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In den letzten Monaten entstanden selbstständige und unselbstständige kirchliche Stiftungen in der Ev.-Luth. Kirche in Oldenburg. Die jüngste Neugründung ist die „Cini-und-Karl-Wahle-Stiftung“ in Westerstede-Ocholt, deren Stiftungszweck die Förderung der kirchlichen Gemeindearbeit im Ortsteil Ocholt der Stadt Westerstede beinhaltet.
Einen ähnlichen Auftrag hat die „Stiftung Alexanderkirche der Ev.-luth. Kirchengemeinde Wildeshausen“, die die dortige kirchliche Gemeindearbeit fördern wird.
Die beiden letzten Neugründungen von selbstständigen kirchlichen Stiftungen waren die „St.-Pankratius-Stiftung Stuhr“ und die „Stiftung Evangelisches Landheim Immer“.

Das Besondere an einer Stiftung sind ihre Dauerhaftigkeit und Sicherheit: (1) Eine Stiftung ist grundsätzlich für die Ewigkeit angelegt und sichert deshalb die gewählten Ziele besonders nachhaltig. (2) Das Vermögen einer Stiftung darf nicht angetastet werden; allein die Zinserträge aus der Kapitalanlage dürfen für die Arbeit verbraucht werden. (3) Die staatlichen und kirchlichen Aufsichtsbehörden achten darauf, dass der Stiftungszweck auf unbegrenzte Zeit verwirklicht wird. In Oldenburg sind dies die Regierungsvertretung Oldenburg des Niedersächsischen Ministeriums des Innern und die Kirchliche Aufsicht des Ev.-Luth. Oberkirchenrates in Oldenburg.

Zu den kirchlichen Stiftungen im Gebiet der Ev.-Luth. Kirche in Oldenburg gehört unter anderem auch die Kirchbaustiftung, deren vorrangiges Ziel die Pflege, Unterhaltung, Veränderung sowie Neuerrichtung von Kirchengebäuden einschließlich der Altäre, Kanzeln, Taufsteine, Orgeln und Glocken ist.
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