Die Synodalen der oldenburgischen Kirche Oldenburg haben auf ihrer 8. Tagung der 49. Synode im Evangelischen Bildungshaus Rastede am Freitag, 24. November, eine Stellungnahme zur Situation im Nahen Osten verabschiedet und den terroristischen Anschlag der Hamas auf die israelische Zivilbevölkerung vom 7. Oktober scharf verurteilt. „Wir stellen fest, dass in diesen Taten der Hamas eine Judenfeindlichkeit Ausdruck findet, die das Existenzrecht Israels bestreitet und die Auslöschung jüdischen Lebens zum Ziel hat. Dies missbilligen wir auf das Entschiedenste.“
Weiterhin verabschiedeten die Synodalen ein Klimaschutzgesetz, das vollständige Klimaneutralität bis zum Jahr 2045 vorschreibt. Bereits bis zum Jahr 2035 sollen die Treibhaus-Emissionen der oldenburgischen Kirche um 90 Prozent verglichen mit dem Jahr 2023 reduziert werden.
Mit der erforderlichen Zweidrittelmehrheit wurde das Kirchengesetz zur Erprobung und Entwicklung Interprofessioneller Teams verabschiedet. Im Rahmen der interprofessionellen Teams können in den kommenden sechs Jahren geschulte und berufene Gemeindemitglieder, die nicht ordiniert sind, Menschen taufen und das Abendmahl austeilen.
Für das Jahr 2024 haben die Synodalen einen ausgeglichenen Haushalt mit rund 111,4 Millionen Euro beschlossen. Für das kommende Jahr rechnet die oldenburgische Kirche mit Erträgen und Einnahmen in Höhe von rund 109,7 Millionen Euro. Um einen ausgeglichen Haushalt vorlegen zu können, ist eine Entnahme aus Rücklagen von knapp 1,7 Millionen Euro notwendig.
Stellungnahme zur Situation im Nahen Osten
Die Synode der Ev.-Luth. Kirche in Oldenburg verurteilt den terroristischen Anschlag der Hamas auf die israelische Zivilbevölkerung vom 7.10.2023 auf das Schärfste. Er ist der unmittelbare Anlass für die nun stattfindenden Kampfhandlungen.
Wir stellen fest, dass in diesen Taten der Hamas eine Judenfeindlichkeit Ausdruck findet, die das Existenzrecht Israels bestreitet und die Auslöschung jüdischen Lebens zum Ziel hat. Dies missbilligen wir auf das Entschiedenste.
Werden solche Taten auch nur im Ansatz religiös begründet, so ist dies Missbrauch von Religion.
Im Gebet und Gedanken sind wir bei allen Menschen, die Angst um ihr Leben haben, die verletzt worden sind und die um Angehörige trauern. Ebenso beten wir für eine friedliche Lösung des langanhaltenden Konfliktes, die allen Menschen in der Region eine friedliche Koexistenz ermöglicht.
In Deutschland müssen jüdische, muslimische und christliche Gotteshäuser und Einrichtungen Orte friedlicher Religionsausübung sein. Wir fordern daher eine entschiedene Abwehr jeglicher extremistischer, insbesondere judenfeindlicher Agitation. Zudem fordern wir eine klare Haltung aller Bürgerinnen und Bürger gegen jede Form von Feindlichkeit gegen Jüdinnen und Juden und Musliminnen und Muslime.
Die Synode bekennt sich auch weiterhin zur Zusammenarbeit mit den anderen Religionen und Gruppierungen, wie wir es in unserer Kirche seit vielen Jahren üben. Wir wollen respektvoll und auf dem Boden der freiheitlich demokratischen Grundordnung darauf hinwirken, dass die Gewalt in unserem Land keinen Platz bekommt.
Selig sind, die Frieden stiften (Matthäus 5,9).
Deutliche Positionierung
Mit der Erklärung zur Situation im Nahen Osten habe sich die Synode „deutlich positioniert“ und die „Bitte um Frieden akzentuiert“, betonte Synodenpräsidentin Sabine Blütchen im Nachgang zur Synode. Das tue auch der Kirche gut. Bischof Thomas Adomeit danke der Synode, dass sie sowohl als „Kirche in der Welt“ positioniert, als auch „Hoffnungsräume“ aufgezeigt habe.
Die auf der Synodentagung verabschiedeten Gesetze würden einen deutlichen Einfluss auf das Leben der oldenburgischen Kirche haben, so Blütchen. Mit dem Klimaschutzgesetz seien wichtige Maßnahmen beschlossen worden, die die Kirchengemeinden und Kirchenkreise in die Pflicht nähmen, um sich im Blick auf die vollständige Klimaneutralität bis zum Jahr 2045 deutlich zu engagagieren.
