Als zweite der fünf evangelischen Landeskirchen in Niedersachsen hat die oldenburgische Synode bei nur einer Enthaltung einer verschlankten Form der Kirchen-Konföderation zugestimmt. Das ist ein starkes Signal aus Oldenburg, betonte Synodenpräsidentin Sabine Blütchen nach Bekanntgabe des Abstimmungsergebnisses am Freitag, 22. November, auf der 12. Tagung der 47. Synode der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Oldenburg, die am 21. und 22. November in der Heimvolkshochschule Rastede bei Oldenburg tagte.
Der Wegfall der Konföderationssynode sei ein schmerzlicher Verlust, hatte zuvor Oberkirchenrat Wolfram Friedrichs erklärt, aber die neue Konföderation ist besser, als der Wegfall. Positiv sei, dass der neue Konföderationsvertrag frühestens 2020 gekündigt werden könne. Dieses helfe, um in der neuen Konföderation mehr Stabilität zu erlangen, erläuterte Friedrichs.
Der Vertrag sieht für das Jahr 2023 eine Evaluation vor. Die Kirchen wollen damit herausfinden, ob sich die neue Form der Zusammenarbeit bewährt hat. Im kommenden Jahr soll ein entsprechender Vertrag mit den vier Nachbarkirchen geschlossen werden.
Die braunschweigische Landessynode hatte bereits am Donnerstag in Goslar die neue Konföderation einstimmig beschlossen. Die Parlamente der anderen Landeskirchen in Hannover, Schaumburg-Lippe und der Evangelisch-reformierten Kirche stimmen über den neuen Konföderationsvertrag in dieser und der kommenden Woche ab. Die fünf Kirchen repräsentieren zusammen rund vier Millionen Protestantinnen und Protestanten in Niedersachsen.
Diskussion zur Pfarrerbesoldung
Kein einheitliches Bild zeigte die Beratung der Synodalen bei der Pfarrerbesoldung und der Durchstufung von Pfarrerinnen und Pfarrern auf die Gehaltsstufe A 14 (ab einem Alter von 53 Jahren). Mit 18 Ja-, 17 Nein-Stimmen und einer Enthaltung empfahlen die Synodalen bei einem Stimmungsbild den Mitgliedern der oldenburgischen Kirche in der Synode der Konföderation Evangelischer Kirchen in Niedersachsen, dem Kirchengesetz zur Änderung des Kirchengesetzes über die Besoldung und Versorgung der Pfarrer und Pfarrerinnen bei der Durchstufung nicht zuzustimmen. Dieses Stimmungsbild, bei dem die theologischen Mitglieder der Synode nicht mit abstimmten, sei aber kein verpflichtender Beschluss, erläuterte Synodenpräsidentin Sabine Blütchen.
Die einheitliche Besoldung von Pfarrerinnen und Pfarrern innerhalb der niedersächsischen Kirche wird Thema der kommenden Konföderationssynode sein, die im Frühjahr kommenden Jahres tagt. Eine Zustimmung wird durch die mögliche Befürwortung aus den anderen niedersächsischen Kirchen erwartet.
Eine Durchstufung der Pfarrergehälter hatte die Synode der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Oldenburg 1998 gestoppt, um mehr Pfarrerinnen und Pfarrer in den Dienst übernehmen zu können. Eine Wiedereinführung der Durchstufung würde die oldenburgische Kirche im Jahr rund 600.000 Euro kosten, erläuterte Oberkirchenrat Wolfram Friedrichs.
Der Finanzaufwand werde sich mittelfristig jedoch relativieren, da die Zahl der Pfarrerinnen und Pfarrer sinke werde, sagte die Synodale Sabine Arnold. Bis zum Jahr 2024 würden bei normalem Verlauf 82 Pfarrerinnen und Pfarrer in den Ruhestand verabschieden werden, erläuterte die zuständige Dezernentin, Oberkirchenrätin Annette-Christine Lenk. Dagegen stünden nur zwölf Neueinträge für das Theologiestudium, Zugewinne aus anderen Kirchen seien zwar erfreulich, aber sie erfolgen nicht in dem Maße, wie wir es brauchen, so Lenk.
