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Auf seiner jüngsten Sitzung am Mittwoch, dem 12. März, hat der Gemeinsame Kirchenausschuss der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Oldenburg die neue Visitationsordnung beschlossen, die zum 1. April in Kraft treten soll. Damit wird der Besuch (lat. visitare „besuchen“) von Kirchengemeinden und kirchlichen Einrichtungen durch ein Visitationsteam geregelt, um die Arbeit vor Ort „wahrzunehmen, zu würdigen, wertzuschätzen und kritisch zu begleiten“. Die Aufsicht und die Rechnungsprüfung werden durch ein eigenes Kirchengesetz von der Visitation abgesetzt. Dieses soll zu einer Verbesserung der Kommunikation zwischen den Gemeinden und den kirchenleitenden Gremien beitragen.

Zum Visitationsteam gehören neben der Kreispfarrerin oder dem Kreispfarrer vor allem Menschen aus den Kirchenkreisen an, damit eine gegenseitige Begegnung „auf Augenhöhe“ zwischen dem Visitationsteam und der zu besuchenden Gemeinde möglich ist. Gemeinsam mit den Gemeindevertretern wird das Visitationsteam den Besuch in der Gemeinde planen. Einen Schwerpunkt der Visitation legt der Gemeindekirchenrat der zu besuchenden Gemeinde fest, einen anderen das Visitationsteam. Die aus den Gesprächen und während der Visitation gewonnenen Erkenntnisse und Eindrücke werden zwischen dem Visitationsteam und dem Gemeindekirchenrat erörtert. Die sich daraus ergebenden gemeinsam erarbeiteten Vorstellungen für die Gemeindearbeit und die möglichen Schritte ihrer Umsetzung werden in Vereinbarungen schriftlich festgehalten. Daraus werden Ziele für die Gemeindearbeit in den kommenden acht Jahren entwickelt.

Der Gemeinsame Kirchenausschuss, der als Leitungsorgan gemeinsam mit den Mitgliedern des Oberkirchenrates die ständige Vertretung der Synode darstellt, hatte vor drei Jahren eine Visitationsordnung verabschiedet, die erst einmal erprobt und auf ihre Praktikabilität hin überprüft werden sollte. Daraufhin wurde gemeinsam mit der Kreispfarrerin und den Kreispfarrern Probevisitationen vorbereitet und in den Kirchengemeinden Essen, Löningen (beide Kirchenkreis Oldenburger Münsterland) und Jever (Kirchenkreis Friesland / Wilhelmshaven) durchgeführt. Die Ergebnisse dieser Probevisitation flossen in die nun verabschiedete überarbeitete Visitationsordnung ein. Diese Änderungen betreffen vor allem Klärungen zum Ablauf der Visitation. Die Synode der oldenburgischen Kirche wird sich mit dem Thema der Visitation auf einer der kommenden Tagungen befassen müssen, da die Aussetzung des Visitationsgesetzes Ende 2015 abläuft. Diese Aussetzung war beschlossen worden, um die Neuausrichtung der Visitation und ihre Ordnung erarbeiten und erproben zu können.

 

Die Visitation wird zu einer gegenseitigen Begegnung „auf Augenhöhe“, bei der viel Wert auf wahrnehmen und wertschätzen der kirchlichen Arbeit vor Ort gelegt wird. Foto: Britta Hansen-Maschke
Die Visitation wird zu einer gegenseitigen Begegnung „auf Augenhöhe“, bei der viel Wert auf wahrnehmen und wertschätzen der kirchlichen Arbeit vor Ort gelegt wird. Foto: Britta Hansen-Maschke