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Bei der Visitation (lat. visitare „besuchen“) soll künftig weniger eine Aufsicht als vielmehr „das Wahrnehmen, Würdigen, Wertschätzen und das kritische Begleiten“ im Vordergrund  stehen, so Bischof Jan Janssen. „Die Visitation will die Gemeinden und Einrichtungen motivieren und stärken, Kirche zu gestalten.“ Die Aufsicht und die Rechnungsprüfung sind deutlich von der Visitation zu unterscheiden, heißt es in dem neuen Rechtstext. Dieses könne zu einer Verbesserung der Kommunikation zwischen den Gemeinden und den kirchenleitenden Gremien führen.

Für die Visitationen sollen die Kreissynoden jedes Kirchenkreises ein Visitationsteam vorschlagen, das vom Oberkirchenrat berufen wird. Zu dem Visitationsteam werden neben der Kreispfarrerin oder dem Kreispfarrer vor allem Menschen aus den Kirchenkreisen gehören, damit  eine gegenseitige Begegnung „auf Augenhöhe“ zwischen dem Visitationsteam und der zu besuchenden Gemeinde möglich ist. Gemeinsam mit den Gemeindevertretern wird das Visitationsteam den Besuch in der Gemeinde planen. Den Schwerpunkt der Visitation legt der Ge-meindekirchenrat der zu besuchenden Gemeinde fest.  Die aus den Gesprächen und während der Visitation gewonnenen Erkenntnisse und Eindrücke werden zwischen dem Visitationsteam und dem Gemeindekirchenrat erörtert. Die sich daraus ergebenden gemeinsam erarbeiteten Vorstellungen für die Gemeindearbeit und die möglichen Schritte ihrer Umsetzung werden in einer Vereinbarung schriftlich festgehalten. Daraus werden Ziele für die Gemeindearbeit in den kommenden acht Jahren entwickelt und die entsprechenden Ergebnisse in einer Zielvereinbarung schriftlich festgehalten.

Für die neue Visitationsordnung  ist zunächst eine dreijährige Erprobungszeit vorgesehen. Im Anschluss sollen Erfahrungen mit der neuen Ordnung und mit der Handreichung in eine überarbeitete Ordnung einfließen, kündigte Oberkirchenrätin Annette-Christine Lenk in ihrem Vorwort zur Handreichung an.