Klimaneutralität bis zum Jahr 2045
Am Freitagvormittag wurde von der oldenburgischen Synode ein Klimaschutzgesetz verabschiedet, das vollständige Klimaneutralität bis zum Jahr 2045 vorschreibt. Bereits bis zum Jahr 2035 sollen die Treibhaus-Emissionen der oldenburgischen Kirche um 90 Prozent verglichen mit dem Jahr 2023 reduziert werden. Die vollständige Klimaneutralität sei ein wichtiger „Meilenstein“, so Bischof Adomeit zum Abschluss der Synode.
Oberkirchenrat Udo Heinen hatte bei der Einbringung des Gesetzes betont, dass der oldenburgische Gesetzentwurf ambitioniert sei. Er setze als Schwerpunkt auf die beiden Bereiche, bei denen bei der Reduzierung von Treibhausgasen das größte Einsparpotenzial liege: Bei den Gebäuden einerseits und der Mobilität andererseits.
Das Klimaschutzgesetz schreibt verpflichtend vor, „Emissionen von Treibhausgasen zu verhindern - beispielsweise ihren Gebäudebestand kritisch zu überprüfen, die Energieversorgung auf erneuerbare Energien umzustellen und Energieeinsparmaßnahmen umzusetzen.“ Ziel ist es, bis zum Jahr 2045 die Treibhausgase von den aktuellen hundert Prozent auf null Prozent zu reduzieren. Bis 2035 solle eine Reduktion von 90 Prozent stattfinden und die letzten, aber schwierigsten zehn Prozent sollen bis 2045 erfolgen. Dieses Vorgehen sei auch in den Klimaschutzrichtlinien der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) verankert, so Heinen. Dafür seien im Klimaschutzgesetz Schwerpunkte gebildet worden. Diese gliederten sich auf nach Gebäude, Mobilität, Beschaffung, als auch Bildung und Kommunikation.
Eine noch zu verabschiedende Klimaschutzverordnung, soll als variable Verordnung zur Erreichung des Zieles eine entscheidende Bedeutung erhalten, betonte Oberkirchenrat Heinen. Sie regele die Umsetzung des Klimaschutzgesetzes und bringe gleichzeitig eine notwendige Flexibilität.
Um das Klimaschutzziel zu erreichen, soll für alle kirchlich genutzten Gebäude ein Bedarfsplan von den Kirchengemeinden und Einrichtungen erstellt und die jeweilige Optimierungsmöglichkeiten für das Gebäude dargestellt werden (Photovoltaikanlage, Wärmepumpe etc.). Das Gesetz schreibt dabei vor, dass in allen Gebäuden und sonstigen Anlagen ausschließlich elektrische Energie aus erneuerbaren Quellen verwendet werden sollen, die nach dem jeweils aktuellen Stand der Technik nach dem höchsten Standard zertifiziert oder selbstproduziert sind.
Dienstliche Fahrten sollen vorrangig klimaneutral ausgestaltet werden, dabei soll auf öffentliche und klimafreundliche Verkehrsmittel zurückgegriffen werden. Bei Dienstfahrzeugen soll nach Möglichkeit auf die Anschaffung von Fahrzeugen mit fossiler Verbrennungstechnik verzichtet werden.
Bei der Beschaffung gehe es vorrangig um Produkte, die fair und regional beschafft werden und die eine fleischlosere Ernährung in Kantinen vorsehe. Auch bei Vermögensanlagen seien die Klimawirkungen der Geldanlagen als notwendiger Bestandteil einer ethisch- nachhaltigen Geldanlage zu berücksichtigen, so das Gesetz.
Kirchengesetz zur Erprobung und Entwicklung Interprofessioneller Teams verabschiedet
Die Synode der oldenburgischen Kirche hat mit der erforderlichen Mehrheit das Kirchengesetz zur Erprobung und Entwicklung Interprofessioneller Teams verabschiedet. Im Rahmen der interprofessionellen Teams können in den kommenden sechs Jahren geschulte und berufene Gemeindemitglieder, die nicht ordiniert sind, Menschen taufen und das Abendmahl austeilen.
Da das Gesetz in einigen Teilen im Widerspruch zu Regelungen der Kirchenordnung steht, bedurfte das Gesetz einer Zweidrittelmehrheit. Der Erprobungszeitraum des Gesetzes umfasst sechs Jahre, nach drei Jahren soll es kritisch evaluiert werden.