Wenn wir gute Pfarrerinnen und Pfarrer haben wollen, müssen wir sie auch so bezahlen, wie in anderen Bereichen auch, plädierte der Synodale Helmut Hartig. Wir stehen in einem Wettbewerb, das gilt für Fachkräfte genauso wie für Pfarrerinnen und Pfarrer, betonte Oberkirchenrat Detlef Mucks-Büker. Die Durchstufung ist eine Wertschätzung und Respekt gegenüber den Pfarrerinnen und Pfarrern, fügte der Synodale Johann Kühme hinzu. Aus Respekt vor den jüngeren Pfarrerinnen und Pfarrern, die trotz aller Gehaltseinbußen in den vergangenen Jahrzehnten dennoch den Pfarrberuf ergriffen hätten, sei eine Durchstufung eine Anerkennung, warb Bischof Jan Janssen. Der Synodale Hanspeter Teetzmann kritisierte, dass der Gesetzesentwurf ohne vorherige Rücksprache mit den Synoden der einzelnen Kirchen entstanden sei.
Weiterarbeit am Projekt auf dem Weg ins Jahr 2030
Die 47. Synode hat ihre Arbeitsergebnisse am Projekt auf dem Weg ins Jahr 2030 an die 48. Synode weitergereicht. Die Arbeit noch sei längst nicht abgeschlossen, hob Synodenpräsidentin Sabine Blütchen hervor. Das würden die konkreten Anregungen zeigen, die diese Synode zur Weiterarbeit an den drei bisher bearbeiteten Themen gibt. Die kommenden Jahre würden die oldenburgische Kirche immer wieder vor neue, große Herausforderungen stellen. Zu diesen gehörten die erheblich wachsende Zahl älterer Menschen in den Gemeinden und der prognostizierte Rückgang der Einnahmen. Entwicklungen in beiden Bereichen könnten aber auch ganz andere Dimensionen haben.
Der Evangelisch-Lutherische Kirche in Oldenburg werde eine Mischung aus Selbstbewusstsein, Beweglichkeit und Einsatzbereitschaft gut tun, um jeweils neu zu prüfen, welche Richtung einzuschlagen ist, um dem Land, das Gott uns zeigen will, näher zu kommen, so die Synodenpräsidentin. In einem theologischen Impuls formulierte Bischof Jan Janssen drei biblisch-theologische Leitmotive für die Weiterarbeit: Die Weggemeinschaft und die Orte der Gottesbegegnung, Das Priestertum aller Getauften und die Freistellung zum Amt, Der Ruf in die Nachfolge und die Haushalterschaft für die Gaben.
Haushalt mit 86,1 Millionen Euro beschlossen
Die Synode hat für das Haushaltsjahr 2014 einen Etat von 86,1 Millionen Euro beschlossen. Er ist rund 5,5 Millionen Euro höher als im laufenden Jahr. Zur Deckung des Haushalts ist eine Rücklagenentnahme in Höhe von 5,5 Millionen Euro geplant.
Nachtragshaushalt beschlossen
Erstmals wurde ein Nachtragshaushalt für das laufende Jahr 2013 in die 47. Synode eingebracht, da für die Versorgungsbeträge für Pfarrerinnen und Pfarrer sowie Kirchenbeamte eine Einmalzahlung in Höhe von 22,6 Millionen Euro an die Norddeutsche Kirchliche Versorgungskasse (NKVK) zu zahlen ist. Ebenfalls im Nachtragshaushalt sind die Ausgaben für die Investitionen für das Blockhaus Ahlhorn mit 3,5 Millionen Euro und für den Ankauf von Pfarrhäusern mit 365.000 Euro eingeplant. Auf der Einnahmeseite wurde die Höhe der Kirchensteuereinnahmen ebenfalls korrigiert um 6,37 Millionen Euro Mehreinnahmen. Für den Nachtragshaushalt sollen 20 Millionen Euro aus den Rücklagen entnommen werden.
