Mit einem Fortbildungsabend informieren Kirchenkreis, Diakonie und das Evangelische Bildungswerk Ammerland am Montag, 18. Januar um 19 Uhr im Ev. Gemeindehaus in Apen über Geld- und Sozialleistungsansprüche von im Ammerland lebenden Flüchtlingen.
Als Referent wurde Claudius Voigt von der „Gemeinnützigen Gesellschaft zur Unterstützung Asylsuchender e.V.“ aus Münster gewonnen. Er ist einer der profiliertesten Kenner der Materie und Autor zahlreicher Informationsbroschüren. Er wird – wie er es in vielen Schulungen für Mitarbeiter von Migrationsberatungsstellen und Jobcenter-Mitarbeiter aus ganz Deutschland bereits getan hat – die komplizierten rechtlichen Regelungen verständlich darlegen und ein Gefühl dafür vermitteln, welche Schutzsuchende auf welche Sozialleistungen Anspruch haben.
Bürgerschaftlich Engagierte in der Arbeit mit Geflüchteten werden immer wieder um Auskunft gebeten, im Detail um Rat gefragt oder sollen Bescheide der Behörden erläutern. Welche Geld- und Sozialleistungen erhalten Flüchtlinge und MigrantInnen nach dem AslbLG oder SGB? Was bedeuten diese Abkürzungen überhaupt? Wer zahlt welche Kranken-/ Gesundheitsversorgung? Welche Ansprüche erwachsen aus welchem Rechtsstatus? Der Fortbildungsabend für alle HelferInnen und Helfer im Ammerland soll dazu betragen, solche Fragen gut beantworten zu können.
Der Fortbildungsabend in Apen ist der erste in 2016. Geplant ist – wie schon im letzten Jahr – einmal im Monat zu einem Thema der Flüchtlingsarbeit zu informieren. Der Landkreis Ammerland ermöglicht die Reihe, die mit ihren Veranstaltungen durch die Gemeinden das Ammerland wandert, durch einen Kostenzuschuss.
Eingeladen sind alle ammerländer Engagierten in der Flüchtlingsarbeit, aber auch alle interessierte BürgerInnen. Die Teilnahme ist kostenfrei.