Im Rahmen der „Interprofessionellen Teams“ können nicht besetzte Pfarrstellen auch mit Diakoninnen und Diakonen, Kirchenmusikerinnen und Kirchenmusikern oder auch Menschen aus anderen Berufen besetzt und so in einer Kirchengemeinde tätig werden. Das Gesetz regelt nun, unter welchen Voraussetzungen die Berufung zur Sakramentsverwaltung von Taufe und Abendmahl dann erfolgen kann. Die Beichte ist aufgrund der besonderen fachlichen Anforderungen in theologischer und seelsorgerlicher Kompetenz vom ordinierten Pfarramt auszuüben. In dem gestuften Verfahren - Antrag durch eine Kirchengemeinde und Genehmigung durch den Oberkirchenrat - soll erprobt werden, ob sich diese Öffnung insbesondere bei der Sakramentsverwaltung bewährt. Es wird ausdrücklich klargestellt, dass die Beauftragung mit dem Dienst eine ordnungsgemäße Berufung voraussetzt. Ebenso soll Teammitgliedern abweichend von Regelungen in der Kirchenordnung die Übernahme von Verwaltungsaufgaben in Kirchengemeinden ermöglicht werden.
Mit dem Gesetz werde in Kirchengemeinden mit Vakanzen „die seelsorgerliche Begleitung sichergestellt“, so Synodenpräsidentin Blütchen. Dieses Gesetz werde für sechs Jahre erprobt. Anschließend müsse sorgfältig überlegt werden, was sich bewährt habe und an welchen Stellen die Kirchenordnung zu ändern sei.
Haushalt im Volumen von 111,4 Millionen Euro beschlossen
Die Synode der Ev.-Luth. Kirche in Oldenburg hat für das Jahr 2024 einen Haushalt mit rund 111,4 Millionen Euro beschlossen. Für das kommende Jahr rechnet die oldenburgische Kirche mit Erträgen und Einnahmen in Höhe von rund 109,7 Millionen Euro. Demgegenüber stehen geplante Aufwendungen in Höhe von 111,4 Millionen Euro. Um einen ausgeglichen Haushalt vorlegen zu können, sei derzeit eine Entnahme aus Rücklagen von knapp 1,7 Millionen Euro notwendig, erläuterte Oberkirchenrat Sebastian Groß.
Aufgrund der deutlichen Tariferhöhungen im Vergleich zum Vorjahr würden im kommenden Jahr wahrscheinlich auch die Kirchensteuererträge um 5,9 Millionen Euro ansteigen, so Groß weiter, obwohl die Mitgliederentwicklung der oldenburgischen Kirche weiter rückläufig sei. Dem gegenüber stünden die Personalkosten als größter Kostenfaktor. Sie betragen etwa 55 Prozent der Ausgaben. Hier wurden die Tarifsteigerungen in Höhe von 11,2 Prozent für alle öffentlich-rechtlichen und privatrechtlichen Beschäftigen für das kommende Jahr eingeplant.
Ein weiterer Grund für den Anstieg des Planansatzes liege weiterhin in der Erhöhung der prozentualen Umlage an die Versorgungskassen, wie auch einem Tilgungsansatz für den Ausgleich des negativen Ergebnisses 2020 begründet. Gegenläufig wirke sich aber aus, „dass wir - wie in den Vorjahren auch - davon ausgehen, dass wir nicht alle im Stellenplan ausgewiesenen Stellen“ besetzt werden können, so Groß. „Da sind wir sicher nicht die Einzigen, die vor dem Problem stehen, qualifiziertes und vor allem motiviertes Personal zu finden.“
Im Haushaltsansatz seien auch die Aufwendungen aus Kirchensteuern und Zuweisungen um 1,89 Millionen Euro höher angesetzt worden. Dies liegt u.a. an den höheren Zuweisungen an die Kirchengemeinden und Kirchenkreise, eine Steigerung zum Vorjahr in Höhe von 7,2 Prozent.
Die Entwicklung der Kirchensteuererträge werde langfristig rückläufig sein, mahnte Groß. 2025 werde noch durch die zeitlich verschobenen Effekte der sehr hohen Tarifentwicklung geprägt sein. Für das Jahr 2029 könne aber nur noch mit Erträgen in Höhe von knapp 78 Millionen Euro gerechnet werden. Das sei in der mittleren Finanzplanung frühzeitig zu berücksichtigen.
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