Ein umfangreiches Programm erwartet die 60 Synodalen, die von Donnerstag bis Samstag 22. bis 24. November) im Evangelischen Bildungshaus Rastede zu ihrer 10. Tagung zusammenkommen werden. Neben der Wahl eines theologischen Mitgliedes des Oberkirchenrates und den Haushaltsberatungen für das kommende Jahr, stehen mit der Frage der Öffnung kirchlicher Trauungen auch für gleichgeschlechtliche Ehepaare, den Beschlussvorlagen zum Rahmenpfarrstellenplan 2030 sowie zum Gesamtkommunikationskonzept der oldenburgischen Kirche weitere wichtige Entscheidungen auf der Tagesordnung.
Der Vizepräsident der Synode, Pfarrer Kai Wessels, berichtete, dass es für die Wahl eines theologischen Mitgliedes des Oberkirchenrates 13 Bewerbungen gegeben habe. Aus dem Bewerberkreis seien dafür fünf Personen zu Vorstellungsgesprächen eingeladen worden. Der Wahlvorbereitungsausschuss habe dann einstimmig beschlossen, Pfarrerin Gudrun Mawick und Kreispfarrer Michael Braun zur Wahl vorzuschlagen. Der Wahlaufsatz werde komplettiert durch Oberkirchenrätin Annette-Christine Lenk, die sich zur Wiederwahl stellt, so Wessels. Die Kandidatinnen und der Kandidat werden sich am Donnerstagnachmittag der Synode vorstellen und die Wahl ist dann am Freitagvormittag geplant.
Bereits am Donnerstagvormittag werde das Kirchenparlament über die „Trauung für alle“ beraten. Künftig solle die Trauung gleichgeschlechtlicher Paare kirchlich genauso behandelt werden, wie die Trauung zwischen Mann und Frau, sagte Bischof Thomas Adomeit. Durch die Änderung in der bundesdeutschen Gesetzgebung im vergangenen Jahr soll nun gleich- wie verschiedengeschlechtlichen Paaren gleichermaßen die standesamtliche Eheschließung offenstehen, erläuterte Bischof Adomeit die Vorlage. Das Rechtsinstitut der „Eingetragenen Lebenspartnerschaft“ könne dann nicht mehr eingegangen werden. Diese juristische Änderung bot der Ev.-Luth. Kirche in Oldenburg einen willkommenen Anlass, über das lutherische Ehe- und Trauverständnis nachzudenken und daraus Konsequenzen für gleich- wie verschiedengeschlechtliche Ehepaare vorzuschlagen.
Eine Eingabe vom Beirat der Gleichstellungsbeauftragten an die Synode habe dieses Vorhaben unterstrichen. Eine Arbeitsgemeinschaft unter Federführung des Oberkirchenrates und unter Beteiligung von drei synodalen Ausschüssen habe sich auf den vorliegenden Beschlussvorschlag verständigt. Er hoffe, dass die Synode diesen Schritt mitgehen könne und dass gleichzeitig auch die Menschen mitgenommen werden können, die mit dieser Öffnung Schwierigkeiten haben.
Dank der hohen prognostizierten Einnahmen bei der Kirchensteuer im Jahr 2019 in Höhe von 82,5 Millionen Euro könne den Synodalen ein ausgeglichener Haushalt mit einem Volumen von rund 93 Millionen Euro vorgelegt werde, sagte Oberkirchenrätin Dr. Susanne Teichmanis. Eine Entnahme aus den Rücklagen sei zur Deckung des Etats 2019 nicht vorgesehen.
Dass es keinen höheren Haushaltsüberschuss gebe, liege im Wesentlichen an den höheren Personalaufwendungen für das kommende Jahr, erläuterte Teichmanis weiter. Der Anstieg ergebe sich unter anderem aus den geplanten Tarifsteigerungen, gestiegenen Versorgungsaufwendungen und aus der erfreulichen Tatsache, dass die oldenburgische Kirche mehr Vikariatsstellen als geplant besetzen könne. Dafür seien erstmals auch Versorgungsaufwendungen einzuplanen. Im Haushalt seinen bereits auch Kürzungen nach einem im Mai beschlossenen Maßnahmenkatalog berücksichtigt worden, sagte die Oberkirchenrätin. So seien die Zuweisungen an die Kirchengemeinden, wie vorgesehen um drei Prozent gesenkt worden. Aber aufgrund der erwarteten guten Ertragslage sei die Kürzung über eine Sonderzuweisung wieder aufgehoben worden. Damit werde eine Beteiligung der Kirchengemeinden an der guten Ertragsentwicklung gesichert. Auch die Zuweisung für Investitionen in Kirchengemeinden werde durch eine Sonderzuweisung aufgestockt, damit, bei Erfüllung der Vorgaben, Bauerhaltungen in den Kirchengemeinden möglich seien.
„Einen erhöhten Redebedarf“, erwartet Vizepräsident Wessels bei der Beschlussvorlage zum Rahmenpfarrstellenplan 2030. Nachdem das Kirchenparlament im Mai dieses Jahres bereits beschlossen hatte, bis zum Jahr 2030 die Zahl der Pfarrstellen von derzeit 250 auf 173 zu verringern, sei die Frage nach der Anzahl und der Zuordnung von überregionalen Pfarrstellen offengeblieben. Dem Vorschlag der Arbeitsgruppe, dass für gesamtkirchliche Aufgaben zehn Prozent der Gesamtpfarrstellen zur Verfügung gestellt werden sollen, war die Synode im Mai nicht gefolgt. Daraufhin habe die Arbeitsgruppe nun eine Variante erarbeitet, bei der die Pfarrstellen mit allgemein-kirchlichem Auftrag ausdrücklich beschrieben seien und künftig nicht in den Kirchenkreisen verantwortet und eingerichtet, sondern an die Ev.-Luth. Kirche in Oldenburg direkt angebunden werden.
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