Vorschläge zur Haushaltsstabilisierung für 2014 geplant
Im Blick auf steigende Ausgaben und den damit verbundenen langfristigen Abbau der Rücklagen, beschloss die Synode, den Oberkirchenrat zu bitten, zur 2. Tagung der 48. Synode im Jahr 2014, den Synodalen Vorschläge zur Haushaltsstabilisierung vorzulegen. Insbesondere seien darin Maßnahmen zur Einnahmeverbesserung und Kostensenkung vorzusehen.
In diesem Zusammenhang sind auch Überlegungen anzustellen, ob und gegebenenfalls wie eine Budgetierung der einzelnen Arbeitsbereiche/Dezernate des Oberkirchenrates und der Gemeinsamen Kirchenverwaltung erfolgen kann, damit ein weiteres Abschmelzen der Rücklagen verhindert werden könne.
Pfarrstellenplan verabschiedet
Die Synodalen der oldenburgischen Kirche haben einem Pfarrstellenplan zugestimmt, der zukünftig 250 Pfarrstellen umfasst. Dieser Pfarrstellenplan, den die Synode vor einem Jahr in Auftrag gegeben hatte, sei das Ergebnis eines intensiven Kommunikationsprozesses mit den Ausschüssen der Synode und der Pfarrvertretung, so Oberkirchenrätin Annette-Christine Lenk. Der neue Plan sieht dabei 30 zusätzliche Pfarrstellen für Projekte in Kirchengemeinden und Kirchenkreisen vor. Dieses werde die Gemeinden vor Ort stärken und die Synode könne so entscheiden, wo sie theologische Schwerpunkte setzen wolle.
Laut Oberkirchenrätin Lenk ist der Pfarrstellenplan gleichzeitig eine politische, konzeptionelle Entscheidung: Mit einem Beschluss über den Entwurf geben Sie ein Signal an die Kirchengemeinden und an viele Orte an denen Pfarrerinnen und Pfarrer in Verkündigung, Seelsorge und Bildung arbeiten. Weiterhin geben Sie ein Signal an Menschen, die sich mit unserer Kirche beschäftigen, zum Beispiel junge Menschen, die sich überlegen Theologie zu studieren, um später ins Pfarramt zu kommen.
In geheimer Abstimmung lehnte die Synode am Donnerstag den Abänderungsantrag, einen Pfarrstellenplan mit 237 Stellen einzurichten, mit 27 Nein- und 25 Ja-Stimmen, bei fünf Enthaltungen ab. In der zweiten geheimen Abstimmung über den Pfarrstellenplan mit 250 Stellen nahm die Synode den Antrag mit 26 Ja-, 22 Nein-Stimmen und neun Enthaltungen an.
Das dazugehörige Kirchengesetz über die Errichtung und Aufhebung von Pfarrstellen zur Umsetzung des Pfarrstellenplans ab dem Jahr 2014 wurde von der Synode mit großer Mehrheit genehmigt.
Förderung der Fortbildung von jungen Menschen beschlossen
Im Blick auf eine Eingabe aus dem Landesjugendpfarramt um Zuweisung von Mitteln für die Sicherstellung einer flächendeckenden Schulung für ehrenamtliche Jugendliche (Juleica) beschlossen die Synodalen nach kontroverser Diskussion, dem Landesjugendpfarramts ab 2014 jährlich 53.000 EUR zweckgebunden für die Fortbildung von jungen Menschen (Juleica-Schulungen) zur Verfügung zu stellen.
Konzept Notfallseelsorge beschlossen
Die Synode hat das vorgelegte Konzept Notfallseelsorge zustimmend zur Kenntnis genommen und den Oberkirchenrat gebeten, das Konzept inhaltlich mit den Koordinatoren in den Kirchenkreisen weiter auszuarbeiten und ab sofort finanziell und in Fortbildungsangebote umzusetzen. Die Kosten sollen im Haushalt 2014 eingestellt werden (27.870 Euro pro Jahr).
