Wir werden uns gemeinsam mit der Synode auf den Weg machen, um die Impulse und Diskurse aufzugreifen, die der Zukunftskongress auf dem Weg ins Jahr 2030 geliefert hat, sagte Bischof Jan Janssen im Blick auf die am Donnerstag beginnende Synode. Der Zukunftskongress sei eine wichtige Station der oldenburgischen Kirche gewesen. Er habe gezeigt, dass das Gemeindebewußtsein ein stabilisierendes Element der Kirche ist. Es verwundere daher nicht, dass die Evangelisch-Lutherische Kirche in Oldenburg nach den Landeskirchen in Württemberg und Baden zu den stabilsten Kirchen innerhalb der EKD gehöre.
Deshalb werde sich die Synode vor allem um Verfahrensfragen Gedanken machen, wie mit den Ergebnissen des Zukunftskongresses Handlungskonsequenzen erarbeitet werden können, sagte Synodalpräsidentin Sabine Blütchen. Dafür werde sich die Synode ausreichend Zeit nehmen. Schon jetzt müsse bedacht werden, welche Schritte die nachfolgenden Synoden mit Rücksicht auf die Weiterentwicklung in je eigener Verantwortung gehen müssen, so Blütchen.
Für das kommende Jahr wird die Synode den Haushalt verabschieden. Der Entwurf hat ein Volumen von 80,3 Millionen Euro und liegt leicht über dem Ansatz des Vorjahres, erläuterte Oberkirchenrat Wolfram Friedrichs. Darin sind 38 Millionen Euro an Personalkosten, 13,2 Millionen Euro an Zuweisungen für die Kirchengemeinden und 4,9 Millionen Euro an Zuschüssen für die Kindergärten enthalten. Der Etat könne sich noch um 2 Millionen Euro erhöhen, falls die Synode das Sanierungskonzept für das Blockhaus Ahlhorn beschließt, welches den 60 Kirchenparlamentariern zur Beratung vorliegt. Darüber hinaus soll das Stiftungskapital der Kirchbaustiftung aus nicht verwandten Rücklagen um 3 Millionen Euro auf dann 4,8 Millionen Euro aufgestockt werden. Mit den Zinserträgen könnten dann mehr Maßnahmen gefördert werden, so Friedrichs.
Auf die Beratungen der vergangenen Tagung der 47. Synode geht das Kirchengesetz zur Stärkung der mittleren Ebene zurück. Darin soll nun die zukünftige Wahl der Kreispfarrer durch die Kreissynode und die Aufgaben und Befugnisse der Kreissynoden und die des Kreispfarramts neu bestimmt werden. Dabei werden die Kreispfarrerinnen und Kreispfarrer allerdings keine dienstrechtlichen Befugnisse erhalten, sondern lediglich die Regelung von Urlaubs-, Krankheits- und Vakanzvertretungen im Kirchenkreis übernehmen.
Mit dem Kirchengesetz über die Veräußerung von Grundvermögen sollen die Kirchengemeinden grundsätzlich einen Anspruch auf Erteilung einer Genehmigung für die Veräußerung von Grundvermögen erhalten, wenn sie bestimmte Erlösverteilungsvorgaben einhalten. Das Gesetz wird für zunächst fünf Jahre in Kraft bleiben.
Eine Übernahme des Pfarrdienstgesetzes der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) wäre ein Zeichen der Kooperation, sagte Bischof Janssen. Damit hätten 19 von 20 Kirchen EKD-weit ein einheitliches Dienstrecht für Pfarrerinnen und Pfarrer. Einige oldenburgische Besonderheiten würden aber dennoch erhalten bleiben, erläuterte Oberkirchenrat Friedrichs. So werde die Ordinationsformel der oldenburgischen Kirche beibehalten und in die Kirchenordnung übernommen. In dem Ordinationsversprechen berufen sich die Pfarrerinnen und Pfarrer auf die Bekenntnisschriften und nicht auf eine kirchliche, institutionelle Ordnung. Das hat in Oldenburg keine Tradition, so Friedrichs.
Neben den Gesetzentwürfen liegt dem Kirchenparlament ein Antrag vor, zusammen mit der Evangelisch-reformierten Kirche in Leer Rahmenbedingungen für die Gründung einer reformierten Gemeinde in Oldenburg abzustimmen. Damit erbitten wir von der Synode einen Türöffner, der für die innerprotestantische Ökumene ein wichtiges Zeichen sei, hob Bischof Jan Janssen diesen Tagesordnungspunkt der Synode hervor.
Die Synode wird voraussichtlich bis zum Sonnabendnachmittag in der Evangelischen Heimvolkshochschule in Rastede tagen. Eine laufende Berichterstattung während der Verhandlungstage finden sie im Internet unter: http://www.kirche-oldenburg.de/kirche-gemeinden/synode/1047-synode.html.