahmen im Blockhaus Ahlhorn eingerichtet, der durch das Landesjugendpfarramt an Veranstaltende ausgezahlt wird. Ab Januar 2023 werden Maßnahmen, die im Blockhaus Ahlhorn stattfinden mit einem Betrag von 10 Euro pro Person und Tag unterstützt. So möchte die Oldenburgische Kirche einen unterstützenden Beitrag zu steigenden Kosten bei Tagungshäusern leisten.
Digitales Antragswesen
Für Maßnahmen, die durch gesamtkirchliche Zuschüsse gefördert werden (z.B. Konfirmand*innen-Freizeiten, Familienfreizeiten, Kinder- und Jugendfreizeiten, Fahrten zum Kirchentag) führt das Landesjugendpfarramt ein digitales Antragswesen ein.
„Mit einem digitalen Antragswesen wollen wir neben der Verringerung des Papierverbrauchs auch die Kosten für Porto senken. Außerdem führt es zu einer schnelleren Bearbeitung und hoffentlich auch zur Vereinfachung der Zuschussbeantragung für Veranstaltende“, so Lucas Söker, Referent im Landesjugendpfarramt.
Sprechstunde Zuschüsse
Alle Zuschussmöglichkeiten, die dazugehörigen Formulare und Richtlinien sowie Antragsmodalitäten sind auf der Website des Landesjugendpfarramts einzusehen. Durch die Förderung aus unterschiedlichen Töpfen ist eine Vereinheitlichung von Antragsverfahren und Richtlinien nur bedingt möglich. Zur besseren Verständlichkeit und zur zielgerichteten Förderung der Arbeit bietet das Landesjugendpfarramt ab Januar 2023 eine digitale Sprechstunde rund um das Thema Zuschüsse an.
Hier stellen Mitarbeitende aus der Verwaltung Zuschussmöglichkeiten vor und stehen für Fragen zur Verfügung. Die Termine sind im Veranstaltungskalender des Landesjugendpfarramts zu finden.
Anpassung der Projektmittelförderung
An einer Überarbeitung der Projektmittelvergabe arbeitet das Landesjugendpfarramt gemeinsam mit der Jugendkammer der Ev.-Luth. Kirche in Oldenburg. Im kommenden Jahr wird ein Vergabegremium aus Ehrenamtlichen initiiert, das sich künftig um die Vergabe von Projektmitteln kümmert.
Dazu sagt Farina Köpke, Geschäftsführerin des Landesjugendpfarramts: „Wir planen die Einrichtung des Gremiums und die Umsetzung der notwendigen Richtlinien und Verfahren für das erste Halbjahr 2023. Dann können junge Menschen verantwortlich entscheiden, welche Projekte in der Ev.-Luth. Kirche gefördert werden und so die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen gestalten.“
Weitere Informationen gibt es unter https://landesjugendpfarramt-oldenburg.de/zuschussrichtlinien-erneuert-und-digitales-antragswesen/.
Oldenburg, 04.01.2023
Lucas Söker, Öffentlichkeitsarbeit