Die Synodalen der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Oldenburg haben auf ihrer zweiten Tagung von Donnerstag, 19. November, bis Freitag, 20. November, mit großer Mehrheit beschlossen, dass die Ev.-Luth. Kirche in Oldenburg sich aus der Trägerschaft des Blockhauses Ahlhorn zurückzieht. Der Oberkirchenrat wurde beauftragt, die Kosten für die Schließung und Abwicklung/Rückbau zu ermitteln, einen Zeitplan zu erstellen sowie ein betriebswirtschaftliches, organisatorisches und rechtliches Umsetzungskonzept zu entwickeln und umgehend mit der Umsetzung zu beginnen.
Angesichts der fortbestehenden Corona-Pandemie tagte die Tagung erstmals digital. Da die Verhandlungen der Synode grundsätzlich öffentlich sind, konnten Mitarbeitende und Interessierte die Tagung im Live-Stream verfolgen.
Der Beschlussempfehlung des Gemeinsamen Kirchenausschusses zum Blockhaus Ahlhorn folgten die Synodalen mit großer Mehrheit: 38 Synodale stimmten dem Antrag zu bei 16 Gegenstimmen und vier Enthaltungen.
Darüber hinaus sieht der Beschluss vor, dass weiterhin Übernahmeverhandlungen mit anderen Trägern geführt werden können unter Einschluss möglicher Kooperationen oder Beteiligungen der Ev.-Luth. Kirche in Oldenburg.
Für die betroffenen Mitarbeitenden soll unter Sicherung der sozialen Belange wie auch Würdigung ihrer langjährigen Verbundenheit auf der Grundlage des geltenden Rechts (Sicherungsordnung der Konföderation) eine möglichst einvernehmliche Lösung angestrebt werden. Der Oberkirchenrat wurde beauftragt, dazu zur 3. Tagung der 49. Synode der Ev.-Luth. Kirche in Oldenburg im Mai 2021 über den Umsetzungsstand zu berichten.
Keine leichtfertige Entscheidung
Synodenpräsidentin Sabine Blütchen betonte, dass die Entscheidung zum Blockhaus Ahlhorn „nicht leichtfertig“ getroffen worden sei. Eine deutliche Zweidrittelmehrheit gebe „einen guten Weg“ vor.
Bischof Thomas Adomeit dankte nach der geheimen Abstimmung für die klare Entscheidung. „Ich freue mich sehr, dass die Synode eine klare Entscheidung zu Ahlhorn getroffen hat. Es sei jedoch eine Entscheidung über das Blockhaus Ahlhorn und kein Rückzug aus der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen, so Adomeit. Mit Blick auf die Angebote zu einem Runden Tisch und zu möglichen Kooperationen, die in den letzten Tagen insbesondere aus der Lokal- und Kommunalpolitik gekommen seien, betonte Bischof Adomeit, dass er sich über diese Initiativen freue und nun sehr hoffe, dass die Initiative möglichst bald zusammenkomme. Vielleicht sei es möglich, dass bereits im 1. Quartal des kommenden Jahres Ergebnisse über die Verhandlungen einer Nachnutzung vorliegen könnten.
In der Einbringung des Tagesordnungspunkts über die Zukunft des Blockhauses Ahlhorn hatte Bischof Thomas Adomeit betont, es sei eine „bedrückende Situation und eine schmerzliche Lage, die wir dort haben“. Viele Menschen im Oldenburger Land verbänden mit dem Haus etliche bewegende und prägende Erlebnisse. Ahlhorn sei ein wichtiger Teil der kirchlichen Arbeit der letzten 70 Jahre gewesen. Doch die kirchliche Handlungsfähigkeit sei beschränkt vom finanziellen Rahmen. Es gehe um „zukünftige Handlungsfähigkeit der Ev.-Luth. Kirche in Oldenburg“, die sich auch an den finanziellen Spielräumen festmachen lassen müsse.
Hohe Zuschüsse und Investitionen in Millionenhöhe nötig
Die 2019 von der Synode in Auftrag gegebene Prüfung neuer Belegungsmöglichkeiten und Betriebsformen sowie eine mögliche außerkirchliche Trägerschaft hätten leider zu keinem Erfolg geführt, so Adomeit. Das Blockhaus hätte trotz Millionen-Investitionen in den vergangenen Jahren einen hohen sechsstelligen Zuschuss pro Jahr benötigt, Tendenz steigend. Dazu wäre ein schon bekannter Investitionsstau in Millionenhöhe gekommen.
