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Mit deutlicher Mehrheit verabschiedete die 46. Synode auf ihrer 5. Tagung Leitlinien zur Geistlichen Begleitung von Menschen in gleichgeschlechtlichen Partnerschaften. Danach soll der Segen für Menschen, die in einer eingetragenen gleichgeschlechtlichen Partnerschaft leben, unter bestimmten Voraussetzungen möglich sein. Von zentraler Bedeutung ist in diesem Zusammenhang die Feststellung, dass das Zusammenleben in einer gleichgeschlechtlichen Partnerschaft „als eigenständiger Lebensform“ nur ernst genommen werde, „wenn es sich nicht an anderen Lebensformen misst und von diesen her seine Bedeutung abzuleiten versucht“. Durch den Verzicht auf Ringwechsel und Traufrage soll eine Verwechselbarkeit mit der Trauung ausgeschlossen werden. Die Frage, ob eine gottesdienstliche Begleitung vorgenommen wird, ist in das seelsorgerliche Ermessen und die Verantwortung des einzelnen Pfarrers gelegt. Der Gemeindekirchenrat ist dabei hinzu zu ziehen. Für gleichgeschlechtlich zusammenlebende Menschen kann eine gottesdienstliche Begleitung in der Form eines Sondergottesdienstes angeboten werden. Sie stellt keine Amtshandlung dar wie die Trauung.

Damit präzisierte die Synode ihren Beschluss vom November 2003 und setzte damit den Schlusspunkt unter eine intensive und kontroverse Diskussion, deren Fronten quer durch die Evangelisch-lutherische Kirche in Oldenburg verliefen. Der Beschluss war aus inhaltlichen und rechtlichen Gründen vom Oberkirchenrat beanstandet und in zwei Ausschüssen der Synode neu beraten worden.

Für den Oberkirchenrat begrüßte Bischof Peter Krug die Beschlussfassung, die eine „wesentliche Klärung des Verhältnisses zwischen einer Segnung zweier Menschen und der Trauung“ herbeigeführt habe. Diese Frage kirchlichen Handelns vor allem in die seelsorgerliche Verantwortung zu legen, sei ein gangbarer Weg, der „die evangelische Christenheit in ihrer Befürwortung und ihren Bedenken nicht auseinanderfallen“ lasse. Den Bedenken des Oberkirchenrats sei „in den wesentlichen Punkten“ abgeholfen. Die Evangelisch-lutherische Kirche in Oldenburg bewege sich damit im Bereich der Evangelisch-lutherischen Kirche im Bereich einer „gemäßigten Linie“.