Beteiligung an der Beratungsstelle in Oldenburg wird fortgeführt
Nach einer sehr engagierten Diskussion haben die Synodalen bereits am Donnerstag mit sehr großer Mehrheit die Beschlüsse der 46. und 47. Synode zur Beendigung der finanziellen Beteiligung an der ökumenischen Ehe-, Familien-, und Lebensberatungsstelle in der Stadt Oldenburg aufgehoben.
Die Arbeit in den Ehe-, Familien-, und Lebensberatungsstelle in Delmenhorst, Wilhelmshaven und Oldenburg soll nach dem Beschluss mit insgesamt 472.100 Euro pro Jahr gefördert werden. Die ökumenisch geführte Oldenburger Beratungsstelle erhält im Rahmen dieser Förderung rund 100.000 Euro pro Jahr.
Die Synode beschloss weiterhin, für das Oldenburger Münsterland ein evangelisches Beratungsangebot einzurichten. Das Beratungsangebot soll im Umfang von acht Wochenstunden an die Ehe-, Familien- und Lebensberatungsstelle Delmenhorst angebunden und von dort aus koordiniert werden. Eine Beteiligung der Kirchengemeinden und bzw. des Kirchenkreises Oldenburger Münsterland soll angestrebt werden.
Mehr Einsatz für Flüchtlinge
In einer Erklärung der Synode der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Oldenburg anlässlich der Flüchtlingskatastrophen vor Lampedusa fordert das Kirchenparlament eine Veränderung in der Flüchtlingspolitik. So müsse unter anderem die Seenotrettung im Mittelmeer Priorität haben. Weiterhin sprechen sich die synodalen dafür aus, die mitgliedstaatliche Regelung aufzuheben, die die Seenotrettung durch Dritte unter Strafe stelle. Für Flüchtlinge müsse eine menschenwürdige Unterbringung geschaffen werden und ihnen ein faires und zügiges Asylverfahren gewährt sowie die Möglichkeit zur legalen Einreise für Schutzsuchende ausgebaut werden.
Der Schutz des Fremden ist selbstverständlicher Teil unserer jüdisch-christlichen Ethik, so die Erklärung der Synodalen. Flüchtlinge und Asylsuchende benötigten rechtlichen Beistand. Um diesen auch in besonders begründeten Einzelfällen zu ermöglichen, soll die Ev.-Luth. Kirche in Oldenburg gemeinsam mit ihrem Diakonischen Werk einen Hilfsfonds einrichten. Die Synode bittet die Kirchengemeinden, sich angesichts steigender Flüchtlingszahlen und zunehmender Notwendigkeit der Unterbringung von Flüchtlingen und Asylsuchenden in den Kommunen vor Ort für diese Mitmenschen einzusetzen und sie im Alltag zu unterstützen.
Die Erklärung richtet sich sowohl an die politischen und kirchlichen Vertreterinnen und Vertreter in Bund und Ländern als auch an die Kirchengemeinden der oldenburgischen Kirche und an die christlichen Kirchen der Region.
Zur Umsetzung der Erklärung im Bereich der oldenburgischen Kirche soll der Gemeinsame Kirchenausschuss eine Arbeitsgruppe zusammen mit dem Diakonischen Werk einrichten.
48. Synode konstituiert sich im Januar 2014
Mit dem Segen schloss Bischof Jan Janssen die Verhandlungen des zweiten und letzten Sitzungstages der 12. Tagung.
Zum Ende der 12. Tagung dankten die Synodalen mit stehendem Applaus Synodenpräsidentin Sabine Blütchen für ihre sechsjährige Amtszeit. Der Synodale Jost Richter würdigte ihren außerordentlichen ehrenamtlichen Einsatz.
Die neue, 48. Synode wird sich am 15. Januar 2014 konstituieren und vom 22. bis 24. Mai 2014 zu ihrer 1. Tagung in der Evangelischen Heimvolkshochschule Rastede zusammenkommen.
Weitere Information und Beschlüsse sowie Fotos zur Synodentagung finden Sie unter: www.kirche-oldenburg.de/kirche-gemeinden/synode/1247-synode.html