Oberkirchenrat Detlef Mucks-Büker hatte vor der Abstimmung klargestellt, dass die oldenburgische Kirche das Blockhaus seit Jahren mit rund 500.000 Euro pro Jahr bezuschusse. Im laufenden Jahr betrage der Zuschuss sogar 786.000 Euro und für das kommende Jahr würden 870.000 Euro veranschlagt. Zwar seien in die Einrichtung in den vergangenen Jahren 5,9 Millionen Euro investiert worden, doch gebe es zusätzlich nach wie vor einen Investitionsstau von 2,3 Millionen. Außerdem sehe das kirchliche Haushaltsrecht vor, dass 4,53 Millionen Euro an Rücklagen gebildet werden müssten. Momentan seien es gerade einmal 200.000 Euro vorhanden.
„Ausgesprochen zufrieden“ mit erster digitaler Synodentagung
„Ausgesprochen zufrieden“ zeigte sich Synodenpräsidentin Sabine Blütchen mit dem Verlauf der ersten digitalen Synodentagung der oldenburgischen Kirche. „Die Diskussionen verliefen in gewohnt guter Qualität und die wichtigen Themen wurden weitgehend ausdiskutiert“, so Blütchen.
Synodenentscheidung zu transidenten Menschen
Am Freitag sprachen sich die Synodalen weiterhin mit großer Mehrheit für die Abschaffung des sogenannten Transsexuellengesetzes von 1980 aus und ermutigten „alle in Politik und Gesellschaft Verantwortlichen, sich für ein menschenrechtkonformes Gesetz einzusetzen, das das Selbstbestimmungsrecht der Transidenten achtet“. Zugleich soll innerhalb der Ev.-Luth. Kirche in Oldenburg und der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) auf ein gesteigertes und geschärftes Bewusstsein für transidente Anliegen hingewirkt werden.
Synodenpräsidentin Sabine Blütchen betonte im Anschluss an die Tagung, dass „transidente Menschen immer noch unter der hohen Diskriminierung zu leiden haben.“ Die Synode habe mit ihrem Beschluss Beistand gegeben. „Das ist ein gutes Signal der Kirche“, so Blütchen.
Auch für Bischof Thomas Adomeit war das synodale Votum zur Transidentität ein „Highlight“ der Synode. Nach dem synodalen Beschluss im Jahr 2018 zur „Trauung für alle“ sei dies nun die zweite wegweisende Entscheidung. Sie zeige, „dass vor Gottes Angesicht alle Menschen unendlich wertvoll sind“.
Synode beschließt ausgeglichenen Haushalt für das Jahr 2021
Am Freitag haben die Synodalen weiterhin das Haushaltsgesetz für das Jahr 2021 beschlossen. Die ordentlichen Erträge belaufen sich auf 93,9 Mio. Euro und die Aufwendungen auf 100,1 Mio. Euro. Die Finanzerträge 2021 wurden auf 1,53 Mio. Euro festgestellt. Bei einer geplanten Rücklagenentnahme in Höhe von 4,7 Mio. Euro wurde somit für das Haushaltsjahr 2021 ein ausgeglichener Haushalt beschlossen. Aufgrund des Beschlusses zum Blockhaus Ahlhorn hatten sich Veränderungen für die Haushaltsplanung ergeben, die eine höhere Rücklagenentnahme notwendig machten.
Oberkirchenrätin Dr. Susanne Teichmanis hatte in ihrer Einbringungsrede zum Haushaltsgesetz am Donnerstag betont, dass die Haushaltsplanung gravierende Einsparmaßnahmen enthalte, um die Rücklagenentnahme so gering wie möglich zu halten. So seien die Personalkosten in allen Stellenplänen, auch im Pfarrstellenbereich, für das Jahr 2021 mit einer sechsmonatigen Pflichtvakanz kalkuliert worden. Die Sachkosten seien, von Ausnahmen in innovationsträchtigen Bereichen wie der IT abgesehen, auf den Stand des Durchschnittswertes der IST-Werte aus den Jahren 2017 bis 2019 eingefroren worden. Und zusätzlich seien die Mittel für Investitionszuschüsse für Baumaßnahmen in den Kirchengemeinden, die sogenannte Baulistenmittel, auf einen deutlich reduzierten Sockelbetrag für Unvorhergesehenes und Unaufschiebbares abgesenkt worden.
Zuweisungen an die Kirchengemeinden stabil
Erfreut zeigte sich Teichmanis, dass es gelungen sei, die Zuweisungen an die Kirchengemeinden nicht kürzen zu müssen. Diese Entscheidung, die im Controllingausschuss und im Kirchensteuerbeirat ausführlich beraten wurde, sei aber ein weiterer Grund, warum für den Ausgleich des gesamtkirchlichen Haushalts eine Rücklagenentnahme notwendig sei.
Synodenpräsidentin Sabine Blütchen betonte, es sei in der aktuellen, schwierigen Situation „eine gute Nachricht, dass keine Einschnitte für die Kirchengemeinden vorgenommen wurden.“
Weitere Informationen und Beschlüsse sowie Fotos zur Synodentagung finden Sie unter: www.kirche-oldenburg.de/kirche-gemeinden/synode/249-synode/