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Die 46. Synode hat auf ihrer 5. Tagung am Donnerstag in Rastede beschlossen, für die Umsetzung notwendiger Einsparungen eine „Steuerungsgruppe“ aus fünf Synodalen und zwei Oberkirchenräten einzusetzen. Diese neue Gruppe soll bis zur Frühjahrssynode 2005 mit Hilfe von Projektgruppen Konzepte für Sparmaßnahmen in den kirchlichen Arbeitsfeldern vorlegen. Die Synode folgte dabei einem Beschlussvorschlag des Synodalen Pfarrer Dieter Qualmann und relativierte damit gleichzeitig den 43seitigen Endbericht, den die 2001 eingesetzte Perspektivgruppe erarbeitet hatte, in weiten Teilen.

In ihrem fünfteiligen Beschluss stimmte die Synode lediglich den „Grundaussagen“ der Perspektivgruppe zu und sprach sich dafür aus, dass „im Rahmen der notwendigen Einsparungen und Umstrukturierungen der Charakter einer einladenden und vielgestaltigen Volkskirche in allen Handlungsfeldern deutlich“ bleibt. In seinem Beschluss bezeichnete das Kirchenparlament gleichzeitig das von der Perspektivgruppe vorgeschlagene Einsparvolumen in Höhe von 12,5 Millionen Euro als „realistisch und verantwortlich“. Im Gegensatz zu den Vorschlägen der Perspektivgruppe, die die einzusparenden Teilsummen für bestimmte kirchliche Arbeitsfelder bereits konkret beziffert hatte, forderte die Synode für die Umsetzung der Sparmaßnahmen jedoch begründete Konzepte, in denen auch die Konsequenzen für die jeweiligen Arbeitsbereiche bedacht würden. Erst danach könne die Synode über die einzusparenden Teilsummen in den Arbeitsfeldern der Kirche entscheiden.

In der mehrstündigen Debatte des ersten Verhandlungstages hatten mehrere Synodale zuvor „Brüche und Widersprüche“ in dem Endbericht der Perspektivgruppe bemängelt und eine breite Diskussion über Prioritäten mit nachvollziehbaren Ergebnissen gefordert. Insbesondere die hier vorgeschlagene Streichung von 40 Pfarrstellen und die verringerten Zahlen bei den Vikarsausbildungen erregten den Widerspruch der Synodalen. Sie äußerten auch Sorge um die öffentliche Akzeptanz von Kirche, wenn gesellschaftlich wichtige und nachgefragte Arbeitsbereiche wie Familienbildungsstätten, Kindergärten oder das Diakonische Werk von unverhältnismäßig hohen Kürzungen betroffen seien. Nicht zuletzt war der Vorschlag einer kirchlichen Verwaltungsstrukturreform mit drei Verwaltungsämtern in Kirchenverbänden in der Synode auf wenig Zustimmung gestoßen. In ihrem Beschluss begrüßte die Synode lediglich eine Strukturreform der Kirchenverwaltung, ohne sich dabei auf konkrete Vorgaben festzulegen. Neu ist, dass die Strukturreform nach dem Willen der Synode bei den „Strukturen der Leitungsorgane, einschließlich des Oberkirchenrats“ einsetzen soll. Gleichzeitig waren sich die Synodalen darin einig, im Rahmen der Beratungen auch zu prüfen, „welche Vor- und Nachteile die Integration in eine andere oder der Zusammenschluss mit einer anderen Landeskirche“ hätten.